Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz dieser Chemikalien „erhebliche Risiken“ beinhaltet. Er möchte ein Verbot der Technologie in „Trinkwasserschutzgebieten, Gebieten für die Gewinnung von Trinkwasser oder Mineralwasser, Heilquellenschutzgebieten sowie in Gebieten mit ungünstigen geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen“. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass es aufgrund der „aktuellen wissenschaftlichen Datenlage“ nicht zu verantworten ist, Fracking anzuwenden.
Und der Bundesrat hat auch ein paar Forderungen an den Bund. Unter anderem möchte er bei der Zulassung für jede Maßnahme eine breite „Öffentlichkeitsbeteiligung“ im Rahmen einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung und er möchte den Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern erweitert wissen.
Aus Sicht der LINKEN sind das sinnvolle Maßnahmen. Die Entschließung des Bundesrates vom 1. Februar 2013 ist jedoch nicht rechtlich verbindlich. Am 25. Februar einigte sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf, der das Fracking unter Auflagen ermöglichen soll – trotz aller ungeklärten Risiken. Weder ist eine Änderung des Bergrechts noch eine Änderung des Bergschadensrechts vorgesehen.
Aus unserer Sicht ist das nicht zu akzeptieren und DIE LINKE ist da nicht allein. So war am 27. März im „Spiegel online“ zu lesen: „Bayern stellt sich gegen FrackingGesetz“: „Im Streit über das Fracking-Gesetz stellt sich die CSU in Bayern gegen die Bundesregierung: Umweltminister Huber forderte, die Technologie in Deutschland zu verbieten.“ Und weiter: „,Durch Fracking unkonventionelle Gasvorkommen zu erschließen, muss verboten bleiben, solange die Risiken für Mensch und Natur nicht sicher abschätzbar sind‘, sagte Huber der ‚Süddeutschen Zeitung‘. ‚Diese Technik darf nicht zur tickenden Zeitbombe werden.‘“ Ende des Zitats.
In Bayern scheint man kurz vor den Wahlen darauf zu achten, was die Mehrheit der aufgeklärten Bevölkerung wünscht. Auch wir in Mecklenburg-Vorpommern sollten uns ganz klar positionieren und es nicht beim Bundesratsbeschluss belassen. Deshalb fordert DIE LINKE heute das Verbot von Fracking in Mecklenburg-Vorpommern, solange nicht „alle mit Fracking verbundenen Risiken geklärt sind“, „das Bergrecht eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung … für alle Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen La- gerstätten mittels Fracking vorschreibt“. Ich schenke mir die beiden anderen Anstriche, Sie können sie lesen im Antrag. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Justizministerin Frau Kuder.
Frau Präsidentin! Mei- ne sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eines gleich vorweg betonen: Die Landesregierung teilt die Sorgen der Antragstellerin bezogen auf die offensichtlichen und noch nicht ausreichend erforschten Risiken des Frackings. Aber – und auch dieses Aber gehört gleich an den Anfang meiner Ausführungen – im Bergrecht gibt es keine Rechtsgrundlage für ein formelles Moratorium, mit dem Anträge auf Fracking pauschal zurückgestellt werden könnten. Insofern wäre der vorliegende Antrag inhaltlich nicht umsetzbar, sollte er vom Landtag angenommen werden. Ungeachtet des Bergrechts und möglicher Veränderungen an diesem, die derzeit im Bundesrat diskutiert werden, prüft das Energieministerium, wie mit Möglichkeiten aus dem Raumordnungsrecht Fracking ausgeschlossen werden könnte.
Lassen Sie mich kurz noch ein paar grundsätzliche Erläuterungen zum Fracking machen. Der englische Begriff bezeichnet generell das Aufbrechen von geologischen Formationen im Untergrund mittels Eintrag von sogenannten Frackflüssigkeiten. Dabei können auch giftige Chemikalien zum Einsatz kommen. Zu unterscheiden ist beim Fracking, ob das Verfahren eingesetzt wird, um konventionelle Lagerstätten, Geothermie oder Trinkwasser zu erschließen, oder ob es um sogenannte unkonventionelle Gas- oder Erdöllagerstätten geht. Bei solchen unkonventionellen Lagerstätten ist Öl oder Gas – vereinfacht formuliert – nicht als Blase im Erdinneren vorhanden, sondern im Gestein gebunden. Zur Förderung muss das Gestein dann aufgebrochen, also gefrackt werden.
