Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingangs teile ich Ihnen schon einmal mit – das wird Sie sicher nicht verwundern –, dass wir dem vorliegenden Antrag zustimmen werden.

Auch wenn sich die Verfasser in gewohnter Manier nur an Halbwahrheiten klammern und durch das warmherzige Geflüster in Richtung Brüssel keine grundlegenden Veränderungen zu erwarten sind, könnte zumindest die öffentliche Debatte über die Privatisierung eines Teils der Daseinsvorsorge und die Bevormundung aus Brüssel neuen Schwung entfalten.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Selbstverständlich lehnen wir von der NPD-Fraktion im Gegensatz zu Ihnen die Richtlinie über die Konzessionsvergabe in Gänze ab. Die Beweggründe für unsere Ablehnung speisen sich auch nicht aus taktischen Überlegungen zur bevorstehenden Bundestagswahl wie bei Ihnen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Europafeindlichkeit der NPD.)

sondern werden durch unsere politischen Grundgedanken, Herr Ritter, geprägt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Grundgedanken!)

Demnach gehören die infrastrukturelle Grundversorgung sowie die Daseinsvorsorge uneingeschränkt in staatliche Hand. Und dazu zählt eben nicht nur, wie Sie es hier darstellen, die Wasserversorgung, sondern zum Beispiel auch gleichfalls die Energie- und Verkehrsversorgung sowie das Postwesen.

In Ihrem Antrag werden diese elementaren Bereiche der örtlichen Gemeinschaft nur durch eine Randnotiz gewürdigt. Der Landtag soll demzufolge feststellen, dass die weiteren Elemente des eigenen Wirkungskreises nach Paragraf 2 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls schützenswert sind. Wenn Sie es ernst meinen, müssten Sie „schützenswert“ durch „unantastbar“ ersetzen. Stattdessen sehen Sie nur tatenlos zu, wie die Privatisierungswelle über alle lebensnotwendigen Bereiche fegt. Sie unterstützen die totale Ausbeutung mit aller Kraft und profitieren zum Teil in undurchsichtigen Verstrickungen von hohen Renditen.

Es verwundert daher schon, dass die Europa-Fantasten mit dem vorliegenden Antrag öffentlich die Notbremse betätigen, zumal in Deutschland schon seit Jahren die Möglichkeit der Privatisierung beziehungsweise der Teilprivatisierung der Wasserver- und -entsorgung besteht. Zwischen fünf und zehn Prozent sind es mittlerweile.

Dem geübten Betrachter bleibt es nicht verborgen, die Bundestagswahl steht bevor. Wenn eine Bürgerinitiative in kurzer Zeit über eine Million Unterschriften sammelt, um gegen die Privatisierung des Wassers zu demonstrieren, und eine weitere Aktion eines Netzwerkes in nur drei Tagen 145.000 Unterstützer vereint, lässt sich aus diesem Thema – und das haben Ihre Wahlstrategen richtig erkannt – politisches Kapital schlagen.

Das erklärt auch die für gleichgeschaltete Superdemokraten ungebräuchliche Ausdrucksweise im Antragstext. Wer vor einem „Einfallstor für die Privatisierung“ oder vor einem „nicht wiedergutzumachenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ warnt, kann sich einer umfangreichen Berichterstattung in der ebenfalls gleichgeschalteten Presse sicher sein.

Schon heute ist klar, wie Sie sich nach der Bundestagswahl verhalten. Ihnen fehlt das nötige Rückgrat, um unser Trinkwasser gegen EU, Europäische Zentralbank und Internationalen Währungsfonds zu schützen.

(Heinz Müller, SPD: Was Ihnen fehlt, brauchen wir wohl nicht zu sagen.)

Diese Troika befahl schon den Griechen und den Portugiesen eine uneingeschränkte Privatisierung. Die Vervierfachung der Wasserpreise in einigen Regionen ist als direkte Folge bestens bekannt. Auch wenn die Zusage von EU-Binnenmarktkommissar Barnier heute noch für viele beruhigend klingen mag, dass jede Kommune auch zukünftig selbst darüber bestimmen kann, wie sie ihre Wasserversorgung regelt, könnte sie sich langfristig auch als Bumerang für unsere Kommunen erweisen – ich komme zum Schluss –,

(Heinz Müller, SPD: Gott sei Dank!)

