Burkhard Lenz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bestände wild lebender Fische können langfristig nicht durch den Ausbau von Aquakultur vor Überfischung und dem Zusammenbruch geschützt werden. Das, meine Damen und Herren, ist das Ergebnis einer aktuellen Studie, die Wirtschaftswissenschaftler, Fischerei- und Evolutionsbiologen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel und der finnischen Universität Helsinki durchgeführt haben. Die Wissenschaftler kommen zu der Erkenntnis, dass die Aquakulturproduktion die wild lebenden Fischbestände lediglich entlasten kann. Unter den gegenwärtigen Bedingungen müsste die Erzeugung jährlich um 15 bis 24 Prozent steigen, wenn die Wildbestände gesichert werden sollten. Eine solche Entwicklung halten die Forscher allerdings für utopisch. Hinzu kommt, dass die Fische aus der Aquakultur sehr häufig mit Fischmehl, welches aus den Wildfischbeständen hergestellt wird, gefüttert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist das wasserreichste Bundesland in der Bundesrepublik und hat deshalb die besten Voraussetzungen, die Aquakultur auch voranzutreiben. Deshalb ist eine Strategie für die Aquakulturentwicklung in unserem Land, gerade auch zur Eigenversorgung der Bevölkerung mit bei uns hergestelltem oder selbst produziertem Fisch, ein ganz wichtiger Faktor. Es ist auch, so wie vorhin schon von meiner Kollegin Feike angesprochen, eine weitere Betätigung für Landwirtschaftsbetriebe, die sich einen zweiten Betriebszweig aufbauen wollen.
Ich bin der Meinung, dass wir mit dieser Aquakulturstrategie, die die Regierung erarbeitet hat, auf dem richtigen Weg sind, und man sollte auch bereit sein – das wurde bei der letzten Diskussion, die wir hatten, Frau Schwenke war dabei, gesagt – so, wie es früher einmal war, in den Küstengewässern über Aquakulturzuchten nachzudenken. – Ich bedanke mich bei Ihnen fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Also ich bin ein bisschen baff, erst mal nach der Einbringungsrede des Herrn Saalfeld, der ja schon so viel Lebenserfahrung hat.
Ich habe hier eine Überschrift für meine Ausführungen, die werde ich in dem Falle nicht nennen, weil das vielleicht etwas zu weit geht. Ich bin ja ganz froh, dass die Finanzministerin …
Herr Saalfeld, ich möchte noch mal darum bitten, dass Sie solche Äußerungen, wie Sie das während der Rede gegenüber der Finanzministerin getan haben, demnächst keinem unserer Minister antun werden. Normalerweise hätten Sie dafür einen Ordnungsruf haben müssen.
Nein, Sie haben es wahrscheinlich nicht gehört, Frau Präsidentin, Entschuldigung, aber ich habe mich gewehrt gegen die Äußerung, die so ein Mann hier der Finanzministerin gegenüber getätigt hat.
Also, Herr Saalfeld, ich möchte auf Sie gar nicht weiter eingehen, das ist mir einfach zu dumm, tut mir leid.
Ich habe mir eine sehr lange Rede ausgearbeitet, vorbereitet gehabt oder auch vorbereiten lassen, das muss ich dazusagen. Als ich dann die Änderungsanträge von Ihnen gesehen habe, habe ich ja mitgekriegt, dass Sie bei einigen Punkten noch rechtzeitig die Kurve gekriegt haben mit dem Paragrafen 6 der Haushaltsordnung des Landes.
Nein, Entschuldigung, Herr Ritter, dann haben Sie die GRÜNEN verbessert. Sie haben es mitgekriegt, wo da eigentlich der Hase im Pfeffer liegt unter anderem.
Aber, Herr Saalfeld, so, wie Sie hier aufgetreten sind, ist es für mich, der auch Praktikanten beschäftigt hat, und nicht nur einen oder zwei, sondern schon mehrere in seinem Leben, die freiwillig zu uns gekommen sind, um etwas zu lernen, schwer. Darauf ist, glaube ich, auch die Ministerin eingegangen, dass die Leute freiwillig kommen, um etwas zu lernen, und man diesen Praktikanten, die etwas lernen wollen, auch jemanden an die Seite stellt, der dann in der Produktion – es gibt natürlich überall schwarze Schafe –, der dann aber für den Augenblick in der Produktion nicht so viel erzeugen kann, wie es eigentlich notwendig ist. Und warum das hier in der Landesregierung so passiert, hat die Ministerin gesagt.
Ich möchte nur eins sagen, wenn wir anfangen, hier im Landesdienst Praktika zu bezahlen, könnte es auf die Wirtschaft … Und ich werde gleich wieder sagen, das gibt es, die Praktikanten in der Wirtschaft werden nur ausgenutzt, ja. Eine Pauschalisierung sehe ich da aller
dings auch sehr negativ, denn es gibt viele Betriebe, die sich über Praktika die jungen Nachwuchskräfte heranziehen, und darüber reden wir ja schon, Nachwuchskräfte werden gebraucht und über Praktika kriegen wir auch vernünftige Nachwuchskräfte. Wenn wir anfangen, hier in der Landesregierung Praktika zu bezahlen, wie gesagt, der Grund erschließt sich mir nicht, dann wird es auch negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.
Aber ich möchte gar nicht weiterreden, weil die Finanzministerin ausführlich etwas dazu gesagt hat. Mich hat nur die Auffassung aufgeregt, die Sie haben, Herr Saalfeld. Ich persönlich und meine Fraktion werden Ihren Antrag natürlich ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es eigentlich sehr kurz machen,
weil ich glaube, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in persona Frau Dr. Karlowski, hat aus dem Bericht im Agrarausschuss vor acht Wochen nicht genügend mitgenommen. Sie befinden sich auf Wahlkampftour.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Fraktion der CDU, die übrigens den damaligen Vergabekriterien …
Nein.
Ja, ich sage Ihnen jetzt meine Position oder die Meinung unserer Fraktion, sehr geehrter Herr Ritter.
Meine Fraktion hat übrigens den damaligen Vergabekriterien aus dem Jahr 2002 nicht zugestimmt. Es sind sehr aufwendige Kriterien gewesen, die einen sehr hohen bürokratischen Aufwand erfordert haben.
Es sind – und das haben Sie im Ausschuss bereits gehört, Frau Dr. Karlowski – ja auch schon Abweichungen von den damaligen Vergabekriterien zum Wohle des ökologischen Landbaus vollzogen worden.
Meine Fraktion hat auch ein bisschen Bedenken, dass es durch das, was Sie fordern, zu einem Auseinanderdividieren von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft kommen kann.
Den konventionell wirtschaftenden Bauern.
Und wir – das wissen Sie aus der Diskussion vom gestrigen Tag –, wir stehen auf dem Standpunkt, dass sich die ökologische Landwirtschaft genau wie die konventionelle Landwirtschaft am Markt und hier speziell auch auf dem Bodenmarkt behaupten muss. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bedanke mich bei meinen Kollegen für die vielen Namen, die sie für mich erfunden haben, ich spreche hier aber als umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ökologische Landbau genießt in der Agrarpolitik der Landesregierung, wie bereits gehört, einen sehr, sehr hohen Stellenwert. Mit neun Prozent ökologischer Anbaufläche nehmen wir einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein. Auch meine Fraktion bekennt sich zum weiteren Ausbau des ökologischen Landbaus in unserem Land. Entgegen anderer Auffassungen sind wir allerdings der Meinung, dass dieser Ausbau marktgerecht erfolgen muss. Mehrfach haben wir betont, dass sich der ökologische Landbau ebenso wie der konventionelle Landbau am Markt behaupten muss. Die im Landesprogramm „Öko-Kompetenz Mecklenburg-Vorpommern 2020“ aufgeführten Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus unterstützen wir natürlich ausdrücklich.
