Nein, wenn das die Ideen von Frau Schwenke sind, wo sie sagt, das möchte ich gerne, dass die LINKEN das hier vortragen können, dann kann doch nicht die Antwort sein: Sorry, bei uns ist das auch unter „ferner liefen“ in der Arbeitsgruppe mit aufgetaucht, folgerichtig ist das Copy-and-paste und das ist zurückzuweisen. Wie gesagt, da müssen wir eine etwas differenzierte Möglichkeit finden.
Wir bringen uns dort ein. Wenn die Positionen Zustimmung finden, innerhalb der Arbeitsgruppe zum Beispiel, dann verschwindet natürlich ganz schnell BÜNDNIS-90Landtagsfraktion, weil dann wird es die allgemeine Position, und bei anderen Sachen, das ist dann die Minderheitenposition, steht nach wie vor BÜNDNIS 90 noch in den Texten. Ich sage mal so: Noch sind die Texte durchaus erheblich widersprüchlich und da liegt noch eine
ganze Menge Arbeit vor dem Landesenergierat und vor allen Dingen dann auch bei Ihnen, weil am Ende müssen Sie das durch Ihre Koalition durchbekommen und da reichen nicht nur die Stimmen vom Landesenergierat.
So, jetzt zum Antrag der LINKEN. Wir werden schon mal die Einzelpunktabstimmung beantragen, also die Punkte 1 bis 3. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird den Punkten 1 und 2 zustimmen. Ich kann durchaus die Einschätzung teilen, ich hätte mir bei manchen eher einen Prüfauftrag gewünscht, aber grundsätzlich sagen wir Ja, teilen wir die Richtung. Bei Punkt 3 ist es dann aber definitiv so konkret, dass wir sagen, das können wir nur offenlassen, wir würden uns da eher enthalten.
Und übrigens, das wäre auch noch mal ein Punkt zum Thema Landesenergiekonzept. Wenn manches hier etwas besser laufen würde, aus meiner Sicht, dann würden Sie zu diesem Antrag einfach sagen: Sorry, da sind wir momentan dran, wir legen demnächst was vor, wir verweisen das in den Ausschuss und werden das gemeinsam mit dem Landesenergiekonzept behandeln. Das wäre zumindest in Kreistagen durchaus ein übliches Verfahren
und das wäre auch der richtige Umgang, finde ich, mit diesem Antrag, um ihn dann gemeinsam mit der Fachdiskussion zu führen.
So, jetzt aber noch mal zu den einzelnen Punkten, und zwar fange ich, damit mir die Zeit nicht verloren geht, mit der Gewerbesteuer an. Es ist in der Regel so, dass die Windparks, die ich kenne im Land Mecklenburg-Vorpom- mern, alles Einzel-GmbH-&-Co-KGs sind. Das ist also eine eigene Rechtsperson. Richtig ist, die zahlen in den ersten acht bis neun Jahren so gut wie keine Gewerbesteuer, weil nämlich dann die Abschreibung noch gegengerechnet wird. Aber nach acht, neun Jahren geht es dann richtig los, und spätestens ab dem zwölften Jahr wird erhebliche Gewerbesteuer gezahlt. Das ist durchaus für die Gemeinden, die es betrifft, eine ganz erhebliche Einnahmequelle.
Das Thema, was angesprochen wurde, Gewerbesteuer: Wir haben gesagt, wir wollen uns das hier in den Energieausschuss ziehen, dieses Thema, wollen darüber in einer der nächsten Sitzungen beraten, weil wir das für ein wichtiges Problem halten. Ich lese Ihnen das jetzt mal vor aus dem Finanzausgleichsgesetz MecklenburgVorpommern Paragraf 12 Absatz 1: „Gemeinden erhalten Schlüsselzuweisungen, die nach der Steuerkraft berechnet werden und die die unterschiedliche Finanzkraft ausgleichen sollen.“ Das ist die Idee. Es gilt ein Solidarprinzip und es ist natürlich so, eine Gemeinde, die zufällig einen Windpark bekommen hat, die erhebliche Einnahmen bekommt, kriegt dann weniger Schlüsselzuwei- sungen.
Das System darf, und da sind wir uns wieder alle einig, nicht dazu führen, dass Gemeinden sagen: Ja, sorry, wenn ich gar nichts davon habe, dann sollen die das doch in der Nachbargemeinde aufstellen.
