Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Regelungen zum Mutterschutz verbessern und selbstständig erwerbstätige Frauen mit einbeziehen, Drucksache 6/1647.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Regelungen zum Mutterschutz verbessern und selbstständig erwerbstätige Frauen mit einbeziehen – Drucksache 6/1647 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Foerster von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Politische Statements zur Situation von Frauen im Arbeitsleben gab es auch angesichts des heutigen Equal Pay Day genug. Ich werde die diesbezüglichen Argumente jetzt nicht alle wiederholen,

(Vincent Kokert, CDU: Ja, wirklich, langsam reicht es auch.)

sondern direkt zum Anliegen des Ihnen vorliegenden Antrags kommen. Und da darf ich zunächst feststellen, dass Frauen eben mitunter auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, weil sie immer noch mangels Verständnis für ihre besondere Situation während der Schwangerschaft oder eben auch aus wirtschaftlichen Zwängen mehr und länger arbeiten, als es ihnen und ihrem ungeborenen Kind in dieser Situation guttut.

Deshalb haben wir diesen Antrag, der darauf zielt, die Schutzfristen im Mutterschutzgesetz und die Absicherung selbstständiger Frauen bei Schwangerschaft zu verbessern, auf die Tagesordnung gesetzt. Schon im Jahr 2000 hatte die Internationale Arbeitsorganisation der UNO eine Empfehlung zum Umgang mit Mutterschutzfristen herausgegeben. Sie ging damals davon aus, dass eine Ausweitung der Schutzfristen die Gesundheit von Müttern und Kindern verbessern und damit einen wirksamen Beitrag zum Wiedereinstieg von Frauen und Männern ins Berufsleben leisten kann.

Die Feststellungen aus diesem Papier waren dann auch die Grundlage für die Diskussion auf EU-Ebene. Die Mitglieder des EU-Parlaments empfahlen, die Schutzfristen auszudehnen, um eben Mutter und Kind vor Gefährdungen, vor Überforderungen, vor Gesundheitsschäden und dem Verlust des Arbeitsplatzes noch wirkungsvoller zu schützen, als dies ohnehin mit Blick auf die Bundesrepublik bislang der Fall ist. Aktuell gelten bei uns Beschäftigungsverbote von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Diese Mindestfrist von 14 Wochen finden Sie sonst nur noch in Malta. Alle anderen EU-Staaten liegen mittlerweile darüber.

Das EU-Parlament schlug vor, die Schutzfrist europaweit einheitlich auf 20 Wochen anzuheben. Dabei wird unterschieden zwischen der obligatorischen Schutzfrist von sechs Wochen nach der Geburt und einer nicht obligato

rischen Schutzfrist von 14 weiteren Wochen, über die frei verfügt werden kann.

Die Arbeitnehmerinnen sollen also selbst entscheiden können, ob sie diese vor oder nach der Geburt nehmen möchten. Sonderregelungen soll es geben für Frühgeburten und Mehrlingsgeburten, da soll sich die obligatorische Zeit nach der Geburt um einen weiteren Monat für jedes frühgeborene und weitere Kind verlängern und damit natürlich in der Konsequenz auch der Mutterschutz insgesamt.

Der besonderen Situation von Müttern nach der Geburt Rechnung tragend, ergänzten die EU-Parlamentarier die Forderung auch um den Aspekt eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubes bei vollem Lohnausgleich. Den Müttern soll eben nach der Geburt nicht nur die notwendige Zeit für die Regeneration ihres Organismus eingeräumt werden, sondern beide Eltern sollen Gelegenheit haben, emotionale Bindungen mit dem Kind aufzubauen.

Und das ist auch medizinisch belegt, denn es gibt keine wichtigere Zeit als die ersten Wochen im Leben eines Neugeborenen. Die Anwesenheit des Vaters beziehungsweise des Lebenspartners hilft dann eben sicher auch, wenn Frauen nach der Geburt, was leider häufiger der Fall ist, mit Ängsten oder gar mit Depressionen zu kämpfen haben.

