Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Abgeordnete, zunächst darf ich Ihnen einmal mitteilen, dass ich ähnlich wie mein Kollege Heydorn den Eindruck habe, dass es auch ein verquaster Antrag ist,
der vieles zusammenwürfelt. Ich darf Ihnen auch mit- teilen – im Gegensatz zu Ihren Äußerungen, da Sie nicht Mitglied der Koalitionsregierung, der Koalitionsfraktio- nen sind –, in der Regierung sowie in den Fraktionen herrscht ein gutes, ein intensives, ein konstruktives Arbeitsklima,
Da Sie auch nicht Mitglied dieser Fraktionen in der Regierung sind, will ich Sie gerne über den Stand zum Thema Zukunftsvertrag informieren.
Und wenn Sie ständig die Anträge aus den Koalitionsvereinbarungen als Anträge hier einbringen, fühlen wir uns natürlich sehr geehrt. Ich sage, Sie haben da noch über 300 Anträge vor sich.
Also, wir erwarten Ihre Anträge. Sie zeigen, dass der Koalitionsvertrag von beiden Partnern mit Augenmaß ausgehandelt worden ist.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja, ja, schon wenn man das betonen muss, schon wenn man so was betonen muss, ha, ha, ha!)
Ich freue mich natürlich sehr, dass die Fraktion DIE LINKE mit ihrem vorliegenden Antrag ein wichtiges Ziel der Koalitionspartner unterstützt. Sie haben die Ziffer schon aufgeführt, in dem Fall die Ziffer 326, in der wir uns darauf verständigt haben, mit den Kommunen, ich betone, mit den Kommunen einen Zukunftsvertrag zu vereinbaren, der alle wesentlichen Fragen im Verhältnis zwischen Land und Kommunen regelt. Ich betone ausdrücklich, es handelt sich um einen Vertrag, bei dem auf beiden Seiten gleichberechtigte Partner stehen.
Die Landesregierung beabsichtigt nicht, und auch die sie tragenden Fraktionen, die Kommunen und ihre Vertreter vor vollendete Tatsachen zu stellen. Wir werden mit den Kommunen und ihren Vertretern verhandeln. Die gegenteilige Behauptung im Antrag, meine Damen und Herren von den LINKEN, ist schlicht falsch und legt auch den Koalitionsvertrag bewusst aus.
Meine Damen und Herren, natürlich sind wichtige Bestandteile des Zukunftsvertrages auch der kommunale Konsolidierungsfonds und der Kofinanzierungsfonds. Die nähere Ausgestaltung beider Fonds wird derzeit in intensiver Zusammenarbeit mit den Landesverbänden durchgeführt. Bevor ich jedoch auf die Zusammenarbeit eingehe, möchte ich noch einmal auf beide Fonds und deren Zielrichtung kurz eingehen.
Zur Unterstützung der kommunalen Bemühungen um eine stringente Haushaltskonsolidierung wird gewissermaßen als Hilfe zur Selbsthilfe im nächsten Jahr ein Haushaltskonsolidierungsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro eingerichtet. Dieses Geld wird im Doppelhaushalt 2012/2013 veranschlagt und ist für hoch defizitäre Kommunen vorgesehen, die einen Haushaltsausgleich aus eigener Kraft im Finanzplanungszeitraum nicht schaffen. Aber auch diese Kommunen müssen ihren eigenen Anteil zur Konsolidierung mit einbringen. Das ist natürlich auch eine Selbstverständlichkeit und das ist mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag so vereinbart.
Wir planen darüber hinaus einen Kofinanzierungsfonds mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro. Dieser Fonds wird der anteiligen Förderung von Eigenanteilen zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen dienen. Er wird besonders strukturschwachen Kommunen, finanzschwachen Kommunen zur Verfügung gestellt. Ich habe eingangs betont, dass mein Haus bei der Erarbeitung der Förderbedingungen eng mit den Kommunen zusammenarbeitet. Aus diesem Grund fand eben bereits heute vor genau einer Woche ein erstes Gespräch bei mir im Haus mit Vertretern der kommunalen Landesverbände statt.
Ich setze von Anfang an auf eine transparente und konstruktive Gesprächskultur zwischen Land und Kommunen. Der Zukunftsvertrag wird den Kommunen die notwendige Planungssicherheit geben.
Meine Damen und Herren, die Kommunalfonds sind aber, wie zu Recht betont, nur eine Seite der Medaille. Wir werden zu prüfen haben, inwieweit andere Themen, wie etwa die Änderung des Finanzausgleichgesetzes, der Umgang mit der demografischen Entwicklung oder beispielsweise, wie gerade sehr aktuell, die Entschädigung von Ehrenamtlern auf kommunaler Ebene, in den Zukunftsvertrag einfließen können.
Fest steht, Maßstab des Finanzausgleiches ist eine faire Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Die Landesregierung hat und wird auch jederzeit eine angemessene Ausstattung der Kommunen gewährleisten. In dieser Legislaturperiode wird dafür zuerst das bestehende Ausgleichssystem evaluiert. Sofern dabei Änderungsbedarf am derzeit geltenden FAG festgestellt wird, werden wir auch eine Novellierung des Gesetzes vorbereiten. Die Überprüfung wird in der gerade eingerichteten Arbeitsgruppe des FAG-Beirates erfolgen und sofern es erforderlich ist, auch gutachterlich begleitet werden.