Dennoch möchte ich etwas Wasser in den Wein gießen.
Die Lage der ökologisch wirtschaftenden Betriebe ist eben nicht ganz so gut wie oft festgestellt. So kommt das Johann Heinrich von Thünen-Institut in Braunschweig zu dem Ergebnis, dass im Wirtschaftsjahr 2013/2014 die ökologisch wirtschaftenden Testbetriebe im Durchschnitt einen Gewinn je Arbeitskraft von 32.709 Euro zu verzeichnen hatten.
Ohne die gewährten Prämien läge dieser Gewinn lediglich bei 25.400 Euro. Vergleichbare konventionelle Betriebe konnten einen Gewinn von 36.255 Euro aufweisen – eine Differenz von über 3.000 Euro. Rechnet man die Ökoprämie heraus, beträgt die Differenz fast 11.000 Euro je Arbeitskraft und Jahr.
Dies, meine Damen und Herren, ist unter anderem mit ein Grund dafür, dass zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe aus dem ökologischen Landbau ausgestiegen sind – bundesweit. Andere wiederum sehen sich eines erhebli
chen Wettbewerbsdrucks ausgesetzt, der dazu führt, dass Vorgaben nicht eingehalten werden. Skandale wie dioxinbelasteter Mais aus der Ukraine, mit Nitrofen verseuchtes Getreide, Verunreinigung von Sojasprossen, die falsche Zertifizierung von Schweinen und Geflügel oder die Umdeklarierung von Bioeiern sind die Ergebnisse dieses doch sehr harten Wettbewerbsdrucks.
Deshalb ist es auch fraglich, ob der Ausbau der Ökoproduktion um jeden Preis zum Tierwohl, …
Frau Dr. Karlowski, ich kann Ihnen, was das Tierwohl betrifft, ein paar Bilder zeigen.
Ich habe vor 14 Tagen einen Ökohof besucht, wobei das Tierwohl meiner Katzen bei mir zu Hause wesentlich höher ist als da.
… zum Umweltschutz und zum Wohle der Landwirte überhaupt beiträgt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben den regionalen Auswirkungen gibt es auch weitergehende Auswirkungen, die der ökologische Landbau auf die Versorgungssituation in den Schwellen- und Entwicklungsländern hat. So wird derzeit auf circa vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Europäischen Union ökologischer Landbau nach Biostandards betrieben. Eine Ausweitung dieser Fläche,
um die steigende Bionachfrage in Europa zu befriedigen, könnte in den Schwellen- und Entwicklungsländern der Welt fatale Folgen haben. Schon heute wird seitens der Agrarforscher vor einer weiteren Ausweitung eines ökologischen Landbaus – ich rede von Europa – gewarnt.
Im Jahre 2011 haben Wissenschaftler der HumboldtUniversität nachgewiesen,
dass sich eine Ausweitung des ökologischen Landbaus in Europa auf die Landnachfrage in der ganzen Welt auswirkt. So kann das Ziel der Bundesrepublik, den ökologischen Landbau auf 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche auszuweiten, dazu führen, dass außerhalb Europas zusätzlich zehn Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche für den Bedarf Deutschlands zur
Verfügung gestellt werden müssen. Denn trotz der von vielen skizzierten Überproduktion an Lebensmitteln in Deutschland
werden bedeutend mehr landwirtschaftliche Produkte in Europa importiert als exportiert. So werden derzeit, um die Nachfrage in Europa zu bedienen, außerhalb Europas circa 50 Millionen Hektar Ackeranbaufläche belegt. Diese europäischen Importe führen in den exportierenden Ländern zu steigenden Preisen
und Lebensmittelknappheit, unter denen die lokale Bevölkerung leidet.
Seit dem Jahre 2010 wurden über 20 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Afrika durch ausländische Investoren gekauft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele denken, bio und öko kommen ohne Behandlung aus. Es bleibt aber festzustellen, dass auch Biobauern Pflanzenschutzmittel verwenden,
die durchaus toxische Substanzen enthalten, oder ihre Tiere mit Antibiotika behandeln dürfen. So dürfen ökologisch wirtschaftende Landwirte nach den Regeln ihrer Verbände und der EU-Bio-Verordnung Insekten, Kräuter und Schimmelpilze mit einer ganzen Palette von Giftstoffen bekämpfen. Die Liste der zugelassenen Substanzen umfasst pflanzliche Essenzen, Mineralöle, Bakterienstämme und Salze.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, …
Die Frage, die Sie bei der Veranstaltung der KOWA am letzten Mittwoch gestellt bekommen haben, Frau Dr. Karlowski, haben Sie auch nicht beantwortet.
… meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesinstitut für Risikobewertung geht davon aus, dass biologisch erzeugte Produkte keinen höheren gesundheitlichen Nährwert für den Verbraucher haben. Größere Probleme bereitet derzeit die Frage hinsichtlich der Schimmelpilze, Einzeller, Viren und Bakterien. Es erkrankten circa eine Million Deutsche jährlich aufgrund der Verunreinigung von Lebensmitteln an den eben genannten Organismen. So musste die Stiftung Warentest im Jahre 2007 feststellen, in unserem Test schnitten viele Bioprodukte bei der mikrobiologischen Prüfung schlecht ab. Viele unerwünschte Keime belagerten vor allem tieri
sche Produkte. Das kann je nach Keimtyp und Keimzahl vor allem Kinder, Schwangere, Geschwächte und auch ältere Menschen gesundheitlich gefährden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt, ich wollte nur etwas Wasser in den ökologischen Wein schütten.
Klar ist, dass die CDU-Fraktion zur Koalitionsvereinbarung der Landesregierung, aber auch zu den Zielen der Bundesregierung im Bereich des ökologischen Landbaus steht. Der ökologische Landbau ist ein Bestandteil der Landwirtschaft in Deutschland und natürlich bei uns in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir werden auch diesen Bereich der landwirtschaftlichen Produktion in Zukunft unterstützen und in ausreichendem Maße berücksichtigen. Was wir nicht unterstützen werden, ist ein Auseinanderdividieren von ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben. Hier spielt es keine Rolle, ob sie klein oder groß sind.
Natürlich stimmen wir dem Antrag der Koalition zu. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja wirklich so, dass wir uns, ich weiß nicht, zum wievielten Male, mit dem Thema TTIP beschäftigen. Ich bin auch ein bisschen erschrocken gewesen, dass das wieder auf der Tagesordnung steht, konnte mir das aber gut vorstellen, als etwas über diesen Leseraum in den öffentlichen Medien gesendet worden ist, dass man, ich darf es mal kurz machen, das, was man da drin gesehen hat, nachdem man das Handy abgegeben hat, nicht mit rausnehmen darf, das heißt also: vorm Lesen verbrennen.
Auf der anderen Seite …
Wie bitte?
Das kenne ich von woanders, wenn man zu viele Goldzähne im Mund hat. Aber das ist eine andere Geschichte.
Nein. Es ist nun wirklich ein Thema, was uns alle seit Jahren bewegt, seitdem die Verhandlungen begonnen worden sind, ganz im Dunkeln, keiner von uns wusste etwas. Durch die Medien ist dann irgendetwas an die Öffentlichkeit gekommen, was uns alle in Angst und Schrecken versetzt hat. Nachdem durch die Medien, durch die Europäische Kommission, auch durch einige Bundestags- mitglieder etwas mehr Linie in die öffentliche Diskussion gekommen ist, glaube ich, sah sich das Europäische Parlament, die Kommission gezwungen, etwas mehr Öffentlichkeit und Transparenz in die Verhandlungen zu bringen. Die Veröffentlichungen des Mandates 2014 waren ein Schritt, ebenso die Einladungen nach Brüssel, die wir wahrgenommen haben, wo über TTIP gesprochen worden ist, wo auch gesagt worden ist, welche Themen eigentlich ausgeschlossen sind von den Verhandlungen.