nämlich dann, wenn die Gemeinden aufgrund defizitärer Haushalte nicht mehr in der Lage sein werden, die Daseinsvorsorge aus eigener Kraft sicherzustellen. Mit der Einführung der Doppik haben Sie hier im Landtag diese Entwicklung zum Beispiel wissentlich schon eingeleitet. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Das war so, das ist so, das wird auch, solange wir leben, immer so bleiben. Bei uns im Land, wir haben das gehört, ist es vornehmlich in kommunaler Hand, in Zweckverbänden organisiert. Es gibt, glaube ich, eine Ausnahme, das ist Rostock, wo bereits mal eine Privatisierung mit EURAWASSER stattgefunden hat.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wir sehen also, dass das vorwiegend in kommunaler Hand ist, dass wir dort mit gewählten Mandatsträgern auch in diesen Zweckverbänden vertreten sind, die über die Ausrichtung mitentscheiden. Ob die dann auch immer die richtigen Entscheidungen treffen – ich gucke mal auf uns beide, Herr Ritter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

da ist ja die Diskussion mit der Geschäftsstelle in unserem Zweckverband eine sehr interessante –, ob da immer die richtigen Entscheidungen getroffen werden, das lasse ich hier mal dahingestellt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber ein schönes Haus haben sie.)

Ich glaube aber, dass das bei uns durchaus als Erfolgsmodell zu werten ist. Und gerade wenn es so ein Erfolgsmodell gibt, glaube ich, dass die Europäische Union gut daran tut, sich hier rauszuhalten und nicht auch noch bis zum Trinkwasser herunter alles zu regeln. Wir sollten da vielmehr als Modellregion gelten.

Deshalb ist unser Antrag gut und richtig, und da meine Vorredner schon sehr viel dazu gesagt haben, will ich nur noch mal sagen, wir stimmen natürlich dem Antrag der GRÜNEN zu, weil wir auch glauben, den Bundestag und die Bundesregierung mit einzubeziehen, ist richtig und wichtig, und bei der interkommunalen Zusammenarbeit weiterzukommen, halten wir auch für vernünftig.

Dazu passt es jetzt leider nicht, dass wir auch dem Antrag der LINKEN hätten zustimmen können. Ich glaube aber, dass Sie sich in unserem Antrag auch recht gut wiederfinden werden, und deshalb werbe ich noch mal um Ihre Zustimmung, damit wir ein breites Signal aus dem Parlament herausgeben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1691 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1691 einstimmig angenommen.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1696 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1696 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1643 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um

ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1643 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Moratorium für Hydraulic Fracturing (Fracking) in Mecklenburg-Vor- pommern, Drucksache 6/1651.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Moratorium für Hydraulic Fracturing (Fracking) in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/1651 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heutige Thema beschäftigt die deutsche Politik ungefähr seit zwei Jahren. Es wird sehr kontrovers diskutiert. Alles wurde ausgelöst durch einen wahren Gasrausch, der die USA erfasst hat. Im Ergebnis sind die Vereinigten Staaten zum weltgrößten Gasförderer aufgestiegen. Der Gaspreis ist in den USA deutlich gesunken, die Auswirkungen auf den weltweiten Gaspreis werden nicht mehr lange auf sich warten lassen.

In Deutschland vermutet man ebenfalls große Gasvorkommen in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Und es begannen die Träume von Importunabhängigkeit Blüten zu treiben – natürlich verbunden mit der Hoffnung auf große Geschäfte. Allerdings relativieren sich diese Träume und Hoffnungen mehr und mehr. Sprach man anfangs davon, dass die Bundesrepublik auf 20 Jahre ihre Gasversorgung allein aus diesen Vorkommen bestreiten könne, sind mittlerweile diese optimistischen Schätzungen bei 6 bis 12 Jahren gelandet, auch 13 habe ich schon gelesen, immer vorausgesetzt, dass man noch den letzten möglichen Kubikmeter Gas fördert, die technische und ökonomische Machbarkeit berücksichtigend. Und es ist wie immer, wo es was zu holen gibt, da geraten Profitinteressen mit den Interessen der Allgemeinheit aneinander – so auch in Deutschland.

Aber wie war und ist dieser Gasrausch möglich? Vorkommen, die bis vor wenigen Jahren als nicht förderbar galten, und zwar aus technischen und ökonomischen Gründen, erscheinen heute lukrativ. Warum das so ist, ist relativ leicht zu erklären. Die Maßstäbe, die die Wirtschaftlichkeit bewerten, sind angesichts der Entwicklungen auf dem Weltmarkt heute anders als noch vor Jahren. Und zweitens gibt es heute technische Mittel, auch schwer zugängliche Öl- und Gasvorkommen zu fördern – Hydraulic Fracturing, kurz Fracking. Dabei wird unter gewaltigem Druck Wasser in Tiefbohrungen gepresst mit dem Ziel, die Gesteinsschichten aufzubrechen. So kann dann das Gas oder Öl zum Bohrloch fließen und gefördert werden.

Fracking ist keine neue Technologie. Fracking wird schon seit rund 50 Jahren eingesetzt, nicht nur bei der Erdöl- oder -gasförderung, gefrackt wurde und wird zum Beispiel auch bei Geothermiebohrungen. Neu beim Fracking sind allerdings die Bohrtechniken, die es nach 1.000 und mehr Metern erlauben, horizontal weiterzubohren und das Gestein dann aufzubrechen. Und relativ neu ist vor allem der Einsatz von Chemikalien beim Fracking. Dem

Wasser wird Sand beigemischt, um die entstandenen Spalten offen zu halten.

