Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

Im Übrigen, auch die Zahl finde ich hoch spannend, allein im Bereich der Sportfischer werden in Deutschland 6,5 Milliarden Euro umgesetzt und 52.000 Menschen sind in diesem Bereich in Deutschland beschäftigt. Wenn es uns gelingt, hier diese Entwicklung solide, natür- lich mit Naturschutz, natürlich mit Tierschutz, voranzutreiben, dann bringt das eben auch Beschäftigung und Umsatz.

Insofern, glaube ich, haben wir mit diesem Gesetz etwas auf dem Weg, was im Übrigen auch in seiner Anwendungsfreundlichkeit hervorsticht. Es ist ein mit klaren Ansagen ausgerichtetes Gesetz, und da will ich auch auf die GRÜNEN nur kurz eingehen. Die gute fachliche Praxis, was die Fischerei anbetrifft, ist aus meiner Sicht im Fachgesetz festgeschrieben. Wir haben damit auch die Lösung umgesetzt und die Entbürokratisierung vorgenommen.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Ich würde mich freuen, wenn wir heute tatsächlich zu einem breiten Konsens kommen bei dieser Gesetzgebung. Das ist gut für das Land Mecklenburg-Vorpom- mern, das ist gut für die Anglerinnen und Angler, das ist gut für die Natur und das ist auch gut für den Tierschutz. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Dr. Backhaus.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des überarbeiteten Landesfischereigesetzes nicht zufrieden. Das liegt nun mal ganz wesentlich daran,

dass es immer noch nicht gelungen ist, im Fischereigesetz eine weitgehende Harmonisierung mit anderen gesetzlichen Regelungen zu erreichen. Das sehen wir anders, als mein Vorredner das sah. So vermissen wir grundsätzlich eine gesetzliche Definition, was unter einer ordnungsgemäßen Fischerei im Sinne einer guten fachlichen Praxis zu verstehen ist.

Wir meinen, überall dort, wo wir natürliche Ressourcen nutzen, sollten wir wichtige Grundregeln für eine ordnungsgemäße Praxis dieser Nutzung aufstellen. Das passiert bei anderen Bereichen durchaus ganz automatisch. So ist es zum Beispiel in Paragraf 17 des Bundesbodenschutzgesetzes geregelt, hier finden wir Definitionen für die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft. Auch in Bezug auf den Wald gibt es in Paragraf 1 des Landeswaldgesetzes eine Definition, was eine ordnungsgemäße Waldwirtschaft ist. So etwas fehlt in unseren Augen für den Bereich Fischerei.

Im Landesfischereigesetz sollten wir deshalb ebenfalls klare Standards definieren. Natürlich gibt es intrinsische Motive der Fischereiwirtschaft an einer guten Wasserqualität, doch kann die fischereiliche Bewirtschaftung andererseits immer wieder durch unsachgemäßen

Fischbesatz oder durch Übernutzung der Gewässer zu einer Gefährdung der aquatischen Fauna und Flora beitragen. Deshalb ist es in unseren Augen sinnvoll, die Fischerei zur Einhaltung einer guten fachlichen Praxis unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Mindeststandards zu verpflichten und deren Regeln ganz explizit im Landesfischereigesetz konkret zu fassen. Dazu haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt auf der Drucksa- che 6/1800.

Kommen wir zum Punkt Tourismusfischereischein. Wir lehnen den auch nach seiner Umbenennung in einen befristeten Fischereischein weiterhin ab und wir wissen, dass dieser Schein auch unter Angelfreunden umstritten ist. Was ist das denn für ein Gesetz, wonach Anglerinnen und Angler einerseits auf der Basis des Fischereigesetzes Prüfungen ablegen müssen, um die notwendige Sachkunde im Umgang mit lebenden Tieren und der Natur nachweisen zu können, aber andererseits wird es Menschen erlaubt, die im Zweifel ja noch nie eine Angel gesehen haben oder noch nie einen Fisch in der Hand gehalten haben, hier bei uns zu angeln. Sie werden begleitet mit einer Broschüre. Mithilfe dieser Broschüre sollen die Menschen erfahren, welche der Fische geschützt sind, welche Fischarten geschützt sind, wie man Fische schonend tötet, wie man sich in Naturschutzgebieten verhält und so weiter und so weiter.

