Den Antragspunkt II. 1 greifen wir auf, präzisieren ihn aber etwas in der Handlungsreihe und beziehen ihn vor allen Dingen auf die gesamte Richtlinie in unserer Kritik. Ich glaube, dass wir eine Chance hätten, nicht nur auf den fahrenden Zug zu springen, sondern ihm Geschwin
Mit unserem Änderungsantrag würde allerdings Punkt II. 2 des Koalitionsantrages entfallen. Ich erinnere aber an Artikel 39 Absatz 1 der Landesverfassung, wo ohnehin eine Informationspflicht der Landesregierung festgelegt ist, den Landtag über die „Mitwirkung im Bundesrat sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, anderen Staaten, den Europäischen Gemeinschaften und deren Organen“ zu unterrichten, „soweit es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht“.
Meine Damen und Herren, ich glaube, unabhängig von den vorliegenden Anträgen bestünde nach Überzeugung der LINKEN ein Königsweg darin, mit flächendeckendem, hundertprozentigem kommunalem Eigentum in Bezug auf die öffentliche Daseinsvorsorge solche Probleme zu verhindern. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der – wie ich fand – sehr sach- und fachkundigen Einbringung durch den Kollegen Ringguth und der den Blick dann in der Tat weitenden Rede unseres Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzministers, ich glaube, das Letzte ist hier besonders betroffen, kann ich mich sehr kurz fassen.
An einem Punkt, lieber Wolf-Dieter Ringguth, muss ich allerdings eine ganz klitzekleine Korrektur anbringen, die ich aber schon ein wenig zielführend finde. Bei uns war es weniger die Frage – „bei uns“ heißt: in der SPDFraktion –, ob dies ein Thema für die Kommunalpolitiker und schwerpunktmäßig für die Europa- und Rechtspolitiker ist, sondern es war die Frage, ob dies nicht vielmehr auch eine Problematik für unsere Verbraucherschutzpolitikerinnen und -politiker ist.
Denn dieses ist natürlich ein Thema, das sehr, sehr stark Verbraucherschutzfragen betrifft, und ich weiß, dass es in anderen Fraktionen ähnliche Diskussionen gegeben hat. Und dass hier für die LINKEN ein Parlamentarier spricht, von dem wir wissen, dass natürlich sein Thema vor allen Dingen Europa ist, das zeigt uns, wie umfänglich dieses Thema ist.
Ja, okay. Das will ich gerne zugeben, Herr Holter, dass er auch verbraucherschutzpolitischer Sprecher ist, aber ich glaube, so ein bisschen schlägt das Herz für Europa doch immer noch.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Thema, das europapolitisch ist, das kommunalpolitisch
Lassen Sie mich einleitend noch einen kurzen Blick auf das Verhältnis dieses Entwurfes für eine DienstleistungsKonzessionsrichtlinie und das Thema Privatisierung von Wasser werfen. Vielleicht wird das in den Medien auch manchmal etwas verkürzt dargestellt. Natürlich müssen wir klar sehen, selbst ein Beschluss über diesen Richtlinienentwurf würde noch nicht einen unbedingten Zwang zur Privatisierung unserer Trinkwasserversorgung auslösen. Wir befürchten allerdings, dass hier ein Liberalisierungsdruck entsteht, den wir sachlich, vor allen Dingen aber auch ordnungspolitisch für ausgesprochen problematisch halten und den wir nicht wollen, weshalb wir diese Richtlinie vor allem mit Blick auf die Versorgung mit Trinkwasser ablehnen.
Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss ich hier klar sagen, irgendwelche Kompromisslinien, Übergangsregelungen, Ausnahmen zeitlich befristet – all dies kann mich von meiner grundsätzlichen Einschätzung überhaupt nicht abbringen, dass wir eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung nicht wollen und dass wir jeden Schritt, der hier Türen öffnet, um zu einer solchen Privatisierung zu kommen, ab- lehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir uns noch einmal bewusst – viele haben, auch gestern schon, hier auf die grundsätzliche Bedeutung von Wasser hingewiesen –: Wasser ist das einzige Lebensmittel, das nicht durch andere Lebensmittel ersetzbar ist. Bei jedem anderen Nahrungsmittel kann ich dies tun, bei Wasser geht dies nicht.
