Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Der Runde Tisch war der Anstoß für den Aufbau eines neuen, breit angelegten Schutzsystems und zugleich der Wegbereiter für einen respektvollen und würdigen Umgang mit den Opfern sexueller Gewalt. In der Folge hat die Bundesregierung bereits viele Maßnahmen ins Leben gerufen, die präventiv zu einem verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen führen. Die Leitlinien zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden, die vom Runden Tisch verabschiedet wurden, sind ein enormer Fortschritt, um klare Handlungsrichtlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Institutionen und Einrichtungen zu schaffen, ab wann Polizei und Staatsanwaltschaft einzubeziehen sind.

Die Sensibilisierung und Anleitung von Sporttrainern, Lehrer/-innen und Erziehern durch die Leitlinien und eine leicht verständliche Handreichung des Bundesjustizministeriums mit Fallbeispielen helfen, Übergriffe schneller zu beenden. Verbesserte Informationen dienen dem Schutz vor weiteren Übergriffen, weil sie die Entstehung eines Klimas des Wegschauens und Vertuschens verhindern.

Mit der Einbringung des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs hat die Bundesregierung neben vielen Verbesserungen für die Stellung des Opfers im Strafprozess einem Kernanliegen der Betroffenen durch eine massive Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von 3 auf 30 Jahre Rechnung getragen.

Das Bundeskinderschutzgesetz ist seit 01.01.2012 in Kraft. Es steht für eine deutliche Verbesserung im präventiven und intervenierenden Kinderschutz. Allein die Einrichtung des Runden Tisches hat Ergebnisse gebracht. So ist die Sensibilität der Gesellschaft gegenüber sexuellem Missbrauch deutlich angestiegen. Niemand kann es sich mehr erlauben, sexuellen Missbrauch zu bagatellisieren.

In seinem Abschlussbericht hat der Runde Tisch die Einrichtung eines ergänzenden Hilfesystems für diejenigen empfohlen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuel

le Gewalt erlitten haben und noch heute an den Folgewirkungen leiden. Mit diesen ergänzenden Hilfen soll Betroffenen geholfen werden, bei denen alle anderen existierenden Hilfesysteme aus verschiedenen Gründen nicht greifen.

(Beifall Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Landesregierung für Hilfen für Menschen einsetzt, die in ihrer Kindheit oder als Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Dabei geht es um sexuelle Gewalt in öffentlichen und privaten Einrichtungen, zum Beispiel in Schulen, Internaten oder Sportvereinen. Auch so einen Fall hatten wir ja hier im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Institutionen in Trägerschaft des Landes, zum Beispiel Schule, ist das Land unmittelbar in der Verantwortung. Auch das hat mein Vorredner schon gesagt. Aber auch den Opfern sexueller Gewalt im familiären Bereich muss geholfen werden.

(Unruhe bei Harry Glawe, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Gehts noch ein bisschen lauter bei dem Thema?)

Die Bundesfamilienministerin hat daher im Februar dieses Jahres

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gehts noch ein bisschen lauter?)

noch mal bekräftigt, …

Herr Ritter, hören Sie bitte zu!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich erwarte von Ihren Leuten, dass sie zuhören.)

Die diskutieren schon darüber, wie das umgesetzt wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das glauben aber auch nur Sie.)

… dass sich die Bundes...,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also Scherze machen bei diesem Thema, das ist ja wohl …!)

dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, den Opfern sexueller Übergriffe schnelle Hilfe zu gewähren.

Diese Bereitschaft hat die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Fonds für Hilfeleistungen untermauert. Der Bund stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um einen Gesamtbetrag von insgesamt 100 Millionen Euro für Hilfeleistungen für Opfer sexueller Gewalt im familiären Bereich zusammenzubringen. Die Bundesländer sollten die anderen 50 Millionen Euro finanzieren. Allerdings hat sich bisher nur Bayern verbindlich zu einer Kofinanzierung des Fonds bekannt und Mecklenburg-Vorpommern hat sich bis jetzt auf Absichtserklärungen beschränkt. Das ist heute ganz anders und deswegen brauchen wir diesen Antrag, dass man sagt, 1 Million wollen wir in diesen Fonds einzahlen.

