Fest steht, dass die Landesregierung hierfür nicht als Ausfallbürge zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen kann. Das können wir nicht stemmen, all das auszugleichen mit Landesmitteln. Und es ist ja auch Aufgabe der Bundesarbeitspolitik, letztendlich über die BA entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Zu den von der Opposition benannten Ausschöpfungsquoten ist anzumerken, sie berücksichtigen nicht die erfolgten Umschichtungen zugunsten der Verwaltungskosten. Das Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget ist zum Glück gegenseitig deckungsfähig. So konnten 2012 in den Jobcentern rund 10 Millionen Euro von den Eingliederungsmitteln in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet werden. Berücksichtigt man die Umschichtungen der verwaltungskostenbudgetreduzierten Eingliederungsmittel, so wurden in MecklenburgVorpommern 93 Prozent für Eingliederungsmaßnahmen aufgewendet. Ich spreche das deshalb an, weil ich zeigen will, dass das, was wirklich irgendwie noch geht, ja schon vor Ort gemacht wird, dass man wenigstens da, wo man umschichten kann, auch umschichtet.
Trotzdem bleibt der Fakt, dass die zur Verfügung stehenden Gelder in den Jobcentern nicht ausgeschöpft wurden und in den Bundeshaushalt zurückflossen. Und das ist natürlich nicht hinnehmbar, denn es ist den Menschen, die auf zusätzliche Maßnahmen warten, nicht erklärbar, dass die jetzt nicht daran scheitern, dass das Geld nicht da ist, sondern dass eigentlich Geld da ist, es aber am Ende zurückfließt, weil man nicht bereit ist, haushaltstechnisch dieses Geld zur Verfügung zu stellen.
Deshalb sagen alle Arbeitsminister von SPD und CDU, von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern, dass nicht verausgabte Eingliederungsmittel in das folgende Jahr übertragen werden sollen. Und deshalb hat MecklenburgVorpommern auch an dem ASMK-Antrag mitgewirkt und besonders für eine dauerhafte Regelung plädiert. Das war am Anfang nicht die Intention. Wir haben dann dafür geworben – ich habe auch in Erinnerung, dass wir das hier schon mal, glaube ich, so besprochen haben –, dass wir möglichst dauerhaft zu einer solchen Regelung kommen.
Und Hamburg, das ASMK-Vorsitzland in 2012, hat durch Staatsrat Scheele vor dem Hintergrund des einstimmigen ASMK-Beschlusses an Frau von der Leyen geschrieben und diese Forderung der Länder an die Bundesregierung deutlich formuliert. In der Antwort von Bundesministerin von der Leyen erläutert sie mit großer haushalterischer Finesse: Der Bund sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Übertragung von Ausgaberesten, da die haushaltsrechtliche Möglichkeit gegeben sei. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind laut Bundeshaushaltsplan übertragbare Ausgaben, Ausgabereste können also gebildet werden. Aber Einwilligung zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten wird nur erteilt, soweit die Deckung des Ausgaberestes gesichert ist. Das heißt in der Regel, volle Einsparungen an anderer Stelle desselben Einzelplans. Das bedeutet faktisch, dass eine Resteübertragung nicht stattfindet und nicht stattfinden wird.
Der im Antrag der Fraktion DIE LINKE enthaltene Hinweis darauf, dass dies auch mal anders im Gesetz stand, ist richtig. Seit dem 1. Januar 2011 ist in Paragraf 46 SGB II der bisherige Absatz 3 zur Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln für die Durchführung neu gefasst, da die Regelung nach Aussage der Gesetzesbegründung keine praktische Anwendung gefunden habe.
Auch damals wurde betont, dass die SGB-II-Mittel haushaltsrechtlich zu denjenigen Ausgaben gehören, die ohnehin unter die allgemeine Übertagbarkeitsregelung des Pa- ragrafen 19 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung fallen. Für die Jobcenter würden sich durch den Wegfall der Regelungen deshalb keine Änderungen ergeben. So wie die Gesetzesbegründung ist auch die Antwort der Bundesministerin derzeit völlig unbefriedigend und deshalb sind die Länder aber weiter im Gespräch mit dem BMF.
