(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, wenn Ihnen sonst keine Argumente einfallen! Was ist denn mit der Verwaltungsvorschrift?)
Aufgrund Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und der zum Teil auch überhöhten medialen Darstellung ist ein Jäger, das ist authentisch, ein Jäger in Mecklenburg-Vorpommern auf die Idee gekommen, weil er auch das in der Zeitung gelesen hat, dass Sie, ausdrücklich Sie, die GRÜNEN,
erklärt haben, es sei jetzt die Genehmigung erteilt worden, dass Rabenvögel bejagt werden können, hat der die Waffe genommen und hat zwei Elstern erlegt.
Ich sage Ihnen auch das ganz bewusst an dieser Stelle. Und dann, wie sich das gehört, hat ein Nachbar,
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist Ihre Informationspolitik, Herr Minister Backhaus.)
die Polizei informiert. Dann ist man dort hingefahren, erstens hat man dem Mann, dem Jäger, der anerkannt war bis dato, den Jagdschein entzogen, die Waffe ist entzogen worden und der Waffenschein mit dazu. Das ist der Erfolg Ihrer
Und dann will ich an dieser Stelle auch noch mal unterstreichen, wenn Sie ein bisschen – und ich habe Sie bis jetzt immer so eingeschätzt, dass Sie realitätsnah sind –,
oder Sie gehen zu den Mutterkuhhaltern, Sie gehen auch zu den Mutterkuhhaltern. Wir können Ihnen im Übrigen auch Bilder präsentieren und wenn Sie sagen, das sind Gesundheitspolizisten, dann betone ich auch ausdrücklich, jawohl, die Rabenvögel sind hochintelligente Tiere, hochintelligent.
Sie haben zum Teil Züge, die der Intelligenz der Menschen nahekommt. Deswegen sollte man da immer vorsichtig sein, über die Rabenvögel, die auch sonst noch andere Dinge verkörpern, so in Sagen und anderen umwobenen Dingen, wenn man sich darüber lächerlich macht. Das mache ich hier nicht, ausdrücklich nicht. Aber ich nehme auch zur Kenntnis, im Übrigen auch in der Schweinefreilandhaltung, die Sie ja ganz besonders präferieren, in kleineren, bäuerlichen und vor allen Dingen in Freilandhaltung, dass wir sehr wohl erhebliche Probleme haben
mit den sehr klugen Tieren, die sich mittlerweile dann auch natürlich an diese Tierbestände heranwagen
und damit im Einzelfall – und das haben wir gemacht und nichts anderes –, im Einzelfall, wenn der Nachweis erbracht wird, dass in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung Schäden entstehen und diese auch bewusst überwacht werden, wenn es dort zum Einzelfall kommt, dass dann die Genehmigung erteilt wird, und zwar möglichst schnell, damit gerade auch im Interesse der Tierarten tatsächlich schnell gehandelt werden kann.
Ich glaube, dass wir in diesem Land, was den Naturschutz, was den Tierschutz anbetrifft, eines der Bundesländer sind, die die höchsten Standards haben, aber die zum Glück auch noch das Fingerspitzengefühl dafür haben, dass im Falle, wo erhebliche Schäden eintreten, dass man da mit Fingerspitzengefühl
dann im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Landes natürlich auch Maßnahmen ergreifen muss.
Fahren Sie mal morgen auf Ihrer Heimfahrt, wenn Sie ein bisschen Zeit über haben, ich könnte Sie zur Not mitnehmen, fahren Sie mal zu Herrn Solf nach Bollewick in der Nähe und dann erklären Sie dem mal die Rede, die Sie hier gehalten haben. Ich schicke Herrn Solf das zu, im Übrigen ein hervorragender Bioschweinehalter, Freilandhalter, was der von dem, was Sie hier loslassen, hält.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben überhaupt nichts zu unserem Antrag gesagt, Herr Backhaus. Das ist doch völlig daneben.)
Ich sage Ihnen nur eins, damit machen Sie keine Punkte, im Gegenteil, das ist wieder typisch grüne Politik von Ihnen hier im Landtag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt wird es ja wieder ein bisschen ruhiger. Ich glaube, ich werde sachlich,
Im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommerns des Jahres 2013 ist auf der Seite 143 die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit den „Hinweise(n) für die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte wild lebende Vogelarten … und für den Abschuss jagdbarer Federwildarten ohne Jagdzeit zur Schadensabwehr“ veröffentlicht.
Wer sich einmal der Mühe unterzogen und die Verwaltungsvorschrift gelesen hat, der wird feststellen, dass unter Punkt 1.1 Folgendes zu lesen ist: „Einige Vogelarten können Konflikte mit menschlichen Interessen, beispielsweise wirtschaftlichen Nutzungsinteressen oder Erfordernissen der Sicherheit, hervorrufen. Zur Abwehr von Schäden kann es daher erforderlich sein, einzelne Individuen dieser Art zu töten.“
Unter Punkt 1.2 sind die Gründe für die Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzes klar geregelt.