Aber weil das Thema einfach zu wichtig ist und weil die Bundesländer hier einfach zu zögerlich agieren, hat der

Bund entschieden im Frühsommer – dazu gibt es auch Pressemitteilungen der Bundesfamilienministerin Frau Dr. Schröder –, 50 Millionen allein zu geben und dass man diesen Fonds jetzt schon in Anspruch nehmen kann, so, wie mir bekannt ist, ab Mai dieses Jahres – und eben ohne Kofinanzierung, weil die anderen Bundesländer sich aus der Finanzierungsabsicht zurückziehen. Das ist der Punkt. Aber wie gesagt, man kann jetzt auch schon den Fonds in Anspruch nehmen.

Und wir hatten da noch mal konkret nachgefragt beim Bund und ich habe dazu eine Mitteilung bekommen. Das ist auch der Presse zu entnehmen. Frau Ministerin Dr. Schröder hat am 20. Februar 2013 im Rahmen der Bilanzsitzung darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen wird, den Betroffenen, die sexuellen Missbrauch im familiären Umfeld erfahren mussten, schnelle Hilfe zu gewähren. Dem Zögern der Länder, die sich bis auf eine Ausnahme weigern – jetzt ist es keine Ausnahme mehr, Mecklenburg-Vorpommern tritt dem auch bei –, dieser großen Betroffenengruppe zu helfen, setzt die Bundesregierung nun ein Ende und wird zunächst ohne die Länder das geplante eigenständige Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Umfeld im Frühsommer starten und dafür 50 Millionen bereitstellen.

Die Bundesregierung erwartet nach wie vor, dass die Länder hier ihrer Verantwortung nachkommen, und wird den Fonds so gestalten, dass problemlos die Länder diesen Fonds aufstocken können. Und damit würden statt den 50, wenn die Landesregierung oder das Land Mecklenburg-Vorpommern 1 Million zugibt, 51 zur Verfügung stehen. Die Aufteilung, so war es damals vorgesehen mit den 100 Millionen, sollte nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen.

Insofern kann ich die Ministerin nur noch mal auffordern, das hat sie ja auch in der Vergangenheit gemacht, weiterhin zu werben dafür, dass auch andere Bundesländer dem beitreten. Und insofern, glaube ich, ist es Wunschdenken der LINKEN, wenn man jetzt sagt, wir wollen noch weitere Forderungen aufmachen. Wir sollten uns konzentrieren auf den familiären Bereich und natürlich mit anführen – und deswegen war es in der Begründung mit drin –, dass man sagt, okay, natürlich wollen wir auch eine Unterstützung in den öffentlichen Einrichtungen, aber diese langen und zähen Verhandlungen haben ja gezeigt, dass die Bereitschaft der anderen Bundesländer nicht so da ist. Und insofern sollten wir uns konzentrieren auf den familiären Bereich, um diesen Fonds noch weiter aufzustocken, und natürlich auch versuchen, aber als zweiten Punkt dann eben, auch in dem öffentlichen Bereich, wo das Land ja alleine finanzieren soll – das waren ja so die Absprachen –, damit wir eine Entlastung auch für das Land bekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erschreckenderweise genügt es, zu diesem Antrag die Pressemitteilung des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung vom 20. Februar dieses

Jahres zu zitieren. Ich zitiere: „Start des angekündigten Hilfefonds ist ein längst überfälliges Signal!“, Zitatende. Ja, sage auch ich. Darin fordert Johannes-Wilhelm Rörig anlässlich des Bilanztreffens des Runden Tisches von der Bundesregierung einen konkreten Fahrplan bis zum Sommer 2013. In der Tat ist es nicht nachvollziehbar, dass sich seit der Ankündigung des Fonds vor nunmehr anderthalb Jahren für die Betroffenen nichts geändert hat. Es ist schlicht nicht zumutbar, Menschen mit traumatisierenden Missbrauchserfahrungen in einem derartigen Vakuum verharren zu lassen, ohne klare Perspektiven zu eröffnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, sexueller Missbrauch, das ist ein Thema, das sich für eine politische Auseinandersetzung nun wirklich nicht eignet. Ich werde ganz sicher nicht auf dem Rücken der Betroffenen Debatten über die Aktivitäten oder Inaktivitäten der Landesregierung führen. Tatsache ist, für die Betroffenen hat sich konkret noch nichts getan. Das wollen wir ändern, da setze ich den Konsens unter uns Demokratinnen und Demokraten voraus.

