Die Änderungen zum 1. April 2011 erleichtern den Grundsicherungsträgern, diese Gründe zu hinterfragen und gegebenenfalls Sanktionen bei Pflichtverletzungen eines Hartz-IV-Empfängers zu verhängen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, warum Sie erwähnt haben, dass Sie einen Abschluss haben. So ungewöhnlich ist das nicht. Ich habe auch einen, viele haben einen Abschluss.
(Torsten Renz, CDU: Aufgrund des Zwischenrufes. Das haben Sie ja wohl mitgekriegt. Der war so dämlich, da habe ich reagiert.)
Genug. Genug, um bisher meine Immunität nicht verloren zu haben. Das ist doch schon ein gewisser Leistungsnachweis, oder?
(Torsten Renz, CDU: Oder waren das so viele, dass man sie schon gar nicht mehr zählen kann? – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
Aber jetzt kommen wir mal zu Ihren Rechenkünsten. Sie erzählen hier was von 3 Prozent. Natürlich, wenn nur 3 Prozent der Weltbevölkerung jetzt tot umfallen, ist das auch wenig. Das sind 97 Prozent Überlebende, aber es sind doch eine ganze Menge Tote.
Sie reden hier davon, es ist kein Massenphänomen, die Sanktion. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass im Jahr 2012 über 1 Million Sanktionen verhängt wurden. Was ist denn für Sie kein Massenphänomen? Wie viel müssen es denn noch werden, 1 Milliarde? Deutschland hat nur 80 Millionen Einwohner. Also 1 Million Sanktionen ist schon eine ganze Menge.
Und ich habe mich auch nicht gegen Sanktionen ausgesprochen an sich. Natürlich müssen die sein. Es gibt wie bei Millionären und anderen Einkommensgruppen auch unter Hartz-IV-Empfängern Leute, die sich Fehlverhalten zurechnen lassen müssen, dass sie Sanktionen kriegen sollen. Ja, nur sollen die Sanktionen nicht missbraucht werden. Und wie Sie ja richtig anfangs zitiert haben, haben die Gerichte gesagt, es soll ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bestehen zwischen der Sanktion und dem Fehlverhalten, damit dem Leistungsbezieher sein Fehlverhalten, wenn es denn geschehen ist, sofort vor Augen geführt wird und er es nicht wieder vergessen hat.
Und nach der Argumentation wären drei Monate besser gewesen als sechs Monate. Denn drei Monate, Herr Mathematikprofessor, sind zeitlich unmittelbarer als sechs Monate und weniger weit entfernt vom Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Und darum soll es doch gehen,
wenn er sich denn eine Pflichtverletzung hat zuschulden kommen lassen, auf den Betreffenden einzuwirken
und nicht irgendwelche anderen Interessen in seinem Kochtopf hochkochen zu lassen, weil man halt vielleicht nicht genug Leute einstellen will in den Behörden, sodass man sechs Monate braucht. Das dürfte dahinterstecken, nichts anderes.
Noch einiges zusätzlich, ein Gesichtspunkt: Ja, wenn ein Hartz-IV-Empfänger sich Pflichtverletzungen zuschulden
kommen lässt, soll er sanktioniert werden. Aber warum eigentlich nicht auch Mitarbeiter von Behörden, wenn die sich Pflichtverletzungen zuschulden kommen lassen?
Warum werden die nicht sanktioniert, sie leben doch beide von Staatsgeldern? Das könnte man sich doch mal überlegen, nicht?
