Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

Das heißt im Übrigen, wenn man sich überlegt, worüber wir uns hier streiten, ich finde es schon eine spannende Zahl, dass wir in Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren, fast fünf Millionen aktive Anglerinnen und Angler haben, die im Übrigen mit über einer Million organisiert sind im Ehrenamt.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Und wenn man sich dann das gewässerreichste Bun- desland Mecklenburg-Vorpommern anschaut, mit über 2.000 Seen, mit der längsten und schönsten Ostseeküste, die wir haben, nämlich exakt mit 1.945 Kilometern, dann ist und wird deutlich, jawohl, Mecklenburg-Vor- pommern ist ein Angelparadies.

Herr Minister, ich muss Sie leider unterbrechen. Ich bitte Sie, noch mal Platz zu nehmen. Wir müssen nachher noch mal da einsetzen, wo Sie jetzt aufgehört haben.

(Minister Dr. Till Backhaus: Was ist jetzt los?)

Ja, also bitte, nehmen Sie erst mal Platz. Das hat jetzt nichts mit Ihnen zu tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle unterbreche ich die Beratung zu dem laufenden Tagesordnungspunkt aufgrund einer besonderen Situation, mit der wir bisher in unserem Landtag noch nicht konfrontiert wurden. Es geht um einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss, zu dessen Vollzug die Aufhebung der Immunität eines Mitgliedes des Landtages erforderlich ist.

Der für Immunitätsangelegenheiten zuständige Europa- und Rechtsausschuss hat hierzu gerade eine Sondersitzung durchgeführt und eine Beschlussempfehlung verabschiedet. Ich werde Ihnen diese gleich verlesen und schlage vor, die Tagesordnung jetzt unmittelbar um diesen Zusatztagesordnungspunkt zu erweitern und darüber gleich einen Beschluss zu fassen, damit Sinn und Zweck der Maßnahme gewährleistet werden können.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses – Drucksache 6/1804 –

In Bezug auf dieses zunächst ungewöhnlich erscheinende Verfahren orientieren wir uns an der Praxis des Deutschen Bundestages vor dem Hintergrund, dass dieser in Bezug auf Immunitätsangelegenheiten in seiner Geschäftsordnung in den Grundsätzen für die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten inhaltsgleiche Regelungen getroffen hat. Auch dort wird die entsprechende Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses

kurzfristig im Plenum aufgesetzt und verabschiedet. Insofern bitte ich um Verständnis für dieses Verfahren.

Die sich im Plenarsaal aufhaltenden Ausschussmitglie- der stehen für Rückfragen in der Sache zur Verfügung. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf Paragraf 70 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung, wonach die Beratung über eine Beschlussempfehlung in Immu- nitätsangelegenheiten an Fristen nicht gebunden ist. Ist die Beschlussempfehlung noch nicht verteilt, wird sie verlesen.

Die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses lautet, ich zitiere: „Die Genehmigung zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses gegen das Mitglied des Landtags Tino Müller gemäß Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts in Neubrandenburg unter dem 22. März 2013 – Az. 815 Js 15941/12 – wird erteilt. Die Präsidentin wird beauftragt, diese Genehmigung – soweit Maßnahmen zum Vollzug in den Räumen des Landtags Mecklenburg-Vorpommern erfolgen sollen – mit der Auflage zu verbinden, dass bei dem Vollzug ein von ihr benanntes, anderes Mitglied des Landtags anwesend ist.“

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Beschlussempfehlung und der sofortigen Abstimmung darüber zu? – Wer stimmt dagegen? – Die Erweiterung der Tagesordnung um diese Beschlussempfehlung und die sofortige Abstimmung darüber ist bei Zustimmung der Abgeordneten der SPD, der CDU, der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zwei Gegenstimmen der NPD-Fraktion angenommen.

Wer der von mir verlesenen Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die von mir verlesene Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses wird Ihnen auf Drucksache 6/1804 so schnell wie möglich vorgelegt.

Ich unterbreche an dieser Stelle die Sitzung für 15 Minuten, damit die Vollzugsorgane unmittelbar über die Beschlussfassung des Landtages unterrichtet werden können. Die Sitzung ist unterbrochen. Wir setzen um 15.20 Uhr fort.