Meiner Fraktion ist es wichtig, dass der Hilfefonds für die Opfer sexuellen Missbrauchs endlich eingerichtet wird, dass die Betroffenen entsprechende Anträge stellen können und dass die von langer Hand angekündigten Hilfsangebote konkret umgesetzt werden. Auch deshalb habe ich am 22. März dieses Jahres eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Dass wir als Opposition da offensichtlich ein ganz aktuelles Anliegen der Regierungskoalition thematisiert haben, unterstreicht den Grundkonsens unter den demokratischen Fraktionen, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

Aus der erwähnten Kleinen Anfrage geht hervor, dass bei Zugrundelegung eines Fondsanteils von 50 Millionen seitens der Bundesländer mit einer anteiligen Summe von rund 1,03 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpom- mern zu rechnen ist. Ja, das ist viel Geld und es ist sinnvoll investiertes Geld für eine Aufgabe von großer gesellschaftlicher Tragweite. Bisher, auch das ist der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zu entnehmen, sind entsprechende Mittel in den Landeshaushalt noch nicht eingestellt worden. Wenn es die Landesregierung ernst meint mit der anteiligen Finanzierung, dann sollte die Einstellung der entsprechenden Gelder umgehend nachgeholt werden.

(Zuruf aus dem Plenum)

Genau. Und ich hoffe, da werden wir heute einmütig abstimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, aber selbstverständlich dürfen wir bei der bloßen Finanzdiskussion nicht stehenbleiben. Es gilt, konzeptionell zu denken und zu handeln. Ganz entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Frage der Zusammenarbeit mit den in unserem Land vorhandenen und mit hohem Sachverstand ausgestatteten Fachberatungsstellen. Statt Parallelstrukturen aufzubauen, kommt es auf die sinnvolle Kooperation, Vernetzung und Synchronisierung der vorhandenen Angebote an, und dies insbesondere im ländlichen Bereich. Die bisherigen Vorgaben des Bundes sind in dieser Hinsicht fachlich nicht befriedigend. Auch hier sehen wir Bündnisgrünen Handlungsbedarf und fordern die Landesregierung deshalb auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig zu werden.

Und neben die aufarbeitende Perspektive, die für die Betroffenen zweifellos von immenser Bedeutung ist, muss eine präventive Strategie treten, um zukünftig so vorzubeugen, dass es gar nicht erst zu Übergriffen kommt. Das Thema Missbrauch muss langfristig im öffentlichen und politischen Fokus bleiben. Ich bin ganz bei dem Bundesbeauftragten, wenn er die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen, das Erfordernis einer unabhängigen, systematischen und umfassenden Aufarbeitung und die Frage nach einer Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit von Kindesmissbrauch thematisiert.

Ich möchte einen kurzen Schlenker machen. Ich habe im Jahre 2010, damals noch für die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, der Anhörung beigewohnt, die hier im Landtag war, und habe Empfehlungen gegeben. Ich möchte hier noch mal vier Punkte herausnehmen, die, glaube ich, auch heute noch wichtig sind, um dem präventiven Gedanken Rechnung zu tragen.

Das wäre beispielsweise eine landesspezifische und geschlechtsspezifische Kampagne mit dem Ziel, die Strukturen aufzuzeigen und den Betroffenen Mut zu machen. Hierbei sind insbesondere Jungen und Männer anzusprechen, denn die sind in diesem Bereich größtenteils außen vor. Die Zugänge sind sehr schwierig und niedrigschwellige Angebote nicht immer so zugänglich.

