Nach Vorlage des Gesetzentwurfes – ich gehe davon aus, dass wir ihn in der Septembersitzung parallel zum Doppelhaushalt auf der Tagesordnung haben. Daher ist eine zügige und positive Behandlung im Landtag anzustreben, auch vor dem Hintergrund, dass dann bereits im Oktober 2013 erste Abschlagszahlungen geleistet werden könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! DIE LINKE legt einen Antrag vor und in der mündlichen Begründung haben wir gehört, die Postkommunisten wollen keine Besoldung nach Kassenlage. Dann frage ich mich, wenn Sie keine Besoldung nach Kassenlage wollen: Auf welcher Grundlage, auf welcher Basis wollen Sie denn eine Besoldung der Beamten? Das müssen Sie mal erklären, wo da Ihre Grundlage ist. Und dass die Länder hier autonom selber definieren können und auch müssen, wann sie welche Erhöhung ihren Beamtinnen und Beamten zugestehen, ist doch selbstverständlich, weil nämlich auch die Beamten Geld aus dem Steuersäckel bekommen, was man nur einmal verteilen kann.
Sie haben das Hamburger Modell angesprochen, verschweigen aber, und das ist dann auch ein Nachteil der Beamten, dass in Hamburg natürlich dann das, was das Steuersäckel nicht hergibt, an Entlassungen eingespart wird. Und wenn Sie sich dann einmal anschauen oder einmal reden mit Beamten, dass der Arbeitsaufwand immer dann mehr wird, wenn auch natürlich die Angestellten weniger werden in den verschiedenen Ressorts, dann werden Sie feststellen, dass das eine Überlastung zum Teil der Beamten am Ende zur Folge hat, denn man kann das 1 : 1 machen wie in Hamburg. Das hört sich erst mal gut an, aber wie das dann in der Praxis aussieht, das stellt sich ein Jahr später, zwei Jahre später vielleicht erst heraus.
Ich möchte aber auf einen ganz anderen Aspekt eingehen, der hier überhaupt gar nicht erörtert worden ist. Wir haben in Deutschland nun mal die Regelung, dass man Beamter werden kann, wenn man das möchte und wenn man eine Stelle findet, und auf der anderen Seite kann man in die freie Wirtschaft gehen. Und wenn Sie sich mal die Wirtschaftsentwicklung und die Einkommenszuwächse in den 70ern und Anfang der 80er-Jahre vergegenwärtigen, dann werden Sie feststellen, dass die Beamten gejammert haben, wenn in ihren Abschlüssen oder in ihren Erhöhungen 3, 3,8, 4, 4,1 Prozent Zuwachs waren. Und in der freien Wirtschaft gab es damals auch astronomisch hohe Abschlüsse der Tarifpartner im freien Markt. Da haben die sich beschwert und haben gesagt, wir wollen Partizipation, wir wollen als Beamter auch angemessen teilhaben am Wachstum, an der Dynamik der Wirtschaft, die damals in Deutschland brummte.
Und dann hat man nämlich zu Recht gesagt und auch die Landesregierungen haben damals zu Recht gesagt, Moment mal, hier gibt es zwei verschiedene Argumentationsstränge. Der eine ist, die in der freien Wirtschaft Angestellten haben eben keinen fest garantierten Arbeitsplatz und die Einkommenszuwächse sind im Rahmen der Tarifautonomie frei ausgehandelt. Und ich habe das damals sehr nah verfolgt und habe gesagt, jawohl, das ist gerecht, wenn die Beamten eben weniger bekommen, denn sie haben eine Arbeitsplatzgarantie und die Zusage einer Staatspension, wenn sie aus dem Dienst ausscheiden, et cetera, et cetera. Auch das muss hier einmal gesagt werden.
Wenn Sie mal schauen, Mecklenburg-Vorpommern gibt jetzt schon jeden vierten Euro aus zur Besoldung der Angestellten im öffentlichen Dienst und für die Beamten. Jeder vierte Euro, den die Finanzministerin in ihrer Kasse hat, geht raus für den öffentlichen Dienst.
