Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Zweitens. Man kann Vorgriffe auf den Haushalt 2014/15 machen, wie wir heute Morgen bei der Werftendebatte ja erfahren haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

Und deswegen, Frau Schwesig, biete ich hier an, dass wir als Opposition Sie dabei unterstützen, in dem Doppelhaushalt 2014/15 das notwendige Geld für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung in MecklenburgVorpommern einzustellen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jörg Heydorn, SPD: Das ist doch drin.)

Ein Zwischenruf kam: „Das ist doch drin.“ Frau Schwesig hat eben, weil sie meint, ich kenne nicht die Details, noch mal detailliert erzählt – man muss ja nicht alles erzählen, was man weiß –, dann noch mal detailliert erzählt, dass sie annimmt, dass im Jahre 2015 das Geld ausgereizt ist.

Ich habe eben das Angebot gemacht, in den nächsten Doppelhaushalt das notwendige Geld einzustellen.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD – Helmut Holter, DIE LINKE: Das Geld ist nicht drin, Herr Heydorn.)

Ich schließe die Aussprache.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich lasse zunächst über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag des Abgeordneten Holter abstimmen, wonach die Datumsangabe im Satz 1 des Antrages „31. März 2014“ in „31. März 2015“ geändert werden soll. Wer dem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzei- chen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der vom Abgeordneten Holter mündlich vorgetragene Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/1742 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/1742 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Engeren zeitlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Sanktion herstellen, Drucksache 6/1751.

Antrag der Fraktion der NPD Engeren zeitlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Sanktion herstellen – Drucksache 6/1751 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kapitalistenpresse überschlug sich in Triumphmeldungen, als die Zahl der 2012 verhängten Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger veröffentlicht wurde. Über eine Million waren das, elf Prozent mehr als im Vorjahr, mehr als je, seit SPD und GRÜNE das HartzIV-System fröhlich aus der Taufe gehoben hatten.

Der offizielle Grund für den Anstieg, so die Bundesagentur für Arbeit sinngemäß, ist die tolle Wirtschaftslage. Es gebe jetzt massenhaft Jobangebote. Diese würden zunehmend von Leistungsempfängern frecherweise abgelehnt, was natürlich streng bestraft gehöre.

In Wirklichkeit dienen Sanktionen in erster Linie der Erzielung von Einsparungen. Es würde nicht verwundern, wenn diese in internen Budgetberechnungen bereits fest für die Zukunft eingeplant wären. Anlässe müssen da nur gefunden werden, ein bisschen im Stil der DDR, die oftmals Bürger nur deswegen wegsperrte, um sie dann als Häftlinge gegen Devisen an den Westen verscheuern zu können. Auch diese Einnahmen waren bereits fest eingeplant.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und wenn einer nichts Regimefeindliches sagte, dann wurde das eben konstruiert. Das moralische Niveau ist etwa das gleiche.

Zusätzlich dienen Sanktionen auch häufig dem Ziel, die gewünschte furchtsame Untertanenmentalität bei den Leistungsempfängern herzustellen. Wenn es einer wagt, Widerspruch einzulegen gegen einen Bescheid oder gar vor das Sozialgericht zu ziehen, betrachten das manche Behördenmitarbeiter als ungebührlichen Aufruhr, der Untertanen nicht zusteht, und setzen ihn auf die Abschussliste.

Manchmal wird auch ganz offen gedroht, wenn man den Widerspruch nicht zurücknehme, würden andere Seiten aufgezogen. Dann kann es passieren, dass durch einen dummen Computerfehler mal eben die Leistungen nicht pünktlich überwiesen werden. Und da haben wir auch einen eindeutigen Fall von Armut. Ein Hartz-IVEmpfänger ohne Rücklagen und ohne Dispo, der natürlich seine Leistungen verbraucht hat am Monatsende und seine neuen Leistungen nicht pünktlich überwiesen bekommt und pleite ist und die Überweisungen gehen nicht ab für Strom, Miete und so weiter, der ist definitiv arm, ganz egal, wo Sie die Grenze festlegen. Auch wenn es eine Übergangszone gibt zwischen Reich und Arm und man die Grenze nicht genau festlegen kann wie bei allem nicht, es gibt eindeutige Fälle und diese Menschen sind eindeutig arm.

Und damit wird auch gespielt bei manchen Behördenmitarbeitern, indem man sie einem psychologischen Zermürbungskrieg aussetzt. Ein kleiner Schreckschuss, damit sie spuren. Oder es werden Sanktionen als Mittel der Einschüchterung missbraucht. Eine Form des Missbrauchs besteht darin, dass eine Sanktion nicht sofort verhängt wird, obwohl man das könnte, sondern aufgespart, auf Halde gelegt wird sozusagen, bis sich Gelegenheit zu einer weiteren Sanktion bietet, und dann kann man alle auf einmal loslassen und den missliebigen Leistungsempfänger gleich richtig fertigmachen.

Deswegen – und das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das haben Sozialgerichte erkannt –, deswegen hatten verschiedene Sozialgerichte in Urteilen gefordert, dass Sanktionen binnen drei Monaten nach der Pflichtverletzung zu erfolgen hätten, um Missbrauch durch die Behörden entgegenzuwirken, aber auch, weil Sanktionen eben nicht der Bestrafung dienen sollen, sondern Einfluss nehmen sollen auf künftiges Verhalten.