Und ich habe Sie deshalb mit diesen haushaltsrechtlichen und gesetzestechnischen Sachen gequält, weil man einfach daran sieht, dass irgendwie diese Kürzung, die ganz faktisch bei uns im Land ankommt, wir können weniger Maßnahmen machen für die Menschen, die aber in Arbeit wollen, dass diese Kürzungen tatsächlich bei uns ankommen, auch wenn sie in irgendwelchen Gesetzesbegründungen und haushaltstechnischen Raffinessen verschwurbelt werden. Fakt ist, für die Menschen im Land kommt weniger an und das macht die Arbeitsmarktpolitik in unserem Land auch schwieriger.
Weitere Schritte der Länder sind deshalb: Wir wollen zunächst die Bereitstellung von mehr Verpflichtungsermächtigungen, um den langfristigen Handlungsspielraum zu vergrößern. Hierzu wurde vom Bund die Prüfung einer angemessenen Veranschlagung von VE im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 zugesagt. Das werden wir natürlich als Länder gemeinsam im Auge behalten. Ich hoffe, dass wir wenigstens an dieser Stelle einen Minischritt erreichen, der in die richtige Richtung geht.
Sehr geehrte Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE! Sehr geehrter Herr Foerster! Ich habe hoffentlich sehr gut und deutlich dargelegt, dass wir an dem Thema dran sind, länderübergreifend, parteiübergreifend. Die Übertragung nicht verbrauchter Eingliederungsmittel ins Folgejahr bleibt auf der Agenda, deshalb brauchen Sie mich nicht zusätzlich aufzufordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage ist natürlich immer, wenn ein Antrag vorliegt, wozu nutzt man ihn. Nutzt man ihn zum Beispiel zu einer Grundsatzdiskussion zur Arbeitsmarktpolitik – das war ja ungefähr zwei Drittel der Zeit, die Herr Foerster verwendet hat –,
Grundsatzdiskussion zur Arbeitsmarktpolitik, Grundsatzdiskussion zu SGB II, macht noch mal klar, wie schlecht alles hier in diesem Lande ist, wie schlecht die Bundesregierung ist, dass gekürzt wird ohne Ende? Dazu kann man diesen Antrag sicherlich nutzen, oder man kann aber auch zum Antrag sprechen.
Diese zwei Varianten gibt es. Ich habe mich für die zweite Variante entschieden, aber natürlich aufgrund der Ausführungen der Sozialministerin muss ich zumindest von Variante eins noch ein, zwei Gedanken hier zum Besten geben.
Auch wenn es bekannt ist, diese Erfolgsmeldung, man sollte sie immer wieder dem Parlament und auch den Bürgern in unserem Land sagen, weil es irgendwie einen schon nachdenklich stimmt. Wenn alles so schlecht ist, warum steht die CDU nach den Umfragen gestern wieder bei 40 Prozent und andere Parteien haben da einen Riesenrückstand?!
Warum ist es so? Möglicherweise ist es so, weil wir 42 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse haben. Vielleicht ist das ein Grund.
Also 3 Millionen arbeitsversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mehr als unter Rot-Grün im Jahre 2004.
(allgemeine Unruhe – Henning Foerster, DIE LINKE: Ist ja komisch. Wieso stimmen dann auch Ihre CDU-Arbeitsminister für diesen Vorschlag? – Glocke der Vizepräsidentin)
Wenn wir dann noch die Anzahl der freien Stellen hier benennen würden und, und, und beziehungsweise auch die Meldung gestern/vorgestern, Mecklenburg-Vorpom- mern hat die niedrigste Arbeitslosenquote in einem Mai seit der Wende, dann sind das Erfolgsmeldungen und da frage ich mich schon das eine oder andere Mal:
(Stefan Köster, NPD: Sie sind ja ein richtiger Erfolgspolitiker. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Warum müssen wir uns das antun, diese Grundsatzdiskussionen, wie sie hier im Vorfeld zum Beispiel vom Antragsteller geführt worden sind?
Und deswegen will ich sehr gerne zum Antrag sprechen. Der Antrag beinhaltet nämlich eine Kernaussage, eine Kernbotschaft, eine Kernfrage, die hier durch das Parlament möglicherweise entschieden werden soll. Wird die Möglichkeit geschaffen, dass die nicht verwendeten Mittel beim Jobcenter vor Ort verbleiben? Das ist Gegenstand dieses Antrages und nichts anderes. Und da verwundert mich die Diskussion schon, wer die Linie führt.