Ich weiß nicht, Herr Suhr, warum Sie auch die Daseinsvorsorge immer wieder ansprechen. Die soll laut Aussagen hochrangiger Politiker gar nicht mehr mitverhandelt werden. Die ist raus.
Ein Ergebnis der Öffentlichkeitsarbeit oder der Zuarbeit durch die Öffentlichkeit zeigt auch das CETA-Abkom- men, wo die Schiedsgerichte rausgekommen sind. Außerdem gibt es ja, was die Öffentlichkeit betrifft, auch noch einen TTIP-Beirat, der also die Bundesregierung, die verhandelnden Politiker in der Kommission, unterstützt, und der besteht unter anderem aus Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie auch Kulturschaffenden, die dafür sorgen werden, dass bei den Verhandlungen zu TTIP – auch das, was Sie immer so in den Vordergrund schieben, sage ich mal, um TTIP schlechtzumachen –
die bei uns entstandenen Standards und die Kulturgüter, auch die mediale Welt, denke ich,
so behalten werden, wie wir sie jetzt hier bei uns in Europa haben.
Meine persönliche Meinung dazu ist: Es gibt gerade bei dem Leseraum und bei der Transparenz auch noch eine ganze Menge nach oben zu öffnen. Ich muss Ihnen aber ganz ehrlich sagen, was die konsolidierten Dokumente betrifft, die man im Leseraum einsehen kann, das sind ja Verhandlungsabschnitte, die beendet worden sind, worüber sich der Bundestagsabgeordnete einen Überblick verschaffen darf. Aber vielleicht will man auch insgesamt, dadurch, dass man darüber nicht reden darf, die Verhandlungspositionen, die sich ja inzwischen sehr verfestigt haben, nicht unbedingt weitergeben. Meine Fraktion wird den Änderungsantrag deshalb ablehnen.
Meinen persönlichen Eindruck darf ich vielleicht auch hier kundgeben: Ich glaube, dass wir in 2016 kein Ende der Verhandlungen zu TTIP haben werden. Und wenn TTIP 2017 kommen sollte, wird es mächtig viele Veränderungen daran geben. Ich bedanke mich und werde auch den Antrag der Partei DIE LINKE ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Einbringungsstatement von Dr. Karlowski, das mir auch mehr wie ein Generalschlag gegen die bei uns im Land herrschende Landwirtschaft vorkam –
aber zum Glück hat der Herr Bildungsmin…,
der Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus allgemein darauf geantwortet –, möchte ich mich auf den Antrag beziehen.
Nein. Aber mir kam es vor wie ein Generalschlag gegen die bei uns so produktive und innovative Landwirtschaft insgesamt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im vergangenen Jahr haben wir uns sehr, sehr umfänglich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Thematik „Glyphosateinsatz und dessen Beschränkung“ befasst. Zur öffentlichen Anhörung wurden seinerzeit unter anderem das Umweltbundesamt, die Hochschule Neubrandenburg, die LMSAgrarberatung, das Bundesamt für Risikobewertung, das Landesamt für Landwirtschaft und Fischerei, der Bauernverband und zahlreiche andere Anzuhörende geladen.
Schon damals hat das BfR dargelegt, ich zitiere, „dass die geschätzte tägliche Glyphosat-Aufnahme bei Verbrauchern selbst bei überhöhten Mengen bei weniger als 2 % der duldbaren täglichen Aufnahme (…) liege. Bei einer Aufnahme unterhalb des“ festgelegten duldbaren täglichen Aufnahmewertes „seien keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Wirkstoff Glyphosat wird seit über 40 Jahren in weit über 100 Ländern zur Unkrautkontrolle in Herbiziden eingesetzt. Er gehört zu den toxikologisch wohl am umfassendsten untersuchten Herbizidwirkstoffen. Im Rahmen des Wiederzulassungsverfahrens der Europäischen Union kommt das Bundesamt für Risikobewertung zu dem Ergebnis, dass Glyphosat bei praxisgerechter Anwendung unbedenklich für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt ist.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat im Rahmen der aktuellen Debatte festgestellt – ich darf mit Genehmigung der Präsidentin nochmals zitieren –, dass es „keine fachlich fundierten Hinweise auf mutagene, krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Eigenschaften und auch keine
Hinweise auf endokrinschädliche Eigenschaften“ gäbe. Trotz dieser wissenschaftlichen Ergebnisse kommt die Internationale Agentur für Krebsforschung jüngst zu der Vermutung, dass der Wirkstoff Glyphosat krebserregend ist, …
Es ist immer noch eine Vermutung.
…. ähnlich wie übrigens der Verzehr von rotem Fleisch krebserregend sei oder jüngst in unseriöser Weise infrage gestellt worden ist. Interessant dabei ist, dass eine Woche später im „ARD-Mittagsmagazin“ über das Geflügelfleisch genau das Gleiche verbreitet worden ist.
Für Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist dies Anlass genug, erneut das Verbot des Glyphosateinsatzes zu fordern. Sowohl das BfR als auch andere Zulassungsbehörden vertreten die Auffassung, dass Glyphosat bei ordnungsgemäßer Anwendung in der Landwirtschaft kein krebserzeugendes oder anderes gesundheitliches Risiko für die Menschen darstellt.
Das Bundesamt für Risikobewertung hat im Rahmen des Neuzulassungsverfahrens die Auswirkung von Glyphosat wieder einmal untersucht. Da sich diese Untersuchung hinzog, musste die bestehende Genehmigung bis Mit- te 2016 verlängert werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass im März 2016 eine Entscheidung fällt, ob Glypho- sat als Wirkstoff im Pflanzenschutzmittel künftig zugelassen wird. Das Bundesamt für Risikobewertung hat circa 1.000 Studien, Dokumente und Veröffentlichungen geprüft und ausgewertet. Angesichts dieser Tatsache geht das Bundesamt für Risikobewertung davon aus, dass Glyphosat in der Gefahrenskala weit unter Kochsalz und Paracetamol eingestuft werden kann. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass eine weitere Zulassung erfolgen wird.
Daran werden Aussagen wie die von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende Juni getroffene Aussage, dass Glyphosatrückstände in 16 Muttermilchproben gefunden wurden, nichts ändern. Die Studie entbehrt nicht nur jeder wissenschaftlichen Grundlage, sondern schürt auch unbegründet Ängste bei stillenden Müttern und gefährdet das Wohlergehen von Säuglingen. So hatten Kinderärzte danach erhebliche Probleme, stillende Mütter davon zu überzeugen, dass keine Gefahr für ihre Kinder durch das Stillen besteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund, dass in Deutschland für die zulässige Aufnahme von Glyphosat durch Lebensmittel ein vergleichsweise strenger Grenzwert von 0,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt, müsste ein Baby bei diesen Proben, die da gezogen worden sind, rund 4.200 Liter am Tag zu sich nehmen – nicht im Jahr, nicht im Monat, nicht in der Woche,
und dies von den am stärksten belasteten Proben, um den festgelegten Grenzwert zu erreichen. Dieser Grenzwert allerdings beträgt lediglich ein Hundertstel der Dosis, welche überhaupt zu Schäden des Organismus führen könnte. Ich zum Beispiel müsste bei meinem Körpergewicht täglich ungefähr 129,8 Gramm, na, sagen wir, 130 Gramm Glyphosat, reines Glyphosat zu mir nehmen, um überhaupt körperliche Schäden davonzutragen.
