Wir würden es ganz bestimmt schneller machen, wir würden das Verfahren ganz bestimmt fairer gestalten, wir würden die Verhandlungen ganz bestimmt auf Augenhöhe mit den Gewerkschaften führen und wir würden möglichst alles versuchen, damit es nicht zu einer so belasteten Atmosphäre kommt wie aktuell zwischen Frau Polzin und den Gewerkschaften. Aber LINKE und GRÜNE würden sich doch genauso wie unsere jeweiligen eigenen Fraktionen in den anderen Bundesländern auch das Recht herausnehmen, gesondert über die Beamtenbesoldung zu verhandeln. Hier einen anderen Eindruck zu erwecken, ist in meinen Augen unehrlich und führt nur zur weiteren Politikverdrossenheit, wenn sich nach dem Wahltermin dann wieder herausstellt, dass die Versprechungen von vor der Wahl nicht eingehalten werden. Und das sollte doch gerade DIE LINKE aus eigener Erfahrung wissen.
Wir GRÜNE sind nicht glücklich über die festgefahrene Situation, in die Frau Polzin das Land gegenüber den Beamtinnen und Beamten manövriert hat. Wir GRÜNEN halten das gemachte Angebot von Frau Polzin an die Beamtinnen und Beamten auch für verbesserungswürdig. Zum Beispiel könnten wir GRÜNEN uns eine ähnliche Lösung wie in NRW vorstellen, auch wenn jetzt DIE LINKE meint, das ist eine ganz schlechte Lösung, also eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses aus dem öffentlichen Dienst für die unteren Besoldungsgruppen bis A10. Das würde auch nicht den alten Landeshaushalt für das aktuelle Jahr gefährden. Die höheren Besoldungsgruppen könnten dann mit entsprechender zeitlicher Verzögerung, aber unter sofortiger Sicherung des Nettolohnes an die volle Höhe des Tarifabschlusses angepasst werden.
Die entsprechenden Mittel könnten ohne Nachtragshaushalt einfach dafür im nächsten Doppelhaushalt bereitgestellt werden. Der Gleichklang in der Besoldung zwischen Angestellten und Beamten könnte somit gesichert werden. Und durch die zeitliche Anpassungsverzögerung würde der finanziell angespannten Situation des Landes Rechnung getragen werden.
Lösung für unser Land zu finden. Ich kündige für meine Fraktion bereits an, dass wir im Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung beantragen werden, egal, ob nun der Antrag überwiesen wird oder ob wir bis zum Gesetzentwurf der Landesregierung warten müssen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um das gleich vorwegzunehmen: Die SPDLandtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern wird den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen, und dies aus mehreren Gründen.
Die Tarifparteien haben sich am 9. März 2013 über die Anpassung der Tarifverträge für die Tarifbeschäftigten der Länder im öffentlichen Dienst für 2013 und 2014 geeinigt. Konkret, die Erhöhung der Tabellenwerte – die Zahlen wurden hier schon genannt, darauf verzichte ich jetzt –, dieses Ergebnis wird als Anpassung für den Tarifbereich des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vor- pommern bereits umgesetzt.
Wie und in welcher Form das Tarifergebnis für die Beamtinnen und Beamten des Landes angepasst werden soll, wird über ein Landesgesetz geregelt und hier im Landtag beschlossen. Dass es eine Erhöhung der Bezüge geben sollte, darüber sind sich alle beteiligten Seiten einig. Damit meine ich selbstverständlich auch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Zu behandeln ist derzeit aber die Höhe der Anpassung.
Nun ist es natürlich auch für mich und meine Fraktion nachvollziehbar, gerade in Wahlkampfzeiten, dass die Fraktion DIE LINKE das Füllhorn auch gern über den öffentlichen Dienst ausschütten möchte,
so, wie Sie am liebsten über alles und jeden das Füllhorn ausschütten möchten. Nun, wo bleibt da Ihre so oft eingeforderte Politik mit Augenmaß,
Ich weiß, dass „Augenmaß“ mein Begriff ist. Das war aber in einem anderen Zusammenhang, das war mit Ihlenberg, nicht hier im Tarifbereich.
Meinen Sie wirklich, unser steuereinkommensschwaches Mecklenburg-Vorpommern könne sich mit den steuerstarken Geberländern Bayern oder der boomenden Hansestadt Hamburg vergleichen? Das glaube ich nicht, denn Bayern und Hamburg sind nach meiner Kenntnis die einzigen Bundesländer, die die Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich übertragen,
Hamburg allerdings mit der Vorgabe, dass die Mehrkosten ressortbezogen durch Stelleneinsparungen wieder kompensiert werden müssen. Hier geht man von 3.000 Stellen aus. Und in Bayern sind am 15. September Landtagswahlen.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben schon riesige Anstrengungen bei der Umsetzung des Personalkonzepts unternommen. Wollen Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, diese noch verschärfen? Und an welcher Stelle im Landeshaushalt sollen die Mehrkosten denn eingespart werden? Wie Sie wissen, ist im Haushalt 2013 eine Personalkostenerhöhung von 1,5 Prozent vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern sollen nicht und werden auch nicht von der allgemeinen Tarifentwicklung in M-V abgehängt. Die Landesregierung hat den Entwurf des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 bereits am 14.05.2013 per E-Mail in die Anhörung gegeben, bereits einen Tag bevor DIE LINKE diesen Antrag gestellt hat. Die Landesregierung schlägt darin vor, für Beamte und Versorgungsempfänger ab dem 01.07.2013 eine Anhebung von zwei Prozent und die Zahlung von einem Sockelbetrag von 25 Euro vorzunehmen. Für 2014 und 2015 ist jeweils eine Anhebung um weitere zwei Prozent vorgesehen.
