Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1749. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1749 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Das ist die Be- ratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – „Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM), die Drucksache 6/1739. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1798 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM) – Drucksache 6/1739 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1798 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Mucha von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jedes Kind verdient es, behütet, unversehrt und in Liebe aufwachsen zu können.

(Beifall Jörg Heydorn, SPD – Udo Pastörs, NPD: Wer sollte das bestreiten?)

Aber nicht jedem Kind, nicht jedem Jugendlichen ist dies vergönnt, denn statt in liebevoller Geborgenheit aufwachsen zu können, sehen sich diese Kinder und Jugendlichen einer Liebe gegenüber, die sie nicht wollen, die keine Liebe, sondern der Missbrauch der Macht Erwachsener gegenüber Wehrlosen, gegenüber Schutzbefohlenen ist.

Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch werden, tragen die seelischen Wunden dieser Misshandlung ein ganzes Leben mit sich herum und oftmals schweigen sie über das, was ihnen widerfahren ist. Knapp 20.000 Opfer sexuellen Missbrauchs haben sich binnen kürzester Zeit gemeldet, nachdem im März 2010 das Thema sexueller Missbrauch an Kindern in Heimen und Schulen deutschlandweit eine große Aufmerksamkeit erfuhr, 20.000 heute erwachsener Menschen, die jahre

lang aus den unterschiedlichsten Gründen geschwiegen haben, denn sexueller Missbrauch war lange Zeit ein Tabuthema.

Wenn die Koalitionsfraktionen heute diesen Antrag vorlegen, dann unterstreichen wir damit die gesellschaftliche Verpflichtung, Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs zu helfen. Dort, wo das Land Träger von Institutionen ist, beispielsweise in Schulen, ist unsere Verantwortung klar, doch gerade dort, wo die Verantwortung nicht so klar ist, im familiären Bereich, im privaten Bereich, wo skandalöse Verjährungsfristen von lediglich drei Jahren ein zivilrechtliches Einklagen von Hilfe in der Vergangenheit fast unmöglich machten, gerade dort muss die Gesellschaft ein klares Zeichen setzen, da es beim Thema sexueller Missbrauch vor allem um das – wenngleich oftmals späte – Wohl der Opfer gehen muss.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern ist wahrlich kein reiches Bundesland. Trotzdem werden wir als erstes Bundesland dieser moralisch-gesellschaftlichen Verpflichtung nachkommen. Wir werden gut 1 Million Euro in den gemeinsamen Hilfsfonds von Bund und Ländern einzahlen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für viele Betroffene hat das sehr lange gedauert, bis sich in der Politik überhaupt etwas bewegt. Jetzt, da wir den Abschlussbericht des Runden Tisches seit über einem Jahr vorliegen haben, ist es Zeit, endlich zu handeln. Es geht nicht darum, Wahlgeschenke zu verteilen. Es geht darum, Menschen, denen großes Unrecht widerfahren ist, eine zumindest kleine Form der Wiedergutmachung zu ermöglichen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die folgende Debatte und erwarte daher heute nicht weniger, als dass die demokratischen Fraktionen in diesem Hohen Haus dieses klare Bekenntnis gegenüber den Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs mittragen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Mucha.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Linksfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung sich aktiv dafür einsetzt, Menschen, die in ihrer Kindheit oder in ihrer Jugend Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Diesen ersten Satz dieses gemeinsamen Antrages der Fraktionen SPD und CDU tragen wir vollständig mit. Herr Mucha hatte die Auswirkungen für Kinder und Jugendliche dargestellt, dem ist nichts hinzuzufügen.

Jedoch der zweite Satz, mit Verlaub, steht aus unserer Sicht im Widerspruch zu der im ersten Satz getroffenen

Aussage. Wenn die Aktivitäten der Landesregierung doch bereits gelobt werden, warum wird die Landesregierung dann im zweiten Satz aufgefordert, aktiv zu werden?

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und CDU, diese Logik erschließt sich mir nicht, zumal die Landesregierung bereits in der Kleinen Anfrage vom 22.03.2013 von Frau Gajek zu diesem Thema ausgeführt hatte, dass sie sich „aktiv an den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Einrichtung eines ergänzenden Hilfesystems für Opfer sexuellen (…) missbrauchs“ beteiligt. Also sie macht schon etwas, was Sie dann, meine Damen und Herren von SPD und CDU, fordern. Und wenn es anders gemeint ist, dann formulieren Sie das auch ein bisschen konkreter!

Die Frage ist doch aber nicht, ob sie sich beteiligt, sondern wie sich der Einsatz der Landesregierung für diese Menschen konkret darstellt. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Umsetzung der Empfehlung, die durch die Mitglieder des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch abgegeben wurden? Welche konkreten Maßnahmen sind es, die ergriffen werden sollen? Welche gesetzlichen Hilfesysteme sollen einbezogen werden? Welche Institutionen sollen auf welche Weise miteinander kooperieren? Und wie wird die Landesregierung diesen Prozess aktiv mitbegleiten und mitgestalten?