Unterbrechung: 15.01 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 15.51 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

In Bezug auf den heute Morgen gefassten Beschluss über die Tagesordnung möchte ich Ihnen folgende Änderungen bekanntgeben:

Am morgigen Abend werden wir nach Tagesordnungspunkt 26 den Tagesordnungspunkt 31 aufrufen. Am Freitag werden wir nach dem Tagesordnungspunkt 27 die

Tagesordnungspunkte 29, 13, 28 und 30 in der genannten Reihenfolge aufrufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ein aktualisierter Zeitplan wird zeitnah verteilt.

Nun möchte ich die unterbrochene Debatte fortsetzen lassen.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus.

(Minister Dr. Till Backhaus: Können Sie noch mal sagen, wo ich jetzt wieder einsetzen soll? – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Von der CDU ist ja auch nur einer da.)

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! So etwas ist mir wirklich in meinem Leben noch nicht passiert, dass ich während der Rede abgewürgt werde, im wahrsten Sinne des Wortes,

(Heiterkeit bei Manfred Dachner, SPD: Abgeführt.)

und ich konnte mir das gar nicht vorstellen, weil ich mir keiner Pflichtverletzung bewusst war. Aber ich weiß jetzt gar nicht, wo ich genau wieder einsteigen soll.

(Julian Barlen, SPD: Mittendrin. – Jörg Heydorn, SPD: Fangen Sie doch noch mal von vorne an!)

Nein. Ich habe ja,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

ich habe im Übrigen mit Freude zur Kenntnis genommen, dass man hinter den Kulissen auch zugehört hat, insofern bin ich der Präsidentin wirklich dankbar, dass ich das alles jetzt noch mal wiederholen darf. Das will ich aber nicht tun, sondern will die wichtigsten Dinge für mich und letzten Endes auch für das Hohe Haus noch mal zusammenfassen.

Erstens. Wenn man jetzt durchs Land fährt, dann sieht man, wenn man auf die Insel Rügen fährt, dass wir Hochsaison haben, und ich finde es schon bemerkenswert, dass wir mit dem Landesanglerverband – ich glaube, der eine oder andere wird es auch mitbekommen haben, dass der Landesanglerverband mit dem DAV nun die Vereinigung deutschlandweit auf den Weg gebracht hat – immerhin 43.000 aktive Mitglieder in MecklenburgVorpommern haben. Und wenn man sich das anschaut, wir haben in Deutschland 5 Millionen Anglerinnen und Angler, 8 Prozent davon sind im Übrigen Frauen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: 8 Prozent?)

8 Prozent Frauen gehen dieser Leidenschaft wirklich nach, immerhin.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Leidenschaft?)

Dieser Leidenschaft, das stimmt, das ist so.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern ist es für mich auch wirklich von großer Be- deutung, dass gerade Mecklenburg-Vorpommern als das gewässerreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert in dieser Frage hat und wir ja die schönste, größte und längste Ostseeküste haben. Mit den 1.945 Kilometern und den 2.000 Seen wird doch deutlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern im wahrsten Sinne des Wortes ein Angelparadies dar- stellen.

Und dann sind wir automatisch bei dem Gesetzentwurf, der unterschiedliche Auffassungen in sich getragen hat in der Diskussion, darauf ist ja hier schon hingewiesen worden. Ich persönlich glaube, dass wir gerade den Kindern und den Heranwachsenden einen großen Wunsch erfüllen, nämlich ungestört diesem Hobby nachzugehen und damit die Chance zu bekommen, auch an die Natur herangeführt zu werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Landesanglerverband in MecklenburgVorpommern ein anerkannter Naturschutzverband ist, der natürlich ein großes Interesse an Nachwuchs hat, das ist ja hier schon angedeutet worden, und dass gerade auch diese Maßnahme dazu führen soll, dass junge Menschen noch früher an unsere Verbände und damit an die ehrenamtliche Arbeit herangeführt werden.