Ja, aber die Beeinträchtigung durch einen Windpark ist schon etwas anderes, als wenn ich da im Gewerbegebiet draußen eine Pfanniproduktion habe,
und deswegen glaube ich, wenn wir über die Beteiligung der Kommunen reden, müssen wir über das Thema Gewerbesteuer sozusagen reden und müssen gucken, ob wir im Bereich der Regenerativen Verbesserungen hinbekommen.
Bei dem Aufteilungsschlüssel 70 : 90 bin ich der festen Überzeugung, man sollte durchaus auf 95 : 5 Prozent gehen; 95 Prozent an der Standortgemeinde, 5 Prozent für die sogenannte kaufmännische Betriebsführung. Die ist dann am Standort der GmbH & Co KG. Das kriegt man im Einzelfall mit den Finanzämtern auch heute schon geklärt, aber die grundsätzliche Regelung der Oberfinanzdirektion ist ein Aufteilungsschlüssel von 70 : 30. Und wenn man sich dagegen wendet, dann ist schon ein erheblicher Verhandlungsaufwand erforderlich. Unter
Umständen auch mit zwei Gemeinden, nämlich dem Sitz der Gesellschaft und der Standortgemeinde, da wäre eine grundsätzliche Klärung hilfreich.
Das Thema BVVG-Flächen kann ich als Problembeschreibung nur unterstützen. Richtig, die BVVG ist momentan die absolute Preistreiberin bei den Windkraftpachten, die gehen völlig durch die Decke.
Aber die Frage ist tatsächlich für mich so ein bisschen: Worauf deutet das hin? Unter Umständen, und da bin ich sogar mit Herrn Altmaier einer Meinung, deutet das auf eine Überförderung hin, denn offensichtlich sind da Pachten möglich, wo ich sage, das kann man eigentlich jetzt dem Stromkunden nicht mehr zumuten.
Aber die Frage ist, die BVVG hat natürlich auch einen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Eigentümer abzugeben, und der Auftrag ist, möglichst viel aus den Flächen herauszuholen und zu sagen: Sorry, das schenke ich den Betreibern der Windkraftanlagen, obwohl sie eigentlich doch mehr Geld zahlen könnten. Das ist eine schwierige Position.
Wie gesagt, das trifft auch auf andere Fälle zu. Ich sehe den Ärger, aber ich habe dafür im Moment auch keine Lösung, wie wir mit diesem Thema umgehen sollen.
Und jetzt noch mal zum Punkt 2, da wollen wir ja zustimmen. Wir haben in der Arbeitsgruppe beziehungsweise auch intern ganz konkrete Vorschläge gemacht, wie es möglich ist, Gemeinden ins Spiel zu bekommen. Momentan ist es so, die Gemeinden sind am Anfang der Debatte mit dabei, wenn sie gegenüber der Raumordnung unter Umständen noch verhindern können, aufgrund von irgendwelchen Argumentationsketten, die sie aufbauen,
dass der Eignungsraum überhaupt Wirklichkeit wird. In dem Moment, wo die Regionalplanung bestätigt ist, wo die Landesregierung den Stempel druntergesetzt hat, ist die Gemeinde fast draußen. Die können noch über einen BPlan nachdenken, aber wenn das als Verhinderungsplanung erkannt wird, dann bedeutet das unter Umständen erhebliche Strafzahlungen für die Gemeinde. Davor haben die berechtigt Sorge und lassen dann die Finger davon.
Wir brauchen also die Möglichkeit – und dafür will ich jetzt hier nicht vortragen, das machen wir in den Arbeitskreisen –, wir brauchen also eine Möglichkeit, nach der Bestätigung eines Eignungsraums, wo klar ist, da werden Windkraftanlagen hinkommen, eine gute Möglichkeit, die Gemeinde noch mal an den Verhandlungstisch zu kriegen, die juristisch sauber ist, um zu sagen, hier gibt es dann Vereinbarungen zwischen dem zukünftigen Investor und der Gemeinde.
