Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Können Sie sich an Mitja erinnern? Der neunjährige Junge wurde 2007 von Uwe K. missbraucht und anschließend erstickt. Der perverse Verbrecher missbrauchte schon davor einen Jungen und wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Trotz seiner mehrfachen Vorstrafen wegen Kindesmissbrauchs arbeitete er vor der Tat im Zoo einer sächsischen Schule.

Im März 2007 ermittelte die Staatsanwaltschaft Halle gegen einen 55-Jährigen. Er hatte in einem Kindergarten gearbeitet. Die Mutter eines dreijährigen Mädchens erstattete Strafanzeige wegen sexueller Belästigung ihrer Tochter. Ohne Vorprüfung wurde der Triebtäter eingestellt, obwohl er bereits zuvor als pädagogischer Mitarbeiter in einer anderen Anstellung wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher verurteilt worden ist.

In Regensburg wurde im Dezember 2006 eine Lehrerin wegen Missbrauchs eines 13 Jahre alten Schülers zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

In Mecklenburg-Vorpommern stand im November 2006 ein Schweriner Lehrer zum dritten Mal vor Gericht, nachdem er sich in Schwerin und Hannover an mehreren Jungen vergangen hatte. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die in einem Berufungsurteil bestätigt wurde.

2007 wurde in Wismar ein 63-jähriger Musiklehrer wegen sexueller Handlungen an zwei Jungen angeklagt. Der Täter blieb unter Auflagen frei.

Man sieht, Sie sind nicht nur tatenlose Zuschauer, sondern haben ein Paradies auf Erden für diesen Abschaum geschaffen. Schämen sollten Sie sich! In diesem Paradies werden täglich unschuldige Kinder gequält, missbraucht, vergewaltigt und sogar ermordet. Perverse Sexualstraftäter, Kinderschänder und Kindermörder werden in diesem Staat mit Samthandschuhen angefasst.

Wie sonst ist zu erklären, dass es einem einschlägig vorbestraften und rückfallgefährdeten Sexualstraftäter in Neustrelitz gelang, einen kleinen Jungen in seine Wohnung zu locken, um ihn dort zu quälen und schwer zu misshandeln? Obwohl er die Auflage hatte, sich von Kindern fernzuhalten, gelang es ihm, eine Wohnung in der Nähe eines Kindergartens zu beziehen. Und das alles geschah unter den Augen von Politik und Justiz. Allein dieser Fall zeigt auf, dass wir und vor allem unsere Kinder nicht ausreichend vor solchen Bestien geschützt werden. Der vorliegende Antrag kann also nur als Verhöhnung der Opfer gewertet werden.

Laut einer aussagekräftigen Studie der Berliner Charité beträgt die Rückfallquote bei Sexualstraftätern 80 Prozent. Viele unschuldige Frauen und Kinder mussten qualvolle Schmerzen erleiden, wurden vergewaltigt, gequält, erstickt oder erschlagen, und das nur, weil es immer wieder Richter und Psychologen gibt, die entscheiden, diese kranken, rückfallgefährdeten Bestien auf die Menschheit loszulassen.

Während Sie Namen wie Mitja anscheinend schon lange vergessen haben, hat sich uns jeder einzelne davon bis in alle Ewigkeit eingebrannt. Wir fordern – und das haben wir auch mehrfach hier in diesem Haus durch Anträge bekräftigt – den größtmöglichen präventiven Schutz für unsere Kinder anstatt Runder Tische zur politischen Befriedigung, wenn es schon längst zu spät ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor drei Jahren hat der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ in Berlin seine Arbeit aufgenommen. Anlass war die öffentliche Berichterstattung über sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, zunächst Berichterstattung über Übergriffe in der Katholischen Kirche, dann Odenwaldschule. Ein Stein kam ins Rollen, der zutage brachte, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht nur ein Einzelphänomen ist, sondern diese Gewalt gibt es massiv gegen Kinder und Jugendliche in unserem Land, in Institutionen und in Familien, besonders da, wo wir glauben, dass Kinder besonders geschützt sind. Deshalb ist es ein sehr schwieriges Thema, ein Thema, was die Menschen bewegt.

