Zumindest, und das haben Sie ja heute auch gesagt, in der Januarsitzung versicherte der Minister, dass er dazu bereit ist und es auch als Minister durchsetzen wird. Deshalb frage ich trotzdem, auch wenn heute ganz vage am Horizont gesagt worden ist, eventuell gilt Ihr Ministerwort vom Januar, denn im Pressespiegel am 6. Mai las ich, dass mehrere Länder, auch Mecklenburg-Vorpom- mern, keine Landesregelung wollen. Da war ich doch etwas erstaunt.
Das war natürlich auch Anlass für mich, eine Pressemitteilung herauszugeben. Und die heftige Reaktion des Kollegen Waldmüller darauf zeigte mir, dass die CDU vehement Mietbremsen ablehnt. Und, Kollege Waldmüller, ich kann Ihnen versichern, als Atheistin stelle ich meine Forderungen nicht gebetsmühlenartig, so, wie Sie es formuliert haben. Als Abgeordnete habe ich das Recht und auch die Pflicht, meine Meinung zu äußern, und mehr habe ich nicht getan. Und daran werden Sie dann auch nichts ändern.
Und ich will richtigstellen: Die Mieten in Rostock sind nicht etwa gesunken, wie Sie behauptet haben in der Presseerklärung. Der Rostocker Mietspiegel von 2013 weist für alle Bauten bis 1990, ob in konventioneller oder industrieller Bauweise, durchweg höhere Mieten gegenüber dem Mietspiegel 2011 aus. Lediglich bei Neubauten von 1991 bis 2012 in normalen und in guten Lagen sind in vier Fällen die Mittelwerte etwas geringer als im Mietspiegel 2011, das aber nur, weil die Mietspanne größer wurde. Die Mietpreise an der oberen Grenze der Mietspanne sind auch in diesen vier Fällen höher als 2011. Die Mieten in der Innenstadt liegen durchaus über 10 Euro Nettokaltmiete.
Frau Dr. Karlowski, nein, Entschuldigung, Frau Gerkan, Kollegin Gerkan hat es ja auch gesagt. Das sind eben Fakten und diese Fakten müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Meine Forderungen sind also berechtigt, denn am 15. Mai widmete sich sogar die „Ostsee-Zeitung“ diesem Thema. Und siehe da, sowohl die Bündnisgrünen als auch die SPD sehen ebenfalls Handlungsbedarf auf Landesebene, während das Ministerium noch nicht entschieden hat. Deshalb ist der Antrag der Bündnisgrünen heute also auch folgerichtig.
Nun prüft beispielsweise Brandenburg auch noch, aber die Beweggründe sind völlig andere. Während Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern an einer Bundesratsinitiative arbeitet, um die Mietbremse viel schärfer anzuziehen und auch in der Bauministerkon- ferenz am 22. März 2013 für eine erneute Änderung des Mietrechtes eintrat, sieht Mecklenburg-Vorpommern keinen Bedarf für Änderungen oder gar das Investitionsklima bedroht. Wo bleibt denn da Ihre soziale Gerechtigkeit, frage ich jetzt einfach mal in Richtung SPD.
In der Bauministerkonferenz im März sprachen sich neun Länder dafür aus, Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehenden Mietverträgen stärker zu begrenzen und vor allem eine wirksame Obergrenze bei Neuvermietung einzuziehen. Auch die Einschränkung von Mietminderungsrechten bei energetischer Sanierung soll rückgängig gemacht und die Umlage von Modernisierungskosten gesenkt werden. Auch sollten Kommunen verstärkt Milieuschutzsatzungen erlassen, um drastischen Mietsteigerungen durch Luxusmodernisierung zu begegnen.
Ich verhehle nicht, die Forderungen der LINKEN gehen über die der SPD und der GRÜNEN hinaus. So halten wir LINKEN bei Neuvermietung eine Erhöhung der Miete nur für gerechtfertigt, wenn damit wohnwertverbessernde Maßnahmen verbunden sind. Die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum, also für Miete, Strom, Warmwasser, Heizung, soll 30 Prozent des Nettoeinkommens eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes nicht überschreiten. Das ist durch soziale Wohnraumförderung und Wohngeld sicherzustellen. Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung sind zu übernehmen. Umzüge, etwa wegen höherer Miete nach erfolgter Modernisierung, darf es nicht mehr geben. Die Modernisierungsumlage sollte auf 5 Prozent sinken und nur für die Amortisationsdauer gelten. Dafür sollen Investoren einen Rechtsanspruch auf Förderung haben.
Jedoch sind die Forderungen der Mehrheit der Bundesländer ein richtiger Schritt zu einer sozial ausgewogenen Mietrechtsregelung und zu unterstützen. Bundesweit geltende gesetzliche Regelungen wären allemal besser als Insellösungen auf Basis von Verordnungen, zumal der Aufwand dafür, beispielsweise für Gutachten, sehr hoch ist. Aber der Spatz in der Hand ist uns lieber als die Taube auf dem Dach, deshalb stimmt meine Fraktion dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Ich erwarte zudem, dass die Regierungsfraktionen sich auch hinter den Minister stellen.