Deshalb ist es nicht unverständlich, dass der Herr Professor Walter Krämer – das ist ein Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik – zu dem vernichtenden Urteil kommt, indem er feststellt, und jetzt zitiere ich ein drittes Mal: „Das ist trivial, unseriöser Schwachsinn und weder ein Beleg für irgendeine Gefahr, noch eine Meldung wert. Es verunsichert lediglich den Verbraucher.“
Nein.
Ich möchte noch mal aus einer Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung zitieren, das zur Auswertung einer 2-Jahres-Studie an Mäusen schreibt: „In dieser Studie wurden vermehrt Lymphome bei einem Mäusestamm mit hoher Spontaninzidenz in einer“ hohen „Dosierung von 1.460 mg pro kg Körpergewicht pro Tag... festgestellt.“ Das bedeutet, ein 2.920-Faches oberhalb der akzeptierten täglichen Aufnahmemenge. Dass diese Studie natürlich nicht für voll genommen werden kann, bezeugt auch noch, dass es ein Mäusestamm war, der sowieso sehr …
Ja, aber gerade dieser Mäusestamm gehörte zu denen, bei denen auch ohne, dass sie Glyphosat nehmen,
also ohne diese Glyphosatzugabe, Lymphome bei 20 Prozent der männlichen und 30 Prozent der weiblichen Tiere aufgetreten sind. Diese Studie kann man ganz einfach vergessen.
Aber sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihr Antrag auf ein Moratorium für die Nichtzulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat entbehrt aufgrund dieser hier vorliegenden Studien und von über 1.000 Dokumentenuntersuchungen des BfR jeder wissenschaftlichen Basis. Er ist verantwortungslos, er schürt Ängste und zeigt letztendlich, dass Sie aus rein dogmatischen Erwägungen handeln. Nur so ist es zu verstehen, dass Sie nach der umfassenden Beratung im vergangenen Jahr nunmehr wieder einen Antrag in diese Richtung vorlegen. Meine Fraktion wird eine Politik, welche auf unseriöse Studien
und Vermutungen basiert, nicht unterstützen und aus diesem Grund lehnen wir den vorliegenden Antrag ab.
Ich bin übrigens auch gespannt,
was die Agrarministerkonferenz unter der Leitung des Landwirtschafts- und Umweltministers Till Backhaus im nächsten Jahr nach der Sichtung der Studien herausbekommt. – Recht schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 finden in Paris die 21. UN-Klimakonferenz und das 11. Treffen zum KyotoProtokoll statt. Dieser Konferenz wird eine zentrale Bedeutung zugemessen, da hier eine neue internationale Klimaschutzvereinbarung als Nachfolge des Kyoto-Protokolls verabschiedet werden soll. Zahlreiche Termine, unter anderem der G7-Gipfel im Juni 2015 auf Schloss Elmau, wurden bereits zur Vorbereitung genutzt.
Bis Oktober hatten sich 146 Staaten schriftlich auf Klimaschutzziele festgelegt. Diese Staaten sind für 87 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Trotz dieser Zusage gehen Experten davon aus, dass das sogenannte 2-Grad-Ziel nicht zu erreichen ist. Weitere Anstrengungen sind deshalb unbedingt notwendig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat mit ihrem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vom Dezember des vergangenen Jahres Maßnahmen festgelegt, um den ungebremsten globalen Klimawandel
einzudämmen. Sie will als derzeit größter Treibhausgasemittent der EU bis zum Jahr 2020 die Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 1990 mindern. Hierbei hat sich die Bundesregierung zu einer nachhaltigen, globalen und zukunftsorientierten Entwicklung verpflichtet. Danach muss die Klimapolitik zum einen die durchschnittliche Erderwärmung eindämmen und zum anderen die mit der Erderwärmung verbundenen Risiken erkennen und sich auf die Folgen der Erdklimaveränderungen vorbereiten.
Mit dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um die Minderung von 40 Prozent zu erreichen. Ein wesentlicher Schritt sind der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Seit 1990 hat Deutschland bereits deutliche Fortschritte beim Klimaschutz erzielt. Deutschland ist innerhalb der EU, aber auch global ein Vorreiter in Sachen Klimaschutz. Insbesondere die Entkopplung des Wirtschaftswachstums in Deutschland von den Treibhausgasemissionen und die Übererfüllung der Minderungsziele, zu denen sich Deutschland im Kyoto-Protokoll verpflichtet hat, machen das doch sehr, sehr deutlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis zum Jahre 2050 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 80 bis 95 Prozent – jeweils bezogen auf das Jahr 1990 – reduziert werden. Hierzu ist natürlich der grundlegende Umbau der Energieversorgungsstrukturen hin zu erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz notwendig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in MecklenburgVorpommern hat sich die CDU-geführte Landesregierung bereits im Jahr 1997 mit der Veröffentlichung des Klimaschutzkonzeptes ambitionierte Ziele zum Klimaschutz gegeben. Damals wie auch heute ist meine Partei eine entscheidende Triebkraft in diesem Prozess. Das Klimaschutzkonzept des Landes wurde im Jahr 2010 fortgeschrieben und im laufenden Jahr in die Gesamtkonzeption für eine integrierte Energie- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung überführt. Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zur Verminderung der Treibhausgasemissionen bei gleichzeitigem Erhalt des Wirtschaftswachstums.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird bis zum Jahr 2020 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 angestrebt. Hierzu sollen unter anderem eine CO2-neutrale Energiegewinnung sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung beitragen. Dazu sind im „Aktionsplan Klimaschutz“ sieben Aktionsbereiche festgelegt, die zur Reduktion der Treibhausgase beitragen.
Sehr geehrte Damen und Herren, neben den Risiken des Klimawandels gibt es vielleicht auch Chancen für unser Land, die mit dem Klimawandel einhergehen. So ist für die Land- und Forstwirtschaft mit verlängerten Vegetations- und Wachstumsphasen sowie mit einem geringeren Risiko von Früh- und Spätfrostschäden zu rechnen. Gleichzeitig kann natürlich die Erderwärmung auch dazu führen, dass der Energieverbrauch beim Beheizen von Gebäuden verringert wird.
Trotz dieser positiven Beispiele steht für meine Fraktion auch fest, dass alle Maßnahmen zur Absenkung der Erderwärmung ergriffen werden müssen, um den künftigen Generationen eine sichere Lebensgrundlage zu
hinterlassen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung sind hierbei auf einem guten Weg. Inwieweit in Paris ausreichende Beschlüsse gefasst werden, um die Reduktion von Treibhausgasen so voranzutreiben, dass das 2-Grad-Ziel eingehalten werden kann, bleibt wirklich abzuwarten. Seitens der Bundes- und Landesregierung wurden dafür allerdings alle Maßnahmen und Initiativen ergriffen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im September 2013 wurde auf Initiative meiner Fraktion die Unterhaltung der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern hier im Landtag erörtert.
Schon damals habe ich darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung der Gewässer eine herausragende Rolle für den Schutz von bebauten Gebieten, aber auch bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen spielt. Deshalb haben wir gefordert, die Einschränkung der Gewässerunterhaltung durch Belange des Artenschutzes und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie mit den Interessen der Flächeneigentümer und des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen. Schon damals haben die Wasser- und Bodenverbände mit einer naturnahen Ausrichtung der Gewässerunterhaltung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt geleistet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn es auch bisher den Verbänden trotz der Einschränkungen möglich war, den Ansprüchen von Flächeneigentümern und Nutzern gerecht zu werden, haben die zurückliegenden Hochwasserereignisse doch gezeigt, dass eine eingeschränkte Gewässerunterhaltung an ihre Grenzen stößt. Hier gilt es abzuwägen, welches Schutzgut höherwertig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, Artenschutz und Wasserrahmenrichtlinie betreffen Belange des Allgemeinwohls, sie sind nicht als Vorteil dem Flächeneigentümer oder dem Gewässerunterhaltungspflichtigen zuzuordnen. Die ökologische Sanierung der Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist Teil des medialen Umweltschutzes, welcher nicht einem abgegrenzten beziehungsweise abzugrenzenden Kreis von Nutznießern zuzuordnen ist. Aus diesem Grunde handelt es sich hierbei gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes um die Aufgaben des Staates, die auch durch ihn zu finanzieren sind.