Fracking von unkonventionellen Lagerstätten kann eine erhebliche Belastung der Umwelt darstellen, da eventuell tiefe Grundwasserschichten verunreinigt werden. Ohne Frackingtechnik wäre keine Geothermiegewinnung möglich, daher ist die Unterscheidung von konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten notwendig.
Die bestehende Rechtslage gestaltet sich wie folgt: Das einschlägige Bundesberggesetz kennt bei der Erteilung von Bergbauberechtigungen und bei der Zulassung von sogenannten Betriebsplänen nur gebundene Entscheidungen. Das heißt, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, muss das zuständige Bergamt die beantragte Genehmigung erteilen.
Der Schutz des Grundwassers wird bei sämtlichen auf die Entdeckung oder Gewinnung von Bodenschätzen gerichteten Tätigkeiten nach geltendem Recht wie folgt gewahrt: Jede zum Zwecke der Aufsuchung beziehungsweise Gewinnung abgeteufte Bohrung berührt wasserrechtliche Belange und erfordert die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen. Diese dürfen für betriebsplanpflichtige Bergbauvorhaben nach Paragraf 19 Absatz 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz ausschließlich im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde erteilt werden.
Bergrechtliche Vorhaben unterliegen gemäß Umwelt- verträglichkeitsprüfungsgesetz lediglich nach Maßgabe der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verordnung Bergbau einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Leider sind diese Prüfungen im Rahmen bergrechtlicher Planfeststellungsverfahren nur oberhalb bestimmter Schwellenwerte für das Fördervolumen sowie für die Errichtung und den Betrieb von Offshoreförderplattformen gefordert.
Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass Frackingvorhaben überwiegend umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig werden und dass generell beim Bohren innerhalb des Küstenmeeres und in der ausschließlichen Wirtschaftszone eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet gleichzeitig auch, dass die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt werden muss. Im Bundesrat gibt es mehrere Anträge, insbesondere von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, mit einer ähnlichen Zielrichtung, die von der Landesregierung mitgetragen werden.
Abschließend will ich auf die Situation in unserem Land eingehen. Seit Bestehen des Bergamtes Stralsund im Jahr 1990 gab es kein Fracking in MecklenburgVorpommern. Es ist bekannt, dass zu DDR-Zeiten in den Jahren 1970 und 71 an einigen Bohrungen im Raum Grimmen/Richtenberg sowie Lütow sogenannte Injektionen durchgeführt worden sind. Als Aufbrechflüssigkeit – heute würde man von Frackflüssigkeit sprechen – diente überwiegend Erdöl, als Stützmaterial dienten Quarzsand und das Mineral Korund. Die Maßnahmen fanden alle in konventionellen Lagerstätten statt. Von den hiervon betroffenen Bohrungen befindet sich noch eine in Förderung, die anderen sind verfüllt.
Potenzielle unkonventionelle Lagerstätten mit Schiefergas führendem Gestein sind im Untergrund MecklenburgVorpommerns im Bereich zwischen Fischland-Darß, Rügen und Usedom vorhanden. Das ist in verschiedenen von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Hannover erarbeiteten Studien dargestellt. Die kohlenstoffreichen Tonsteine und Tonmergelsteine wurden bereits zu DDR-Zeiten in großen Tiefen erbohrt. In den vergangenen Jahren haben mehrere Firmen das beim Geologischen Dienst im LUNG Mecklenburg-Vor- pommern archivierte umfangreiche Kernmaterial des Lagers in Sternberg untersucht, jedoch waren die Er- gebnisse aus wirtschaftlicher Sicht negativ. Bisher wurden deshalb keine bergrechtlichen Anträge zum Zwecke der Aufsuchung unkonventioneller Lagerstätten eingereicht. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die geschätzte Kollegin Frau Dr. Schwenke hat das Thema Fracking technisch erläutert. Ich möchte nur noch
ergänzen, dass wir zwingend unterscheiden müssen zwischen konventionellen und unkonventionellen Vorkommen, weil das erklärt vielleicht auch das eine oder andere Missverständnis beim Unternehmerverband, die es wahrscheinlich noch nicht so richtig tiefgründig begriffen haben.
Unkonventionell heißt, dass das Gas in großen Tiefen – 1.500, 2.000 Meter – umschlossen ist von Gesteinsschichten, das heißt praktisch umhüllt von Gesteinsschichten, und demzufolge natürlich normalerweise auch nicht gefördert werden kann. Und diese Gesteinsschichten werden durch ein mit Sand, Wasser und auch mit Chemikalien durchsetztes Gemisch und auch sehr hohem Druck gesprengt und damit praktisch überhaupt erst förderfähig gemacht.