Was gibt es alles für Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger: Wenn ich gegen Verhaltenspflichten verstoße, kassiere ich gleich 30 Prozent Sanktion. Wenn ich mich weigere, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, 30 Prozent. Wenn ich sie unterschreibe, um der Sanktion zu entgehen, dann steht da sonst was drin. Und wenn ich nicht in der Lage bin, dies zu erfüllen, was ich unterschrieben habe, die Eigenbemühungen zu entfalten und nachzuweisen, dann kriege ich auch 30 Prozent. Oder wenn ich zumutbare Arbeit ablehne oder eine zumutbare Ausbildung, wobei alles als „zumutbar“ gilt, ganz egal, auch Möbelpacker für einen, der die Bandscheiben kaputt hat, oder eine zumutbare Bildungsmaßnahme abbreche oder den Abbruch zu verantworten habe und wenn ich Meldungs- und Mitwirkungspflichten nicht nachkomme, wenn ich bei einem Leistungsträger mich nicht persönlich melde zum richtigen Zeitpunkt
und wenn ich zur ärztlichen psychologischen Untersuchung nicht komme, dann kriege ich sofort eine Sanktion.
Jedenfalls haben Sie dann immer gleich eine Sanktion. Es gibt jetzt eine kleine Verbesserung durch ein hohes Sozialgericht, wonach das Jobcenter wenigstens nachweisen muss, dass das Schreiben mit der Ladung angekommen ist. Die Nachweispflicht liegt bei denen, es kostet sie jetzt ein bisschen mehr Geld. Ansonsten kann ich nämlich sagen, beweisen sie das. So, das sind alles die Pflichtverletzungen, die bei Hartz-IV-Empfängern bestraft werden.
Was gibt es alles für Pflichtverletzungen bei Mitarbeitern? Das Unterlassen einer Beratung über die Ansprüche, die einem zustehen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet, um ihnen zu sagen, was ihnen zusteht. Das wird nicht gemacht. Bewusst falsche Auskünfte oder auch aus Unfähigkeit.
Gerade zu Beginn der Sozialagentur haben die Bürgermeister – das weiß ich noch, damals 2004 Kreisausschuss Ostvorpommern – gesagt, wenn wir der Einrichtung der Sozialagentur zustimmen sollen, dann möchten wir alle unsere Behördenmitarbeiter da unterbringen, die wir loswerden wollen. Und so ist dann die halbe Friedhofsverwaltung bei der Sozialagentur gelandet mit null Ahnung. Jedenfalls falsche Auskünfte, entweder mit null Ahnung oder auch ganz bewusst. Die Verweigerung der Annahme von
Anträgen, wo man sagt, nein, da haben Sie überhaupt keinen Anspruch drauf, gehen Sie gleich nach Hause, Sie kriegen nicht mal ein Antragsformular. Passiert alles.
Und schließlich ganz bewusste Schikanen, Machtmissbrauch. Das wird auch oft sehr persönlich in den Behörden, wo dann Feindschaften ausgetragen werden und Machtpositionen ausgekostet werden, bedroht wird, genötigt wird. All das geschieht, und so verurteilenswert das ist, wenn es da zu Gewalttaten kommt, ich wundere mich, dass es nicht öfter vorkommt.
Und was passiert dann solchen pflichtverletzenden Behördenmitarbeitern, gerade den „hohen Tieren“? – Gar nichts, Disziplinarmaßnahmen verlaufen im Sande. Es ist überhaupt ein völliges Machtungleichgewicht zwischen den Hartz-IV-Beziehern und den Behördenmenschen, obwohl es beides erwachsene Menschen sind. Aber es ist ein rei- nes Untertanenverhältnis, als ob die einen Besatzer wären und die anderen haben sich zu fügen und den Bürgersteig zu verlassen, wenn die Besatzungsoffiziere kommen.
Das heißt, wenn man schon Sanktionen gegen Hartz-IVEmpfänger durchzieht, dann bitte auch Pflichtverletzungen von Behördenmitarbeitern drastisch, genauso drastisch ahnden, denn es kann nicht sein, dass das Recht nur in eine Seite läuft und die andere Seite über dem Recht steht. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1751. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1751 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bessere und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, Drucksache 6/1743.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Bessere und verlässliche Rahmen- bedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen – Drucksache 6/1743 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im 14. Kinder- und Jugendbericht heißt es: „Die Kommunen als zentraler Ort der Kinder- und Jugendhilfe und lokaler Bildungsort müssen in ihrer Verantwortungswahrnehmung gestärkt und entsprechend finanziell auskömmlich ausgestattet werden.“