Abweichend davon sollen Anwärter in 2013 einen Sockelbetrag von 50 Euro mehr erhalten. Die Zuführung von 0,2 Prozent an die Versorgungsrücklage wurde dabei bereits berücksichtigt. Das heißt, rein rechnerisch wird eine lineare Erhöhung um 2,2 Prozent bis 2015 vorgesehen, also noch ein Jahr länger als die TV-L.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem Vorschlag kann man nicht von einer Abkopplung der Beamtenversorgung von der Tarifentwicklung sprechen, wie DIE LINKE in ihrer Antragsbegründung vermuten lässt, denn durch die Anrechnung der Sockelbeträge werden die unteren Besoldungsgruppen gegenüber den höheren Besoldungsgruppen bessergestellt, als wenn eine gleichmäßige prozentuale Anhebung der Besoldung erfolgen würde. Das trifft beispielsweise für die Mehrzahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu. Wir halten das für sozial gerechtfertigt. Zudem würde die Erhöhung bereits für 2015 mitbeschlossen werden. Die beteiligten Spitzenorganisationen wurden gebeten, bis zum 25. Juni 2013 ihre Stellungnahmen und Bedenken zum Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend ihrer gesetzlich verbürgten Mitwirkungs- beziehungsweise Beteiligungsrechte nach Para- graf 92 Landesbeamtengesetz darzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, als Gewerkschaftsmitglied und ehemaliges Mitglied in einer Personalvertretung bin ich ein wenig entsetzt über Ihre Position hinsichtlich der Mitwirkungsrechte von Gewerkschaften. Mit dem Antrag wollen Sie,
Dies lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. Wir stehen zu starken Gewerkschaften und wollen eine gute Zusammenarbeit und einen fruchtbaren Austausch mit ihnen, ganz im Gegenteil zu Ihnen.
Gewerkschaften nutzen ihren Einfluss auf politische Entscheidungen, verhandeln mit den Arbeitgebern um höhere Löhne und Gehälter auch in unserem Land.
Und was die Gewerkschaften verhandeln wollen, haben sie auch eindeutig gesagt. Dies ist in der Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder 2013 bereits geschehen und wird auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2013 bis 2015 so sein.
Aber wie sieht es nun in den anderen Bundesländern um uns herum mit der Übernahme des Tarifergebnisses für den Beamtenbereich aus? Schleswig-Holstein splittet die Übernahme nach Besoldungsgruppen auf. Niedere Besoldungsgruppen bekommen etwas eher was, höhere Besoldungsgruppen später und weniger prozentuale Anpassung.
Frau Rösler, Sie haben sich wohlwollend und weise über Ihr Land Brandenburg, wo Sie ja mitregieren, ausgelassen.
Denn Brandenburg mit der oft zitierten SPD-und-DIELINKE-Regierung hält auch eine Nullrunde für seine Beamtinnen und Beamten für möglich, so zumindest nach dem Newsletter von ver.di-News 08 mit Datum vom 25.05.2013 von Klaus Weber als Bundesbeamtensekretär. Das können Sie nachher nachlesen.
(Heinz Müller, SPD: Das ist ja erstaunlich. – Torsten Renz, CDU: Da kommt gar nichts. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Weil es nicht stimmt, Herr Renz, das muss man auch sagen.)
Hier steht: „Zweites Gespräch mit Staatssekretären zur Übernahme des Tarifergebnisses 2013 auf den Beamtenbereich. Am 30. Mai 2013 fand das zweite Gespräch mit
den Staatssekretären Zept, Trochowski und Jungkampf statt.“ Und das mit dem DBB in Brandenburg. Also können Sie nicht davon ausgehen oder davon reden, dass da kein Gespräch stattgefunden hat. Da haben sehr wohl Gespräche stattgefunden. Soweit zu Ihrer Ehrlichkeit.
Meine Damen und Herren, eine abschließende Debatte zur Tarifanpassung für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in M-V kann heute nicht geführt werden, da hierzu zumindest im Landtag ein Gesetzentwurf vorliegen muss. Wie bereits ausgeführt, befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Verbands- und Ressortanhörung der Landesregierung. Ich möchte mich auch nicht in den momentan entfachten Streit zwischen DGB, GDP, ver.di, GEW und dem DBB M-V einmischen. Es gab bereits mehrere Verhandlungsrunden zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung mit unterschiedlichen Bewertungen.
Aber was sagen die Gewerkschaften? Ich zitiere aus der E-Mail vom DGB Nord, Olaf Schwede, vom 5. Mai 2013: „Sachstand ist damit nun, wir warten den Gesetzentwurf und das Beteiligungsverfahren ab und werden dann auf Basis der unten formulierten Erwartungen Gespräche mit dem Finanzministerium führen.“ Zitatende.
Nach Vorlage des Gesetzentwurfes – ich gehe davon aus, dass wir ihn in der Septembersitzung parallel zum Doppelhaushalt auf der Tagesordnung haben. Daher ist eine zügige und positive Behandlung im Landtag anzustreben, auch vor dem Hintergrund, dass dann bereits im Oktober 2013 erste Abschlagszahlungen geleistet werden könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.