Unter Mitwirkung einer Vielzahl von Beteiligten, ich habe dort die Jugend- und Familienministerkonferenz vertreten, sind umfangreiche Empfehlungen für die Prävention

von sexueller Gewalt, für eine verbesserte rechtliche Stellung der Opfer, soweit Straftaten begangen wurden, und für bessere Hilfe für Betroffene zur Bewältigung von Folgeschäden erarbeitet worden. Dazu gibt es einen um- fangreichen Abschlussbericht vom 30. November 2011.

Ich bin meinem Abgeordnetenkollegen Herrn Mucha sehr dankbar, der in seiner Eingangsrede geschildert hat, welche Wirkung sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat, ein Leben lang. Und auch das haben mir Betroffene geschildert, in vielen Gesprächen, dass sexuelle Gewalt mehr ist als physische Gewalt, sondern vor allem psychische Gewalt, unter der Betroffene ihr Leben lang leiden.

Und deshalb ist es unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, präventiv gegen diese Gewalt zu wirken und denen, denen sie widerfahren ist, zu helfen. Deshalb bin ich allen demokratischen Fraktionen hier dankbar, dass wir in einer sehr sachlichen Art und Weise über dieses Thema reden und, soweit ich das jetzt verstanden habe, auch alle demokratischen Fraktionen die Unterstützung für zusätzliche Hilfesysteme zugesagt haben.

Was nicht passieren darf, ist, dass das, was diese Betroffenen erlitten haben, wiederholt missbraucht wird. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir eben erlebt vom Abgeordneten Herrn Müller.

(Stefan Köster, NPD: Sie schweigen immer, wenn was passiert.)

Herr Müller, Sie nutzen diese Betroffenen aus, um Ihre,

(Stefan Köster, NPD: Sie sind die politisch Verantwortlichen.)

um Ihre Ideologien unters Volk zu werfen. Das ist ein weiterer Missbrauch dieser Betroffenen

(Stefan Köster, NPD: Sie sind die politisch Verantwortlichen.)

und das werden wir nicht zulassen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Stefan Köster, NPD: Sie haben politische Schuld auf sich geladen.)

Und deshalb ist es wichtig, dass wir Demokraten hier gemeinsam verabreden, dass wir ein Signal setzen, ein Signal, dass wir die Empfehlungen des Runden Tisches ernst nehmen.

(Stefan Köster, NPD: Ein Signal? Da lachen die Täter doch drüber.)

Am 20. Februar 2013 hat der Runde Tisch sich noch einmal zu einer Bilanzsitzung getroffen und konnte feststellen, dass in den Ländern und auf örtlicher Ebene im Bereich der Prävention zwar viel erreicht wurde, allerdings war und ist festzustellen, dass es bei einer Verbesserung der versprochenen Hilfesysteme für Betroffene zur Linderung von Folgeschäden kaum Fortschritte gegeben hat.

Der Unabhängige Beauftragte Willy Rörig ist sehr kritisch umgegangen damit, dass gerade von der Bundesregierung entsprechende Verbesserungen von Leistungen in Gesetzen nicht erfolgten. Der Runde Tisch hat genau

das gefordert, was seit vielen Jahren Betroffene und Opferverbände sagen. Wir brauchen eine Verbesserung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es kann nicht sein, dass Opfern, egal von welchen Gewaltübergriffen, nicht geholfen wird und dass Therapien nicht genehmigt werden. Es ist mir auch nicht erklärlich, warum Therapien nicht genehmigt und bezahlt werden für die, die sie brauchen, in Zeiten, wo die Kassen Milliardenüberschüsse haben.