Es geht um diese unkonventionellen Vorkommen. Die konventionellen, die können ganz herkömmlich angezapft werden und sprudeln dann, ob Erdöl oder Erdgas, relativ einfach sind die praktisch zu fördern. Wir haben nur das Problem, es gibt nicht mehr so viele konventionelle Vorkommen. Die konventionellen Erdgasvorkommen sind zunehmend erschöpft, zumal vor allen Dingen in Mitteleuropa oder Europa und auch in den USA, sodass in den Fokus insbesondere natürlich die unkonventionellen Vorkommen kommen, Schiefergasvorkommen. Und die können allerdings, wenn sie gefrackt werden, die Lebensdauer von Gas oder die Vorkommen von Gasvorkommen der Welt über 250 Jahre verlängern. Das ist natürlich schon ein spannendes Thema.
Die ökonomischen Interessen, um nicht zu sagen die Profitinteressen, sind natürlich allgegenwärtig und logisch nachzuvollziehen. In den USA, man spricht von Bonanza-Fieber, kann man unwahrscheinlich viel Geld damit verdienen und noch viel mehr, die USA richtet die neue Energiestrategie darauf aus, weil man natürlich mit diesen großen Gasvorkommen meint, unabhängig werden zu können vom arabischen Erdöl, und auch der Handlungsdruck bezüglich des Umstiegs auf erneuerbare Energien vielleicht doch nicht ganz so hoch ist. Also ökonomisch betrachtet ein absoluter Volltreffer.
In Deutschland hat man das natürlich auch erkannt und so gibt es auch hier Überlegungen, die Gasvorkommen, in dem Falle auch Schiefergas, um zumindest 13 Jahre entsprechend zu verlängern. Lukratives Geschäft, nicht nur für Exxon, sondern auch für BASF und andere, und so verwundert es nicht, dass insbesondere auf den Druck von Herrn Rösler Herr Altmaier jetzt eingelenkt hat und einen Gesetzentwurf – am 26. Februar wurde es angekündigt – auf den Weg gebracht hat, um auch in Deutschland Fracking auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, mit hohen Auflagen, aber immerhin eine gesetzliche Grundlage.
Hohe Auflage, was heißt das? Eine Pflicht-UVP, also eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die auch pflichtmäßig vorgegeben ist, und dass nicht gefrackt werden darf in Gebieten, die Trinkwasser- und Wasserschutzgebiete sind. Aber wenn solch ein Gesetz – ich hoffe nicht –, ich sage jetzt mal, verabschiedet werden sollte vom Bundestag, wäre das natürlich der gewünschte Frackingeinstieg in Deutschland, darüber muss man sich im Klaren sein. Insofern gibt es sehr viel Kritik und sehr viele Widerstände gegen dieses Fracking von unkonventionellen Erdöl- und Erdgasvorkommen. Einige Gründe hat Frau Dr. Schwenke ja schon angeführt, ich möchte nur noch ergänzen.
Ein sehr, sehr großer Flächenbedarf ist damit verbunden. In Pennsylvania zum Beispiel stehen 6.000 Frackingbohrtürme, 6.000, und wenn man sich vorstellt, im dichtbesiedelten Mitteleuropa ist ja nicht nur praktisch das Wasserproblem eigentlich nicht lösbar, 20 Millionen Tonnen pro Bohrung, und dann wie gesagt 6.000 Bohrungen in Pennsylvania, da kann man sich vorstellen, was das für einen Flächen- und Wasserverbrauch darstellt.
Die Umweltrisiken wurden angesprochen, ich glaube, das ist für jeden nachvollziehbar, was da passiert, wenn da Chemikalien in Tiefen von 1.500 Metern gepresst werden, welche Gefahren damit natürlich für das Grundwasser verbunden sind. Hinzu kommt, dass bei vielen Frackingbohrungen auch immer wieder Erdbeben auftreten, sehr große Gefahren natürlich für die Menschen, die dort leben.
