Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Wer auf die staatliche Beobachtung und Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpom- mern verzichten will, der macht unser Land zu einem

attraktiven Rückzugsraum für extreme Netzwerke. Und das dürften Sie wahrscheinlich auch nicht wollen. Wer eine verlässliche Politik gestalten will, der muss mit denen, mit denen er diese Politik gestalten will, auf Dialog und Kompromisse setzen. Das tun Sie nicht, wenn Sie uns vor solche absurden Erpressungsversuche stellen. Und dann frage ich mich: Wen wollen Sie hier im Landtag überzeugen für Ihren Antrag?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mich nicht.)

Sie wissen, die LINKEN werden Ihrem Antrag niemals, dem werden sie niemals zustimmen können. Sie formulieren hier Dinge rein, die wir vor vier Wochen schon abgelehnt haben. Und Sie wissen genau, wir können auch nicht zustimmen, wir werden auch nicht zustimmen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Warum eigentlich?)

Ja, mit wem wollen Sie das jetzt tun?

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Sie bringen einen Antrag, von dem Sie wissen,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil das ein Grundsatzproblem ist.)

dass das totaler Unsinn ist. Sie machen es nur, das sage ich Ihnen genau, um Ihre Basis zu beruhigen,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist nicht das erste Mal, dass die Koalition einen Antrag der Opposition ablehnt.)

dass Sie endlich was gemacht haben, um die Delegiertenkonferenz nicht zu verätzen, oder Sie tun es wegen eines Zeitungsartikels.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Innenminister, okay, damit ist alles gesagt zum gestrigen Tag und ich will versuchen, doch wieder etwas Sachlichkeit in die Debatte reinzubringen, weil das eine oder andere, was Herr Dachner hier vorgetragen hat, das kann ich inhaltlich sogar mittragen, aber die Art und Weise, wie es vorgetragen wird, gut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz der Verfassung ist eine stetige Aufgabe, und zwar von allen Demokratinnen und Demokraten. Offenheit, Öffentlichkeit, Aufklärung über Gefahren gehören dazu. Ob Institutio

nen, die im Verborgenen agieren, dabei zielführend sind, liebe Kolleginnen und Kollegen und lieber Herr Kollege Dachner, es muss doch zumindest möglich sein, dieses kritisch zu hinterfragen.

(Michael Andrejewski, NPD: Die Stasi hat nichts gemacht.)

Das macht auch der Antrag der GRÜNEN. Und der vorliegende Antrag widerspiegelt in seinem Titel ein Problem, welches auch innerhalb meiner Partei seit Längerem und zum Teil kontrovers diskutiert wird. Die Diskussion innerhalb meiner Partei lässt sich verkürzt auf den Streitpunkt bringen, den Verfassungsschutz reformieren oder abschaffen. Darauf komme ich zurück.

Zunächst aber auch aus meiner Sicht einige grundsätzliche Anmerkungen zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf bezüglich öffentlicher PKKSitzungen begründeten Sie vor einem halben Jahr noch mit dem „erheblichen Vertrauensverlust gegenüber den Sicherheitsbehörden“ auch in Mecklenburg-Vorpommern „aufgrund der NSU-Geschehnisse und Ermittlungspannen“, Drucksache 6/1025. Nach Ihrer Lesart – vergleiche die Erklärung der Fraktion vom 5. März diesen Jahres, warum sie einen NSU-Untersuchungsausschuss für ungeeignet hält – sehen Sie das jetzt offenbar anders.

Der Informationsbrief des Innenministers hat diesen erheblichen Vertrauensverlust wettgemacht, ausgebügelt gewissermaßen. Der Verfassungsschutz habe zwar falsche, aber unbedenkliche Fährten gelegt. Wir haben zwar nicht eine Akte selbst eingesehen, aber dem Vernehmen nach stehe nichts drin. Wir kennen zwar nicht die Ermittlungsmethoden, Richtlinien und Verfahrensweise der Behörden, wir wollen sie aber überarbeiten.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist jetzt Ihre Interpretation, Herr Ritter. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein PUA könne zwar sinnvolle Handlungsempfehlungen geben, wir wollen aber lieber einen zivilgesellschaftlichen Tisch damit beauftragen und so weiter und so fort. Was wollen DIE GRÜNEN eigentlich? Auch Ihre Einbringungsrede hat wieder etwas ganz anderes zum Ausdruck gebracht als der Antrag selbst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund hat der vorliegende Antrag nach meiner Lesart vor allem den völlig berechtigten Zweck, den enormen Vertrauensverlust an der grünen Basis abzubauen. Da bin ich auch ein Stück weit bei Ihnen, Herr Dachner. Aber dann sollten wir das Kind auch beim Namen nennen, das Ganze erscheint sonst als Aktionismus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich meine Skepsis gegenüber dem vorliegenden Antrag in drei Punkten zusammenfassen:

Der erste Aspekt bezieht sich bereits auf den ersten Satz, der da lautet: „Der Landtag stellt fest, dass die Verfassungsschutzbehörde und das Verfassungsschutzgesetz einer grundlegenden Reform bedürfen.“ Aufgrund welcher Erkenntnisse, lieber Herr Kollege Suhr, kommen Sie zu diesem Vorschlag, den Sie uns hier unterbreiten? An dieser Stelle wünsche ich mir ein wenig mehr Red

lichkeit. Sie können doch nicht Sinnhaftigkeit und Fähigkeiten von Untersuchungsausschüssen grundsätzlich infrage stellen – Stichwort „fehlende kriminalistische Ermittlungsarbeit“ – und im selben Atemzug genau die hiermit gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse aus Thüringen und Sachsen in Ihrem Antrag als Begründung zugrunde legen, aus den Erkenntnissen der Untersuchungsausschüsse in Sachsen und Thüringen ableiten, was bei uns,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, das ist auch sinnvoll.)

was bei uns im Land Reformbedarf ist. Sie stellen hier im Land diese Untersuchungen infrage, sagen, hilft uns nicht weiter, greifen zu den Untersuchungsergebnissen aus Thüringen und Sachsen und sagen, das ist die Grundlage für die Reform in Mecklenburg-Vorpommern. Das kann ich nicht verstehen. Mit dieser Pirouette schaden Sie einem berechtigten Anliegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zudem daran erinnern, dass etwa in Thüringen und Sachsen nicht lediglich Untersuchungsausschüsse Aufklärung betreiben, sondern Gutachten angefertigt und Expertenkommissionen eingesetzt wurden, um einen Reformbedarf zunächst einmal genau zu definieren.

Der vorliegende Antrag widerspricht nicht zuletzt der Intention der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder beziehungsweise deren Entschließung zur Reform der Sicherheitsbehörden vom November 2012. Diese fordern nämlich die Landesregierungen auf, ich zitiere, „vor einer Reform der Struktur und Arbeitsweise der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zunächst die Befugnisse, den Zuschnitt und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden vor dem Hintergrund der aufgetretenen Probleme zu evaluieren. Nur auf dieser Grundlage kann eine Diskussion über Reformen seriös geführt und ein Mehrwert für Grundrechtsschutz und Sicherheit erreicht werden.“ Zitatende. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag nicht nur wenig redlich, er ist auch unseriös. Er geht den dritten Schritt vor dem ersten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein zweiter Aspekt betrifft nach dem ersten nunmehr den letzten Satz des Antrages. Mecklenburg-Vorpommern solle Reformempfehlungen für die Bundesebene aussprechen, denn die im Antrag benannten Reformen seien zum größten Teil auch für die Bundesebene relevant. Das ist mutig und das stimmt auch auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick ist es aber weniger mutig, sondern äußerst problematisch. Hier wird nämlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Beschluss der GRÜNEN-Bundestags- fraktion vom 27.11.2012 bedenkenlos in das Gewand eines Landtagsantrages gekleidet, freilich unter Quellenschutz. Da fasst die Bundestagsfraktion der GRÜNEN einen Beschluss zum Komplex Verfassungsschutz. Sie schreibt nicht etwa einen Antrag oder einen Gesetzentwurf, nein, einen Beschluss zur internen Standpunktbildung, was ja okay ist. Bei uns wird daraus nun ohne weiteres Hinterfragen die hastige Forderung nach Konzeption, Gesetzen, Reformen und so weiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, würde man diesen Antrag wörtlich nehmen, wäre dies letztlich unverantwortlich, unverantwortlich auch vor allem gegenüber der Zivilgesellschaft: Neuregelungen des V-Leute-Einsatzes,

Evaluierung des V-Leute-Einsatzes, Aus-, Fortbildungs- und Personalrotationskonzept, Institutsauftragsorganisation, Finanzierungskonzept, Gesetzentwurf und so weiter, mir würden zehn weitere Maßnahmen einfallen, und das Ganze innerhalb von zehn Wochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer so etwas konstruiert, der kann ganz sicher sein, dass alles beim Alten bleibt. Und wer ein derartiges Verfahren anstrebt, der führt zivilgesellschaftliche Teilhabe letztlich ad absurdum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle Ihnen einen Blick in den niedersächsischen rot-grünen Koalitionsvertrag. Dort heißt es ganz unspektakulär und unaufgeregt, dafür aber realistisch und machbar, Aufgabenbefugnisse, Methoden und Strukturen der Sicherheitsbehörden kommen auf den Prüfstand.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine dritte Anmerkung: Verfassungsschutz und demokratische Kontrolle. Zu dieser Grundproblematik beziehungsweise zum Titel des vorliegenden Antrages gibt es zumindest innerhalb meiner Partei zwei Grundsatzpositionen. Der Verfassungsschutz, so lautet die eine, sei letztlich nicht reformierbar, nicht kontrollierbar, er gehört abgeschafft oder aber, so die zweite Position, das Gegenteil fehlender Kontrolle sei nicht die Abschaffung, sondern die wirksame rechtliche und tatsächliche Kontrolle. Ich bin mir wirklich nicht ganz sicher, vor welcher Variante der Verfassungsschutz sich mehr fürchten würde, vor der Abschaffung oder vor mehr Kontrolle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus den Reihen der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurde erst jüngst ein Programm zur Auflösung des Verfassungsschutzes entwickelt und in der, ich glaube, vergangenen Woche im Beisein des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen öffentlich vorgestellt. Die Maßnahmen im Einzelnen reichen vom sofortigen Entzug der nachrichtendienstlichen Mittel bis hin zur Ersetzung des Nachrichtendienstes durch eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie. Darüber hinaus werden eine Reihe offener Fragen formuliert, die in nächster Zeit parlamentarisch und außerparlamentarisch diskutiert werden müssen.