Allgemein fehlt es immer noch an der öffentlichen Anerkennung für die Arbeit, die junge Familien in der heutigen, oft hochflexiblen Arbeitswelt zu leisten haben. Dies vermindert unter Umständen die Bereitschaft, Eltern zu werden, was, denke ich, auch hier im Kinderland M-V niemand ernsthaft wollen kann.

Gewerkschafter und Mediziner sind sich weitestgehend einig, immer noch haben wir es verbreitet mit Unsicherheit zu tun, weil eben ein Teil der Unternehmen – ich sage ausdrücklich: ein Teil – jüngere Frauen nach wie vor als Risikofaktor betrachtet, weil sie eben schwanger werden könnten.

Beratungsstellen für Schwangere berichten darüber, dass Frauen in solchen Unternehmen in einem Teufelskreis stecken, weil man ihnen nach Anzeige der Schwangerschaft leider keine qualifizierten Aufgaben mehr überträgt, weil man sie innerbetrieblich versetzt auf andere Arbeitsplätze oder gar anfeindet, weil sie möglicherweise aufgrund von ansteigenden, krankheitsbedingten Ausfallzeiten seltener zur Verfügung stehen. Die Reaktion der werdenden Mütter ist dann ebenso verständlich wie fatal. Um das Gegenteil zu beweisen, arbeiten sie dann oft mehr, als es – und das sage ich noch mal – ihnen und ihrem Kind medizinisch betrachtet in der Situation guttäte.

Die Verlängerung hierzulande war leider sehr stark fiskalisch dominiert, weil es eben nicht zuallererst darum ging, was medizinisch indiziert und somit vernünftig wäre, sondern zuallererst darum, was die Vorschläge kosten würden. Dabei haben sich dann Bundesarbeits- und Bundesfamilienministerium relativ schnell die Argumente der Arbeitgeberseite zu eigen gemacht, die errechnete Mehrkosten von 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro im Angesicht dieser EU-Parlamentsempfehlung gesehen hat. Ich habe da meine Zweifel, weil Mutterschutz hierzulande im Umlageverfahren finanziert wird. Und es gibt bereits neun

andere EU-Staaten mit längeren Fristen und auch dort ist sozusagen die Wirtschaft nicht zusammengebrochen.

Von den Kritikern dieser Vorschläge wird gern mit dem deutschen Elterngeldmodell argumentiert und dabei werden dann mehrere Dinge ausgeblendet:

Erstens ginge die Verlängerung der Schutzfrist mit vollem Lohnausgleich einher, während sie beim Elterngeld nur 65 bis 67 Prozent ihres letzten Nettos haben.

Zweitens brächte die EU-Regelung Verbesserungen für geringfügig und teilzeitbeschäftigte Frauen, weil der volle Lohnausgleich während der Schutzfrist natürlich immer noch besser ist als die Geringverdienerregelung im Elterngeldgesetz.

Drittens würden Alleinerziehende durch die längere Schutzfrist entlastet, denn diese kehren bislang aufgrund ihrer schlechten Entlohnung oftmals viel zu früh an ihren Arbeitsplatz zurück.

Viertens handelt es sich beim Mutterschutzgesetz um eine Sonderform des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Frauen, die sich an medizinischen Erwägungen orientiert, während die Elterngeldregelungen eher auf sozial- und beschäftigungspolitische Aspekte abzielen.

Und fünftens verschlechtert die Verlängerung des Mutterschutzes die Einstellungsvoraussetzungen von Frauen keineswegs. In Deutschland zahlen nämlich alle Arbeitgeber, ob sie nun Frauen beschäftigen oder nicht, seit 2006 in einen gemeinsamen Fonds ein und aus dem speist sich dann die Zahlung der Differenz zwischen den 13 Euro der Krankenkasse und dem bisherigen Nettolohn. Und der Arbeitgeber zahlt diesen Umlagebeitrag auch für einen männlichen Arbeitnehmer.

