Und noch einen fachlichen Hinweis: Auch ist das Institut für Qualitätsentwicklung im Kern, Frau Berger, eine Lehrerausbildungsbehörde und ist deshalb nicht dafür ausgestattet, das Versuchsprogramm zu entwickeln oder dieses Programm zu begleiten und zu evaluieren. Das können nur wissenschaftliche Einrichtungen, also zum Beispiel können das dann nur Universitäten.
In Ihrem Antrag widersprechen Sie sich auch in den Punkten 2. a) und 2. e). Die Schülerinnen und Schüler sollen sich nach der 10. Klasse entscheiden, ob sie die zweijährige oder die dreijährige Qualifikationsphase wählen, und erhalten dann aber noch einmal die Möglichkeit, nach der 11. Klasse zu sagen, ich bleibe lieber sitzen oder ich gehe in die 12. Klasse der dreijährigen Qualifikationsphase.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist im Schulgesetz so geregelt, das kann man nicht ändern.)
Das System scheint kaum handhabbar, wenn ich immer die Möglichkeit habe, dort ständig zwischen meiner gewählten zweijährigen Ausbildung oder meiner dreijährigen Ausbildung hin- und herzuhüpfen.
Und eins noch: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine dreijährige gymnasiale Oberstufe, und zwar in den Fachgymnasien. Dort existiert es, dort können die Schülerinnen und Schüler hingehen, haben vier Stunden in der Woche berufsbegleitenden Unterricht, also für ihr Fach, was sie später studieren wollen, und ansonsten haben sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren das Abitur zu machen.
Ich möchte enden mit der Begründung Ihres Antrages, Herr Suhr, Frau Berger, in der Sie selber ausführen, ich zitiere: „Ob hierfür zwölf oder dreizehn Jahre benötigt werden, sagt nichts über die grundsätzliche Eignung für diesen Schulabschluss aus. Eine Rückkehr zum dreizehnjährigen Abitur wäre daher kein geeigneter Weg.“ Zitatende. Das lasse ich stehen und wirken.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1744 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1744 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1755 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1755 ab- gelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei keinen Enthaltungen.
Und jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 17: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE …
Also ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kommunales „Schlagloch-Programm“ neu auflegen, die Drucksache 6/1746.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich heute Morgen kurz vorm Losgehen in den Landtag meine Balkontür noch mal geöffnet habe, da war die Sonne noch nicht draußen, aber die Frühlingsluft, die kam so rein in den Raum, und da ist mir ein altes Volkslied durch den Kopf gegangen,
(Torsten Renz, CDU: Das Schlagloch, das Schlagloch! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)
„Der Winter ist vergangen, ich seh des Maien Schein, ich seh die Blümlein prangen, des ist mein Herz erfreut.“
(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Bravo! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Mein Kollege Ritter hat gerade gesagt: Das Thema, das lob ich mir. Wenn man in ein Schlagloch fährt, da weiß man genau, was passiert,
Aber jedenfalls, nachdem mir so dieses Liedchen durch den Kopf gegangen ist, da musste ich dann an den heutigen Sitzungstag denken und habe für mich festgestellt, die Freude am Frühling, die wird wohl nicht überall ungetrübt sein, denn wie in jedem Jahr wird im Frühling sichtbar: Der Winter hat den Straßen im Land mächtig zugesetzt.
Und nicht nur die Blümlein prangen – und nicht mal in erster Linie –, sondern auch ein immer dichter werden- der Wald aus Warn-, Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern entlang der Straßen. Meist sind winterbedingte Schäden die Ursache. Dieser Winter hatte es in sich. Er war lang und der häufige Wechsel zwischen Frostperioden und Tauwetter hat dem Asphalt besonders wehgetan. Daher wundert sich niemand darüber, dass die Klagen über den teilweise katastrophalen Zustand unserer Straßen ziemlich laut sind. Wer wie die meisten von uns öfter quer durch die Republik fährt, stellt schnell fest, dass winterbedingte Straßenschäden überall anzutreffen sind. Vor allem das kommunale Straßennetz weist viele Schäden auf.