Ein zweites wichtiges Anliegen war das Opferentschädigungsgesetz. Hier sollten ergänzende Hilfen empfohlen werden, dieses zum einen, weil die derzeitigen Leistungen der Krankenversicherungen, eben speziell Therapien betreffend, nicht ausreichend sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Forderung nach der Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen. Diese Forderung ist dringend notwendig, denn wir haben das Problem, dass viele Betroffene sich erst in ihrer zweiten Lebenshälfte, ich darf mal sagen 50 plus, öffnen, offenbaren können und mir viele Betroffene in persönlichen Gesprächen berichtet haben, dass das Allerschlimmste ist, wenn man dann sich überwindet, sich anvertraut, dass man dann hört, die Tat ist verjährt.

Und deswegen ist es dringend erforderlich, dass die Verjährungsfristen verlängert werden, sodass Betroffene ernst genommen werden. Deshalb unterstütze ich auch den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, die Verjährungsfristen massiv auszuweiten und die Ruhensfristen auszuweiten. Wir müssen die Betroffenen ernst nehmen und wir müssen ihnen eine Chance geben, auch viel später die Tat noch zu verfolgen.

(Michael Andrejewski, NPD: Reichlich spät eingefallen.)

Dennoch, neben diesen gesetzlichen Änderungen, die notwendig sind, ist es notwendig, vor Ort Hilfen anzubieten. Das wurde zu Recht angesprochen, dass die Länder hier in Verantwortung stehen, ihre präventiven Angebote auszuweiten. Es wurden ja einige Dinge hier auch angefragt von den Abgeordneten der Linkspartei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum Beispiel nach der Frage, wie gehts weiter mit Therapieangeboten in unserem Land.

Wir haben bereits in der konzertierten Aktion aufgrund unserer Debatten, die wir hier ja auch hatten, angesprochen, dass die Selbstverwaltung ihre Bedarfsplanung für Therapien überarbeiten muss. Wir haben selbst die Therapieangebote im Land massiv angehoben. Wir haben seit 2005 zum Beispiel die tagesklinischen Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mehr als verdoppelt. Letzte Woche habe ich die Tagesklinik in Grevesmühlen eingeweiht, wo auch der Chefarzt berichtet hat, dass dieses Thema, sexuelle Gewalt, ein wichtiges Thema ist, auch in der Behandlung von Erwachsenen.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt nach der letzten Erhebung über 0,8 Plätze pro 10.000 Einwohner, während der Bundesdurchschnitt bei 0,3 Plätzen pro 10.000 Einwohner liegt. Da zusätzliche Tageskliniken vielfach an Standorten errichtet wurden, die über kein stationäres Behandlungsangebot verfügen, konnte dadurch das Versorgungsnetz dichter geknüpft werden. Hinzu kommt, dass damit auch die ambulante Versorgung ausgebaut worden ist, weil die Tageskliniken nunmehr auch über

Institutsambulanzen verfügen. Dennoch befürworte ich auch weiterhin eine Überprüfung der Bedarfsplanung durch die Kassenärztliche Vereinigung und eine Änderung im SGB V, was Therapieangebote angeht.

Die Frage war auch nach der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, was da ja auch als Schwerpunkt die Prävention hat. Dieses Bundeskinderschutzgesetz ist selbstverständlich umgesetzt worden mit den Kommunen, das Geld ist bereits weitergeleitet.

Ein konkretes Projekt, was Ausfluss aus diesen Erfahrungen des Runden Tisches ist, ist das DunkelfeldProjekt. Die Charité hat ein sogenanntes DunkelfeldProjekt – ich habe auch schon mehrfach darüber berichtet –, wo es darum geht, Taten zu vermeiden, indem wir vorwiegend Männer ansprechen, die pädophile Neigungen haben, und verhindern wollen, dass Taten entstehen, indem sie frühzeitig ein Therapieangebot bekommen, also bevor ein Übergriff passiert ist. Die Aufklärungsaktionen laufen gerade im Land und die Angebote sind gestartet. Ich freue mich sehr, dass wir hier Unterstützung von der Finanzministerin hatten, um uns an diesem Dunkelfeld-Projekt zu beteiligen. Das sind neue Wege, Wege, die es nicht immer leichtfällt zu beschreiten, weil man kurz überlegt, für was gebe ich jetzt eigentlich das Geld aus, aber ich glaube, es ist der beste Opferschutz, wenn wir Taten vermeiden.