Auf ein weiteres drängendes Problem ist ebenfalls auf EU-Ebene verwiesen worden. Anders als die Erweiterung der Schutzfristen für werdende Mütter ist die Richtlinie zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbstständige Erwerbsarbeit ausüben, in Kraft getreten. Im Kern geht es hier darum, die Schlechterstellung von selbstständigen Frauen im Bereich des Mutterschutzes zu beenden. Hier im Land reden wir da immerhin auch über 27.000 potenziell Betroffene. Warum? Weil selbstständige schwangere Frauen heute theoretisch bis zur Geburt arbeiten können. Das absolute Beschäftigungsverbot greift erst nach der Geburt und dauert dann acht Wochen.

Und während angestellte Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, die schon angesprochenen 13 Euro von ihrer Krankenkasse und die Differenz zum Nettogehalt aus dem Fonds der Arbeitgeber bekommen, erhalten Selbstständige nur bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Der Abschluss einer Krankentagegeld- oder Kranken- versicherung kann zwar sinnvoll sein, wenn es darum geht, die Einkommenseinbußen über die neun Monate Schwangerschaft auszugleichen, allerdings schließen viele private Versicherungen die 14 Wochen im deutschen Mutterschutzgesetz explizit aus.

Für den Verdienstausfall nach der Geburt gibt es gar keine Versicherung. Die Mutter kann zwar beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebensla- gen stellen, für das Unternehmen wird jedoch nichts

gezahlt. Zwar wird das Elterngeld an Selbstständige gleich nach der Geburt ausgezahlt, allerdings sind damit ja nicht alle Probleme gelöst. Zur Absicherung des Geschäftes müsste beispielsweise der Ehepartner einspringen. Das heißt, beide gehen gleichzeitig in Elternzeit, machen das dann sieben Monate. Dann könnte der Vater 30 Stunden pro Woche unterstützend tätig sein. Allerdings braucht er dazu die Genehmigung seines Arbeitgebers.

Im Gegensatz dazu schreibt eben die EU-Richtlinie einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub fest. Laut Artikel 8 müssen selbstständige Frauen und mitarbeitende Partnerinnen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft für mindestens 14 Wochen ermöglichen.

Das ist ein schwieriges Thema, will ich auch ganz offen sagen. Auch Fachanwälte kommen zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber hier vor einer ganz schweren Aufgabe steht, denn es gilt, Regelungen zu finden, die eine Sicherung für selbstständig erwerbstätige Mütter darstellen, welche als Unternehmerinnen ihre Rolle mit allen Freiheiten und Risiken ausfüllen.

Die größte Herausforderung liegt nach Auffassung der Juristen darin, dass die Richtlinie die Finanzierung dieses Anliegens vollkommen offengelassen hat. Wenn dieses Problem über eine Versicherungspflicht für Selbstständige gelöst werden soll, ist das Problem dabei, dass die betroffenen Frauen nicht wirklich Hilfe erfahren, denn sie und ihre Partner müssten dann die Beträge allein aufbringen. Und da stellt sich die Frage, wie vor diesem Hintergrund Unternehmerinnen abgesichert werden sollen, die schon vor der Schwangerschaft die Kosten ihrer Selbstständigkeit kaum finanzieren konnten.

Also ohne Mutterschaftsleistungen, die den Gewinnverlust ausgleichen, so, wie es die EU-Richtlinie fordert, tragen selbstständige Frauen, die Kinder haben wollen, ihr Ausfallrisiko vollständig selbst. Von daher besteht weiterhin Handlungs- und Diskussionsbedarf. Und wir fordern die Landesregierung, da insbesondere natürlich die entsprechende Fachministerin, auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass die berechtigten Forderungen des EU-Parlamentes zum Thema Verlängerung der Mutterschutzfristen Eingang in die nationale Gesetzgebung finden können, und zweitens sich dafür zu engagieren, dass der Diskussionsprozess zur EURichtlinie bezüglich der Verbesserung der Mutterschutzregelungen für Selbstständige mit dem Ziel forciert wird, praktikable gesetzliche Regelungen für die Bundesrepublik abzuleiten.