Der Auftrag, der im zweiten Satz des Antragstextes formuliert ist, kann aus unserer Sicht also nicht lauten, „dass sich die Landesregierung … an der Umsetzung der Empfehlungen … zur Gewährung ergänzender Hilfen für die Betroffenen beteiligt“, sondern wie sie es tun sollte. Daher hat meine Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt und den Auftrag an die Landesregierung konkretisiert, indem wir sie auffordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Bund und Länder gemeinsam mit den betroffenen Institutionen ein ergänzendes Hilfesystem aufbauen. Und im Übrigen ist es dieselbe Forderung, die in Ihrem Antrag im Begründungsteil zu finden ist, ein bisschen konkretisierter.

Zusätzlich fordern wir die Landesregierung auf, den Landtag regelmäßig über den aktuellen Sach- und Verfahrensstand zu unterrichten. Mit dieser Forderung knüpfen wir im Übrigen an eine vergangene Debatte in der 5. Legislaturperiode an. Damals haben wir unter an- derem in einer fraktionsübergreifenden Entschließung im Rahmen des Europa- und Rechtsausschusses am 6. April 2011 vorgeschlagen, dass in regelmäßigen Abständen dem Landtag ein obligatorisches Lagebild über die Situation im Land in Form eines Berichtes zu übermitteln ist. Hieran möchten wir noch mal erinnern und die Aufforderung erneuern.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, waren wir also nicht schon mal einen Schritt weiter, als es der Antrag von SPD und CDU heute suggeriert? Und wie steht es heute um die Forderungen, die an die Landesregierung ergangen sind? Kaum ein Antrag wurde damals in den Ausschüssen so intensiv und umfassend diskutiert wie damals der Antrag von der FDP, der schließlich in einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Antrag aller demokratischen Fraktionen mündete und womit die Gewährleistung von Hilfen durch die Landesregierung für Opfer sexueller Gewalt als gemeinsam zu bewältigende Aufgabe von allen Fraktionen anerkannt wurde. Diese gemeinsame, fraktionsübergreifende Bearbeitung des so

wichtigen Themas im Landtag würde ich mir weiterhin wünschen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, und wenn wir bei diesem fraktionsübergreifenden Antrag sind, stellt sich mir eher die Frage: Wie sieht es aus mit der Um- setzung der Forderungen, die wir alle gemeinsam am 15.06.2011 an die Landesregierung gerichtet haben? Ich möchte an dieser Stelle nur einige Fragen stellen und beginne mit der ersten Forderung des besagten Antrages.

Stehen inzwischen allen Opfern von sexueller Gewalt ausreichend Therapieangebote für eine spezifische Psychotherapie zur Verfügung? Im Osten Deutschlands ist die Psychotherapeutendichte halb so groß wie im übrigen Bundesgebiet. In Mecklenburg-Vorpommern kommen 12.800 Einwohner auf einen Psychotherapeuten. Im Bundesdurchschnitt sind es 5.300. Entsprechend lang sind da natürlich auch die Wartezeiten für die Termine. Die ärztliche Bedarfsplanung ist hier zu überarbeiten. Vor diesem Hintergrund sollte die Krankenkasse als Lotse agieren, um Psychotherapeuten organisieren zu helfen. Auch ungewöhnliche Wege wie zum Beispiel die Nutzung von angestellten oder stationär arbeitenden Psychotherapeuten sollten gegangen werden, um die Leistungen im Land Mecklenburg-Vorpommern zu den Menschen zu bringen.

Bis wann, sehr geehrte Frau Ministerin, wird das Sozialministerium mit den Akteuren der GKV, der Krankenhäuser und der Kassenärztlichen Vereinigung konkrete Vorschläge vorlegen, wie eine bedarfsgerechte Versorgung der Opfer sexueller Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und sichergestellt werden kann?

Zweitens. Wie wird die Fortführung der beiden Opferambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft gesichert? Eine temporäre Zusage und finanzielle Sicherheit für einige wenige Monate, die immer wieder mal erneuert wird oder eben auch nicht, ist jedenfalls eher ein Beweis für eine fehlende Strategie beim Aufbau eines zusätzlichen Hilfesystems für Opfer sexueller Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern.

Drittens. Wird es zum Beispiel weitere Täterberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern oder aufsuchende Beratungsangebote für das Flächenland MecklenburgVorpommern geben?

Viertens. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention im Kindesschutz sind seit dem Beschluss im Jahr 2011 ergriffen worden und welche sollen bis wann ergriffen werden?

Fünftens. Welche Strategie hat die Landesregierung bei der Überführung des Bundeskinderschutzgesetzes in landesgesetzliche Regelungen? So, wie es zurzeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten ausfällt, arbeitet jeder und entwickelt eigene Standards. Das Landeskinderschutzgesetz wird erst ein Jahr später erscheinen. Ich frage mich hier: Werden hier nicht unterschiedliche Standards bereits erarbeitet, die dann wieder aufgehoben werden?