Damit das gelingt, werden verschiedene Chemikalien beigemischt, deren Liste sehr lang ist. Sie sollen die Reibung verringern, den Transport des Sandes unterstützen, Bakterienbefall und die damit verbundene Faulgasbildung verhindern. Was genau eingesetzt wird, hängt von den geologischen Gegebenheiten der konkreten Lagerstätte ab. Fakt ist, dass ein Teil dieser Zusatzstoffe die Umwelt, insbesondere das Grundwasser gefährdet.

Hier zeigt sich die Problematik des Frackings. Es wird technologisch bedingt ein giftiger Cocktail mit Drücken von circa 5.000 Bar in den Boden gepresst und niemand außer der beteiligten Firma weiß ganz genau, was da eigentlich in die Tiefe kommt. Und genau das, meine Damen und Herren, will DIE LINKE nicht. Deshalb haben wir Ihnen heute unseren Antrag vorgelegt, der ein Moratorium für das Fracking in Mecklenburg-Vorpommern vorsieht. Meine Fraktion spricht im Moment noch nicht von einem Verbot, obwohl wir das gerne hätten, aber im Land können wir das auch gar nicht allein bewerkstelligen. Allerdings können wir als Land sehr wohl die Risiken, die mit dem Fracking verbunden sind, abwehren. Deshalb wollen wir es in Mecklenburg-Vorpommern so lange verhindern, bis es für diese Technologie klare Regelungen gibt, die die Risiken ausschließen.

Denn wie sieht es im Moment aus? Zahlreiche Beispiele aus den USA, aber auch in Polen belegen, wie gefährlich das Fracking mit umwelttoxischen und wassergefährdenden Chemikalien ist. Großflächig wurden der Boden und das Trinkwasser verseucht, ganze Landstriche sind betroffen. In den USA wird gefrackt, was das Zeug hält, ohne Rücksicht auf Verluste.

In Deutschland wurde bisher rund 300-mal über einen Zeitraum von 15 Jahren die Frackingtechnologie eingesetzt – und dabei gab es mehrere Zwischenfälle, die vor allem den Umgang mit dem giftigen Flowback oder ein vom Fracking ausgelöstes leichtes Erdbeben betrafen. Teilweise wurden die Oberfläche und das Grundwasser mit zum Beispiel Benzol oder Quecksilber verseucht. Erst durch aufwendige Recherchen von „Monitor“ gab die Firma ExxonMobil einen Unfall, verursacht durch eine undichte Leitung, zu.

Mehrere Sendungen von ARD, ZDF, arte, 3sat und anderen beschäftigten sich in den letzten zwei Jahren mit dieser Technologie und mit den vom Fracking ausgehenden Gefahren und Unfällen. Die Informationspolitik der bisher zuständigen Bergämter und der Firmen, die fracken wollen, ist katastrophal. Die Umweltämter wissen meist nichts Genaues, die Öffentlichkeit wird nirgends einbezogen. Um es hier einmal zu verdeutlichen: Pro Frackbohrung – und davon sind eine Menge notwendig – werden circa 20 Millionen Liter Wasser in den Boden gepumpt. Bei einer Versuchsbohrung in Niedersachsen waren davon zum Beispiel 19 Tonnen Tetramethylammoniumchlorid, 9,5 Tonnen Petroleum und 680 Kilo Biozide enthalten – alles Stoffe, die in unserer Umwelt und vor allem im Wasser nichts zu suchen haben.

Seit Ende 2011 wird in Deutschland vorerst nicht mehr gefrackt, obwohl es in verschiedenen Bundesländern wie Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Anträge auf Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking gibt.

Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach allem, was wir wissen, noch keinen Antrag auf das Aufsuchen von Erdöl oder Erdgas mittels Fracking. In der Bundesrepublik herrscht eine Art freiwilliges Moratorium, erzwungen nach unserer Auffassung durch die vielen Proteste der Bevölkerung – immerhin gibt es inzwischen mehr als hundert Bürgerinitiativen – und auch erzwungen durch den Widerstand der Länder. Diese konnten sich einstimmig zu einem Bundesratsbeschluss durchringen, der den Einsatz von umwelttoxischen und wassergefährdenden Stoffen beim Fracking ablehnt.

Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz dieser Chemikalien „erhebliche Risiken“ beinhaltet. Er möchte ein Verbot der Technologie in „Trinkwasserschutzgebieten, Gebieten für die Gewinnung von Trinkwasser oder Mineralwasser, Heilquellenschutzgebieten sowie in Gebieten mit ungünstigen geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen“. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass es aufgrund der „aktuellen wissenschaftlichen Datenlage“ nicht zu verantworten ist, Fracking anzuwenden.