Dies, meine Damen und Herren, stand auch im Vordergrund der durch den Agrarausschuss durchgeführten Anhörungen. Im Mittelpunkt der Anhörungen stand unter anderem der Sorgfaltserlass des Landwirtschaftsministeriums. So wurde seitens der Arbeitsgemeinschaft Grundbesitz darauf verwiesen, dass bei Anwendung des Erlasses eine Kostenexplosion der Gewässerunterhaltung unvermeidlich wäre. Diese Kosten dürfen allerdings nicht
den Eigentümern beziehungsweise Nutzern aufgebürdet werden. Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände verwies darauf, dass das „Merkblatt … 610“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. als das einschlägige Dokument gilt, aus dem sich deutschlandweit sinnvolle und umsetzbare Vorgaben für eine schonende Gewässerunterhaltung entnehmen ließen. Eines gesonderten Handbuches für unser Land Mecklenburg-Vorpommern bedarf es meiner Meinung nach nicht. So ist es auch nicht zielführend, dass Mecklenburg-Vorpommern über die Bundesstandards hinausgeht.
Herr Minister, Sie hatten gerade in Ihrer Rede angedeutet, dass es Verschärfungen geben sollte bei der Gewässerunterhaltung. Dann würde ich darum bitten, dass wir auch so schnell wie möglich darüber informiert werden, denn das ist eine Sache, die jeden betrifft, weil die Wasser- und Bodenverbände – Sie wissen das alle – legen es auf die Flächeneigentümer um, und von diesen verschärften Maßnahmen ist nicht nur die Landwirtschaft, sondern ist jeder Einzelne von uns betroffen. Deshalb wäre es schön, wenn wir so schnell wie möglich über die Verschärfung der Maßnahmen informiert werden würden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Befassung des Ausschusses mit dem Antrag wurde deutlich, dass die Gewässerunterhaltungsverbände in der Vergangenheit die Grenzen nicht, wie im Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vorgeschrieben, nach den Wassereinzugsgebieten, sondern an den Gemeindegrenzen ausgerichtet hatten. Diese Situation führte dazu, dass gemeindliche Gebührensätze zur Umlage der Beiträge unwirksam und die Beitragserhebung rechtswidrig geworden waren. Mit dem seitens der Koalitionsfraktionen vorgelegten Heilungsgesetz, auf das ich hier nicht näher eingehen möchte, soll diesem Missstand abgeholfen werden.
Kolleginnen und Kollegen, neben dem Gewässer- und Artenschutz müssen die Gewässer des Landes in die Lage versetzt werden, im Hochwasserfall eine ausreichende Vorflut zu gewähren. Das Sommerhochwasser 2011 war ein außergewöhnliches Ereignis. Die Gewässerdimensionen, die dafür notwendig gewesen wären, können nicht gebaut werden. Was allerdings auffiel, war die lange Verweilzeit des Wassers in der Fläche. Selbstverständlich waren zunächst alle betroffenen Gewässer vom vielen Regen überfordert, denn bei einem entsprechend den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen unterhaltenem Gewässer wäre das Wasser schneller abgeflossen und hätte dem nachfließenden Wasser Platz gemacht. Hier gilt es, künftig die entsprechenden finanziellen, aber auch technischen Mittel bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer realisieren zu können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Nutzerverbände, wie der Bauernverband, die Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes, der Waldbesitzerverband, der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände, der Verband „Pro Gewässer“ und die Arbeitsgemeinschaft „Jagd und Eigentum“ haben sich seinerzeit in einem Positionspapier sehr klar geäußert. Dafür möchte ich mich auch nochmals bei ihnen bedanken. Klar herausgestellt wurde, dass die veränderte Gewässerunterhaltung ohne Zustimmung der Betroffenen keinen Eingriff in das Eigentum Dritter nach sich ziehen darf. Die Finanzierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes der Europäischen Union ist eine gesamtgesell
schaftliche Aufgabe, die auch von der Gesamtgesellschaft getragen werden muss.
Die Nutzerverbände fordern zu Recht einen Erlass einer Artenschutzausnahmeverordnung gemäß Paragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Privilegierung der Arbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung und den Hochwasserschutzanlagen.
Mit der seitens des federführenden Ausschusses beschlossenen Beschlussempfehlung wurden zahlreiche Forderungen meiner Fraktion aufgegriffen. Unter anderem soll nunmehr die Gewässerunterhaltung so gestaltet werden, dass den Ansprüchen von Flächeneigentümern und -nutzern als auch den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes entsprochen werden kann. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit künftig ein praxistauglicher Umgang zur Abwehr von Schäden und Gefahren durch zum Beispiel den Biber ermöglicht werden kann.
Hiermit, meine Damen und Herren, haben wir eine Beschlussempfehlung gefasst, die sowohl den Belangen des Arten- und Wasserschutzes als auch des Hochwasserschutzes entspricht. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen. – Recht schönen Dank.
Wenn ich die …
Entschuldigung, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich weiß nicht, ob ich die Sorgen nehmen kann, aber als Erstes: Ich bin ein bisschen überrascht gewesen, Frau Borchardt, werte Kollegin Borchardt, über die Einbringung, denn über TTIP haben wir ja hier nun lange genug gesprochen. Eine Frage aus der Praxis: Haben Sie mal mit jemandem gesprochen aus dem Mittelstand, der mit den USA oder mit Betrieben auf der anderen Seite des Atlantiks versucht, Verträge zu schließen und dort irgendwie Fuß zu fassen?
Ja. Ich bin selber mal davon betroffen gewesen und ich kann nur empfehlen, vielleicht mal zu Weber Schneidtechnik nach Neubrandenburg zu fahren, der einige Unternehmen auch in den USA hat, und andere kleine mittelständische Unternehmen zu fragen, wie die im Augenblick mit den Klauseln, die im Handel mit den USA vorhanden sind, zurechtkommen. Das führt nämlich dazu, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen im Handel mit den USA einen unheimlichen Nachteil haben.
Also es ist wahrscheinlich bei TTIP so, dass das, wenn die Zölle wegfallen, Herr Rudi Borchert, und die ganzen Aufenthalte an den Zollstationen, die zu Verzögerungen führen, zu ständigen Umbauten der entsprechenden Maschinen, das werden Sie wahrscheinlich auch gelesen haben, zu teuer ist für den Mittelstand hier in Deutschland und der deshalb nicht in die USA und auch nicht nach Kanada exportieren kann. Ich würde Ihnen vorschlagen, ganz einfach mal mit solchen Betrieben zu reden, damit Sie wissen, worüber Sie reden.
Sehr geehrte Frau Borchardt, in einem gebe ich Ihnen recht, ISDS ist nicht mehr zeitgemäß und gerade zwischen zwei Staaten wie den USA und auch Deutschland oder der EU, zwischen zwei solchen, sage ich mal, Märkten ist ISDS nicht mehr zeitgemäß. Ich gebe Ihnen recht, dass man nach anderen Lösungen suchen muss.