Und ein letztes Wort auch noch mal an den Fraktionsvorsitzenden der CDU Vincent Kokert, auch wenn er jetzt gerade nicht da ist:
Wenn Sie öffentlich einräumen, dass es in den Zentren der Universitätsstädte Rostock und Greifswald, ich zitiere, „punktuelle Probleme bei der Mietpreisentwicklung“ gebe, verstehe ich Ihre ablehnende Haltung zu diesem Antrag überhaupt nicht, denn genau dort, wo es solche punktuellen Probleme gibt, soll ja ausschließlich die Landesverordnung wirken. Und es ging uns niemals um eine flächendeckende Regelung in der Landesverordnung. Es geht uns wirklich um punktuelle Insellösungen in dieser Verordnung und mehr fordern wir vom Minister nicht. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute beschäftigt sich der Landtag zum wiederholten Male mit dem Mietrechtsänderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Mieterinnen und die Mieter.
In der vom Bundestag beschlossenen Mietrechtsnovelle ist die Öffnungsklausel für die Länder für eine abgesenkte Kappungsgrenze in Paragraf 558 Absatz 3 BGB enthalten. Die Länder werden laut Paragraf 558 ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung einzelne Gemeindegebiete oder Teile von Gemeindegebieten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten ist dem Vermieter dann nur noch erlaubt, bei bestehenden Mietverhältnissen die Mieten innerhalb von drei Jahren und bis zu 15 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. In allen anderen Gebieten gilt die alte Regelung, eine Erhöhung bis zu 20 Prozent.
Im Immobilienbericht des Bundesbauministeriums heißt es, ich zitiere: „Die Wohnungsmieten sind im vergangenen Jahr nicht nur in den … Großstädten kräftig gestiegen. Auch in kleineren Städten wird bezahlbarer Wohnraum knapp. ,Aktuell zeichnen sich in einer zunehmenden Zahl von Städten und Regionen lange Zeit nicht mehr bekannte Wohnungsmarktengpässe ab.‘“ „,Diese Entwicklung hat sich seit 2010 beschleunigt‘, heißt es“ weiter „in dem Bericht, den das Ministerium nach 2009 zum zweiten Mal vorlegt, um die Entwicklungen auf dem Wohn- und Immobilienmarkt in den vergangenen Jahren nachzuzeichnen. Bundesweit stiegen die Mietpreise bei Neuvermietungen im Schnitt um 2,9 Prozent. Die höchsten Mietpreissteigerungen gab es demnach 2011 vor allem in den Großstädten und Metropolen. Den Spitzenplatz nahm allerdings“ die Hansestadt „Greifswald ein“ – es wurde schon erwähnt – mit 10,4 Prozent.
„,Die hohen Neuvermietungsmieten von heute sind also die Vergleichsmieten von morgen‘, folgert der Präsident“ des Deutschen Mieterbundes „Franz-Georg Rips. Besonders in Universitätsstädten unterscheidet sich das aktuelle Mietniveau laut DMB von der Durchschnittsmiete. … Den Grund für diese Entwicklung sieht“ er „in einer Gesetzeslücke. Beim Abschluss eines neuen Vertrags könnten die Vermieter die Preise nahezu nach Belieben festsetzen. Die Konsequenz daraus sei, dass Wiedervermietungen deutlich über den bestehenden Preisen erfolgen. Der“ Deutsche Mieterbund „fordert daher eine Obergrenze von maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit unterstützt der Mieterbund vier Monate vor der Bundestagswahl entsprechende Gesetzespläne der SPD.“
Und, meine Damen und Herren, wer jetzt noch im Angesicht dieser Tatsachen behauptet, es gibt keinen Handlungsbedarf, der ignoriert nicht nur die Probleme im Land, sondern lässt die Mieterinnen und Mieter im Land mit ihren Problemen allein. Für alle Menschen hat das Mietrecht eine zentrale Bedeutung, denn die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz.
Selbstverständlich darf damit nicht sorglos umgegangen werden. Im Jahre 2001 wurde mit dem breiten gesellschaftlichen Konsens das soziale Mietrecht modernisiert und eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen. Wir Sozialdemokraten setzen auf bezahlbares Wohnen und darauf, dass das soziale Mietrecht erhalten bleibt.
Da der Mietwohnungsmarkt in unserem Land territorial beziehungsweise regional so unterschiedlich stark ausgeprägt ist, kann es auch kein allgemeinverbindliches Konzept geben. So ist die Situation in den Städten wie Rostock, dort in der Innenstadt, und Warnemünde, aber auch in den Innenstädten von Greifswald, Stralsund oder Wismar, sicher auch in einigen Kur- und Ostseebädern genau zu untersuchen, ob es dort schon zu Verwerfungen auf dem Mietwohnungsmarkt gekommen ist.
