Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

dann wird mir, und ich war einer der Gegendemonstranten, schlecht.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Aber wenn Sie dann sich mal mit den Polizeibeamten unterhalten, die – und jetzt sage ich ganz deutlich, leider – nach dem Gesetz solche Veranstaltungen schützen müssen, und wenn Sie dann mal hören,

(Tino Müller, NPD: Das ist lächerlich!)

was die Polizeibeamten von solchen Veranstaltungen und von Ihnen halten, dann möchte ich das hier lieber nicht zitieren,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

weil dann würde mir die Präsidentin ganz zu Recht nicht nur einen Ordnungsruf geben, dann würde sie mich rausschmeißen.

(Michael Andrejewski, NPD: Oh ja, nur Mut!)

So denken die Beamten, und diese Beamtinnen und Beamten, meine Herren von der NPD, haben sicherlich ganz viele Wünsche,

(David Petereit, NPD: Reden Sie sich das mal schön!)

auch ihre Gewerkschaft hat ganz viele Wünsche. Aber eins wollen die ganz bestimmt nicht,

(Michael Andrejewski, NPD: Von Ihnen rausgeworfen werden.)

dass Sie sich hier hinstellen und sich als Interessenvertreter unserer Beamtinnen und Beamten hinstellen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Darauf können die gern verzichten, darauf möchten die auch verzichten

(Michael Andrejewski, NPD: Müssen.)

und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zurück zu unserem Antrag. Mit der Aufnahme der Zollvollzugsbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz würde nicht allein die Frage der Eilzuständigkeit zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit endlich eine einheitliche Regelung erfahren. Nein, Herr Müller, es würde eine weitere Schieflage geklärt, die das Pensionseintrittsalter betrifft.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Derzeit heißt es im Paragrafen 5 Absatz 1 des besagten Gesetzes: „Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden.“ Diese Regelung ist wegen der hohen Belastungen, denen auch die Bundespolizeiangehörigen ausgesetzt sind, nur allzu verständlich. Völlig unverständlich, wenn nicht gar ungerecht ist es, wenn Zollvollzugsbeamte fünf Jahre länger Dienst tun müssen.

Eins muss natürlich auch gesagt werden, das Bundespolizeibeamtengesetz ist kein Laufbahngesetz. Dazu müsste extra die Bundespolizeilaufbahnverordnung geändert werden, wären im Prinzip Nachverhandlungen notwendig. Möglich wäre auch, wie von Zollgewerkschaftern 2010 gefordert, ein eigenes Laufbahnrecht mit vergleichbaren beziehungsweise gleichen Regelungen wie bei der Bundespolizei für beispielsweise das Eingangsamt A7 mittlerer Dienst, Stellenobergrenzen, das Aufstiegsverfahren oder die besondere Altersgrenze. Mit der Aufnahme von Zollvollzugsbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz wäre aber auch in dieser Hinsicht immerhin ein erster Schritt getan.

Uns ist dieses Thema wichtig, daher beantrage ich im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Genau. Haben wir noch nicht gehabt.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch mal auf die Punkte eingehen, die sehr unsachlich hier von Herrn Müller vorgetragen wurden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Müller, Tino, unsachlich vorgetragen wurden.)

Erstens. Herr Müller, Sie sagten, meine Fraktion greift Gedanken anderer auf.

(Heinz Müller, SPD: Wenn man keine eigenen hat.)

Herr Müller, das muss man auch tun, wenn zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei genau das fordert als Fachleute. Die Gewerkschaft der Polizei, das ist eine Organisation, die vertritt die Interessen unserer Polizeibeamten.

(Heinz Müller, SPD: Im Gegensatz zu Ihnen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das überrascht jetzt.)

Und wenn die, mein lieber Herr Senator Müller, zu der Auffassung gelangen,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

dass genau das gemacht werden müsse, was mein Kamerad Tino Müller eben hier vorgetragen hat,

(Heinz Müller, SPD: Volksgenosse. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dann ist das nicht nur das gute Recht eines freigewählten Abgeordneten der NPD, das zu tun, sondern dann empfindet das der Herr Müller als Pflicht, und dieser Pflicht ist er nachgekommen.

Zweiter Punkt, was Sie sagten, die Polizeibeamten wollen durch Anträge der NPD nicht vertreten werden. Ich weiß nicht, Sie wissen doch, wie viele Beamte wir hier in Mecklenburg-Vorpommern im Polizeidienst haben.

(Michael Andrejewski, NPD: Immer weniger.)

Und Sie sprechen im Plural und sagen, die wollen nicht. Ich sage Ihnen jetzt mal …

(Heinz Müller, SPD: Fragen Sie doch mal die Gewerkschaftsleute der Polizei, die sind doch die Fachleute, ob Sie die vertreten können!)

Schreien Sie doch nicht so laut! Schreien Sie doch nicht so laut, Herr Müller!

(Heinz Müller, SPD: Fragen Sie doch mal die Gewerkschaft der Polizei!)

Bleiben Sie ganz ruhig, auch wenn es Ihnen schwerfällt!

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Meine Damen und Herren, mein lieber Herr Müller, ich maße mir nicht an, für die Polizeibeamten zu sprechen,

(Heinz Müller, SPD: Aber ihre Personalräte!)

die Sie meinen, aber ich kann Ihnen sagen, auch wir kennen Polizeibeamte, das waren dann nicht wenige, die gesagt haben über den Herrn Müller, und damit meinten sie Sie und nicht den Tino Müller:

(Zuruf von Tino Müller, NPD)

„Wir halten den Müller für einen Schwätzer.“ Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Benennen Sie doch mal die Quelle! Das haben Sie doch neulich geträumt.)