Was CETA betrifft, ist mir bekannt, dass Kanada dem CETA-Abkommen, solange die ISDS-Schutzklauseln drin sind, nicht zustimmen wird. Jetzt hat sich das Parlament in Kanada neu konstituiert und ich bin der Meinung, dass wir auch für ein Abkommen zwischen Kanada und der EU, also für CETA, keine Schiedsgerichtsbarkeit brauchen. Ja, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, da bin ich auf Ihrer Seite. Wir brauchen nicht Instrumente, die über die Gerichtsbarkeiten in Kanada und in der EU hinweggehen.
Sie haben angefangen in Ihrer Einbringung, und deswegen war ich ein bisschen überrascht und auch nicht überrascht, über TTIP zu sprechen. Dann kamen Sie auf CETA, auf die Schiedsgerichtsbarkeit im CETA-Abkom- men, aber Sie sprachen auch von der regulatorischen Zusammenarbeit. Herr Suhr hat den Hauptausschuss angesprochen. Ich kann Ihnen eigentlich nur empfehlen, sich mal die Bundestagsdrucksache 18/5882 anzuschauen. Da wird über den Hauptausschuss, der gegründet werden soll, im Zusammenhang mit CETA gesprochen.
Ich zitiere mal aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Partei DIE LINKE: „Der Hauptausschuss hat keinerlei Befugnis, völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen über eine Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen von CETA zu treffen. Er kann lediglich Empfehlungen an die Vertragsparteien aussprechen. Kapitel 34, Artikel X.02 Absatz 2 bestimmt ausdrücklich und klar, dass die Vertragsparteien eine Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen von CETA nach ihren jeweiligen internen Vorschriften und Verfahren beschließen müssen und die
Änderung erst nach Erteilung ihrer Zustimmung völkerrechtlich verbindlich wird. Eine entsprechende Regelung speziell für das Kapitel zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen enthält Kapitel 07...“
Es wurde auch gesprochen über die regulatorische Kooperation. Im Rahmen der regulatorischen Kooperation verpflichten sich die Parteien zu einem hohen Schutzniveau unter anderem im Einklang mit dem geltenden WTO-Übereinkommen über sanitäre und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, das für die Vertragsparteien rechtlich bindend ist und durch CETA nicht ausgehebelt wird.
Ich komme noch mal kurz zum Hauptausschuss, zur Besetzung dieses Hauptausschusses, weil da auch schon wieder auf Konzerne und so was abgestellt worden ist. In der Antwort der Bundesregierung steht zum Hauptausschuss, ich zitiere wieder aus der Antwort: „Diese sollen eine ausgewogene Repräsentation von Gewerkschaften, Arbeitgebern und anderen relevanten Interessenvertreter aufweisen. Außerdem wird ein gemeinsames Zivilgesellschaftsforum der Vertragsparteien gegründet, um den Dialog zu nachhaltiger Entwicklung zu begleiten.“
Ich möchte damit schließen.
Wir werden uns über CETA im Europaausschuss unterhalten. Da danke ich meiner Kollegin Drese, dass wir uns in der Selbstbefassung darüber unterhalten werden. Den Antrag lehnen wir natürlich ab. – Danke schön.
Sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal versuchen Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
in der Öffentlichkeit das Bild zu vermitteln, dass Sie alleiniger Anwalt der Umwelt und in diesem Falle der Fische sind.
Mit diesem reißerischen Antrag, der im Wesentlichen am Thema vorbeigeht, versuchen Sie, die Verwaltung in Misskredit zu bringen und ein Unternehmen vorzuverurteilen, und das ist ja nicht das erste Mal.
Ich möchte aus eigenem Erleben berichten, was im Sommer dieses Jahres ein freier Journalist, der mal zu Ihnen gehörte, in der „Ostsee-Zeitung“ schrieb. Der schaffte es sogar auf die überregionale Seite, ja, auf das überregionale Titelblatt, weil er ebenfalls von einem Fischsterben in einem Graben direkt vor meiner Haustür geschrieben hat. Da stand: Fische sterben in der, ich sage jetzt nicht den Namen, und als Erstes stand da: Wer ist schuld dran, die Landwirtschaft oder doch Sauerstoffmangel? Er beschrieb in dem Artikel als Erstes die ganzen Einzugsgebiete dieses Meliorationsgrabens, der sich über zig Hektar erstreckte und von der Landwirtschaft genutzt wird.
Hätte er die gefragt, die da schon seit Jahren, ihr ganzes Leben lang wohnen, die hätten ihm eine Begründung dafür geben können. Es ist nicht die Landwirtschaft gewesen, es sind der Rückbau eines Schöpfwerkes und die Versandung des Grabens zum Ausfluss des Greifswalder Boddens gewesen. Hätte man das nicht gemacht, hätte man nicht versucht, das Wasser in der Fläche zu halten, wäre es nie zu diesem Fischsterben gekommen, denn früher haben wir in diesem Graben Hechte gegriffen, weil das Wasser klar war. Jetzt erfolgt kein Austausch mehr mit dem Wasser des Greifswalder Boddens. Es ist zu einem ruhigen, zu einem stehenden Gewässer geworden und der Sauerstoffmangel ist so groß, dass gerade in der Saison, wenn sehr viele Touristen durch das Biosphärenreservat radeln, es zu diesem Fischsterben zu Zigtausenden gekommen ist. Aber das ist Methode, meine Damen und Herren.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hä?)
Hier an der Peene gibt es allerdings keine Spekulationen hinsichtlich des Fischsterbens.
Hier ist es klar, dass circa 503 Kubikmeter Ethanol im Zolllager der Anklamer Zuckerfabrik fehlen, und die sind in die Peene gelaufen. Die Fische, die in der Peene verendet sind, sind nicht am Alkoholgenuss verendet, sondern durch die Umwandlung des Alkohols unter Aufzehrung von Sauerstoff. Das hatte der …
Aha, Irrtum!
Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu. Ich habe das gelesen, Sie haben das gelesen.
Kommen wir in die Mitte: Jedenfalls sind die Fische tot.
Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie es zu diesem Unfall kam, den Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als Katastrophe bezeichnen, wird derzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Vorverurteilungen verbieten sich von selbst, denn auch für die Zuckerfabrik Anklam gilt nach wie vor erst einmal die Unschuldsvermutung.
Insgesamt möchte …
Frau Dr. Schwenke,
erst mal gilt die Unschuldsvermutung.
Ja, das kommt von uns.
Muss es ein Mitarbeiter, jetzt werde ich mal konkret, muss es unbedingt ein Mitarbeiter gewesen sein oder kann es nicht eine andere Person gewesen sein, die nach der Revision der Zuckerfabrik, der Ethanolanlage, nicht vielleicht das Ventil vergessen hat zuzumachen oder den Flansch zuzumachen?
Ja, zugegeben, dass es aus ihren Lagern kommt, da gebe ich Ihnen recht. Aber wer das Versäumnis gemacht hat, wer den Flansch nicht zugemacht hat und das Ventil nicht zugemacht hat, das steht nicht fest. Das ist …
Da gebe ich Ihnen recht. Da gebe ich Ihnen recht. Vielleicht ist aber auch etwas gewesen in der Anlage oder bei den Personen, dass nicht regelmäßig diese Schutzvorrichtung kontrolliert werden sollte. Es gibt bestimmt einen Rhythmus zur Kontrolle dieser ganzen Anlagen.
Wie bitte?
Ich danke Ihnen, sehr geehrte Frau Präsidentin.
Klar ist ganz einfach, und das wundert mich allerdings auch, dass diese 503 Kubikmeter Ethanol entwichen sind und es nicht mal dem Zoll aufgefallen ist,
der auch eine wesentliche Rolle spielt bei der Kontrolle dieser Anlagen.