„Auch bei dem Anfang Mai in Kraft getretenen Mietrecht- änderungsgesetz sieht der“ Deutsche Mieterbund „Verbesserungsbedarf. … ,Die neue KappungsgrenzenRegelung hat einen Geburtsfehler‘ … Sie müsse für alle Städte in allen Bundesländern gelten. ,Wir halten es für falsch, dass es in das Belieben der Länder gestellt wird, ob und für welche Städte sie die Kappungsgrenze senken wollen‘“, so der Deutsche Mieterbund. „Die neue Kappungsgrenze löse darüber hinaus das Problem auf den engen Wohnungsmärkten nicht, sagte Rips. Laut Einschätzung des“ Deutschen Mieterbundes „fehlen schon heute 250.000 Wohnungen, und die Situation werde sich noch verschärfen...“ Herr „Rips richtete deshalb einen Appell an“ alle „Politiker: ,Wir brauchen deutlich mehr Wohnungsneubau, vor allem Wohnungen im mittleren und unteren Preissegment, mehr Mietwohnungen und mehr Sozialwohnungen.‘“
An dieser Stelle kann ich Herrn Rips nur zustimmen. Der Wohnungsneubau, der zurzeit zum Beispiel in meiner Heimatstadt Rostock umgesetzt wird beziehungsweise welcher noch in Planung sich befindet, verlangt Nettokaltmieten ab 10 Euro pro Quadratmeter aufwärts. Und diese teuren Neubauten entstehen genau in den Stadtgebieten, in denen der Mietwohnungsmarkt schon jetzt stark beansprucht ist. Das heißt, dass dieser Wohnungsneubau die Situation für bezahlbares Wohnen in diesen Gebieten verschärft, anstatt zu verbessern. Und warum ist das so? Weil die Marktmechanismen, Angebot, nur für hohe Mieten gelten, aber die Nachfragen sich auf bezahlbare Mieten beschränken. Also was wir brauchen, sind Wohnungsneubauten zu bezahlbaren Mieten weit unter der 10-Euro-Grenze.
Weiter brauchen wir eine stete Kontrolle und Überprüfung darüber, wie viel Mietwohnraum ohne Genehmigung dem Markt entzogen wurde, zum Beispiel durch Umnutzung in Büro- und Gewerberäume oder zu Ferienwohnungen.
Ein weiterer Aspekt in dieser ganzen Diskussion sind die immer weiter steigenden Betriebskosten, die sogenannte zweite Miete. Auch hier gilt es, verstärkt Einsparungen und Effizienzsteigerung in den Fokus zu nehmen.
Die Behauptung der Gegner der Einführung einer Kappungsgrenze, dieses verhindere Investitionen, muss erst einmal nachgewiesen werden, denn wer bei den seit einiger Zeit sehr niedrigen Zinsen von zwei bis drei Prozent bei Beibehaltung der Modernisierungsumlage von elf Prozent nicht in seine Bestände beziehungsweise in den Neubau investiert, der will es auch später nicht tun. – Anmerkung von Herrn Elgeti, Vorstand der TAG Hamburg, Ende 2012 im Fernsehen zu dieser Tatsache: „Man muss auch mal Glück haben.“
Meine Damen und Herren, die ersten Länder sind beispielhaft vorangeschritten. So hat die bayerische Landesregierung für München per Kappungsgrenzensenkungsverordnung mit Veröffentlichung am 15. Mai 2013 bereits reagiert.
Diese soll flächendeckend für Hamburg insgesamt gelten. In Nordrhein-Westfalen ist eine entsprechende Rechtsverordnung ebenfalls in Vorbereitung.
(Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie können doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)
Natürlich wird die von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Mietrechtsnovelle von uns Sozialdemokraten in ihrer Gesamtheit scharf kritisiert. Dennoch sollte auch durch unser Bauministerium an dieser Stelle geprüft werden, inwiefern in Mecklenburg-Vorpommern angespannte Wohnungsmärkte vorhanden sind, um dort per Rechtsverordnung eine Kappungsgrenze einzuziehen, denn die Verabschiedung einer solchen Verordnung muss gut begründet sein.
Die SPD-Landtagsfraktion hat hierzu einen eigenen Antragsentwurf entwickelt und unserem Koalitionspartner zur Mitzeichnung vorgelegt. Leider und mit Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die CDU-Fraktion selbst diesen Prüfauftrag leider nicht mittragen kann und will,
(Heinz Müller, SPD: Warum eigentlich nicht? – Regine Lück, DIE LINKE: Schade, schade! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
umso unverständlicher, Herr Minister Glawe, da Sie gerade zugesichert haben, diese Prüfung vorzunehmen.
(Heinz Müller, SPD: Ja. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)
Und ich glaube, es wäre ein ganz klares, deutliches Zeugnis der Landesregierung und des Landesparlamentes an die Mieterinnen und Mieter im Land, zu sagen, jawohl, wir werden dieses tun, meine Damen und Herren.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Minister Harry Glawe und Wolfgang Waldmüller, CDU)