Ich persönlich glaube auch, dass es richtig ist, wie meine Eltern gehandelt haben. Grundbedingung war im Übrigen, dass wir auch die Aufforderung an die Eltern und vor allen Dingen an die Kinder und die Jugendlichen richten: Die erste Grundvoraussetzung ist, wenn man angeln gehen will, dass man schwimmen kann. Und wenn man diese erfüllt, dann finde ich es gut, wenn man mit einer Stippangel die Möglichkeit hat, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auch ohne diese Angelscheinberechtigung angeln zu gehen.

Es steht im Übrigen auch ausdrücklich im Gesetz drin, dass es die Fischereischeinpflicht gibt. Das heißt, wir werden nach wie vor anbieten, dass Kinder und Jugendliche selbstverständlich, wenn sie sich in der Lage fühlen, diese hochwertige Prüfung abzulegen, diese ablegen können. Aber wir wissen alle gemeinsam, dass wir hier Probleme gehabt haben.

Und ich will insofern auch auf den Antrag der LINKEN eingehen, was die Frage des Monitorings anbetrifft. Ich bitte um Verständnis, wir werden das begleiten und wir werden natürlich auch gucken, wie sich das mit den Fischereiaufsehern weiterentwickelt. Aber ich gehe davon aus, dass am Sonnabend auch die LINKEN und die GRÜNEN, das weiß ich natürlich, hier anwesend waren auf der Landesfischereitagung. Und nach meinem Kenntnisstand – ich war zu dem Zeitpunkt in Rostock, weil wir, fand ich, auch eine schöne Messe, eine neue Messe in Rostock eröffnet haben, nämlich „Mensch und Natur“,

(Dr. Fritz Tack, DIE LINKE: Nee, „Tier und Natur“.)

„Tier und Natur“. Im Übrigen ein guter Anfang, und da bin ich auch gerade von Kindern angesprochen worden, wie es denn weitergeht mit der Angelei.

Da will ich an dieser Stelle betonen, weil es schon Fragen gab von einzelnen Abgeordneten, wann denn das Gesetz in Kraft tritt, ich will hier ausdrücklich auch den leidenschaftlichen Anglerinnen und Anglern im Land sagen, dieser Gesetzentwurf tritt einen Tag nach seiner

Verkündung in Kraft. Das heißt, wenn in den Wahlkreisen noch Fragen an Sie herangetragen werden, ich gehe davon aus, dass wir, der Ministerpräsident und ich, sehr schnell dieses Gesetz unterschreiben werden, so der Landtag ihm zustimmt, und dass wir das Verfahren dann schnell auf den Weg kriegen. Das heißt, ich gehe davon aus, dass wir im Mai, Ende Mai die Veröffentlichung dieses Gesetzes dann im Amts- und Verordnungsblatt haben werden.

Und was den Tierschutzaspekt anbetrifft, will ich nur noch mal unterstreichen, das ist hier schon angedeutet worden, dass wir mit dem Touristenfischereischein, der sich im Übrigen tatsächlich großer Beliebtheit erfreut, das will ich an dieser Stelle auch noch mal betonen, eine wirklich tolle Entwicklung haben. Allein im letzten Jahr, im Jahr 2012, sind 20.128, noch mal, 20.128 Karten verkauft worden, die dazu geführt haben, dass diese Gäste, und das waren exakt 15.874, aus anderen Regionen Deutschlands, aus Europa und der Welt nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind. Das heißt, diese Gäste haben erstens sehr viel Geld hiergelassen, zweitens sind sie nicht nach Norwegen, nach Dänemark oder in andere Regionen gefahren, und damit haben sie auch einen Beitrag zur Wertschöpfung in diesem Lande ge- leistet.

Im Übrigen, auch die Zahl finde ich hoch spannend, allein im Bereich der Sportfischer werden in Deutschland 6,5 Milliarden Euro umgesetzt und 52.000 Menschen sind in diesem Bereich in Deutschland beschäftigt. Wenn es uns gelingt, hier diese Entwicklung solide, natür- lich mit Naturschutz, natürlich mit Tierschutz, voranzutreiben, dann bringt das eben auch Beschäftigung und Umsatz.