Ansonsten liegt meine Teilhabe ganz klar bei den Kommunen. Weil die Erfahrung in Mecklenburg-Vorpommern ist, ich kenne inzwischen einige Projekte, dass die Leute vor Ort nur in minimaler Größenordnung in der Lage sind, Geld aufzubringen, um sich an einem solchen Projekt zu beteiligen. Ich kenne Projekte, die gesagt haben, wir gehen runter auf 500 Euro. Die Erfahrung ist, es beteiligt sich niemand mit 500 Euro, weil diejenigen, die sich das Ganze durchgerechnet haben und überhaupt Mittel zur Verfügung haben, die steigen dann gleich mit sehr viel höheren Summen ein, 5.000 Euro aufwärts, und diejenigen, die 500 Euro auf dem Sparbuch für ihre Kinder haben, werden nicht das Geld in ein solches Projekt investieren, wo sie erst nach 15, 16 Jahren überhaupt wissen, ob sich das Ganze wirklich gerechnet hat. Denn auch in einer GmbH & Co KG kann es immer wieder Situationen geben, wo im härtesten Fall auch noch mal Zahlungen der Kommanditisten erwartet werden, um das Gesamtunternehmen vor der Insolvenz zu bewahren.
Das heißt, das haben auch Sie, Herr Seidel, richtig gesagt, es gibt ein wirtschaftliches Risiko. Das Geld gibt es nicht völlig umsonst in diesen Projekten. Deswegen muss man halt gucken, wie kriegen wir möglichst ohne Risiko die Gemeinden in die Teilhabe mit hinein und wie kriegen wir den Leuten vor Ort deutlich gemacht, wenn die Gemeinde etwas davon hat, dann hat auch jeder Einzelne in der Gemeinde etwas davon, und es haben vor allen Dingen die etwas davon in der Gemeinde, die sozial besonders auf die Leistungen der Gemeinde angewiesen sind.
Deswegen, glaube ich, ist das eine richtige Richtung. Wir werden also den Punkten 1 und 2 zustimmen, uns zum Punkt 3 enthalten und ich denke, im Energieausschuss werden wir an dem wichtigen Thema Energie, an dem Thema Gewerbesteuer gemeinsam weiterarbeiten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich will mich jetzt kurzfassen, auch vor dem Hintergrund, dass der Minister, der Kollege Jaeger oder auch Herr
Kollege Seidel ja nun wesentliche Punkte dazu gesagt haben. Aber ich möchte vielleicht am Anfang eine Klarstellung vornehmen: Meine Fraktion wird diesen Antrag heute ablehnen und das ist alleine schon dem Umstand, ich komme auch gleich noch zu den inhaltlichen Punkten, das ist alleine schon dem Umstand geschuldet, dass wir Ihre Art und Weise, wie dieses Thema hier diskutiert wird, für nicht angemessen halten.
Der Minister hat ja nun sein Unverständnis, wenn ich das mal so formulieren darf, zum Ausdruck gebracht, dass Überlegungen, die innerhalb der Arbeitsgruppen des Landesenergierates diskutiert werden und wo es auch Beschlüsse gibt, Aufträge gibt, auch an das Ministerium selber, wie teilweise damit umgegangen wird, dass also zum Beispiel Gutachten eingeholt werden sollen, dass die dann hier im Landtag in Anführungszeichen „1 : 1“ eingebracht werden als Anträge einer Fraktion.
Ich denke mal, und da habe ich halt eine andere Auffassung oder meine Fraktion hat da eine andere Auffassung als Sie, Herr Kollege Jaeger, es hat hier zumindest bei den Beteiligten innerhalb des Energieausschusses eigentlich von Anfang an einen Konsens gegeben, dass wir als Energieausschuss dieses Thema Landesenergierat, die Arbeit in den Arbeitsgruppen begleiten wollen und dass, wenn das Ergebnis vorliegt, so, wie es ja hier vorgestellt werden wird, so, wie wir auch im Landtag über die Ergebnisse des Landesenergierates und des Konzeptes diskutieren werden, wir das in Gänze tun.