Ob für eine praktische Umsetzung parlamentarische Mehrheiten zustande kommen, ist fraglich, und aus meiner Sicht ist es ohnehin nur sinnvoll, wenn dies bundesweit passiert. Abschaffungs- oder Überprüfungsdinge auf eine Verfassungsschutzbehörde eines Bundeslandes zu reduzieren, macht keinen Sinn, weil dann die Unzulänglichkeiten anderer Behörden bestehen bleiben.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, realistischer zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint mir daher, heute für eine parlamentarische Kontrolle zu streiten, die diesen Namen auch verdient. Es gibt derzeit mehrere Kontrollinstitutionen, aber praktisch keine wirksame Kontrolle. PKK, G10-Kommission, Landesdatenschutzbeauftragter, Landesrechnungshof – jedes Kontrollorgan erfasst nur Ausschnitte und weiß nicht recht, was der andere weiß und macht. Und Mitglieder der PKK befinden sich permanent in einem Prozess der inneren Anspannung, dass sie nicht in Gefahr geraten, hier am Pult bezichtigt zu werden, Informationen an Dritte weitergegeben zu haben. Diese Kontrollorgane sind nicht miteinander verzahnt, sondern arbeiten nebeneinander her. Und in der

PKK müssen wir wegkommen von einer anekdotischen Prüfung einzelner Zufallsfunde oder Vorfälle hin zu einer systematischen und strukturellen Kontrolle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle wiederhole ich mein Angebot an die Koalitionsfraktionen, über ein eigenes PKK-Gesetz ins Gespräch zu kommen. Hier wären dann nun auch Anregungen unter Buchstabe g) des vorliegenden Antrages aufzugreifen. Darüber hinaus denke ich an deutlich verstärkte Begründungs- und Dokumentationspflichten, um Verantwort- lichkeiten besser zu ermitteln und gegebenenfalls sanktionieren zu können, aber auch eine deutlich bessere Personal- und Sachausstattung, und zwar für die PKKMitglieder. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Weg wäre realistisch, in überschaubarer Zeit machbar und dürfte auch bei unserem Innenminister vielleicht auf Zustimmung stoßen, denn, ich zitiere Punkt 3 der Eckpunkte der IMK zur notwendigen Neuausrichtung des Verfassungsschutzes. Dort heißt es: „Die Innenminister und -senatoren der Länder begrüßen und unterstützen alle Maßnahmen, die die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes stärken.“ Zitatende.

Es geht also nicht vordergründig um die Stärkung der Institution Verfassungsschutz, sondern es geht vordergründig darum, die parlamentarische Kontrolle zu stärken, als einen ersten Schritt, um notwendige Schlussfolgerungen aus dem NSU-Desaster zu ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hierauf hätte sich der vorliegende Antrag konzentrieren sollen, dann wäre weniger mehr gewesen. Und Ihre Zeitschienen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten künftig realistisch ausgestaltet werden, sodass zivilgesellschaftliches Engagement nicht nur gefordert, sondern auch ermöglicht wird. Die hier vorgeschlagenen Verfahren können wir in dieser Art und Weise nicht mittragen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Silkeit von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen heute zum vorliegenden Antrag der GRÜNEN „Kein Verfassungsschutz ohne wirksame demokratische Kontrolle“ ein praktisches Beispiel für Bürgerbeteiligung mitgebracht, das ich rein zufällig Anfang des Monats auf der Homepage einer großen Tageszeitung fand. Diese beschäftigte sich in einem nach meinem Dafürhalten sehr interessanten Artikel mit dem vorliegenden Antrag. Und in dem Artikel wurden die Vorstellungen der GRÜNEN von einem unabhängigen Institut bis zur V-Leute-Führung wiedergegeben oder, kurz gesagt, der heutige Antrag wurde ausführlich vorgestellt.

Und noch viel interessanter als dieser Artikel war ein Leserkommentar, der diesem Artikel beigefügt war. Ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen, um Ihnen, liebe Fraktion DIE GRÜNEN, mal die Meinung eines Bürgers unseres Landes zu Ihrer Arbeit mitzuteilen, denn Bürgerbeteiligung ist ein hohes Gut und wird gerade in den letzten Monaten immer wieder propagiert, und diesmal schreitet die CDU mit gutem Beispiel voran.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen Sie einen Leserkommentar vorlesen?)