Am 4. April stellte der ADAC unter der Überschrift „Schlaglochalarm auf deutschen Straßen“ fest, dass „die deutschen Städte und Gemeinden zusätzlich rund drei Milliarden Euro investieren (müssten)“, allein „um die … Schlaglöcher zu beseitigen“. Der ADAC meint weiter, ich zitiere aus seiner Pressemitteilung: „Um das Auftreten solch teurer Schäden dauerhaft zu vermeiden und den seit Jahren fortschreitenden Substanzverlust der kommunalen Straßen zu stoppen, müssten langfristig acht Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Tatsächlich sind es bislang lediglich fünf Milliarden Euro. Der ADAC fordert daher Bund und Länder eindringlich auf, den Kommunen dauerhaft und verlässlich die für den Straßenerhalt benötigten Gelder zur Verfügung zu stellen.“ So weit das Zitat.
Nun wissen wir alle, dass es kaum einen besseren Lobbyisten für die Autofahrer der Nation gibt als den ADAC. Aber an den Forderungen ist ja was dran. Die kommunalen Straßen machen 62 Prozent des Straßennetzes aus. Sie unterliegen den klimatischen und verkehrlichen Belastungen ebenso wie Bundes- und Landesstraßen.
Allerdings mussten wir feststellen, dass nach dem großen, dem großen Nachholbedarf geschuldeten Boom in den 90er-Jahren die Ausgaben für den Erhalt des kommunalen Straßennetzes stetig gesunken sind. Die Winterschäden der beiden vergangenen Jahre konnten nicht ausgeglichen werden. Das heißt, der Verschleiß schreitet voran. In wenigen Jahren kann das auch bedeuten, dass eine ganze Reihe unserer nach der Wende neu gebauten oder grundsanierten Straßen in keinem guten Zustand mehr sind.
Hinzu kommt die stetig steigende Verkehrsbelastung. Das verursacht logischerweise zusätzliche Schäden.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es ist viel investiert worden in die Straßeninfrastruktur nach der Wende –
von Bund, Land und den Kommunen. Viele Ausgaben davon waren auch notwendig. Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern sind allerdings dabei, eines der wichtigsten Pfunde für eine gute wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu verspielen – die gut ausgebaute Infrastruktur. Und ganz nebenbei erledigt sich ein wichtiger Eckpfeiler der Daseinsvorsorge, nämlich die Gewährleistung von Mobilität für alle.
Aus Sicht meiner Fraktion haben sowohl der Bund als auch das Land zu spät umgesteuert auf das Prinzip „Erhalt vor Neubau“. Erst jetzt, wo die Finanzierbarkeit auf allen Ebenen die Grenzen markiert und wo überdeutlich wird, dass unsinnige Großprojekte den Verkehrsetat überproportional stark belasten, soll auch von Bundesseite „Erhalt vor Neubau“ Priorität erhalten.
Wir haben an dieser Stelle hier im Hause schon häufig darüber gesprochen, dass der Schienenpersonennahverkehr und der Öffentliche Personennahverkehr auf der Straße unterfinanziert sind. Der gesamte Verkehrsbereich ist unterfinanziert. Das gilt für den Bundesetat genauso wie für alle Länder- und Kommunalhaushalte. In einem föderalen System, wie es in Deutschland existiert, sind die Zuständigkeiten für verschiedene Aufgaben selbstverständlich auch unterschiedlich geregelt. Der Bund ist zuständig für das Fernstraßensystem, so, wie es die Länder für ihre Landesstraßen und die Kommunen für die Kreis- und Gemeindestraßen sind.
Die Kommunen sind dabei das schwächste Glied in der Kette, haben aber den größten Anteil am Gesamtnetz zu erhalten. Am Mittwoch hatten wir bereits Gelegenheit, also gestern, im Rahmen der Aktuellen Stunde über die finanzielle Situation der Kommunen Mecklenburg
Vorpommerns zu sprechen. So, wie die sich derzeit und seit vielen Jahren darstellt, sind die Kommunen nicht in