Und es kann einfach nicht angehen, dass wir uns heute oder bei anderen Gelegenheiten hinstellen und sagen, wir ziehen uns mal zwei Punkte raus, nur nach dem Motto, das ist jetzt etwas, was die Fraktion XY oder A und Z für wichtig hält, sondern die Frage ist hier, wenn man dieses Thema Landesenergiekonzept wirklich ernst nehmen will, dann muss man die Fragen, die aufgeworfen werden innerhalb der Arbeitsgruppen und möglicherweise dort beantwortet werden, da muss man die im Kontext diskutieren und nicht einzelne Punkte rausgreifen. Ich glaube, das ist der Sache nicht angemessen, und das, was hier mit diesem Antrag geschehen ist, ich will es mal freundlich formulieren, das könnte man dann auch als Plagiat dessen bezeichnen, was an gedanklichem Eigentum dort innerhalb der Arbeitsgruppe – Bürgerbeteiligung ist es ja wohl gewesen – diskutiert worden ist. Aber das vielleicht nur mal vorneweg.
Das ist auch eine Frage, wie man mit dem ehrenamtlichen Engagement oder überhaupt mit dem Engagement der Mitglieder in diesen Arbeitsgruppen umgeht. Ich glaube, die haben auch den Respekt der Mitglieder dieses Hauses verdient, dass wir das, was dort diskutiert wird, was dort bearbeitet wird, dann tatsächlich hier diskutieren, wenn es in Gänze vorliegt, und nicht in Einzelteilen vorher schon der Beratung hier im Hause zugänglich machen. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist natürlich der, und das steht im Endeffekt ja im Zusammenhang damit, dass hier Fragen beziehungsweise in erster Linie wohl Forderungen aufgemacht werden, die so gar nicht losgelöst diskutiert werden können. Ich will das nur, um hier nicht die ganzen Diskussionen und ganzen Ausführungen zu wiederholen, an zwei Punkten wirklich noch mal deutlich machen.
Der eine Punkt ist die Frage, Sie haben es eben ja auch angesprochen, Herr Kollege Jaeger, die Frage einer direk
ten finanziellen Beteiligung an Erneuerbare-EnergienAnlagen. Da ist ja nun erst mal die Frage zu stellen: Wie soll das denn überhaupt vonstattengehen? Soll das auf den Grundlagen von Raumordnungsrecht erfolgen? Der Minister hat ja ausgeführt, wer dann möglicherweise für die entsprechenden Raumentwicklungspläne oder wer heute für die entsprechenden Raumentwicklungspläne zuständig ist. Sollen wir bestimmte Aufgaben ans Land dann an uns heranziehen? Sollen wir bestimmte landesgesetzliche Regelungen zusätzlich schaffen, damit entsprechend übers Raumordnungsrecht dort eingegriffen werden kann?
Wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Minister, ist das ja wohl eine der Fragen, die in diesem Gutachten mit geklärt werden sollen, Fragen, die also zum heutigen Zeitpunkt, wo wir über diesen Antrag entscheiden sollen, in ihrem Hintergrund noch längst nicht geklärt sind.
Und die weitere Frage, die sich in dem Zusammenhang dann natürlich auch stellt, ist – Sie haben es ja angesprochen –, was die Frage der finanziellen Möglichkeiten in diesem Land angeht. Aber es ist ja nicht nur die Frage der finanziellen Möglichkeiten desjenigen, der sich dort beteiligen will, sondern es ist natürlich auch eine Frage, dass ich dafür eine Rechtsgrundlage schaffen muss. Ich kann ja nicht einfach sagen, da ist ein Windparkbetreiber oder jemand, der das machen will, und den verpflichte ich jetzt ohne irgendeine rechtliche Grundlage dazu, dass er Dritte daran beteiligt. Und wen soll er beteiligen? Soll er die einzelnen Einwohner beteiligen oder ist er in erster Linie verpflichtet, die Kommunen zu beteiligen?
Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat zumindest vor, sich ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen und das dann zu diskutieren, wenn wir auch die entsprechenden fachlichen Grundlagen dafür haben. Dieser Antrag bietet sie zumindest nicht.
Und ein zweiter Punkt, den ich ganz kurz noch anreißen will, ist die Frage der Grundsteuer. Gewerbesteuer ist ja schon angesprochen worden, aber es ist hier noch ein Punkt aufgeführt worden, dass die Ausweitung von Flächen innerhalb des Windparks dergestalt erfolgen soll, dass sie sämtlich mit Grundsteuer B zu veranlagen sind.
Erstens. Das sind ja im Regelfall Flächen, die weiterhin noch landwirtschaftlich genutzt werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen unterliegen aber nun mal der Grundsteuer A.