Das ist kein einfacher Prozess, sage ich an der Stelle auch noch mal ganz deutlich, aber er ist aus unserer Sicht notwendig im Sinne der Betroffenen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Foerster! Gleich, was Sie zum Schluss gesagt haben, das werden wir beraten, dieses Thema, auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz. Ich denke, dass es mehrere Themen gibt – Sie haben einige angesprochen –, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind. Und ich finde es wichtig, sich zunächst mit den Ressortkollegen auch der anderen Länder zu verständigen, weil es, wie ich bisher aus der Diskussion wahrgenommen habe, schon verschiedene Baustellen bei diesem komplexen Thema gibt.

Ich will vorwegschicken, dass ich finde – bei allen Verbesserungen, über die man reden kann –, dass schwangere Arbeitnehmerinnen einen ganz besonderen Schutz am Arbeitsplatz genießen in Deutschland, und das ist auch gut und richtig so. Und es gibt die Intention der EU, die Regelungen auszuweiten. Und es gibt auch die entsprechende Position der Bundesregierung.

An dieser Stelle möchte ich sagen, die Regelungen zum Mutterschutz in Europa sind sehr unterschiedlich. Andere EU-Staaten gewähren zwar längeren Mutterschaftsurlaub, nämlich bis zu 34 Wochen, sehen dann aber für die Mutter nicht unbedingt auskömmliche Lohnersatzleistungen vor. In Deutschland erhält die Mutter während der Schutzfrist von ihrem Arbeitgeber und ihrer Krankenkasse im Ergebnis das um die gesetzlichen Abzüge gekürzte Entgelt, also in etwa den durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Kalendermonate.

Das muss finanziert werden, da müssen wir uns einig sein. Dazu liegt in Ihrem Antrag kein Vorschlag vor. Es wird ja derzeit finanziert durch die für Arbeitgeber leicht erhöhten Krankenkassenbeiträge, 0,2 Prozent zusätzlich. Ergänzt erhalten die Krankenkassen für diese versicherungsfremde Leistung eine steuerliche Beteiligung des Bundes, die im Jahr 2012 für die medizinischen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschutz, einschließlich Mutterschaftsgeld, 3,5 Milliarden Euro betrug. Im Anschluss an die Schutzfrist, das wissen Sie, wird das Elterngeld gezahlt.

Insofern möchte ich sagen, wenn man das ausweitet, wird es auch massiv kosten. Und ich vertrete die Auffassung, dass wir in den nächsten Jahren sowieso schon steigende Beiträge haben werden in anderen Sozialversicherungsfeldern, die ich für vordringlicher halte, das sage ich hier ganz deutlich: Das sind einmal Rentenversicherungsbeiträge für ein Programm zum Schutz vor Altersarmut, das ist der Pflegeversicherungsbeitrag, der meines Erachtens definitiv hochgehen muss, um die Pflegereform, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, durchzusetzen.

Und insofern, wenn ich mir – und so verhalte ich mich – in der Politik überlege, was alles notwendig ist und was auch an zusätzlichen Belastungen letztendlich im Bereich der Versicherungsbeiträge vertretbar ist, dann sage ich ganz klar, da summiert sich schon einiges zusammen und dann muss man vorsichtig sein mit weiteren Erhöhungen. Deswegen würde ich nicht gleich sagen, wegen dem Finanzaspekt sollte der Vorschlag weg, aber man muss es schon mal finanziell durchrechnen und sich überlegen, was hat denn im Rahmen dieser Vorschläge der EU eigentlich Vorrang.

Und so wird ja zum einen vor allem die Verlängerung der Mutterschutzzeit bei Früh- und Mehrlingsgeburten um einen zusätzlichen Monat pro Kind gefordert, da die Unterhaltsleistungen in den Schutzfristen höher sind als das Elterngeld. Bei einer Zwillingsgeburt wären das also die schon geforderten 20 Wochen plus zwei mal vier Wochen. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten die Schutzfrist um vier Wochen auf zwölf Wochen nach der Entbindung erhöht. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt, werden die Tage, die vor der Geburt von den sechs Wochen Schutzfrist nicht in Anspruch genommen werden konnten, der Schutzfrist nach der Entbindung zugerechnet. Sie sind also nicht verloren.