Vor allen Dingen aber – und da beginnt dann die Frage, wie halten wir es mit dem Markt –, Wasser ist in einer ganz besonderen Weise leitungsgebunden und wir können nicht einfach so tun, als könnten wir hier beliebig viele Anbieter bekommen. Das ist schon technisch gar nicht möglich. Und wir müssen sicherstellen, dass diejenigen, die in einer quasi Monopolstellung uns mit diesem Nahrungsmittel versorgen, dies in hoher Qualität und zu einem vernünftigen Preis tun, denn genau hier sehen wir die Gefahren bei einer Öffnung der Trinkwasserversorgung für den Markt. Wir sehen sie im Bereich des Preises und wir sehen sie im Bereich der Qualität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin überzeugt – und ich gehe davon aus, dass viele in diesem Hause meine Überzeugung teilen –, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern und weit darüber hinaus in Deutschland ihre Aufgabe, die Menschen mit qualitativ hochwertigem und mit bezahlbarem Wasser zu versorgen, dass die Kommunen diese Aufgabe sehr gut erfüllen und dass wir diese Aufgabe genau deshalb auch weiterhin bei den Kommunen lassen sollten.
Welche Motivation sollten wir denn eigentlich haben? Diejenigen, die das bisher gut und vernünftig machen, die sollen das zukünftig nicht mehr machen? Ich kann diese Motivation nicht erkennen. Ich kann nur sehen, dass ein paar Leute, die das Thema Markt zu einem Fetisch erhoben haben, aus solchen ideologischen Überlegungen heraus sagen, alles muss dem Markt unterworfen werden. Dieses, meine Damen und Herren, lehnen wir ab. Trinkwasser ist kein Ding, das marktfähig ist und das einem Markt unterworfen werden sollte.
Deshalb, kurz und gut, sollten wir jeder Entwicklung eine klare Absage erteilen, die in diese Richtung geht, und sollten uns hier nicht in Detaildiskussionen verlieren.
Und deswegen, Herr Kollege Brie, muss ich Ihnen auch sagen, dass ich Ihre Kritik an unserem Antrag – ja, es klingt jetzt vielleicht polemischer, als ich es eigentlich gern machen möchte, aber mir fällt kein besseres Wort ein – schon ein wenig „kleinkariert“ fand zu sagen, also den Agrarausschuss, der dann auch Verbraucherschutzausschuss ist, müssen wir nicht unterrichten oder wir müssen es nicht beschließen, weil es passiert ja eh, und ähnliche Dinge. Ich fand dies ein wenig eng. Wir werden deshalb Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Wenn ich mir dagegen den Änderungsantrag der Bündnisgrünen anschaue, dass man – Ziffer 1 – nicht nur die Europaabgeordneten, sondern auch die des Deutschen Bundestags und die Bundesregierung auffordert, ich denke, das ist natürlich sinnvoll und konsequent. Man muss es jedem sagen, der an Entscheidungsprozessen beteiligt ist.
Und die Ziffer 2, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Bündnisgrünen, muss ich sagen, fand ich so, dass ich gesagt habe, oh verflixt, warum habe ich das eigentlich nicht selber gemacht. Denn das ist ein Aspekt, der für mich sehr wichtig ist. Kommunale Daseinsvorsorge nicht nur im Bereich des Wassers, aber gerade auch im Bereich des Wassers findet ganz, ganz oft in interkommunaler Zusammenarbeit statt. Diese interkommunale Zusammenarbeit – wir haben erst neulich hier darüber gesprochen – ist teilweise attackiert, und sich noch einmal sehr nachdrücklich zu ihr zu bekennen, halten wir für eine gute Idee. Deshalb werden wir Ihrem Änderungsantrag zustimmen.
