So, Herr Ritter. Herr Ritter, Sie stehen jetzt noch auf der Rednerliste und ich bitte Sie ans Rednerpult.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Pastörs hat einen neuen Parteivorsitzenden, den „faulen Apfel“ aus Sachsen. Herr Apfel hat es in der Tat schon mal geschafft, dass er mit Polizeischutz des Saales verwiesen wurde.
Und Herr Pastörs probiert es immer und immer wieder, die Rolle des „faulen Apfels“ zu übernehmen. Es wird ihm nicht gelingen, er macht sich einfach nur lächerlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zum Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen haben es ja gemerkt, dass wir uns sehr intensiv mit dem Koalitionsvertrag der beiden Parteien auseinandergesetzt haben. Es ist uns aufgefallen, dass wir an dieser Stelle zu diesem Thema uns nicht auseinandersetzen können mit
Und wenn etwas geregelt ist zu diesem Thema, zur Situation der Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei uns im Land, dann findet man das eigentümlicherweise unter dem Abschnitt „Sport“. Dort ist nämlich die Frage der Aufhebung der Residenzpflicht darge- legt, was ich im Übrigen gutfinde, dass sich die Lan- desregierung, dass sich die Koalition jetzt auf den Weg macht, die Residenzpflichtsgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern für Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber aufzuheben. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dafür gebührt Ihnen meine Anerkennung.
Ich habe aber auch gemerkt in den Redebeiträgen, zum Beispiel von Frau Tegtmeier, dass sie einige Fragen hat. Zum Beispiel interessiert Frau Tegtmeier der Stand der Novellierung der Unterbringungsrichtlinien. Frau Tegtmeier hat gesagt, sie würde diese Fragen gern beantwortet bekommen. Und auch der von mir geschätzte Kollege Silkeit, der sich jetzt in dieses Thema einarbeitet, hat deutlich gemacht, dass er eine ganze Reihe von Fragen hat.
Ich würde Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gern die Möglichkeit bieten, dass wir gemeinsam über diese Fragen diskutieren, dass wir uns diese Fragen beantworten lassen. Deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion, den vorliegenden Antrag federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss des Landtages zu überweisen, damit wir uns diesen Fragestellungen gemeinsam zuwenden können. Denn die Probleme, die hier von meinem Freund und Kollegen Al-Sabty dargestellt worden sind, das sind Probleme, die einen zutiefst menschlichen Hintergrund haben. Ich will einfach nicht, dass wir am Ende dieser Landtagssitzung auseinandergehen, wo wir früh begonnen haben, über Schlussfolgerungen aus einer bestimmten Situation miteinander nachzudenken, um am Abend mit einer konkreten Ablehnung im Zusammenhang mit der Gestaltung eines demokratischen Gemeinwesens auseinanderzugehen.
Ich bitte Sie also herzlich darum, diesen Antrag in die von mir genannten Ausschüsse zu überweisen. Es hat im Sächsischen Landtag zum Beispiel im Jahr 2008 ebenso auf Antrag der Linksfraktion eine solche Anhörung gegeben. Diese Anhörung hat deutlich gemacht, dass der überwiegende Teil der Expertinnen und Experten sich für eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ausgesprochen hat.
Auch einzelne Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gehen seit vielen Jahren diesen Weg und haben unter anderem auch schon einmal selbst Kostenvergleiche angestellt, aus denen hervorging, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen pro Person und Monat aufgrund der Verringerung der Lohn-, Bewirtschaftungs- und Bewachungskosten prinzipiell erhebliche Einsparungen gegenüber der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ermöglicht.
Das geht auch aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 1998 hervor. Und es ist auch völlig klar für uns, dass eine dezentrale Unterbringung von Asyl- bewerberinnen und Asylbewerbern ihre Begleitung erfordert,
dass also auch Vereine und Verbände, dass also auch kommunale Verwaltungen ihrer Pflicht nachkommen müssen, um den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Wer schlussfolgert, Kollege Silkeit, dass mit dezentraler Unterbringung Schluss mit der Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist, der ist einfach auf dem Holzweg. Das ist nicht unser Ansatzpunkt.
Und im Übrigen ist die Frage der dezentralen Unterbringung für mich überhaupt kein fiskalischer Grund. Fiskalische Gründe sind für mich dabei überhaupt nicht entscheidend.
Nun kann man über die Auslegung von Paragrafen diskutieren, jeder wird es so tun, wie es ihm in den Kram passt. Aber ich will auch auf eine Stelle des Paragrafen 53 des Asylverfahrensgesetzes hinweisen. Dort heißt es: „Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse“, also Fragen der Unterbringung, „als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“ Zitatende.
Und ich sage Ihnen, der Asylbewerber, der seit acht Jahren im Heim in Jürgenstorf leben muss, dessen persönliche Belange sind schon längst nicht mehr berücksichtigt.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Wir haben ja auch heute an verschiedenen Stellen immer wieder den Blick in andere Bundesländer gewagt. Wir haben manche Fragen aufgenommen aus ande- ren Bundesländern, andere abgelehnt. Ich will zum Schluss auch noch mal einen Blick in andere Bundes- länder werfen, wie sie mit der Gesetzeslage, die für sie gilt, umgehen. Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz bringen ausländische Flüchtlinge schon jetzt überwiegend
dezentral unter. In Berlin werden Asylsuchende sogar bereits von Anfang an dezentral in Wohnungen untergebracht.
Und was in anderen Bundesländern möglich ist, das sollte im Interesse der Humanität auch in unserem Bundesland möglich sein.
Ich bitte um Überweisung, federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss. – Danke schön.
Herr Ritter, ich stimme Ihnen zu, dass viele Fremde, die in unser Land kommen, schwere Schicksalsschläge hinter sich haben, bloß wir in Deutschland, wir sind nicht das Sozialamt der Welt.