Es ist jetzt schon so, gerade für diese Fälle, die ich als besonders unterstützungswürdig halte, die Fälle von Frühgeburten und Mehrlingsgeburten, weil hier doch noch mal eine besondere Herausforderung für Mutter und Kind und auch am Ende für den Vater da ist, dass man da was tun muss. Aber da haben wir noch mal geprüft, da gibt es schon in unseren Regelungen zusätzliche Verbesserungen. Sie sind also nicht verloren.

Und deshalb ist es wichtig, dass wir noch mal schauen nach einem Fall, der mir in der Bürgersprechstunde begegnet ist: Das ist eher das Problem, dass sozusagen die Zeit trotzdem schon auf die Elternzeit angerechnet wird. Und da wäre meine Überlegung, die ich aber gerne mit den Länderkollegen beraten will, ob man nicht dann in dieser Frage doch ans Elterngeld ran muss, weil ich kann gut nachvollziehen, dass Mutter und Vater sagen, so ein Fall aus meiner Bürgersprechstunde: Wir waren eigentlich fast die ganze Zeit durch die Frühgeburt unserer Tochter noch sehr, sehr lange in der Klinik. Und wir haben unsere Elternzeit in der Klinik verbracht und nicht so, wie man sich das eigentlich wünscht – echte Elternzeit zu Hause, gemeinschaftlich, partnerschaftlich. Und da finde ich, dass man für diese Fälle noch mal prüfen sollte, ob nicht gesagt wird, diese zwar verbesserte Mutterschaftszeit sollte nicht auf die Elternzeit angerechnet werden, und ob man da nicht wenigstens die Elternzeit dann verlängern kann, weil wie gesagt, der Mutterschutz erfolgte schon. Das ist der eine Punkt, den ich an der Stelle gerne aufgreifen will.

Der andere Punkt ist die Frage der Selbstständigen. Ich finde, hier gibt es berechtigten Handlungsbedarf. Selbstständige haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung und damit ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt dann für die 14 Wochen bis zu 70 Prozent des Einkommens. Aber es ist eben nicht in allen Fällen so. Die leichteste Variante wäre die Bürgerversicherung, aber ich glaube, bevor man auf die wartet, sollte man hier noch mal überlegen, wie man Dinge für Selbstständige verbessert. Das ist schlicht das Problem, dass Selbstständige ja nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, was, wie ich finde, ein gutes Beispiel dafür ist, dass diese Trennung der ganzen Systeme eigentlich heute nicht mehr passgenau ist.

Und der dritte Punkt: Wir hatten die Selbstständigen, wir hatten die Frühgeburten. Was war der dritte Punkt? Ich dachte, es wäre noch um einen dritten Punkt gegangen, der wichtig war. Ich schaue noch mal kurz. – Gut. Er ist mir gerade entfallen. Aber Sie sehen, bei diesen zwei wichtigen Punkten denke ich, auf alle Fälle noch mal zu

schauen, was wir für Frühgeburten und Mehrlingsgeburten tun können und was wir auch tun können für die Frage von Selbstständigen, das wäre an der Stelle wichtig.

Noch mal, ich zeige mich auch an der Stelle reserviert gegenüber schnellen Forderungen, die zu zusätzlichen Beitragssteigerungen führen, weil ich die Gesamtsumme bei Sozialversicherungsbeiträgen sehe. Und da dürfen wir, denke ich, dann am Ende auch nicht die Lohnkosten zusätzlich belasten. Das ist dann wieder schlecht für den Arbeitsmarkt. Insofern geht es um eine Austarierung.

Jetzt schaue ich auf Martina Tegtmeier, weil sie wahrscheinlich nach mir redet, und jetzt fällt mir der dritte Punkt ein. Ich bitte um Verständnis. Das dritte Argument, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, und das kommt von den Gleichstellungspolitikern, ist, dass schon die Sorge da ist, dass, wenn man den Mutterschutz noch weiter verlängert, es nachteilig für die Frau sein kann. Sie haben recht, dass es eigentlich keinen Sinn macht, weil dann ist das Elterngeld halt kürzer. Aber das ist ein Argument, das hart von den Gleichstellungspolitikern vorgetragen wird, das wir auf alle Fälle auch in der Diskussion mit aufgreifen können.