Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Sie haben sich hier auf Großvieheinheiten konzentriert, mit anderen Bundesländern verglichen. Also – ich gucke mal Herrn Schulte an –, Herr Schulte, Sie sagten gestern, glaube ich, „Hic Rhodus, hic salta“.

(Jochen Schulte, SPD: Nee, das war heute Vormittag. So lange ist das noch nicht her.)

Es geht hier um Mecklenburg-Vorpommern, es geht hier um spezielle Tierhaltungsanlagen.

(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wir wollen nicht die Emission auf GesamtMecklenburg-Vorpommern, oder vielleicht nehmen wir noch den Mond dazu, verteilen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es geht um unsere Probleme. Es geht um die Probleme, die wir hier vor Ort haben. Wir haben massive Probleme mit Stickstoff, das habe ich erwähnt. Wir haben massive Probleme mit Krankheitserregern. Ich brauche nur den gefürchteten MRSA-Erreger zu erwähnen, und das ist nicht von der Hand zu weisen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Bleiben Sie beim seriösen Umgang mit so was!)

Ich bleibe sehr seriös, und das ist durchaus ein ernstzunehmendes Thema, weil je mehr Antibiotika in den großen Tierhaltungsanlagen – sehr wohl die großen Tierhaltungs-, die genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen nach Spalte 1 und Spalte 2 – eingesetzt werden, desto weniger Möglichkeiten haben wir, gefährlichen Bakterien gegenüber zu reagieren. Die Krankheiten im Krankenhaus verlaufen teilweise sehr schwer und es gibt auch einige tödlich verlaufende.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben touristische Projekte im Land und sie wollen jenseits der industriellen Tierhaltungsanlagen Perspektiven im ländlichen Raum entwickeln. Das ist mit solchen großen Tierhaltungsanlagen nur schwer möglich. Und wenn, dann wollen wir zumindest erreichen, dass wir hier entsprechende Filteranlagen einbauen. Ich denke, das ist ein Minimum, was man fordern kann.

Und wir brauchen nicht nur auf den Bund zu schauen, wir müssen nicht nach Europa schauen. Wenn Europa das nicht macht, dann fangen wir doch im eigenen Land an. Wie gesagt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass es machbar ist, dass es mit entsprechenden Erlassen machbar ist.

Herr Backhaus, Sie sagen, die Länder werden grün geführt. Meines Wissens ist auch die SPD dabei, also vielleicht haben Sie einen gewissen Partner da doch ausgeblendet.

(Minister Dr. Till Backhaus: Die werden nicht geführt, das wäre ja schrecklich. – Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, ich habe das so verstanden.

Also wie gesagt, ich würde mich sehr freuen, wenn der Antrag in die Ausschüsse, Wirtschaftsausschuss und Agrarausschuss, überwiesen wird. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den An- trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1757 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Ich gehe davon aus, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1799 ebenfalls überweisen? – Das ist so. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Ich lasse nun zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1799 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1799 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/1757. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern 1 und 2 des Antrages einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1757 zuzustimmen

wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1757 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1757 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1757 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren: NDR-Staatsvertrag kündigen, Drucksache 6/1750.

Antrag der Fraktion der NPD Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren: NDR-Staatsvertrag kündigen – Drucksache 6/1750 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der NPDFraktion Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die NPD-Fraktion den Landtag von Mecklenburg-Vorpom- mern auf, zu beschließen, dass das Land MecklenburgVorpommern gemäß Paragraf 44 Absatz 1 den NDRStaatsvertrag vom 17./18. Dezember 1991 zum nächstmöglichen Termin kündigt. Gleichzeitig fordern wir dazu auf, das öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehprogramm einer eigenen, noch zu gründenden Landesmedienanstalt in Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich würde den Fernseher gleich verbieten.)

Wie es unsere Fraktion in der Begründung bereits ausgeführt hat, ist der Norddeutsche Rundfunk, wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch, zu einem im wahrsten Sinne des Wortes Rundfunkstaat im Staate geworden. Mangelnde Transparenz, Korruption, Vetternwirtschaft und Arroganz, all jene negativen Eigenschaften werden heutzutage mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Verbindung gebracht und zudem allgemein der Unternehmenskultur zugerechnet. Und auch der Norddeutsche Rundfunk scheint zu einer reinen Versorgungsinstitution geworden zu sein.

Der Norddeutsche Rundfunk ist seit 1955/1956 gemeinsame Landesfunkanstalt der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und seit 1992 auch Mecklenburg-Vorpommern und seit ihrer Gründung Mitglied der ARD und zugleich die drittgrößte ARD-Anstalt. Die genannten Länder beschlossen am 17./18. Dezember 1991 den NDRStaatsvertrag, der zuletzt mit dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk vom 1./2. Mai 2005 geändert wurde. Am 1. August 2005 ist diese Änderung in Kraft getreten.

Die Problemstellung: Der NDR-Staatsvertrag gliedert sich in 48 Paragrafen, denen bestimmte Vertragsmodalitäten

zugrunde liegen. Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Bestandteile des Vertrages wird offensichtlich, dass der NDR schon seit Langem nicht mehr den inhaltlichen Anforderungen nachkommt, denen er eigentlich obliegt. Dabei belegen der Paragraf 3 Absatz 3 sowie der Paragraf 5 Absätze 1, 2 und 3 des Staatsvertrages eindeutig die Gestaltung der Landesprogramme und den Programmauftrag.

