(Dr. Norbert Nieszery, SPD: „Sauerei“, das ist aber kein parlamentarischer Begriff. Na, sehen wir mal drüber hinweg.)
Und dabei kam auch heraus, dass solche Steuerverhinderungsmodelle alltägliche Praxis sind – natürlich nur für die großen Fische, Privatpersonen könnten den erforderlichen Aufwand gar nicht leisten.
So freuen sich wieder einmal nur die großen Finanzinvestoren wie etwa Lone Star. Für über 1 Milliarde kaufte er Gewerbeimmobilien der TLG. Über 50 Millionen Euro
hätten die neuen Bundesländer eigentlich an Steuern erhalten müssen, aber, Sie ahnen es, wiederum geht der Fiskus leer aus. Nach allem, was wir bis heute wissen, wurden auch hier die rechtlichen Strukturen solange gedreht, bis keine Steuer mehr fällig ist. Auch hier hätte Mecklenburg-Vorpommern in etwa 5 Millionen Euro erhalten müssen.
Am Ende ist der normale Hauskäufer erneut der Dumme. Er zahlt die Zeche, die Zechpreller lachen sich ins Fäustchen. Sie erhöhen stattdessen gleich die Miete um 20 Prozent, so macht man heute Geschäfte mit dem Segen des Staates.
Meine Damen und Herren, das alles hätte verhindert werden können, denn es gibt längst Vorschläge, wie der Steuerirrsinn endlich beendet werden kann. Aber die Bundesregierung tut nichts. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag des Bundesrates wird von Frau Merkel hartnäckig ignoriert.
Nach dem vernünftigen Vorschlag der Bundesländer hätten sowohl die TAG Immobilien AG als auch Lone Star Steuern zahlen müssen, da das Firmengeflecht wirtschaftlich betrachtet wird, und nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise haben beide Investoren 100 Prozent der TLGImmobilien gekauft. Daran hätten auch die Gründung noch so vieler Tochterunternehmen und eine entsprechende Aufteilung der TLG-Anteile nichts geändert.
Deswegen hält es meine Fraktion im Interesse des Landes, im Interesse der Steuergerechtigkeit für dringend geboten, dass der Landtag sich klar gegen solche Steuervermeidungsmodelle ausspricht, die Bundesregierung klar in die Pflicht nimmt und darauf drängt, dass es endlich eine gesetzliche Änderung im Sinne der Steuergerechtigkeit gibt. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer weiß, wie hartnäckig im Finanzministerium und vielleicht auch durch eine streitbare Ministerin um jeden Euro gerungen wird, der weiß, wie sehr mich dieser Verlust in Millionenhöhe ärgert. Dabei geht es aber nicht nur um eine finanzielle Erwägung, denn hier haben wir ganz klar auch eine Gerechtigkeitslücke.
Um die Einnahmemöglichkeiten des Landes auszuschöpfen, ist mit dem Beschluss des Landtages im vergangenen Jahr, Sie erinnern sich, deutlich die Grunderwerbsteuer erhöht worden. Das war nicht ganz unumstritten in gewissen Kreisen, aber wir haben ein deutliches Signal gesetzt: Unsere Möglichkeiten schöpfen wir aus. Und mit diesem Satz von fünf Prozent müssen angehende Immobilienbesitzer bei uns jetzt genauso viel Steuern zahlen
wie in den meisten anderen Bundesländern. Kaum jemand hat die Möglichkeit, diese Steuerlast zu senken. Welch ein verheerendes Signal von der Nichtbesteuerung in einem der größten Immobilienverkäufe in der Geschichte der Bundesrepublik ausgeht, muss ich nicht näher erklären.
