Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Völlig in Ordnung. Ich aber auch.)

Frau Dr. Karlowski, ich schätze Sie sehr und mir ist es auch manches Mal erstens unverständlich und zweitens manchmal auch unerträglich, wenn jedes Auftauchen eines Wolfes oder Kormorans sozusagen den Untergang der mecklenburg-vorpommerschen Landwirtschaft und des Fischereiwesens sozusagen hervorzaubert. Aber ich glaube, mit diesem Antrag sind Sie einfach über das Ziel hinausgeschossen.

(Thomas Schwarz, SPD: So wie die Raben.)

Trotzdem gibt es die Gelegenheit, hier auch einiges vom Kopf auf die Füße zu stellen. Sie fordern mit Ihrem Antrag, die Verwaltungsvorschrift mit diesem „kurzen“ Titel – der Herr Lenz hat ihn auch schon hier genannt, ich erspare mir das jetzt –, Sie fordern sozusagen, diese Vorschrift wieder zurückzunehmen. Damit soll der ganzjährige Schutz von Rabenvögeln und Graureihern gewährleistet werden.

Aufgeschreckt durch die Behauptung der Umweltverbände und auch der GRÜNEN-Fraktion, dass seit Januar die Jagd auf Rabenvögel und Graureiher durch die Hintertür

ermöglicht sei, habe ich mir die geltenden gesetzlichen Grundlagen genauer angesehen. Maßgeblich sind hier der Paragraf 44 – Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten – des Bundesnaturschutzgesetzes und die Paragrafen 22 – Jagd- und Schonzeiten – und 27 – Verhinderung übermäßigen Wildschadens – des Bundesjagdgesetzes.

Diese können durch die Landesgesetzgebung auf die jeweiligen Bedingungen der Länder angepasst werden. Also habe ich mir unter anderem die Jagdzeitenverordnung von Mecklenburg-Vorpommern angeschaut und festgestellt, dass sich an den gesetzlichen Grundlagen, ob Rabenvögel und Graureiher bejagt werden dürfen, nichts geändert hat. Bisher galt im Land: Wer Schaden durch die genannten Tiere trotz vorheriger angemessener Schutzmaßnahmen erleidet, muss diesen nachweisen. Sollte ein Schaden anerkannt werden, kann ein Antrag auf eine Genehmigung zum Abschuss einzelner Tiere gestellt werden. Dabei darf diese Maßnahme nicht zur Dezimierung des Bestandes, sondern ausschließlich zum Schutz vor Schäden, also zur Vergrämung dienen. Schäden meint in der Hauptsache getötete Lämmer und Kälber bei Freilandhaltung und Schäden in der Teichwirtschaft.

An dieser Rechtslage hat sich nicht das Geringste geändert. Ich möchte erinnern an das Vorhaben der Landesregierung aus dem Jahr 2011, Rabenvögel in die Jagdzeitenverordnung aufzunehmen und diese damit zum jagdbaren Wild zu machen. Das wäre tatsächlich eine massive Änderung für die Rabenvögel gewesen. Damals gab es einen Antrag meiner Fraktion, der genau dieses verhindern wollte. Wir sahen uns dabei an der Seite der Umweltverbände, selbst des LUNG und Ihrer Partei, sehr geehrte Frau Dr. Karlowski. Letztlich hat dieser gemeinsame Druck ausgereicht, die Jagdzeitenverordnung unangetastet zu lassen, trotz damaliger Festlegung in der Koalitionsvereinbarung.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das ist auch unwahr.)

Also was hat sich geändert, das die GRÜNE-Fraktion zu diesem Antrag bewegte? Die oben genannte Verordnung des Landes, ich erspare mir an dieser Stelle nochmals diesen Titel,

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ändert die Zuständigkeiten für die Ausnahmegenehmigungen auf Abschuss von Raben und Graureihern. Vorher war die untere Jagdbehörde für Vogelarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, also die Rabenvögel, zuständig. Sie musste sich ins Benehmen mit den Naturschutzbehörden setzen. Nun ist festgelegt, und das möchte ich zitieren: „Die Naturschutzbehörde entscheidet über den Antrag im Benehmen mit der für das Gebiet zuständigen unteren Jagdbehörde unverzüglich nach Eingang des Antrages.“ Aber es geht um eine Entscheidung, nicht sofort um eine Zulassung.

Und für dem Jagdrecht unterliegendes Federwild, also Kolkrabe und Graureiher, heißt es nun: „Die Jagdbehörde stellt das Einvernehmen mit der für den Vollzug des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zuständigen unteren Naturschutzbehörde her. Letztere entscheidet unverzüglich über die Erteilung des Einvernehmens.“

Beim besten Willen: Meine Fraktion und ich können darin keinerlei Verschlechterung durch die Hintertür sehen. Im Gegenteil, wir sind froh, dass nun die Naturschutzbehörden über die Anträge auf Abschuss von Rabenvögeln und Graureihern entscheiden. Für uns ist das eine Verbesserung für die Tiere. Denn wer sonst sollte bei den Behörden die Kompetenz besitzen, über so etwas zu entscheiden? Nach unserem Eindruck gehen die Mitarbeiter der StÄUN landesweit sehr sorgsam und genau mit solchen Anträgen um. Mir ist kein einziger Fall bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern Rabenvögel und Graureiher in großer Zahl geschossen wurden.