Und im Übrigen bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen und gemeinsam dafür zu werben, Wasser ist ein Menschenrecht und Wasser darf keine x-beliebige Handelsware sein. Dafür müssen wir sorgen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird natürlich dem Antrag von SPD und CDU zustimmen. Die Gründe dazu, insbesondere eben, die Gefahr zu bannen, die schleichende Privatisierung der Wasserversorgung zu verhindern, sind eigentlich hinlänglich von meinen Vorrednern dargelegt worden. Danke dafür auch noch mal.
Ich möchte aber auch noch mal darauf hinweisen, dass das Thema viele Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union bewegt hat. Die Bedeutung und Wichtigkeit des Themas wird nämlich auch dadurch belegt, dass aktuell 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union die Bürgerinitiative „right to water“ unterschrieben haben. Und ich kann nur jedem empfeh
len, sich diesen 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürgern anzuschließen und vielleicht auch noch die Unterschrift darunterzusetzen.
Die CDU steht natürlich auch in einer zwiespältigen Situation. Das möchte ich hier noch mal ansprechen. Denn hier in Mecklenburg-Vorpommern – so gut ich das finde – stemmt sie sich gegen die Privatisierung, in der Bundesregierung überlässt Kanzlerin Merkel allerdings ihrem FDP-Wirtschaftsminister Rösler aus meiner Sicht zu freie Hand.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Sie hat auch im Rat zugestimmt. – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist doch ihre Sache.)
Da ist zumindest die Frage gestattet, wie das eigentlich zusammenpasst. Ich wünsche dahin gehend Frau Merkel Mut zur Richtlinienkompetenz und Mut, sich auch gegenüber der FDP durchzusetzen. Ich begrüße aber gleichwohl die Positionierung der CDU hier im Lande.
Meine Damen und Herren, ich komme zum vorliegenden Änderungsantrag der GRÜNEN, den eigentlich Herr Müller auch schon vorgestellt hat.
Erstens hat es uns schon ein bisschen verwundert, warum sich der vorliegende Antrag nur an die Mitglieder des Europäischen Parlaments wendet. Er müsste sich zuständigkeitshalber natürlich auch an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und eben auch an die Mitglieder beziehungsweise an die eigene Bundesregierung wenden. Nur dann ist der Antrag konsequent.
Zweitens erfasst der vorliegende Antrag nicht die gesamte Problematik, denn auch die interkommunale Zusammenarbeit wird durch die geplante EU-Richtlinie bedroht. Auf dieses Problem hatte der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern bereits im Mai 2012 in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin und an den Ministerpräsidenten hingewiesen. Wir haben das Schreiben alle in Kopie erhalten. Demnach wären eben die Mitbenutzung zum Beispiel der Sporthalle der Nachbargemeinde für den Schulsport, das gemeinsame Rechenzentrum, die gemeinsame Rechnungsprüfung, auch das gemeinsame Standesamt, all diese Dinge wären ausschreibungspflichtig.
Das gilt auch und insbesondere für die Bildung von Zweckverbänden oder gemeinsamen Kommunalunternehmen. Ich zitiere hier Herrn Thomalla aus dem besagten Schreiben einfach mal. Zitatanfang: „Dies würde die kommunale Zusammenarbeit im erheblichen Maße erschweren und insbesondere bei unserer kleinteiligen Struktur Hürden aufbauen, die die Aufgabenerfüllung gefährden.“ Zitatende.
Im Übrigen weist der Städte- und Gemeindetag auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hin,
der die kommunale Zusammenarbeit dem europäischen Vergaberecht klar entzogen hatte. Wir sollten die Meinung und Stellungnahme der Dach- und Spitzenverbände ernsthaft berücksichtigen.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion. Dem Antrag von SPD und CDU stimmen wir natürlich zu, wie ich es am Anfang schon gesagt hatte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingangs teile ich Ihnen schon einmal mit – das wird Sie sicher nicht verwundern –, dass wir dem vorliegenden Antrag zustimmen werden.