So heißt es unter Paragraf 3 „Landesprogramme“ Ab- satz 3: „Die Landesprogramme der Landesfunkhäuser sollen das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle und soziale Leben insbesondere in dem jeweiligen Land darstellen.“

Unter Paragraf 5 „Programmauftrag“ Absatz 1 heißt es weiter: „Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten und ist berechtigt, sich an Filmförderungen zu beteiligen. Er kann auch Spartenprogramme veranstalten.“

(Heinz Müller, SPD: Sparten, nicht Spaten. – Peter Ritter, DIE LINKE: Klappspaten.)

In Absatz 2 heißt es: „Norddeutschland und die Vielfalt seiner Regionen, ihre Kultur und Sprache sind im Programm angemessen zu berücksichtigen. Der NDR soll zu diesem Zweck und zur Erhaltung kultureller Identität sein Programm grundsätzlich in den vier Ländern seines Sendegebiets herstellen.“

So ist es dabei in Mecklenburg-Vorpommern schon längst gelebte Praxis, diese Punkte teils wissentlich zu ignorieren. Ich muss gar nicht besonders betonen, dass gerade die politische Landschaft in unserem Land nicht repräsentativ und ansatzweise objektiv und mit umfassendem Überblick im Norddeutschen Rundfunk dargestellt wird. Diese einseitige und politisch bewertete Berichterstattung ist nun einmal Bestandteil einer Meinungsdiktatur, in der wir leben.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Von einer wahrheitsgetreuen Berichterstattung können die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern nur träumen.

Es geht vor allem aber um die angemessene Berück- sichtigung der Vielfalt unserer Regionen, unserer Kultur und Sprachen im Programm. Auch Maßnahmen zur Erhaltung der kulturellen Identität sucht man fast vergeblich. Über Musikgeschmack lässt sich bekanntlich streiten, aber es gehörte zur Normalität, dass der Norddeutsche Rundfunk gerade im Radio hier in MecklenburgVorpommern noch vor wenigen Jahren mehrheitlich deutschsprachige Musiktitel spielte. Auch dieser Sachverhalt gehört leider mittlerweile der Vergangenheit an. Der Rundfunk scheint mehr an Einschaltquoten und politisch ausgewählter Berichterstattung interessiert und nimmt dies als Kriterium für die Programmgestaltung. Dabei muss die Ausrichtung daran erfolgen, den öffentlichen Auftrag bestmöglich zu erfüllen. Neutrale Information, objektive und wahrheitsgemäße Berichterstattung, hochwertige Bildungsprogramme und wertvolle Kulturprogramme, das sollten die Inhalte sein.

Es gibt im Land eine sogenannte Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Diese lizensiert private und nicht kommerzielle Radio- und Fernsehveranstalter, vergibt Frequenzen und übt auch über Telemedienanbieter in Mecklenburg-Vorpommern die Programmaufsicht aus. Dabei achtet sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Programmanforderungen, auf die Gewährung der Meinungsvielfalt und auf die Staatsferne der Sender.

(Udo Pastörs, NPD: Ha, ha!)

Diese Medienanstalt darf nicht verwechselt werden mit unserer Forderung nach einer eigenen Landesmedienanstalt. Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 14 Medienanstalten. Eine Zusammenlegung aller Medienanstalten könnte natürlich zusätzlich Kosten sparen, allerdings vermutlich auf Kosten der Identität.

Mit der Auflösung des Staatsvertrages und der daraus resultierenden Einrichtung einer eigenen Landesmedienanstalt würde Mecklenburg-Vorpommern die Eigenarten seines Landes, die politische Landschaft sowie Bildung und Kultur besser herausstellen können. Eine Finanzierung der eigenen Landesmedienanstalt könnte im Zuge einer wirklichen Rundfunkreform erfolgen, die durch zahlreiche Fachleute und nicht zuletzt auch durch die NPD-Fraktion hier im Schweriner Landtag gefordert wurde. Anderenfalls besteht immer noch der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem bis zur Kündigung des Vertrages die Finanzierung für das Erste gesichert wäre.

Eine weitere Maßnahme, die sich anschließt, ist die Gestaltung eines über alle Organisationen hinweg vertretenen Rundfunkrates in der neuen Medienanstalt. Der herkömmliche im Gesamtgebilde des NDR wie auch die anderen Rundfunkräte in der Bundesrepublik Deutschland werden im großen Maße durch die politische Kaste bestimmt. Eine Unabhängigkeit, wie sie den ÖffentlichRechtlichen zugrunde liegt, ist schon längst nicht mehr gegeben.

Für eine eigene Landesmedienanstalt sprechen auch die kleineren Landesrundfunkanstalten wie beispielsweise der Saarländische Rundfunk oder aber auch Radio Bremen, die seit Jahrzehnten eigene Rundfunkanstalten unterhalten. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Berger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Ereignissen, die uns hier gestern Nachmittag beschäftigt haben, ist es schon bemerkenswert, da möchte die NPD hier allen Ernstes über Medienpolitik reden.

(David Petereit, NPD: Oh, das ist ja lächerlich!)