Und dann der Vergleich zu Bayern. Natürlich, Bayern steht ganz oben in der Besoldung, aber schauen Sie sich mal die Lebensrahmenbedingungen in Bayern an und schauen Sie sich mal die Entwicklung und die Lebensrahmenbedingungen hier in Mecklenburg-Vorpommern an. Da wird ein Polizeibeamter, und das sollten Sie dann auch mal bei der Gewerkschaft der Polizei nachlesen, das ist nämlich in deren Publikationen immer wieder publiziert, da hat ein Beamter zum Beispiel, wenn er in München Dienst verrichten muss, ganz massiv andere Kosten, allein schon Mietkosten, als ein Polizeibeamter hier in Mecklenburg und Vorpommern. Und dann vergleichen Sie das Ganze mal, Mecklenburg-Vorpommern ganz oben in der Besoldungsliste Ihrer Beamten, und dann vergleichen Sie das mal bitte schön mit den Kosten in den hier genannten Ländern, die Sie anführten.
Summa summarum, es ist doch ganz klar, bei einem Niedriglohnland wie Mecklenburg Vorpommern ist es nämlich umgekehrt, wie DIE LINKE sagt. Hier sind die Arbeiter …
Hier sind die Arbeiter und die Angestellten schon längst abgekoppelt von der Lohnentwicklung, und nicht die Beamten. Ich gönne den Beamten das, aber hier ist eine Asymmetrie zu erkennen, die wir so nicht mittragen, und
(Torsten Renz, CDU: Sie können ja noch mal auf Brandenburg eingehen jetzt und das noch mal klarstellen. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für mich hat die Debatte deutlich gezeigt, die Finanzministerin unseres Landes begreift sich zuvorderst als oberste Sparkommissarin. Nun, dass Sie diese Rolle einnehmen,
Frau Kollegin, Frau Kollegin Polzin, das ist vielleicht nicht ungewöhnlich, aber richtig muss man es deswegen dennoch nicht finden.
Im Zusammenhang mit der Forderung nach der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses aus der Tarifrunde der Länder findet meine Fraktion, Frau Ministerin Polzin, Ihre Haltung ausdrücklich falsch.
14.000 Landesbeamte in unserem Land hatten zu Recht die Erwartung, dass man ihre geleistete Arbeit wertschätzt und sie nicht, so, wie es die Landesregierung mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zur Besoldungsanpassung vorhat, von der allgemeinen Tarifentwicklung abkoppelt.
Kein Wunder, dass der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes in Mecklenburg-Vorpommern, Kollege Dietmar Knecht, seiner Enttäuschung auch deutlich Ausdruck verlieh.
Die Landesregierung zeige mit ihrem Angebot nur, dass sie es „verlernt hat zu motivieren“ und „das Wort Fürsorgepflicht“ für sie „zum Fremdwort geworden ist“. So der O-Ton des Kollegen.
Bemerkenswert ist auch der Stil des gegenseitigen Umgangs, es ist hier schon angeklungen. Während seit 2009 auf gemeinsame Gespräche zwischen Landesregierungen und unter anderem DBB auch gemeinsame Veröffentlichungen zur Besoldungsanpassung folgten, kündigte die Landesregierung – die Ministerin hat es ja gesagt – in diesem Jahr an, das Gesetzgebungsverfahren entsprechend der von ihr favorisierten Anpassungsvariante in
Gang zu bringen. Anstatt also am Verhandlungstisch zu schauen, ob man sich aufeinander zu bewegen kann, wird nun offensichtlich ein Abschluss forciert, der nach Auffassung auch des DGB aufgrund des vorgeschlagenen Gesamtbudgets den Verhandlungsspielraum für die nächsten Jahre deutlich einschränkt.
Und der DBB geht in seiner Kritik durchaus noch weiter. Er sagt, die Entwicklung der Verbraucherpreise sei für alle gleich, egal, ob es sich dabei um Tarifkräfte oder um Beamte handelt.