Apropos Fallzahlen: Wir haben uns im LUNG erkundigt, wie die konkrete Sachlage aussieht. Herr Herrmann, in der Abteilung 2 für Natura 2000 zuständig, Lebensraum- und Artenschutz, gab uns folgende Auskunft: Seit Bestehen Mecklenburg-Vorpommerns gab es einen, ich wiederhole: einen Antrag auf Vergrämung des Graureihers, und zwar bei den Boeker Fischteichen an der Bolter Schleuse bei Canow, die zur Fischerei, …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nee, nicht bei Canow. Bei Rechlin, bei Rechlin.)

Okay, er hat gesagt Canow.

… die zur Fischerei Müritz-Plau gehören. Die Vergrämung ist wohl auch erfolgt, eine Genehmigung gab es für den Abschuss einzelner Tiere.

Bei den Rabenvögeln sind die Situation und die Schadenslage etwas anders. In jedem Jahr werden ungefähr zehn Anträge auf Abschuss genehmigt. Pro Einzelfall dürfen dabei nicht mehr als fünf Tiere geschossen werden. Selten gelingt es dabei, mehr als drei Tiere pro Genehmigung zu erlegen. Rabenvögel – das haben ja viele schon gesagt – zählen nicht umsonst zu den intelligentesten Tieren.

Wir sprechen also von rund 30 geschossenen Rabenvögeln, in der Regel Nebelkrähen und vereinzelt Kolkraben, pro Jahr. Das ist nicht schön, aber die Zahl der durch Rabenvögel getöteten Lämmer und Kälber ist dabei durchaus höher. Und es ist ja gerade die Freilandhaltung der Tiere betroffen, also die Art der Tierhaltung, die wir unbedingt wollen. Es geht also um einen sorgsamen Abwägungsprozess zwischen Naturschutz und dem Schutz der Interessen von Landwirten und Fischern. Und ich gebe zu, es ist auch ein Spagat zwischen wirtschaftlichen Interessen und Schutz unserer Natur und Umwelt.

Vieles von dem, was Sie gesagt haben, Frau Dr. Karlowski, sehen wir ebenso. Vor dem Abschuss müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, Schäden auf andere Art und Weise zu vermeiden.

(Udo Pastörs, NPD: Landtagssitzung abhalten, vorher ausdiskutieren.)

Einen fahrlässigen Umgang mit der Problematik können wir aber nicht erkennen. Das Vorgehen der Naturschutzbehörden halten wir in diesem Falle für vertretbar.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, der muss auch noch was gegen Rabenvögel sagen. – Michael Andrejewski, NPD: Raben gegen rechts.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!

Liebe Frau Dr. Karlowski, der Herr Landwirtschaftsminister hatte Sie für realitätsnah gehalten, hat er eben gesagt. Ich tue das schon lange nicht mehr, spätestens seit dem Augenblick, wo wir gemeinsam im Landgestüt mal zu Gast waren. Und Sie erinnern sich, wir standen vor den Pferdeboxen der Hengste und da lag dann Schnittgrün, und da fragten Sie die Leiterin des Gestütes –

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Jetzt wirds ja richtig spannend.)

jetzt wirds richtig spannend –, da fragten Sie die Gestütsleiterin,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na wunderbar!)

warum denn die Hengste bei dem guten Wetter und bei der Futtergrundlage nicht draußen auf der Weide, auf der Koppel seien.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist aber sehr amüsant.)

Und die von mir sehr geschätzte Gestütsleiterin antwortete dann sehr höflich der Frau Dr. Karlowski und Biologin: Ja, was meinen Sie denn, was da draußen los wäre, wenn wir die Hengste frei draußen auf der Koppel losließen?

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja!)

Seitdem weiß ich nicht, ob man bei Ihnen auch mal nachprüfen müsste, wo Sie denn Ihre Doktorarbeit herhaben.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, wunderbar.)

Aber das nur so ganz nebenbei, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich mache es gut, ich mache es dann kurz und bündig.

(Zuruf von Sylvia Bretschneider, SPD)

So viel Blödsinn habe ich von einer Biologin mit Doktortitel, seitdem ich mich erinnern kann,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie haben ein Problem damit, wenn Frauen studiert haben, ne?!)

nicht gehört, nicht gehört.

Ich sage Ihnen Folgendes: Es ist richtig, dass durch die Großraumwirtschaft in der Landwirtschaft natürlich auch eine gewisse Begünstigung der Steigerung von Populationen auch in diesen Arten stattgefunden hat. Und wir würden aus der Sicht der NPD selbstverständlich auch begrüßen, wenn wir wieder mehr Knicks hätten, wenn wir wieder mehr Schutz hätten, auch für die Singvögel, die natürlich auch leiden durch die Überpopulation von Elstern und Krähen und Raben und so weiter. Aber unter dem Strich ist es doch unbestritten, dass in Ausnahmefällen es möglich sein muss, diese Vögel zu töten. Alles andere, das haben wir doch gehört, ist doch weltfremd, Frau Doktor.

Und dann noch mal eins: Ich empfehle Ihnen – dann kann ich auch aufhören –

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auch besser so.)

einen Artikel von Hans Schuh, der hat in der „Zeit“ von gestern einen Artikel gemacht, der heißt „Gans lästig“, also „Gans“ mit „s“. Und da beschreibt er ganz einfach mal, was passiert,

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

was passiert in Deutschland, wenn man sich so verhält, wie Sie es empfehlen.