Der zweite Vorschlag von mir war damals die Aufnahme in Studienpläne von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern, Sozial- und Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, berufsbegleitende Weiterbildung für Beraterinnen und Berater, beispielsweise im Suchtbereich und der psychosozialen Beratung und – und das finde ich ganz wichtig – eine begleitende Beratung oder zumindest ein Angebot für Professionelle, die einen Missbrauch aufdecken. In diesem Prozess, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, steht Mann oder Frau, wenn er oder sie eine Anzeige mit begleitet, häufig sehr alleine.

Und ich habe im ersten Punkt den Bereich der Männer angesprochen. Es ist, so schwierig die Situation damals war, gerade mit Odenwald, war es eine Situation, wo ein jahrzehntelanges Schweigen gebrochen wurde. Und wer bei der Anhörung dabei war – ich weiß, dass Frau Borchardt das damals war – und Heidemarie Puls gehört hat, was sie damals erfahren hat, wir diskutieren hier heute nicht über den Jugendwerkhof Torgau, aber schon diese Machtverhältnisse, die gerade junge Mädchen und Jungs erfahren haben, um sie, ich sage das jetzt mal, zu entmündigen, um sie zu verletzen, Macht auszuüben, sie sind traumatisiert ein Leben lang.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Das, was ich persönlich in den Beratungen aber erfahren habe, ist, und das wäre wirklich auch noch mal eine Herausforderung für unser Land, gerade die Zugänge zu Beratungen zu erleichtern, weil man geht davon aus, dass ein Opfer bis zu siebenmal schreit, spricht, also Kontakt sucht, damit man ihm zuhört. Ich gehe davon aus, dass das in dem System, in dem wir leben, für Männer wahrscheinlich noch mal wesentlich schwieriger ist, hier den Kontakt zu finden, hier Hilfe zu finden.

Und Frau Bernhardt hat das gesagt, gerade das Psychotherapeutennetzwerk in den neuen Bundesländern ist

sehr schwierig. Noch wesentlich schwieriger ist, dass gerade Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kaum eine Ausbildung in der Traumatherapie haben. Und das heißt, für die Menschen, die sich heute öffnen, ist der Zugang um ein Weiteres schwieriger. Da sind Wartezeiten von einem halben bis zu einem Dreivierteljahr keine Seltenheit.

Also von daher ist der Fonds ein erster Weg. Wir müssen ihn durchsetzen. Wir unterstützen diesen Antrag selbstverständlich und hoffen aber, dass wir uns nicht darauf ausruhen, sondern dass wir daran weiterarbeiten und hier die Zugänge für Betroffene, für Traumatisierte so gestalten, dass der Zugang möglich ist. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wir unterstützen den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der NPD.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! meine Damen und Herren! „Der Landtag begrüßt die Aktivitäten der Landesregierung, sich für Hilfen für Menschen einzusetzen, die als Kinder oder Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden sind.“ Der Beschluss dieser Vorlage würde bedeuten, dass die Landesregierung bereits Aktivitäten in diese Richtung entfaltet. Ich stelle mir allerdings die Frage, welche das sein sollen und ob man überhaupt von einem Einsetzen für Hilfen für Opfer von sexueller Gewalt auf der einen Seite sprechen kann, wenn man auf der anderen Seite mit einer unverantwortlichen Kuscheljustiz gegenüber Kinderschändern reagiert. Diese sorgt dafür, dass selbst perverse Wiederholungstäter in öffentlichen Einrichtungen als eingesetzte Betreuer die Möglichkeit bekommen, sich an unseren Kindern zu vergehen.

Können Sie sich an Mitja erinnern? Der neunjährige Junge wurde 2007 von Uwe K. missbraucht und anschließend erstickt. Der perverse Verbrecher missbrauchte schon davor einen Jungen und wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Trotz seiner mehrfachen Vorstrafen wegen Kindesmissbrauchs arbeitete er vor der Tat im Zoo einer sächsischen Schule.