das, was Sie schon im Januar dazu gesagt haben oder auch Kollege Waldmüller, ist ja nachzulesen im Plenarprotokoll der 35. Landtagssitzung. Ich will es mir hier sparen, das noch mal zu wiederholen. Ich erwarte einfach, dass diese Prüfung umgehend umgesetzt wird und wir dann hier demnächst oder auch im Ausschuss die ersten Ergebnisse diskutieren können.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir dem vorliegenden Antrag aufgrund unserer Koalitionsvereinbarung leider nicht zustimmen können –
(Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Regine Lück, DIE LINKE: Das enttäuscht mich.)
werden wir alle sich uns bietenden Möglichkeiten nutzen, das Thema „Bezahlbares Wohnen“ weiter aufrechtzuerhalten. So werde ich zum Beispiel am Freitag an der Konferenz „Miteinander für bezahlbares Wohnen“ in Hamburg teilnehmen und dort entsprechende Handlungsempfehlungen mitnehmen. Auch im Rahmen unserer Arbeit in der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vor- pommern“ werden wir das Thema „Bezahlbares Wohnen“ weiter im Interesse unserer Mieterinnen und Mieter bearbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: Das war klar und deutlich, Rainer.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für viele Menschen haben sich in den letzten Jahren die Mietnebenkosten schon zu einer Art zweiter Miete entwickelt. Steigende Grundsteuern, höhere Gebühren und natürlich die Entwicklung bei den Energiekosten verteuern überall das Wohnen.
Durch das Anfang Mai in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz ist es nunmehr den Ländern überlassen, ob und für welche Städte sie die Kappungsgrenze senken wollen. Die Neuregelung ermöglicht es dem Land, für Städte mit gefährdeter Wohnungsversorgung den maximalen Anstieg der Mieten von bisher 20 auf 15 Prozent zu senken. Auf dem jüngst in München durchgeführten 65. Mietertag des Mieterbundes mahnte dessen Präsident Franz-Georg Rips, Zitat: „Die Menschen können das Wohnen zum Teil nicht mehr bezahlen.“ Zitatende.
schwachen liegt der Anteil teilweise schon bei bis zu 50 Prozent. Insbesondere Geringverdiener, junge Familien und Studenten sind vor große finanzielle Probleme gestellt. Gerade bei Neuvermietungen setzt sich eine dramatische Preisspirale in Gang. Grund ist letztlich eine Gesetzeslücke, die es dem Vermieter erlaubt, bei Neuvermietung nahezu nach Belieben die Preise festzulegen. Zu Recht stellt Herr Rips hierzu fest, Zitat: „Die hohen Neuvermietungsmieten von heute sind also die Vergleichsmieten von morgen.“ Zitatende.
Damit diese Entwicklung eben nicht eintritt, ist unserer Meinung nach die Politik gefordert. Schon heute sagen 89 Prozent der Deutschen, dass die Bundesregierung im Bereich der Wohnungspolitik versagt hat. Und dieses Gefühl der Massen trügt keineswegs, sondern basiert auf Fakten. Das Land wäre also in der Tat gut beraten, die Kappungsgrenze für Mietsteigerungen zu senken. Die Politik steht in der Verantwortung, Preisexzesse auf dem Rücken von Geringverdienern und Familien zu verhindern und für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. So gesehen unterstützt die NPD-Fraktion die Forderung des Deutschen Mieterbundes ausdrücklich. Da die Fraktion der GRÜNEN diese Forderung aufgenommen und hier eingebracht hat, werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich zunächst begrüßen, dass die Mietrechtsnovelle der Bundesregierung auf positive Resonanz bei der Fraktion DIE GRÜNEN trifft.
Und, meine Damen und Herren, ich schlussfolgere daraus, dass Ihnen an einer differenzierten Bewertung der Mietsituation in Mecklenburg-Vorpommern gelegen ist. Eine solche Bewertung wird von uns begrüßt, das habe ich in der Vergangenheit auch, denke ich, mehrfach deutlich gemacht, nämlich immer dann, wenn es einen neuen zentralistischen Vorstoß der Linkspartei gab.
Aber, Frau Gerkan, ich hatte natürlich aus Ihren Worten schon auch die Feinheit vernommen, dass Sie verzichtet haben auf eine bundeseinheitliche Regelung, also landesweite Regelung, auf die Forderung zu verzichten. Da muss ich ja glatt meine Rede noch mal überdenken oder mein Lob an Sie überdenken.
Unser klarer Grundsatz war, ist und bleibt: Mietmärkte sind regionale Märkte und wo es zu regionalen Herausforderungen kommt, muss auch regional und nicht zentral gegengesteuert werden.
Und dazu bedarf es eines ausreichenden Augenmaßes und die Mietrechtsnovelle der Bundesregierung ist eine Novelle mit Augenmaß.
Frau Gerkan, Sie sagten gerade, Sie fordern die konsequente Umsetzung der Kappungsgrenze auf Landesebene. Das, glaube ich, hat der Minister Glawe Ihnen gerade eben auch sehr deutlich gesagt.
Und, Frau Lück, auch Ihnen sei gesagt – und ich nehme das einfach mal so –, auf das Wort des Ministers können Sie sich selbstverständlich verlassen.
Aber es wird – das wird so sein –, es wird keine Landesregelung geben, sondern es wird eine Regelung dort geben in speziellen Regionen, wo es diese Verwerfungen gibt,
(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist doch nichts anderes. Das ist doch wohl jetzt Wortklauberei. Seien Sie mal ehrlich! – Zuruf von Minister Harry Glawe)
Eine Landesregelung oder sogar eine Bundesregelung, eine Bundesregelung haben Sie sogar gefordert. Eine Kappungsgrenze, eine Bundesregelung, eine Landesregelung ist doch völliger Unsinn,
wenn wir regional unterschiedliche Märkte und Vorkommen haben. Also machen Sie sich nicht lächerlich.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Mietrechtsänderung bietet hierfür viele Ansätze. Einer betrifft die Beschränkung der Mietpreissteigerungen in Ballungsräumen.
Und noch einmal: Wir reden davon, wir reden von bestehenden Mietverträgen, wo rückwirkend die letzten drei Jahre betrachtet werden. Hier erhalten die Landesregierungen, wir haben es gehört, mit der Mietrechtsänderung des Bundestages die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Gemeinden oder Teile von Gemeinden festzulegen, in denen diese Kappungsgrenze nur noch 15 Prozent
beträgt. Die Möglichkeiten der Mieterhöhungen wurden damit für den Zeitraum für bestimmte Gebiete deutlich reduziert, und ich betone, für bestimmte Gebiete, die hinsichtlich dieser Mieterhöhungen geprüft werden müssen.
(Rainer Albrecht, SPD: Na was denn? Ich höre! Ich bin ganz Ohr. – Helmut Holter, DIE LINKE: Jetzt aber klar und deutlich!)
Wie der Minister bereits deutlich gemacht hat, werden die Mietpreissteigerungen in den Ballungsräumen …