Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

durch Zwangsabgaben,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Volksempfänger?)

sondern eine nachhaltige Entlastung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Anderenfalls schlagen wir Ihnen, Herr Nieszery, vor,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, bitte?)

demnächst vielleicht auch eine Gehwegabgabe ins Auge zu fassen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee.)

Diese wäre,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dies wäre nämlich genauso absurd wie das Bezahlen von Dienstleistungen, die man gar nicht in Anspruch nehmen will.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Hören Sie kein Radio?)

Ich danke für Ihre nicht vorhandene Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da haben wir ja mal wieder eine echte Räuberpistole von der NPD aufgetischt bekommen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Nur sitzen wir leider nicht abends am beschaulichen Lagerfeuer zum Zeitvertreib,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

um uns unglaubliche und haarsträubende Geschichten anzuhören,

(Udo Pastörs, NPD: Was haben Sie für Vorstellungen!)

die eigentlich nur Kinder und Leichtgläubige glauben, sondern wir sitzen hier im Landtag und müssen uns daher zeitverschwenderisch mit diesem politischen Unfug,

(Stefan Köster, NPD: Jetzt fängt er wieder an zu weinen. – Zuruf von Tino Müller, NPD)

den uns die NPD leider regelmäßig präsentiert, beschäftigen.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie können gleich wieder gehen. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Zunächst einmal muss ich feststellen, dass der Antrag von Fehlern nur so strotzt und daher selbst von der NPD

eigentlich aus formalen Gründen abgelehnt werden müsste. In den ersten vier Zeilen des Antrags finde ich allein drei Fehler.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Rechtschreibfehler, oder was?)

Nee, das sind schon bedeutendere Fehler.

Das wird die NPD nicht überraschen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

weil sie hohe Fehlerquoten sicherlich seit ihrer Schulzeit kennt. Aber für eine Fraktion, die staatliche Millionenförderungen bekommt, sind drei Fehler in vier Zeilen schon ziemlich peinlich,

(Michael Andrejewski, NPD: Jawohl, Herr Lehrer!)

wobei, in der Tat, ich muss mich korrigieren, Peinlichkeit setzt ein funktionierendes Werte- und Normenverständnis voraus. Das können wir bei der NPD nicht voraussetzen.

(Udo Pastörs, NPD: Natürlich nicht.)

Also sind diese Fehler von der NPD nicht peinlich, sondern vor allem lächerlich.

(Stefan Köster, NPD: Lächerlich sind Sie!)

Schauen wir uns also das Chaos mal an! Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll also entsprechend Paragraf 15 fristgerecht gekündigt werden. Nun ja, leider hat der Rundfunkänderungsstaatsvertrag gar keinen Paragrafen 15. Der Staatsvertrag hat nämlich nur sieben Artikel und unterschiedlichste Kündigungsfristen. Ich glaube, Sie haben das gesamte Vertragswerk überhaupt nicht verstanden. Der im 15. Rundfunkstaatsvertrag enthaltene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat tatsächlich einen Paragrafen 15, den meinen Sie vermutlich. Das steht hier aber nicht im Antrag, das ist also reine Spekulation von mir.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So genau wollen wir das gar nicht nehmen.)

Wenn der Landtag nun in der Überschrift des NPDAntrags aufgefordert wird,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

den Rundfunkänderungsvertrag aufzukündigen, die NPD aber im Antrag selbst nur die Aufkündigung des Beitragsstaatsvertrags fordert, dann sehe ich da zumindest einen unlösbaren Widerspruch.

Der Rundfunkstaatsvertrag kann im Übrigen nur nach Paragraf 62 ganz oder eben gemäß mehrerer Einzelnormen im Änderungsvertrag teilweise gekündigt werden. Der ganze Antrag, wie er uns vorliegt, funktioniert so also nicht. Das war aber, wie gesagt, nur der erste Fehler.

Der zweite Fehler ist die Behauptung, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag Anfang des Jahres in Kraft getreten sei. Das ist eine Marginalie, aber ich möchte es hier erwähnen, das ist auch falsch. Es gibt mehrere In

krafttretungstermine von unterschiedlichen Teilen des Gesamtvertrages. Sie haben, wie gesagt, meines Erachtens das ganze Vertragswerk nicht verstanden.

Und nach Ihrem fehlerstrotzenden Dreizeilenantrag kommen wir zur ersten Zeile Ihrer Begründung. Was lesen wir da? Aha, die Neuregelung führe zu keiner Entlastung der Gebührenzahler. Und nur so, na ja, der Satz ist insofern falsch, weil es keine Gebührenzahler mehr gibt, die heißen nämlich jetzt Beitragszahler. Ich glaube, das sollte bei Ihnen auch angekommen sein.

(Udo Pastörs, NPD: Hochintellektuelle Leistung, die Sie da abliefern!)

Und die bezahlen 17,98 Euro pro Monat.

(Michael Andrejewski, NPD: Haarspalterei!)