Hinsichtlich der Zuständigkeiten möchte ich nochmals darauf verweisen, dass für das Einleiten von Oberflächenwasser in Gewässer die untere Wasserbehörde des Landkreises und für den Bereich des Naturschutzes die Umweltbehörde des Landkreises zuständig sind. Damit wird klar, dass in diesem Fall insbesondere die Landrätin in der Verantwortung steht. Aussagen hinsichtlich der Verantwortung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Naturschutz als Genehmigungsbehörde greifen hier nicht, da für die Anlagengenehmigungen die Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde eingeholt und dann im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Sowohl für die untere Wasserbehörde als auch für die untere Naturschutzbehörde ist als Aufsichtsbehörde das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Aus diesem Grund sehe ich eine klare Zuord
nung der Verantwortung, die in der Öffentlichkeit mehrfach in Rede gestellt wurde.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass es in der Zuckerfabrik Anklam einen Unfall gegeben hat, bei dem Ethanol in größeren Mengen ausgetreten ist und zu einem Fischsterben in der Peene geführt hat. Hier von einer Katastrophe zu sprechen, entbehrt jedoch auch meiner Meinung nach jeder Grundlage. Derzeit ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft, wie es zu diesem Unfall kommen konnte. Die Öffentlichkeit wurde – und das hat der Minister deutlich gemacht – jederzeit vom zuständigen Ministerium informiert.
Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nicht geeignet, zur Aufklärung beizutragen. Vielmehr geht es wieder einmal um die Schlagzeilen zulasten eines Unternehmens und der zuständigen Verwaltung unseres Landes. Deshalb wird meine Fraktion Ihren Antrag ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Professor Tack, wir stellen in dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsparteien nicht nur fest, sondern wir fordern die Landesregierung auch weiterhin zum Handeln auf. Ich meine, der erste Schritt zum Handeln ist zwar bereits getan, die Internetseite, die Sie angeführt haben, das ist wirklich eine sehr interessante, nicht nur für uns als diejenigen, die sich mit dem Thema befassen, sondern gerade auch für Investoren, und ich denke, das ist der erste Schritt in die richtige Richtung.
Nun haben meine Vorredner hauptsächlich über die Versorgung mit Fisch gesprochen, über die technischen Möglichkeiten, die wir haben, über die Kreislaufwirtschaft, über das, was man alles so anlegen kann, aber ich denke, unser Land bietet gerade vor dem Hintergrund, dass wir das gewässerreichste Bundesland sind, die hervorragenden Voraussetzungen, um eben diese Aquakulturen nicht nur in Kreislaufwirtschaft, sondern auch im Freien weiter voranzutreiben.
Dennoch ist immer wieder festzustellen, dass sich bei der Errichtung von Aquakulturanlagen zahlreiche Probleme hinsichtlich des Baurechts und des Umweltrechts ergeben. So stellt die Errichtung von Aquakulturanlagen einen erheblichen Genehmigungsaufwand dar. Umweltverträglichkeitsprüfungen, wasserrechtliche Genehmigungen, fischereirechtliche Genehmigungen
und nicht zuletzt die naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit ihren zahlreichen Facetten bauen hohe Hürden auf, die die Entwicklung der Aquakultur in offenen Gewässern nicht gerade fördern. In Küstengewässern kommt dann noch das Schifffahrtsrecht hinzu, da gibt es auch diverse Probleme. Hier gilt es, Unterstützung anzubieten, um diesen bürokratischen Dschungel zu lichten.
Deshalb ist es notwendig, Anpassungen vorzunehmen, um die Etablierung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpom- mern weiter voranzutreiben. Gleichzeitig gilt es, entsprechende Fördermaßnahmen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds zur Etablierung dieses Wirtschaftszweiges im Land zu verstetigen. Wir haben bereits eine vielversprechende Infrastruktur in diesem Bereich entwickelt. Diese gilt es weiter auszubauen, und deshalb möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht mal wieder um TTIP, nachdem wir über viele Probleme mit dem TTIP hier in diesem Hohen Hause schon gesprochen haben. Ich denke an den Investorenschutz, an die Informationen über die TTIP-Verhandlungen. Da muss ich Ihnen, Herr Koplin, auch recht geben, auch ich bin ein bisschen enttäuscht, hinter welch schwer verschlossenen Türen man über dieses Freihandelsabkommen diskutiert und wie wir die Informationen zu dem Verhandlungsstand – nur sehr spärlich – bekommen.
Also, Herr Saalfeld, auf solche dummen Bemerkungen
möchte ich in diesem Falle nicht eingehen.
Interessant ist aber, dass wir, nachdem wir über den Investorenschutz gesprochen haben, jetzt mal über die Kulturschaffenden unseres Landes und über die Kultur in Deutschland insgesamt reden. Und da fragt man sich bei einem Handelsabkommen: Warum eigentlich Kultur, wenn Kultur ja eigentlich kein Handelsgut ist?
Aber Kultur wird in Deutschland subventioniert. Wir sind zwar das Land der Dichter und Denker, aber das lassen wir uns auch etwas kosten. Gucken Sie sich den Bildungshaushalt bei uns im Lande an: Allgemeine Bewilligungen Kunst und Kultur, Theater Schwerin, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege – alles unterstützenswert, aber eigentlich subventioniert. Und ein Handelsabkommen hat eben die Aufgabe, einseitige Subventionen, die einen Handelspartner besserstellen, aufzuheben.
Da ist es schon recht verständlich, wenn die Kulturschaffenden Angst davor haben, dass der Staat und auch das Land sich mit ihren Geldern zurückziehen. Diese Angst sehe ich aber als vollkommen unberechtigt an. Schon im Mai hat die Europäische Kommission ganz ausdrücklich veröffentlicht, dass der Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in der EU zentrale Ziele der Europäischen Union sind. Und daran wird auch TTIP nichts ändern.
Sehr geehrter Kollege Koplin, Sie hatten gesagt, Sie haben gerade mit dem Pressesprecher des Deutschen Kulturrates gesprochen. Das hätte ich auch gerne gemacht, denn ich habe hier eine Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates, wo der Herr Zimmermann einen Gastkommentar von Herrn Richard Kühnel wiedergibt, der antwortet da auf ein Interview mit dem Bundestagspräsidenten a. D. Herrn Thierse. Und daraus möchte ich jetzt mal zitieren. Ich hatte gerade gesagt, dass sich die Kultur oder die zentralen Ziele der Europäischen Union durch TTIP nicht ändern werden. Und ich zitiere jetzt aus diesem Gastkommentar von Herrn Kühnel: „Schon in bestehenden Freihandelsabkommen genießt die Kultur einen besonderen Schutz, einschließlich der Filmförderung und des öffentlichrechtlichen Rundfunks.“ Das ist ein Fakt und das wird bei TTIP weiter so bleiben. „Das Abkommen darf die Mitgliedstaaten“ – ich zitiere weiter – „auch nicht daran hindern, ihren Kultursektor politisch und wirtschaftlich zu unterstützen“, denn, das hatte ich schon gesagt, nach normaler Praxis werden Subventionen durch EU-Abkommen ausgehebelt.
Herr Koplin, Sie hatten in Ihrer Einbringung auch das Problem der Buchpreisbindung angesprochen. Dazu muss ich sagen, dadurch, dass mit Amazon schon ein amerikanischer Händler auf dem Markt ist, wird die Buchpreisbindung, die es bis jetzt bei uns im Land und in Europa gibt, nicht ausgehebelt werden, denn auch Amazon hält sich an die Buchpreisbindung. Die zuständigen deutschen Stellen werden weiterhin die Kultur in unserem Land unterstützen. Ich denke, dass die Sorgen der Kulturschaffenden um ihren Arbeitsplatz unbegründet sind.