In der Arbeitsgruppe arbeiten neben dem Finanz- und dem Innenministerium auch die kommunalen Landesverbände mit. Durch diese Einbeziehung der Kommunen ist die Berücksichtigung ihrer Interessen jederzeit sichergestellt. Landtag und Landesregierung haben sich auch gemeinsam der Schaffung zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen verschrieben. Unsere Kommunen sollen auch weiterhin in der Lage sein, ihre Selbstverwaltungsaufgaben unter den sich ändernden Rahmenbedingungen effizient und bürgernah erfüllen zu können.
Dazu wird auch ein Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ erarbeitet. Die Ergebnisse der Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ sind dafür eine hervorragende Diskussionsgrundlage. Darüber hinaus bietet die Landesregierung den neuen Landkreisen Gespräche darüber an, wie diese die Arbeitsbedingungen ihrer kommunalpolitisch Tätigen verbessern können. Zunächst gilt es, eine Übergangslösung zur Entschädigungsverordnung der Kreistagsmitglieder zu schaffen.
Anschließend wird eine Entschädigungskommission zu bilden sein, die gemeinsam mit der kommunalen Ebene Empfehlungen für eine angemessene Entschädigung ehrenamtlicher Amts- und Mandatsträger abgeben wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich fasse zusammen: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nehmen die Zusammenarbeit mit den Kommunen sehr ernst. Es bedarf keines Antrages der Opposition, um die von den Koalitionspartnern gesteckten Ziele umzusetzen. Es ist vollkommen sinnlos, offene Türen einzurennen, um die wir uns derzeit gemeinsam kümmern. Deshalb empfehle ich, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich feststellen, dass der von Ministerpräsident Kretschmann von Baden-Württemberg begonnene Politikstil, die Politik auf Augenhöhe, sich in allen Ländern und quer zu allen Fraktionen scheinbar durchsetzt. Ich begrüße das sehr
und finde, dass wir da alle auf einem guten Weg sind. Ich hoffe aber, dass es eben nicht nur bei den Ankündigungen bleibt.
Ich befürchte ein bisschen, dass die in Aussicht ge- stellten Fonds – Kofinanzierungsfonds, Konsolidierungsfonds –, möglicherweise auch wieder als Erpressungsmittel gegenüber den Kommunen nach dem Motto „Friss oder stirb“ eingesetzt werden.
Da sitzen die Kommunen sicherlich am kürzeren Ende des Hebels, weil sie auch Teil der Exekutive sind und das Innenministerium natürlich die Rechtsaufsichtsbehörde bleibt. Aber ich hoffe, dass diese Politik auf Augenhöhe tatsächlich einen Neuanfang auch in unserem Land darstellen kann.
Ich möchte mich aber mit dem Antrag der LINKEN nicht ganz so lange aufhalten, weil wir eigentlich über die Problematik, die dahintersteht, in diesem Land schon sehr lange debattieren. Und ich muss auch sagen, in der letzten Legislatur haben wir in gewisser Weise einen Tiefpunkt im Verhältnis zwischen Land und Kommunen erreicht. Ich kann nur hoffen, dass es in Zukunft besser wird.
Wir GRÜNEN werden diesen Antrag unterstützen, und zwar nicht, weil die Einführung des Begriffes des Zukunftsvertrages eigentlich nur zum Ausdruck bringt, wie viele ungelöste Probleme sich zwischen Kommunen und Land bereits in der Zwischenzeit aufgestaut haben. Diese Probleme sollen jetzt unter einem ganzen Dachvertrag komplex gelöst werden. Das ist aber eigentlich auch nur ein Zeichen dafür, dass wir einen Neustart brauchen in den Beziehungen.
Wir werden diesem Antrag auch nicht nur zustimmen, weil wir darauf hoffen, dass der Begriff als solches bereits Lösungsvorschläge impliziert. Das tut er nämlich nicht. Wir müssen dann noch einmal die Kernarbeit beginnen und nach den Lösungen suchen. Der Zukunftsvertrag als solcher, als Begriff, hilft uns noch nicht weiter, sondern wir stimmen zu, weil der vorgeschlagene Zeitplan der LINKEN so herrlich ambitioniert ist:
Damit wird erstens dokumentiert, dass Sie mit der Lösung der aufgelaufenen Probleme längst im Verzug sind.
Zweitens wird der Regierungskoalition signalisiert, dass sie diesen Punkt ihres Koalitionsvertrages nicht wie so viele Punkte des Vorgängervertrages erst in der letzten Landtagssitzung der Legislaturperiode angeht.
Und drittens – na ja, es wird viel angekündigt und dann treffen wir uns doch wieder in der letzten Sitzung auf einer riesenlangen Marathonsitzung –, und drittens wird der enge Zusammenhang zwischen der Lösung der Probleme einerseits und der Haushaltsaufstellung andererseits verdeutlicht.