Es war auch die Frage nach einer Kampagne. Eine Kampagne ist gestartet worden durch den Unabhängigen Beauftragten Willy Rörig. Die haben wir unterstützt und ich halte jetzt nicht viel davon, Doppel- und Dreifachstrukturen zu machen. Ich glaube, wichtig ist, dass wir dann sozusagen diejenigen abholen, die dann Beratungen brauchen. Insofern möchte ich ausdrücklich auf unser gutes Fachberatungssystem im Land hinweisen, wo wir mit zusätzlichen Täterberatungsstellen auch beim Ausbau sind. Ich habe über das alles schon ausführlich hier berichtet, sodass ich das nicht mehr so lang machen will. Und selbstverständlich hat der Bildungsminister angewiesen, dass in die Aus- und Fortbildung das Thema sexuelle Gewalt integriert werden muss.

Da ist eine ganze Menge passiert, nicht nur in unserem Bundesland, in allen Bundesländern. Den zusammenfassenden Bericht übersende ich Ihnen gerne, der wurde vorgetragen für die Länder am Runden Tisch. Ich gehe aber davon aus, dass alle demokratischen Fraktionen eigentlich gut informiert sind, weil ja am Runden Tisch auch alle demokratischen Parteien, die im Deutschen Bundestag vertreten sind, mitarbeiten. Und insofern müssten Sie auch detailliert informiert sein.

Also die Regelsysteme müssen gestärkt werden und wir im Land müssen auch viel tun für die Prävention und für die Beratung. Aber, und darum geht es heute, es geht auch darum, dass an diesem Runden Tisch versprochen worden ist, dass zwei Hilfesysteme eingeführt werden, einmal ein Hilfesystem für Betroffene in Familien, also Opfer aus Familien – hierzu sollte dieser Hilfefonds von 100 Millionen Euro aufgelegt werden –, und zweitens ein Hilfesystem einzurichten für Betroffene, die Übergriffe in Institutionen erlebt haben, wo dann die entsprechenden Arbeitgeber in Verantwortung stehen müssen. Das wären das Land im Falle der Schule, der Sportverein im Falle des Sportvereins und die Kommunen im Falle von entsprechenden Kinder- und Jugendhilfeeinrich- tungen.

Das Problem ist, und das ist die Enttäuschung der Betroffenen, dass beide Hilfesysteme noch nicht stehen. Und es ist nicht richtig, wenn hier gesagt wird, dass sich nichts bewegt hat, denn ich habe eben vorgetragen, dass viele Länder einiges vorangebracht haben. Aber es ist richtig, dass sich in dieser Frage der beiden Hilfesysteme noch nicht viel bewegt hat.

Woran liegt das? Beim Thema „Hilfefonds für Familien“ liegt es daran, dass von Anfang an eine Vielzahl der Länder – in denen übrigens alle demokratischen Parteien vertreten sind, deswegen rate ich auch niemandem, hier einen Streit vom Zaun zu brechen, habe ich auch nicht so wahrgenommen –, dass eine Vielzahl der Länder Kritik äußert und sagt, was nützt so ein Hilfefonds für Familien, wenn gleichzeitig nicht die Regelsysteme gestärkt werden. Ich kann diese Kritik nachvollziehen. Ich finde aber, dass man trotzdem nach dieser Arbeit am Runden Tisch den Betroffenen verpflichtet ist, jetzt diesen Hilfefonds aufzulegen.