Es gibt vielleicht sogar Möglichkeiten, dass es für Kulturschaffende unseres Landes Vorteile geben kann, denn in
Meine Damen und Herren, ich glaube, es hätte Ihres Antrages nicht bedurft. Man passt schon auf, dass die kulturelle Vielfalt bei uns in Europa und speziell hier bei uns in Deutschland auch von unserer Seite erhalten bleibt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, den Antrag werden wir ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Nutzung von nassen oder wiedervernässten Böden ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern seit Jahrhunderten in solchen Ländern wie bei uns schon Tradition. So wurden diese Moorböden seit Jahrhunderten landwirtschaftlich, aber – das ist für mich sehr wichtig – auch für Baumaterial genutzt.
In den zurückliegenden Jahren sind bei uns circa 48.000 Hektar Moorfläche wiedervernässt worden. An- gesichts des großen Nutzungsdrucks auf landwirtschaftliche Flächen durch die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln oder Rohstoffen zur energetischen Verwertung ist es zwingend geboten, die wiedervernässten Moorstandorte in unserem Land zu nutzen.
Durch Nutzung des Aufwuchses auf wiedervernässten Standorten können Rohstoffe für die Energiegewinnung, aber auch Rohstoffe für das traditionelle Bauhandwerk produziert werden. Leider wird diese Nutzung – jetzt gehe ich speziell auf diese Nutzung mal ein – häufig durch Behörden untersagt aufgrund von Verordnungen und Gesetzen, sodass es dazu kommt, dass wir, …
Ja, Frau Dr. Karlowski, darüber können Sie ruhig lächeln,
… dass wir sehr viel Rohr einführen, das auf unsere Häuser gelegt wird. Damit schädigen wir die Biodiversität in anderen Ländern. Haupteinführungsland für das Rohr ist im Augenblick China. Wenn Sie sich überlegen, dass an jedem Bund ein Liter Schweröl klebt,
das wir bei uns im Land auf die Häuser legen, ist es zwingend notwendig, dass wir darüber nachdenken, Rohrflächen, die es zu bewirtschaften gilt – ich rede davon, es sind nicht alle Rohrflächen im Land zu bewirtschaften, maximal 50 Prozent der im Augenblick im Land vorhandenen Rohrflächen sind überhaupt zu bewirtschaften –, und die im Naturschutzgebiet liegen, vielleicht mit solchen zu tauschen, die nicht zu bewirtschaften sind, aber außerhalb eines Naturschutzgebietes liegen. Das sollten wir in diesem Zusammenhang, wenn es darum geht, Paludikulturen im Land zu nutzen, überdenken.
Geeignete Pflanzen für Paludikulturen sind neben den von meinen Vorrednern schon genannten Gewächsen auch Gehölze wie die Schwarzerle oder Weiden. Die sollten ebenfalls mit genutzt werden.
Die Nutzung von Paludikulturen würde zur erheblichen Akzeptanzsteigerung – das hat mein Kollege Krüger schon gesagt – von Wiedervernässungsmaßnahmen in unserem Land führen. Gleichzeitig können damit Wertschöpfung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bereitstellung von Rohstoffen in strukturschwachen Regionen einhergehen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, die bisherigen Forschungsmaßnahmen der Universität Greifswald weiterhin tatkräftig zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich klar zum Moorschutzkonzept der Landesregierung positionieren. Niedermoorflächen prägen unser Landschaftsbild und gehören zu unserem Landschaftsbild, welches es zu schützen und zu erhalten gilt. Aber die Erfahrungen, die wir mit den Wiedervernässungsprojekten in den zurückliegenden Jahren gemacht haben, verdeutlichen, dass es erhebliche Probleme gibt. Auf die Probleme hat meine Vorrednerin Frau Dr. Schwenke schon hingewiesen, deshalb möchte ich das nicht noch mal erwähnen.
Bei diesen zahlreichen Projekten wurden die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen bis heute nicht umgesetzt. Verantwortungen werden zwischen Projektträgern, Bauausführungen und Planfeststellungsbehörden hin- und hergeschoben. Es besteht hier dringend der Bedarf – und das hat Frau Schwenke schon gesagt, auch mein Kollege Krüger –, Lösungen zum Wohle der betroffenen Bürger zu finden.
Da gebe ich Ihnen recht. Dann entsteht vielleicht auch eine Akzeptanz in anderen Gebieten in unserem Land.
Auch ist es, glaube ich, ganz wichtig, den Finanzierungsbedarf und das Geld, das in diese Projekte geflossen ist – das sind immerhin über 40 Millionen aus Bundes- und Landesmitteln –, das Geld oder die Ausgabe dieses Geldes der Bevölkerung vor Ort besser zu erklären und zu begründen, um die Menschen ganz einfach mitzunehmen.
Lassen Sie mich abschließend zu diesem Problem sagen: Meine Fraktion unterstützt diesen vorliegenden Antrag, die Nutzung von Paludikulturen zu fördern und das Projekt an der Universität Greifswald. Die Umsetzung des Moorschutzkonzeptes unseres Landes werden wir weiterhin aber sehr aufmerksam beobachten. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke.
Es freut mich, ein Lächeln in Ihrem Gesicht …
Ich wollte gerade sagen: Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, ein Lächeln in Ihrem Gesicht zu sehen, Herr Holter.
Aber ich muss hier gleich an dieser Stelle mal etwas zu Frau Schwenke sagen, weil sie den Namen meiner Partei nannte im Zusammenhang mit der Ausweisung der FFHGebiete. Frau Schwenke, Sie haben in dem Ministerium gearbeitet
und ich habe auf der Insel Rügen gelebt. Da gab es eine Nationalparkverwaltung für beide Schutzgebiete. Wenn Sie diese Kampagnen damals auf Rügen selbst erlebt hätten, wie der Naturschutz hervorgehoben worden ist und dass Ihr Minister den Bauern versucht hat klarzumachen, dass FFH-Gebiete und weitere Naturschutzgebiete keine Nutzungseinschränkungen bringen und keinerlei Geld kosten, dann können Sie vielleicht den Widerstand nicht nur der CDU, sondern vieler Bürger auf der Insel Rügen gegen die Einrichtung von FFH-Gebieten verstehen.
Es gab Leute, die da schon etwas weiter waren. Aber Ihr Minister wusste, dass es kein Geld kostet
und keine Einschränkungen gab.
Warum hat er das dann überhaupt so behauptet?
Wenn Sie die Restriktionen, die wir damals erlebt haben durch das Nationalparkamt auf der Insel Rügen, miterlebt hätten, dann würden Sie etwas anders reden. So, das dazu.
Übrigens, Verkehrsinfrastruktur, Nationalparke und
Großschutzgebiete – ich bin sehr froh darüber, dass wir die Verkehrsprojekte durchbekommen haben, ansonsten hätten wir vielleicht in den Großschutzgebieten, die wir in unserem Land haben, nicht so viele Besucher, wie wir heute haben.
Ja, das passt aber beides zusammen. Ich bin froh darüber, dass es so gekommen ist, wie es gekommen ist mit beiden Sachen.
Herr Krüger, ich habe gar nicht gewusst, dass ich in einer Schatzkammer lebe. Ich danke für den Begriff.
Ich lebe also in einer Schatzkammer auf der Insel Rügen, nämlich im Biosphärenreservat Südost-Rügen. Und, Frau Schwenke, Sie werden es kaum glauben, ich bin mit meiner Firma sogar Partner des Biosphärenreservates Südost-Rügen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Stadt Putbus am nächsten Freitag als Partner des Biosphärenreservates Südost-Rügen ausgezeichnet.
Die CDU so hinzustellen, dass wir gegen jeglichen Naturschutz sind …