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nun stellen sich in diesem Bereich nicht nur Fragen, die wir weiter behandeln wollen. Natürlich sehen wir auch das Positive aus Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte an die Einrichtung einer Anlaufstelle für die Rehabilitierung der

Opfer sexuellen Missbrauchs und Gewalt in Kinder- und Jugendeinrichtungen der DDR erinnern oder die Bereitschaft unseres Bundeslandes, wo Mecklenburg-Vorpom- mern eins von zwei Bundesländern ist, diesen Hilfsfonds einzurichten. Das ist ein gutes Signal aus MecklenburgVorpommern, gerade auch an die Opfer von sexuellem Missbrauch.

Fazit: Wie wir sehen, ist und bleibt noch eine Menge zu tun, um den Menschen, die als Kinder oder Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden sind, die notwendigen Hilfeleistungen zukommen zu lassen, die jeweils richtige Hilfe anzubieten und diese Angebote möglichst niedrigschwellig vorzuhalten. Auch die Präventionsarbeit und die Stärkung der Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die demokratische Erziehung zur Stärkung der Persönlichkeiten der Kinder in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen konsequent weiterentwickelt werden. Eine engere Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Ressorts muss zugunsten der Betroffenen vorangetrieben werden und möglichst bundeseinheitlich entwickelt beziehungsweise geregelt werden.

Meine Fraktion begrüßt, dass dieses Thema wieder auf die Tagesordnung des Landtages gehoben wurde, auch wenn wir uns eine konkretere Antragstellung gewünscht hätten, die wir mit unserem Änderungsantrag zum Ausdruck bringen möchten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meinem Vortrag beginne, möchte ich doch mal auf einige Redepassagen von Frau Bernhardt eingehen.

Ich glaube, Sie verwechseln hier etwas. Die Kinder, die damals diesen Hilfsfonds bekommen haben, das waren Kinder, die in Einrichtungen, in heimähnlichen Einrichtungen oder in Kinderheimen untergebracht worden sind. Ich kann mich nämlich genau daran erinnern, dieses Thema hatte ich damals als Bürgerbeauftragter bei meinen Sprechstunden angetragen bekommen und habe es dann auch weitergereicht an den Petitionsausschuss und an die Landesregierung.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Und die hat insofern sofort reagiert und hat am Runden Tisch dieses Thema mit eingebracht. Dass dann auch in einzelnen Fällen sexueller Missbrauch in den Heimen geschehen ist, das war ein zweiter Punkt, aber der Ansatzpunkt war eigentlich die Unterbringung dieser Kinder in heimähnlichen Unterbringungen, also wie in Gefängnissen, dass die dann eine feste Unterbringung hatten. Das war das Thema. Und daraus ist dann der zweite Punkt entstanden.

Aber nun zu meinem Vortrag: Das Thema des Antrages von SPD und CDU ist ein langmütiges Thema, das uns schon längere Zeit bewegt. Kinder bedürfen des besonderen Schutzes der Gesellschaft, um ihnen ein sicheres

und geborgenes Aufwachsen zu ermöglichen. Und obwohl das Thema der sexuellen Gewalt nicht neu ist, sind in der Vergangenheit Fälle bekannt geworden, in denen Kinder nicht vor Übergriffen geschützt werden konnten. Statt aber Aufklärung und Aufarbeitung voranzutreiben, waren diese Fälle von Wegschauen, Verdrängen und Vertuschen geprägt.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im April 2010 die Initiative ergriffen und den Runden Tisch sexueller Kindesmissbrauch eingerichtet. Hierzu wurden alle gesellschaftlich relevanten Gruppen eingeladen, unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Kinder- und Opferschutzverbänden, von Beratungseinrichtungen für Opfer, von Familienverbänden, Kirchenvertreter, Schulinternatspfleger, Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie Betroffene von sexueller Gewalt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches wollten gemeinsam Antworten auf Fragen finden wie: Welche Hilfe und Unterstützung sowie Anerkennung benötigen die Opfer? Wie können sexuelle Übergriffe auf Kinder verhindert werden? Welche Präventionsmaßnahmen sind wirksam oder welche rechtspolitischen Folgerungen sind aus den Missbrauchsfällen der Vergangenheit zu ziehen?

Der Runde Tisch war der Anstoß für den Aufbau eines neuen, breit angelegten Schutzsystems und zugleich der Wegbereiter für einen respektvollen und würdigen Umgang mit den Opfern sexueller Gewalt. In der Folge hat die Bundesregierung bereits viele Maßnahmen ins Leben gerufen, die präventiv zu einem verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen führen. Die Leitlinien zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden, die vom Runden Tisch verabschiedet wurden, sind ein enormer Fortschritt, um klare Handlungsrichtlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Institutionen und Einrichtungen zu schaffen, ab wann Polizei und Staatsanwaltschaft einzubeziehen sind.