Bisher war Anspruch, auch mein Anspruch, dass wir einen Hilfefonds auflegen, an dem sich Bund und alle Länder beteiligen. Ich möchte ausdrücklich unserem Chef der Staatskanzlei danken, der kurz, nachdem er im Amt war, mehrfach dazu Runden gedreht hat in Berlin, um zu Lösungen zu kommen. Ich will ausdrücklich meinem Abteilungsleiter danken, der seit diesen drei Jahren mindestens einmal im Monat, wenn nicht sogar mehr, in Berlin ist, um Gespräche zwischen Bund und Ländern zu führen, wie wir die Dinge vorankriegen. Es ist aber so, dass ein Signal – außer von Bayern und MecklenburgVorpommern –, sich an diesem Fonds zu beteiligen, von anderen Ländern nicht gegeben ist.

Und, Herr Schubert, ich bedauere es sehr, dass die Bundesfamilienministerin bisher nicht einmal die Landesminister, die zuständigen, eingeladen hat und hier Gespräche geführt hat. Ich glaube, wenn es um so ein Thema geht, wenn es einem so richtig darum geht, dann müsste man wenigstens so viel tun.

Und was mich sehr stört, ist, ich habe immer – in der Gewissheit, dass alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen nämlich das unterstützen würden, weil es, wie ich glaube, da gar keinen Dissens gibt –, von Anfang an, der Bundesfamilienministerin gesagt, Mecklenburg-Vor- pommern wird sich an so einem Fonds beteiligen. Ich bin sicher, dass es da kein Problem in meinem Bundesland gibt, aber unser Ziel muss ja sein, dass alle gemeinsam etwas machen. Die Bundesfamilienministerin behauptet bis heute, dass sich nur Bayern beteiligen wird. Das riecht dann manchmal so ein bisschen nach Parteipolitik. Ich hoffe, dass es nicht so ist, weil es ist, wie Silke Gajek sagt, dieses Thema nicht wert. Ich habe jedenfalls schon vor drei Jahren, vor anderthalb Jahren den Bundesministern gesagt, es ist schwierig für andere Länder.

Und ich kann auch sagen, woran es noch liegt: Ich habe das große Glück, dass wir hier eine Finanzministerin haben, die bei so einem Thema natürlich nicht „Hurra!“ schreit – 1 Million –, aber die sagt, ich verstehe das und ich weiß, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, und ich weiß auch, dass ich es nicht einem Ressort aufdrücken kann.

Wenn ich natürlich Finanzminister in den Bundesländern habe, die dann sagen, dann, Familienministerin, musst du das aus deinem Ressort schneiden, dann stehen

die Minister natürlich mehr unter Druck. Deshalb möchte ich ausdrücklich unserer Finanzministerin danken – wir halten es ja alle für selbstverständlich, aber das ist es nicht –, möchte ich ausdrücklich unserer Finanzministerin danken, dass sie bei dieser Frage ein sehr offenes Ohr von Anfang an hatte.

Insofern ist es, deshalb will ich es hier noch mal sagen, so, dass Mecklenburg-Vorpommern die ganze Zeit signalisiert hat, dass wir dabei sind. Wir signalisieren es nicht erst seit heute. Aber was ist die Besonderheit an dem heutigen Beschluss? Die Besonderheit ist, dass natürlich der Landtag einen formalen Beschluss fasst, den kann ich ja als Ministerin nicht ersetzen, aber in dem Vertrauen darauf, dass die Demokraten bei diesem Thema hier so stehen, habe ich natürlich die Signale entsandt. Und der Unterschied ist, der Fonds wird eben nicht mit allen Ländern aufgelegt, sondern er wird wahrscheinlich nur von der Bundesregierung aufgelegt und bisher haben Bayern und M-V signalisiert mitzumachen. Und jetzt stellt sich ja die Frage, macht man auch mit, wenn die anderen nicht dabei sind. Und mit diesem Antrag signalisieren wir ganz klar: Wir machen dann auch mit.