Und, meine Damen und Herren Abgeordnete, diese Gerechtigkeitslücke ist nicht erst im Zuge der Berichterstattung über den Verkauf von 11.500 Wohnungen in den neuen Bundesländern bekannt geworden. Bereits in ihrem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013, und das war ein Entwurf aus dem Jahre 2012, hatten die Länder einen Änderungsvorschlag unterbreitet. Dieser Vorstoß sah vor, dass die 95-Prozent-Grenze und damit die Steuerpflicht auch dann erreicht ist, wenn eine wirtschaftliche Beteiligung in dieser Höhe vorliegt. Zurzeit ist allerdings noch allein die rechtliche Beteiligung maßgeblich. Im aktuellen Fall hätte das bedeutet, dass die Grunderwerbsteuer in voller Höhe hätte gezahlt werden müssen.
Die Finanzminister der Länder waren sich in diesem Punkte einig und haben sich im Finanzausschuss für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, im Übrigen ohne Gegenstimmen. Doch leider konnten die Länder die Bundesregierung nicht überzeugen, sie lehnte die Vorschläge ab. Auch der Vermittlungsausschuss in dieser Woche führte in der Sache noch nicht weiter.
Sie sehen, der Landesregierung ist das Problem nicht nur bekannt, wir arbeiten im Rahmen unserer Möglichkeit auch an einer Änderung der bestehenden Gesetzeslage, die wir, Ironie der Geschichte, nicht zuletzt Finanzminister a. D. Oskar Lafontaine zu verdanken haben,
… des Grunderwerbsteuergesetzes eingebracht worden. Damals hatte der Gesetzgeber vermutlich auch eine andere Intention mit diesem Gesetz, aber man hat sehr schnell gemerkt, dass sich durch die Änderung hier eine Lücke auftut, die eben nicht gemeint war. Und insofern ist der Einwand berechtigt, man hätte früher gegensteuern können. Ich sage, wir haben es getan, aber die Länder allein, wie wir merken, reichen da noch nicht.
Daher schließt sich heute mit Ihrem Antrag vielleicht ein Kreis und ich hoffe, dass der für die Zukunft dann auch zur Wirkung kommt, dass der Länderbeschluss sich durchsetzt, eine neue Bundesregierung nach der Wahl, wie auch immer sie aussieht, sich dieses Gedankens zügig annimmt und wir für die Zukunft solche Dinge nicht
mehr mit ansehen müssen, denn es ist schon schmerzlich, zu sagen, dass etwas legal ist, aber sittenwidrig. Das trifft meiner Meinung nach in diesem Falle auch zu und ich denke, das ist nicht das einzige Steuersparmodell, um diesen Begriff mal auszusprechen, das anrüchig ist.
Wir haben unser Bestes im Stillen versucht bei diesem Thema, nicht die große Bühne gesucht. Aber ich bin auch ziemlich frustriert, dass wir im Vermittlungsausschuss nicht weitergekommen sind. Ich darf Ihnen aber versichern, wir werden da nicht lockerlassen, damit wenigstens in der Zukunft diese Schlupflöcher verschlossen bleiben.
Frau Kollegin Rösler, haben Sie vorhin gesagt „Traumhaus“ oder „Frauenhaus“? Ich habe das jetzt falsch verstanden. Traumhaus, ne? – Traumhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nichts gegen Frauenhäuser. Ich habe auch nichts gegen Männerhäuser. Ich finde es nur bedauerlich, dass es extra so etwas geben muss, deswegen habe ich ja mal gefragt.
Ja, da sind sie auf Ihrer Seite. Sie sind für den Part der Frauenverprügelung zuständig, nicht ich. Das mache ich nicht, so etwas.
… die Fraktion DIE LINKE hat uns mit dem vorliegenden Antrag ein wichtiges und aktuelles Thema zur Beratung auf den Tisch gelegt. Als große Überschrift könnte auch
„Steuergerechtigkeit“ oder „Die Kleinen müssen zahlen und die Großen lässt man laufen“ über dieser Debatte stehen.
Mit der Kleinen Anfrage einiger Abgeordneter der lin- ken Bundestagsfraktion zur Wohnungsprivatisierung in Deutschland wurden die legalen Steuervermeidungstricks der Share Deals und der RETT-Blocker-Methode in die Öffentlichkeit getragen.