Der aktuelle Gesetzentwurf geht sogar noch einen Schritt weiter und erlaubt nun, den befristeten Fischereischein unbegrenzt hintereinander erwerben zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf diese Weise riskieren wir, dass Tier- und Naturschutz missachtet werden, denn die Menschen werden gar nicht einsehen, warum sie eine Sachkundigenprüfung bei den Angelvereinen absolvieren sollen, wenn sie sich für 20 Euro beziehungsweise 13 Euro, wenn er verlängert wird, einen befristeten Fischereischein einfach so kaufen können. Es ist für uns auch schwer nachvollziehbar, wenn einerseits in diesem Land ganz zu Recht Tierschutz bei der Jagd auf Rehe im Nationalpark Müritz eingefordert wird, andererseits aber die heimischen Fische Tausenden eher unkundigen Anglern ausgeliefert werden.

(Burkhard Lenz, CDU: Auweia!)

Der befristete Fischereischein ist nichts anderes – das haben wir auch gerade gehört –, ist nichts anderes als ein Geschenk an die Tourismuswirtschaft und als solches sollte er auch benannt werden. Er sollte mindestens diesen Namen tragen.

Ihren unter Punkt 136 des Koalitionsvertrags benannten Anspruch, den Tierschutz im Lande zu verbessern, meine Damen und Herren, geben Sie mit diesem Gesetz ein weiteres Stück auf.

Wir haben dazu einen Änderungsantrag gestellt, auf der Drucksache 6/1803, und wollen eben, dass im Sinne des Tierschutzes ein befristeter Fischereischein ohne Sachkundigenprüfung nicht mehr möglich ist.

Beim Thema Tierschutz beschäftigt uns auch der Aspekt mit dem Lebensalter. Wir haben dazu jetzt schon einiges gehört. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf sollen Jugendliche erst ab dem 14. Lebensjahr einen Fischereischein ablegen müssen – natürlich können sie vorher. Doch wenn mit der Angelei auch das Töten von Fischen verbunden sein soll, was ja in der Regel auch der Fall ist, …

(Jochen Schulte, SPD: Vor allem das Essen.)

Genau, wir wollen ja essen.

… dann ist eine solche pauschale Freistellung der An- gelei für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren gar nicht erlaubt, denn diese Erlaubnis steht der seit dem Jahr 2000 gültigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundestierschutzgesetzes völlig entgegen. Dort heißt es, dass ein Wirbeltier nur betäuben und töten darf, wer die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Das haben wir im Ausschuss dis- kutiert.

Wir haben auf diesen Widerspruch hingewiesen, die Sachverständigen in der schriftlichen Anhörung vonseiten des Tierschutzbundes und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland haben auf diesen Widerspruch hingewiesen. Dieser Widerspruch ist weiterhin existent, er wurde nicht gelöst. Das Gesetz hat immer noch diesen Widerspruch in sich. Auch der von uns sehr geschätzte Kollege Dr. Al-Sabty hat in der Ausschussberatung diesen Widerspruch gesehen und zum Ausdruck gebracht. Wir sind der Meinung, dass Kinder und Jugendliche nur in Begleitung eines sachkundigen Menschen, ob er jugendlich oder erwachsen ist, angeln gehen dürften. Deswegen unterstützen wir ganz deutlich den Änderungsantrag der LINKEN, der heute vorgelegt wurde.

Ein letzter Punkt, den wir ebenfalls als Änderungsantrag formuliert haben, betrifft das allgemeine Recht auf Rohrwerbung. Da wurde bei uns auch in der Fraktion gefragt: Wie, Rohrwerbung? Was ist das? Also es geht um das Recht der Fischer und Fischerinnen, Schilf mähen zu dürfen. Die entsprechende Formulierung in Paragraf 3 des neuen Gesetzes ist in Bezug zum Naturschutzausführungsgesetz missverständlich und auch grundsätzlich überflüssig. Fischerinnen und Fischer könnten daraus ableiten, dass sie die Mahd von Schilf ohne gesonderte Genehmigung durchführen dürften. Das ist aber gar nicht der Fall. Für die Mahd von Schilf muss bei der zuständi

gen Naturschutzbehörde ein Antrag auf Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz gestellt werden. Auch sind im Einzelfall Befreiungen von Schutzgebietsverordnungen einzuholen.