Statt einer Entgelterhöhung in zwei Stufen um 2,65 Prozent rückwirkend zum 1. Januar und einer weiteren Anhebung um 2,95 Prozent zum 1. Januar 2014 soll es nun also eine zeitversetzte und dabei auch prozentual reduzierte Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten geben, zwei Prozent Steigerung plus 25 Euro Sockelbetrag zum 1. Juli 2013, weitere zwei Prozent jeweils am 1. Januar 2014 und 2015.
Und, Frau Ministerin, was nützt dann der Verweis auf die noch folgenden Verbandsanhörungen, wenn Sie sich hier und heute, so habe ich es jedenfalls verstanden, bereits festgelegt haben? Ich finde es auch schwierig, wenn Sie argumentieren, wir müssten uns quasi nach unten orientieren, und dabei dann auf Tarifabschlüsse verweisen, die in der freien Wirtschaft zu verzeichnen gewesen sind.
Also ich habe noch mal geguckt, ob es tatsächlich so schlecht aussieht. Ich sage mal, als jemand von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft kann ich Ihnen sagen, bei der Deutschen Bahn haben wir 6 Prozent in zwei Schritten abgeschlossen. In der Metall- und Elektroindustrie wurden 5,6 Prozent in zwei Schritten abgeschlossen, bei der Deutschen Post 5,7 Prozent in zwei Schritten.
Wovon reden Sie eigentlich? Wollen Sie sich vergleichen mit der bevorstehenden Verhandlungsrunde im Einzelhandel? Ich glaube, das wäre dann auch nicht redlich.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist hier gesagt worden, dass es den Kolleginnen und Kollegen Beamten bitter aufstoßen wird, dass es im Vorfeld durchaus Äußerungen gegeben haben soll, die hoffen ließen, dass das Verhandlungsergebnis 1 : 1 übertragen wird. Und leider möchte heute offensichtlich niemand aus dem Regierungslager mehr daran erinnert werden.
Wir brauchen bloß mal in unser Nachbarland zu gucken, der SPD-Ministerpräsident Albig, der es da noch etwas schlimmer treibt an der Stelle, wurde jüngst auf einer Demonstration der Beamtinnen und Beamten zum gleichen Thema vor dem Kieler Landtag gnadenlos ausgepfiffen. Dass es auch anders geht, zeigen die angesprochenen Bundesländer Niedersachsen, Bayern und Hamburg mit den Abstrichen, die hier in der Diskussion natürlich zu Recht thematisiert worden sind.
Ach, Herr Gundlack! Wir haben gestern mit unseren Kolleginnen und Kollegen telefoniert. Die Entscheidungen stehen im Juni an. Und dann können wir uns gern auch darüber noch mal unterhalten.
Soweit ich weiß, leben wir hier in Mecklenburg-Vorpom- mern und haben als Landtag erst mal unsere Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten in diesem Land wahrzunehmen.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Sehr richtig. – Tilo Gundlack, SPD: Sagen Sie mal, Sie müssen doch hier keine Leuschen erzählen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des in Rede stehenden Tarifabschlusses auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes wäre aus mehreren Gründen ein richtiger Schritt. Sollte sich der jetzt von der Landesregierung geplante Umgang des Landes mit seinen Beschäftigten in diesen Wochen für die Zukunft durchsetzen, dann müssen Sie sich auch nicht wundern, wenn qualifizierte Kolleginnen und Kollegen darüber nachdenken, in andere Bundesländer mit attraktiveren Konditionen zu wechseln. Und genau genommen stellt eine Übernahme von Tarifabschlüssen nach Kassenlage auch die im Grundgesetz vorgesehene Angleichung der Lebensverhältnisse infrage.
Und noch ein Hinweis: Nicht alle Kolleginnen und Kollegen verdienen aufgrund ihres Beamtenstatus automatisch sehr viel Geld. Ich darf mal daran erinnern, die Besoldungstabelle beginnt bei einem Anwärtergrundbetrag von 832,44 Euro oder 1.674,41 Euro in der A2, und insbesondere auch für diese Kolleginnen und Kollegen zählt am Ende des Tages jeder Prozentpunkt.
Wenn Sie unbedingt einsparen wollen, könnten Sie ja mal darüber nachdenken, die B-Besoldung auszusetzen.