Aber, meine Damen und Herren, neben den Umweltrisiken möchte ich noch einen Punkt ansprechen – der ist mir eigentlich am allerwichtigsten. Ich glaube, es ist einfach an der Zeit, auch Klartext zu reden, dahin gehend, mal zu sagen: Warum brauchen wir das eigentlich? Warum? Wir machen die Energiewende. Wir stellen um, dass die erneuerbaren Energien fast 100 Prozent die konventionellen fossilen Energieträger ablösen, und das schnellstmöglich, aus guten Gründen. Und hier wird praktisch künstlich, mit Chemikalien werden Gasvorkommen praktisch, ich sage jetzt mal, in ihrer Lebensdauer künstlich verlängert, zulasten der Umwelt, zulasten der Erde, unseres Planeten. Das ist eigentlich unbegreiflich. Es gibt überhaupt keine Studien, geschweige denn Langzeitstudien, was die Umweltrisiken von Fracking betrifft, und insofern ist natürlich auch der Widerstand nachvollziehbar, den es überall dort gibt, wo Fracking angewandt werden soll.
In Mecklenburg-Vorpommern kommt noch ein Sonderproblem dazu. Alle Gebiete, die einmal gefrackt sind, fallen weg für Speichermöglichkeiten – die spielen ja gerade für uns im Land eine große Rolle – für die erneuerbaren Energien. Und, meine Damen und Herren, wir haben es natürlich gehört, Schiefergasvorkommen, unkonventionelle Schiefergasvorkommen befinden sich im Bereich Usedom, Darß, Ostseeküste. Und wenn ich mir vorstelle, Frackingbohrtürme so wie in Pennsylvania hier bei uns im Land an der Ostseeküste, das passt wohl nicht so ganz zum Thema Tourismusland und Gesundheitsland. Also normalerweise müssten alle hier im Land praktisch auf den Barrikaden stehen, wenn auch nur andeutungsweise, nur an- deutungsweise irgendjemand die Absicht hat, hier in Mecklenburg-Vorpommern zu fracken.
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern hat auch aufgrund der spezifischen Situation bei uns im Land eine sehr viel weiter gehende Position im Vergleich zur SPD in NRW oder Niedersachsen. Wir haben auf dem letzten Landesparteitag am letzten Wochenende als SPD folgenden Beschluss gefasst:
Als Erstes fordern die SPD-Mitglieder die Landesregierung oder andersherum, die Landespartei, ich muss jetzt aufpassen, die Landespartei fordert die SPD-Mitglieder in der Landesregierung auf, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass in Mecklenburg-Vorpommern kein Fracking eingesetzt wird zur Erschließung von unkonventionellen Vorkommen von Erdöl und Erdgas, und dabei alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Rechtlich natürlich, klar, geht es um das Raumordnungsgesetz. Dort gibt es Möglichkeiten und ich gehe davon aus, dass nicht nur die SPD-Mitglieder der Landes
regierung, sondern hoffentlich die gesamte Landesregierung dann auch dahintersteht, wirklich alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um hier in Mecklenburg-Vorpommern Fracking zu verhindern.
Aber, meine Damen und Herren, das wird nicht reichen, denn falls es zu einer Bundesgesetzgebung kommt, wären wir am Ende mit unserem Latein. Insofern ist ein zweiter Punkt des Beschlusses vom SPD-Landesparteitag, wie ich finde, noch wichtiger als der erste. Die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, sich auf der Bundesebene für ein nationales Verbot von Fracking zur Erschließung von unkonventionellen Vorkommen von Erdgas und Erdöl in Deutschland einzusetzen. Dieses ist möglich, das beweist Frankreich, und dieses ist auch natürlich belegt durch viele andere Maßnahmen, die in der Vergangenheit getroffen wurden, allerdings leider nicht beim Bergrecht. Hier geht es um Bergrecht, ja, teilweise aus dem Jahre 1937, und ich glaube schon, dass wir hier dringenden Handlungsbedarf haben.