(Udo Pastörs, NPD: Disziplinierung.)

Hartz-IV-Empfänger, die gegen erst nach vier oder fünf Monaten ausgesprochene Sanktionen klagten, bekamen des Öfteren recht. Und wenn das geschieht, dass HartzIV-Empfänger in einem bestimmten Sachgebiet des Öfteren von der Justiz recht bekommen, was liegt dann näher, als mal eben die Gesetze zu ändern, und zwar immer zugunsten der Bürokratie. Das wurde auch so gemacht. Und seit dem 01.04.2011 haben die Behörden nun vom Gesetz her sechs Monate Zeit von der Pflichtverletzung bis zur Sanktion, per Gesetz. Das wäre zu korrigieren, um den Missbrauchsspielraum der Behörden ein wenig einzuengen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Renz von der CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe wenigstens ’nen Abschluss, ne.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Vor den in dem Antrag genannten Änderungen vom 1. April 2011 gab es keine Frist im Gesetz. Deswegen war es Rechtsprechung,

(Udo Pastörs, NPD: Rechtsprechung, ha, ha!)

dass eine Sanktion nur im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung ausgesprochen werden kann, um dem Hilfeempfänger seinen Pflichtverstoß zu verdeutlichen.

(Udo Pastörs, NPD: Herr Oberlehrer.)

Laut Rechtsprechung vom Bundessozialgericht war dieser unmittelbare zeitliche Zusammenhang dann gegeben,

(Udo Pastörs, NPD: Er hat einen Abschluss, ha, ha!)

wenn eine Sanktion innerhalb von drei bis sechs Monaten nach dem Pflichtverstoß ausgesprochen wurde. Am 1. April 2011 hat die schwarz-gelbe Koalition bei der Neufassung des SGB II dies aufgenommen und erstmals die sechs Monate in das Gesetz geschrieben.

Die Änderungen vom 1. April 2011 erleichtern den Grundsicherungsträgern, den Jobcentern, nun die Sanktion von Pflichtverletzung eines Hartz-IV-Empfängers. Eine Verlängerung dieser Fristsetzung für Sanktionen ist der Durchsetzbarkeit von Mitwirkungspflichten der Empfänger zuträglich. Ziel muss es doch sein, den Leistungsempfängern bei Fehlverhalten eben dieses aufzuzeigen. Die bisherige Rechtsprechung und der Umstand, dass im Gesetz keine Regelung festgeschrieben war, führte dazu, dass die Verhängung von Sanktionen durch die BA sehr eng ausgelegt wurde. Dies bedeutet, in der Regel wurde nach Ablauf von drei Monaten keine Sanktion verhängt, und zwar aus dem einfachen Grund, um der Gefahr der Aufhebung des Bescheides im gerichtlichen Verfahren zu entgehen.

Bei den neuerlichen Regelungen zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Sanktionen handelt es sich also um ein folgelogisches Rechtsetzungsverfahren. Es dient dem Rechtsfrieden und es dient der Solidargemeinschaft. Grundsätzlich muss es um das Prinzip „fordern und fördern“ gehen. Fehlanreize dürfen nicht gefördert werden, etwa indem man sich aufgrund fehlender Rechtssicherheit der ständigen Gefahr der Aufhebung des Bescheides im gerichtlichen Verfahren aussetzt.

Meine Herren von der NPD, es mag Sie überraschen, aber in einer Solidargemeinschaft bestehen eben nicht nur Rechte, sondern auch Mitwirkungspflichten.

(Stefan Köster, NPD: Das haben wir gar nicht bestritten.)

Wer gegen diese verstößt, muss Sanktionen zumindest zu befürchten haben. Es ist im Sinne der Solidargemeinschaft, Ahndungsmöglichkeiten von Pflichtverletzungen zu verbessern beziehungsweise entsprechende Fristen auszudehnen. Eine Verlängerung der Fristsetzung für Sanktionen ist der Durchsetzbarkeit von Mitwirkungspflichten der Empfänger zuträglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die NPD ist ja wirklich nicht dafür bekannt, dass sie sich für die Lockerung von Sanktionen einsetzt. Folgerichtig kann man den vorliegenden Antrag also auch nur als opportun bezeichnen.

(Udo Pastörs, NPD: Ach so!)

Und dieser NPD-Opportunismus hat natürlich einen Grund: Ihnen geht es nicht um Rechtssicherheit,

(Udo Pastörs, NPD: Nein.)

Ihnen geht es nicht um Solidargemeinschaft, Ihnen geht es einfach schlicht um Stimmenfang.

(Stefan Köster, NPD: Um die Macht.)

Tun Sie aber nicht so, als seien Sanktionen ein Massenphänomen. Deswegen sei Ihnen gesagt: Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Deutschland er- füllen circa 97 Prozent alle Voraussetzungen, um die Leistungen unserer Solidargemeinschaft ohne Abstriche in Anspruch nehmen zu können. Und das ist auch richtig so. Nur knapp 3 Prozent erfüllen diese Kriterien nicht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)