(Jörg Heydorn, SPD: Sie sind ein Flegel! – Stefan Köster, NPD: Jawohl, Herr Heydorn! – Glocke der Vizepräsidentin)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig, vor allem, wenn man über die Braunen lachen kann. – Heinz Müller, SPD: Richtig.)
Also noch mal zu meiner Situation, ich selber als Asylbewerber: Während der eine schläft, hört der andere Musik, der Dritte kocht,
Ich musste diesen Zustand zwölf Monate aushalten. Das hat an Nerven und Gesundheit gezehrt, meine Damen und Herren, und ich danke der Universität Göttingen, die mir einen Schulabschlussbescheid gegeben hatte, sonst wäre ich auch kaputtgegangen.
Ich stellte Ende Oktober eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anfrage ergab, dass sich zum Stichtag 30. Juni 2011 1.283 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Verfahren sowie 911 ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Duldung in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten.
Wir sprechen hier also, meine Damen und Herren, von derzeit knapp 2.200 Personen im Land, für die spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft die dezentrale Unterbringung erfolgen muss. Für ein Viertel von ihnen, das entspricht 570 Personen, ist eine dezentrale Unterbringung bereits erfolgt. Hierüber haben die Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Ermessen entschieden. Der größte Teil der Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie der Geduldeten ist aber auch nach wie vor in den zehn kommunalen Unterkünften untergebracht, viele von ihnen seit vielen Jahren.
Durch eine dezentrale Unterbringung kann die Integration der Migrantinnen und Migranten gefördert werden.
(Udo Pastörs, NPD: Auf Kosten der Bevölkerung und der Steuerzahler. – Michael Andrejewski, NPD: Das sind keine Einwanderer, das sind Asylbewerber.)
So sind die Unterbringungskosten in Mietwohnungen teilweise erheblich geringer. Die Lohnkosten, die Bewirtschaftungskosten und Bewachungskosten der Unterkünfte sinken erheblich.
Auch die Kosten der medizinischen Versorgung werden geringer durch die Verbesserung des psychischen und physischen Wohlbefindens bei dezentral untergebrachten Menschen. Insgesamt geht der Verwaltungsaufwand deutlich zurück.
Es gibt schon jetzt die Möglichkeit der dezentralen Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern. Über ein Abweichen von Sollvorschriften des Asylverfahrensgesetzes entscheiden die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte im Einzelfall. Es kann aber nicht sein, dass nur in Ausnahmefällen ein Ausweg aus einer solchen, zugespitzt auch „Lagerhaltung“ genannten Unterbringung möglich ist. Menschen müssen wie Menschen behandelt werden.
Menschen müssen wie Menschen leben können, meine Damen und Herren. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Asylbewerberinnen und Asylbewerber in MecklenburgVorpommern nach der Unterbringung von längstens zwölf Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Die Landesre
Es kann und darf nicht sein im Interesse unseres Landes, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber zusammengepfercht und perspektivlos vor sich hin vegetieren. Das macht sie zwangsläufig dauerhaft krank und unter ihnen, meine Damen und Herren, viele Kinder. Das habe ich erlebt in Jürgenstorf vor drei Wochen, wo die Leute, wo aus dem Inneministerium Herr Lappat dabei war. Die Leute haben während des Gesprächs …
Ich bitte Sie um Zustimmung zu meinem Antrag und das ist wirklich menschlich gesehen wichtig, meine Damen und Herren,
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Lieber Herr Dr. Al-Sabty, zunächst muss ich hier mal zurückweisen, dass die Asylbewerber in den Unterkünften in unserem Land zusammengepfercht sind. Das kann ich weder bestätigen für die Landesunterkunft noch für die Unterkünfte, die durch die Landkreise und kreisfreien Städte betrieben werden. Und auch die Sollvorschrift wird bleiben, wie sie ist. Das ist eine bundesgesetzliche Regelung. In der Tat gibt es Ausnahmeerscheinungen, aber es gibt grundsätzliche Regelungen und das ist auch richtig so.
„Steter Tropfen höhlt den Stein“ hat sich bei der Fraktion DIE LINKE zu einer Tradition entwickelt, die das Thema „Dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern“ immer wieder mal auf die Tagesordnung ruft.
Sie haben schon verwiesen auf Ihre Kleine Anfrage im Oktober. Nun wird gefordert, die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in MecklenburgVorpommern in Gemeinschaftsunterkünften zeitlich
und Herren der Fraktion DIE LINKE, aus rechtsstaatlichen Gründen nicht möglich ist, sollten Sie eigentlich wissen. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen das auch noch mal zu erklären.
Während Asylbewerber zu Beginn des Verfahrens verpflichtet sind, längstens bis zu drei Monaten in der jeweils zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, regelt Paragraf 53 des Asylverfahrensgesetzes die nähere Ausgestaltung des Aufenthaltes für den weiteren Verlauf des Asylverfahrens. Nach Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift sollen Asylsuchende, die nicht oder nicht mehr der Wohnverpflichtung der Aufnahmeeinrichtungen unterfallen, in der Regel, ich betone, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Dies zu beachten, ist die Pflicht,