Meine Damen und Herren, zum Abstimmungsverhalten ist Folgendes zu sagen: Der SPD-Fraktion ist natürlich auch klar, dass es in dem Falle inhaltlich nicht umsetzbar ist, was DIE LINKE in dem konkreten Antragstext hier vorgelegt hat. Ich will allerdings betonen, ich glaube, das ist durch meinen Redebeitrag auch deutlich geworden, dass wir in der Sache selbst große Übereinstimmungen haben. Und ich hätte mir schon gewünscht, dass wir bei diesem wichtigen Thema, wo es ganz klar um Landesinteressen geht, hier im Landtag zu einer gemeinsamen Beschlussfassung gekommen wären, das würde ich mir vielleicht für die Zukunft noch wünschen, denn es gibt ja zumindest bei der CDU ein Umdenken. Die CDU in Schleswig-Holstein hat zusammen mit LINKE, GRÜNE, SPD,
sich ganz klar positioniert, kein Fracking in SchleswigHolstein. In der vorigen Woche in Niedersachsen ebenso die CDU mit allen anderen Parteien, einstimmig beschließt der Landtag in Niedersachsen, Fracking abzulehnen. Und seit wenigen Tagen – und das hat mich dann doch schon überrascht, positiv überrascht – liegt die Information vor, dass 80 Mitglieder der CDU/CSUBundestagsfraktion Fracking ablehnen und dass diese geschätzten Kollegen, zumindest in dieser Frage, muss ich ausdrücklich so betonen, diese Übereinstimmung haben, Altmaier oder die Bundesminister aufgefordert haben, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Und nach meinen Informationen ist auch der Fraktionschef Kauder inzwischen auf Distanz gegangen und hat deutlich gemacht, wie er zu dem Thema steht, nämlich kein Fracking, solange nicht bewiesen ist, dass es wirklich ausgeschlossen ist, dass es hier Umweltrisiken gibt.
Insofern, meine Damen und Herren, lehnen wir zwar den Antrag der LINKEN ab, aber ich hoffe trotzdem, dass wir vielleicht für die Zukunft das noch schaffen, hier im Landtag zu einer gemeinsamen ablehnenden Position des Frackings zu kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Helmut Holter, DIE LINKE: Die Parteitagsbeschlüsse verändern die Welt.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dem Antrag der LINKEN selbstverständlich zustimmen. Ich will auf ein paar wenige Sachen noch eingehen und natürlich nicht alles wiederholen zum Thema Fracking, das ist völlig klar.
Der entscheidende Grundsatz ist für uns, dass wir sagen, es geht nicht um das Thema „billige Energie“, das ist das Thema der USA, sondern es geht uns vor allem um das Thema „sauberes Trinkwasser“. Trinkwasser ist die wesentlich wichtigere Ressource für uns in Deutschland in einem dicht besiedelten Land als das Thema „billige Energie“. Die USA sind ein anderes Flächenland, da kann man unter Umständen auch anders drüber nachdenken. Ich halte es auch in den USA für falsch, aber dort könnte man zu einer anderen Abwägung ja unter Umständen kommen.
Die Befürworter des Frackings führen an, dass sie sagen, das, was wir da reinpressen, holen wir mit der ersten Förderung ja auch wieder raus, von daher verbleibt da nicht viel unten drin. Das Hauptproblem besteht in dem Moment, wo der eigentliche Frackvorgang läuft. Das heißt, ich bohre runter, durchstoße verschiedene Schichten, die normalerweise gegeneinander absolut abgegrenzt sind, und erhöhe dann den Druck im System. Wenn in diesem Moment das Bohrloch nicht halten sollte, gehen diese Chemikalien in trinkwasserführende Schichten und das bereitet dann eben die großen Probleme bei der Verwendung des Trinkwassers in Zukunft.
Fracking ist eine Methode, die allerdings auch bei der Geothermie mit angewandt wird. Auch da, bei der Geo- thermie, bei Tiefengeothermie, das Thema Auslösen von Erdbeben, auch so was kommt vor, deswegen, wenn man mal weiter in den Süden der Bundesrepublik Deutschland fährt und sich mit Initiativen zum Thema Geothermie unterhält, dann kriegt man da durchaus einiges zu hören. Die sind alle Befürworter von Windkraft im Norden, weil die Geothermie da unten aus ihrer Sicht nicht das Richtige ist.
Ich stehe allerdings nach wie vor zum Thema Geothermie und glaube, das ist eine wichtige Energiequelle, und deswegen finde ich auch den Antrag sehr gut formuliert. Er sagt nämlich erstens nichts zur Frage, was damit gefördert wird, weil das auch nicht wichtig ist – es geht um ein Verfahren und nicht um die Frage, ob wir Erdöl, Erdgas oder eben auch Geothermie zutage fördern –, sondern er sagt ganz klar, Ausschluss mit giftigen oder wasserbelastenden Chemikalien, und das muss selbstverständlich auch für die Geothermie gelten. Es gibt dort hoffnungsvolle Ansätze eines sogenannten Clean Fracking. Das muss man sich genau angucken und man muss es selbstverständlich immer im Einzelfall abwägen und dann zu einer Entscheidung kommen.