Protokoll der Sitzung vom 29.05.2013

Sie haben ja auf Bundesebene diese Mietrechtsnovelle mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist auch gut so.)

Was wir hier lediglich fordern als Bündnisgrüne, ist die folgerichtige konsequente Umsetzung auf Landesebene. Wir hätten sicher als Bündnisgrüne den einen oder anderen Programmpunkt gerne mit aufgenommen, aber wir wollen ja nicht die Zustimmung der Koalition hier gefährden. Als Bündnisgrüne hätten wir beispielsweise gerne die Änderung mit reingenommen, neu erstellte Wohnimmobilien mit reinzunehmen, da hier ja der größere Handlungsbedarf besteht. Der Preisanstieg ist hier deutlich oberhalb der Inflationsrate. Aber auch das haben wir rausgelassen, um hier den kleinsten gemeinsamen Nenner auch mit der CDU zu schließen. Ebenso hätten wir gerne eine bundeseinheitliche Regelung mit hineingenommen, aber auch das haben wir gelassen. Wir wollen testen, ob dieser Minimalantrag durchkommt, ob die CDU hier ihren Zielen treu bleibt.

Gewiss ist Mecklenburg-Vorpommern nicht mit Berlin zu vergleichen,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Diese Erkenntnis ist schon mal was wert.)

aber es ist doch offensichtlich, dass unser Bundesland sehr unterschiedlich strukturiert ist.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Während es im ländlichen Raum, abgesehen natürlich jetzt mal von den touristischen Gebieten, meist ausreichend bezahlbaren Wohnraum gibt, sieht es doch in den Zentren, wie vor allen Dingen in den Universitätsstädten Greifswald und Rostock, zunehmend schwieriger aus.

Ausschlaggebend für die Miethöhe ist insbesondere die Lage. In bevorzugten Stadtteilen wird der Wohnraum immer knapper, meine Damen und Herren. Im großstädtischen Bereich hat die Finanzmarktkrise die Nachfrage zusätzlich noch verschärft. Hier bei uns in MecklenburgVorpommern steht die Verteuerung des Wohnens insbesondere bei kleinen Wohnungen im Gegensatz zum geringen Einkommen der Bürgerinnen und Bürger. Hier möchte ich Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner nennen, aber eben auch Studentinnen und Studenten. Sie finden in Greifswald nur noch schwer bezahlbaren kleinen Wohnraum.

Durch unseren Antrag, unseren Antrag von den Bündnisgrünen, wollen wir erreichen, dass keine weitere Segregation erfolgt. Wir beobachten eine zunehmende Trennung von sozialen Gruppen. Die Reichen beziehen die besten Plätze, während sich finanziell Schwache nur die Randplätze beziehungsweise die heruntergewirtschafteten Wohnungen leisten können. Das führt zu ungleichen Lebenschancen und zu sozialen Brennpunkten. Studenten leisten hier noch einen wichtigen Beitrag für die Durchmischung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen.

Der von der Bundesregierung, Sie haben ihn sicher gelesen, vorgelegte Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vom 20.11.2012 unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit unseres Antrages. So lag die Mietpreissteigerung bundesweit nur bei rund 3 Prozent, also genau waren es 2,9. Die höchsten Mietpreissteigerungen gab es 2011 vor allem in den Großstädten und Metropolkernen. Während in Berlin ein Zuwachs von 7,4, in Hamburg ein Zuwachs von 7,5 zu verzeichnen war, hat Greifswald im Vergleich zum Vorjahr sogar die größte, ja,

bundesweit die größte Zuwachsrate mit einem Plus von 10,4 Prozent zu verzeichnen.

Am 27.12.2011 schrieb der Mieterbund, auch in Rostock weise der neue Mietspiegel im Innenstadtbereich bereits bei den Bestandsmieten 10 Euro pro Quadratmeter und mehr aus. Gut, Statistik ist nicht immer eins zu eins zu sehen und ist mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, weil die Mietspiegel nicht immer eins zu eins zu vergleichen sind, aber es zeichnet sich dennoch eine gewisse Tendenz hier ab. Mietsteigerungen weisen sich bundesweit in kleineren Städten auf, vor allen Dingen dort, wo wir steigende Studentenzahlen haben. In MecklenburgVorpommern gibt es insbesondere einen steigenden Bedarf an kleinen Wohnungen.

Das zeigt deutlich, um die Mietpreisspirale zu dämpfen, also speziell in Greifswald und Rostock, muss Mecklenburg-Vorpommern den durch den Bund gesetzten Freiraum, den vor allen Dingen eben Schwarz-Gelb dort gesetzt hat, unverzüglich hier auch im Land nutzen. Wir Bündnisgrüne halten für die am stärksten betroffenen Regionen eine Mietpreisdeckelung innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete für geboten. Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Gerkan.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Mietpreis bewegt landauf, landab die Gemüter und ist auch hier in diesem Hohen Hause praktisch in jeder Landtagssitzung in diesem Jahr Thema gewesen, und das ist auch richtig so, denn vernünftige Wohnbedingungen zu bezahlbaren Preisen, das ist das Ziel von SPD und CDU in diesem Land, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Richtig, richtig, richtig.)

Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz auf Bundesebene sind einige Weichenstellungen vorgenommen worden dahin gehend, dass vernünftige energetische Sanierungen nicht am Mietrecht scheitern müssen. Neben anderen Änderungen ist auch Vorsorge getroffen worden, gegen übermäßige Preissteigerungen bei Mietwohnungen vorgehen zu können, und in dem Falle können das die Länder. Dort, wo das Problem konzentriert auftritt, weil die Bevölkerung schneller wächst, als Wohnungen gebaut werden können in den jeweiligen Stadtteilen, ist es auch wichtig, Ansprüche auf Wohnflächen nicht umfassend zu regeln, sondern dafür Sorge zu tragen, dass Wohnflächen gebaut werden können.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird darauf hinwirken. Wir können aber nur auf die Mieten und

auf die Mietverträge einwirken, die bereits heute gelten. Wir können es nicht auf neue Mieten anwenden.

(Rainer Albrecht, SPD: Leider.)

Sie können per Verordnung Gemeinden oder auch Teile von Gemeinden bestimmen, in denen eine Kappungsgrenze gelten soll. Das ist vorhin schon gesagt worden von den GRÜNEN, auf 15 Prozent statt 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete kann dies begrenzt werden. Mit anderen Worten: Dort können die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dann nur bis zu 15 Prozent erhöht werden, wenn es die ortsübliche Vergleichsmiete hergibt.

Eine Voraussetzung für diese Kappung nach oben ist nach dem Willen des Gesetzgebers, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil davon besonders gefährdet ist. Es müssen mit anderen Worten erhebliche Engpässe mit der Versorgung zu angemessenen Bedingungen herrschen, damit eine solche Verordnung rechtmäßig erlassen werden kann. Und wenn man einen Moment über die Tragweite der Regelung nachdenkt, wird man mühelos erkennen, dass eine solche Regelung nur mit Augenmaß und nicht quasi mit einer Gießkanne über das Land verteilt werden kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Regine Lück, DIE LINKE: Das will ja auch keiner.)

Denn wenn ich die Möglichkeiten einschränke, mit meiner Immobilie marktgerechte Erträge zu erzielen, werde ich auch zusehen, dass meine Erträge auf eine andere Art und Weise erwirtschaftet werden, sei es, dass ich nicht mehr in dem Maße in die Instandhaltung investiere oder dass ich mein Geld aus dem Immobilienbereich abziehe und in andere Bereiche investiere. Und was wäre die Folge? Wären die Mieter zufriedener? Gäbe es dadurch zusätzliche Wohnungen? Wahrscheinlich nicht. Bei derartigen Eingriffen in das Eigentum, und um nichts anderes handelt es sich bei dieser Regelung, muss man sehr sorgfältig prüfen, ob die zu Recht eng gefassten Voraussetzungen vorliegen.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig.)

Wenn sich herausstellt, dass in der einen oder anderen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern diese Dinge notwendig sind, wird die Landesregierung eine solche Verordnung erlassen. Nichts anderes habe ich schon im Januar dieses Jahres hier gesagt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Wolfgang Waldmüller, CDU: Genau.)

Und dabei bleibt es auch.

Wir dürfen eines nicht vergessen: Der beste Mieterschutz, auch vor zu hohen Mieten, ist ein ausgeglichener Wohnungsmarkt und den haben wir weitestgehend in Mecklenburg-Vorpommern. Frau Gerkan hat die Problemregionen Rostock oder Greifswald, manchmal auch teilweise in Schwerin angesprochen.

Meine Damen und Herren, im Land stehen zehn Prozent aller Wohnungen leer. Das heißt, wir haben punktuelle

Probleme, aber wir haben auf dem Wohnungsmarkt hier in Mecklenburg-Vorpommern kein Problem, was man flächendeckend betrachten kann,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist aber nicht das Argument.)

und daraus kann man auch keinen politischen Honig saugen, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Die Landesregierung prüft die Lage, wird, wenn nötig, eine Verordnung erlassen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das hoffen wir.)

Darauf können Sie sich dann auch berufen. Der Wirtschaftsminister und Bauminister steht zu seinem Wort. – In dem Sinne vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lück für die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Vizepräsidentin.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Seit knapp einem Monat gilt ja nun das neue Mietrecht, ein Mietrecht, das, ich weiß, Sie mögen es nicht gerne hören, die Kosten der energetischen Modernisierung einseitig bei den Mieterinnen und Mietern ablädt und ihre Rechte auch beschneidet, und das will ich Ihnen noch mal klarmachen. Das wiederhole ich auch gerne noch mal, zum dritten Mal, in der heutigen Landtagssitzung, da wir ja zum Mietrecht schon zweimal Anträge eingereicht hatten in diesem Jahr, nämlich genau zu diesem vorliegenden Thema. Und ich werde dies auch weiter tun, bis die Änderungen des Mietrechts vom Tisch sind, weil wir für ein sozial ausgewogenes und für ein klimagerechtes Mietrecht streiten.

Selbst Union und FDP bekamen angesichts des massiven Widerstandes gegen das Gesetzvorhaben kalte Füße. Deshalb gab es unmittelbar vor der Beschlussfassung am 13. Dezember letzten Jahres noch Änderungen am Gesetzestext, wenn Sie sich erinnern können. Aber anstatt gleich im Gesetz und damit bundesweit einheitlich und auf Dauer Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Bestandsmieten einzuschränken, liegt es nun im Ermessen der Länder, tätig zu werden.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es.)

Die Länder können Rechtsverordnungen erlassen, der Minister hat es gesagt, für die Dauer von fünf Jahren, vorausgesetzt, es wird Wohnungsnot in den Gemeinden oder, so heißt es auch in dem Gesetz, Gemeindeteilen anerkannt.

Der Antrag der Bündnisgrünen fordert also das Land nun auf, diese Mietbegrenzungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um bei angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen.

Nehme ich Minister Glawe beim Wort, wird das Land ja tätig werden.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Wenn die Voraussetzungen da sind.)