Die Berechtigung für die Mahd von Schilf wird also durch die Behörde erteilt und nicht per Gesetz verliehen. Deshalb beantragen wir mit unserem Änderungsantrag zur Sicherung der Rechtsklarheit, diese missverständliche Formulierung zu streichen. Sehen Sie unseren Änderungsantrag dazu auf der Drucksache 6/1801.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Überarbeitung des Landesfischereigesetzes wurde in unseren Augen eine Chance verpasst. Ein wichtiges Gesetz, mit dem wir die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen regeln, hätte in unseren Augen gründlicher an zeitgemäßes Umweltrecht, Tierschutzrecht angepasst werden können, und ich meine, es hätte angepasst werden müssen. Mit unseren Änderungsanträgen und mit dem Änderungsantrag der LINKEN wollen wir den Schaden noch mal begrenzen und bitten und werben natürlich um Ihre Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lenz von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß der Koalitionsvereinbarung hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes vorgelegt.

(Heinz Müller, SPD: Das wissen wir.)

Ziel dieses Gesetzes ist die Entbürokratisierung und Deregulierung der gesetzlichen Vorgaben

(Egbert Liskow, CDU: Hört, hört!)

und nicht, weitere gesetzliche Vorgaben in dieses Gesetz einzuführen, Frau Dr. Karlowski.

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung und der Beratung des Gesetzentwurfes sind die unterschiedlichen Auffassungen der Anzuhörenden und der Fraktionen zutage getreten. So wurden gerade seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen zur Werbung, zum Eintrittsalter der Fischereischeinpflicht und zu der Herausgabe befristeter Fischerscheine infrage gestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Dr. Karlowski, was die Rohrwerbung betrifft, fragen Sie mal die, die überhaupt Rohr werben dürfen in unserem Land. Die wissen, welche gesetzlichen Vorgaben sie einzuhalten haben, damit sie überhaupt Rohr werben. Und unsere Fraktion ist der Meinung, dass man auch mal über die Rohrwerbungsrichtlinie nachdenken muss. Das Rohr, was wir bei uns nicht werben dürfen für unsere rohrgedeckten Häuser, das Rohr kommt heute zu zwei Dritteln aus China, ja? Und was das mit Umweltverschmutzung und Naturschutz zu tun hat, das sei dahingestellt. Da sollten wir wirklich mal nachfragen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und, meine sehr geehrte Frau Dr. Karlowski, eins möchte ich Ihnen zur Rohrwerbung auch sagen, weil Sie das ja so gefühlvoll betont haben, die Rohrmahd. Maximal 50 Prozent der Flächen in unserem Land, der Rohrflächen, sind überhaupt mahdfähig.

(Egbert Liskow, CDU: Siehste!)

Mehr nicht, ja? Und dann sollte man über die Sinnhaftigkeit der Unterschutzstellung aller Rohrflächen grundsätzlich einmal nachdenken. Dann können wir die einheimischen Dächer auch wieder mit einheimischem Rohr in guter Qualität decken und brauchen kein Rohr aus China. Das zur Rohrwerbung.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich weiß, dass wir verschiedener Auffassung sind.)

Ich wollte Ihnen das bloß sagen, ne? Also nicht, dass Ihre Meinung nur besteht. Es gibt Leute, die an dem, was unsere Vorfahren schon gemacht haben, gerne festhalten würden. Und wenn die es nicht gemacht hätten, würde unser Land heute nicht so aussehen, wie es aussieht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau. – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen sind den Anzuhörenden dahin gehend gefolgt, dass die Festlegung der Pachtzeit wie bisher auf zwölf Jahre beibehalten werden soll. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass eine Flexibilisierung der Pachtzeiten Besatzmaßnahmen in den zu verpachtenden Gewässern infrage gestellt hätte. Für eine ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit ist nach Auffassung meiner Fraktion aber auch eine ausreichende Pachtzeit unbedingt notwendig.

Insgesamt haben die Beratungen ergeben, dass es hinsichtlich des Gesetzentwurfes zwischen den Fraktionen keine schwerwiegenden Differenzen gibt. Aus diesem Grund bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze zuzustimmen. – Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Super!)

Danke.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 6/1338. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1768 anzunehmen.