Sie führen ein als Antragsteller, dass seit Jahren die Gelder nicht ausgeschöpft werden vor Ort. Da ist die einfachste Frage, die sich für mich anschließt: Warum ist das so? Warum werden diese Gelder, also wenn ich 100 Euro runtergebe, warum werden dann nur 75 oder 90 Euro vor Ort ausgegeben? Dieser Frage sollten wir uns widmen. Und das ist Gegenstand dieser Diskussion. Und dann sollten wir über Konsequenzen, über Regelungen sprechen. Das beinhaltet nämlich nicht, dass wir hier noch grundsätzlich die Reform diskutieren, sondern es beinhaltet nur die Umsetzung.
Das ist auch das Interessante übrigens an dem Antrag der LINKEN. Der Antrag der LINKEN, der sagt nicht mehr, die Instrumentenreform, die war schlecht, die brauchen wir nicht, die ist falsch, sondern er sagt nur noch im Kern, können wir hier mal gucken, ob diese eine Stellschraube dort nicht stimmt.
Und deswegen sollten wir uns damit auseinandersetzen und ganz einfach die Frage in den Raum stellen: Ist das Geld ausreichend, was wir runtergeben, ja oder nein? Die Frage muss man sich stellen.
Wenn ich mein Beispiel nehme mit den 100 Euro, ich glaube, das ist auch sehr verständlich, 80 werden nur verwendet, dann muss die Frage gestattet sein: Reichen die 100 Euro aus? Damit befasst sich der Antragsteller, DIE LINKE, nicht. Also stellt sich die Frage nicht, ist auch nicht Gegenstand des Antrages, sondern wir müssen die Frage, reicht das Geld aus, dann in diesem Fall nicht mit Nein beantworten, sondern mit Ja. Und wenn es ausreicht, dieses Geld, frage ich mich natürlich: Woran liegt es konkret vor Ort? Liegt es möglicherweise nur an der
Deswegen kann ich auch die Logik, die Sie an den Tag legen, das gilt für alle, die sich schon vorher geäußert haben, nicht nachvollziehen. Wenn ich sage, das Geld reicht aus, warum soll es dann vor Ort sozusagen in die Rücklage geschickt werden? Wenn ich Ihnen also 100 Euro heute gebe und 80 reichen aus, dann sagen Sie zu mir jetzt, ja, die 20 muss ich jetzt bunkern. Im nächsten Jahr gebe ich Ihnen aber wieder 100 Euro und davon reichen wieder 80 aus, also welche Sinnhaftigkeit steckt darin, dieses Geld vor Ort zu parken?
Und ich will Ihnen auch sagen, es gibt kompetente Leute aus meiner Sicht, zum Beispiel den Sozial- und Arbeitsminister Herrn Scheele aus Hamburg. Der hat Folgendes zu diesem Thema gesagt: „Im Gespräch mit der ,WELT‘ bezeichnete … Arbeitssenator“ diese Situation als katastrophal. „Dass der sogenannte Eingliederungstitel zur Förderung Langzeitarbeitsloser erneut nicht ausgeschöpft würde, sei aus seiner Sicht ,furchtbar‘. Die Schuld dafür, dass die Stadt, genauer das Jobcenter...hamburg bereits im zweiten Jahr hintereinander nicht alles Geld ausgeben könne, sieht Scheele bei der Bundesagentur für Arbeit.“
Der Mann hat recht. Und was hat er gemacht? Er hat die Arbeitsagentur angeschrieben. „In einem Brief an den Arbeitsagenturvorstand Heinrich Alt fordert er die Bundesagentur dazu auf, ihre zu eng ausgelegten Vorgaben praxisorientierter zu gestalten. Scheele spricht von kleinteiligen Verwaltungsregelungen, die die Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unnötig behindern würden.“
Und das hat natürlich zur Folge, dass die Forderung, die hier aufgemacht wird, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, aber vielleicht erfolgt das ja noch im Laufe der Debatte, sich nicht als besonders sinnvoll darstellt, sondern wir müssen in diesem Bereich genau schauen, was muss gemacht werden, um die Forderung hier nämlich umzusetzen, dass vor Ort die Arbeitsagenturen entsprechend reagieren, dass dann das zugewiesene Geld, die 100, wenn die da notwendig sind, auch vor Ort ausgegeben werden. Wenn nur 80 notwendig sind, dann werden eben nur 80 ausgegeben, und dann ist es auch logisch, dass die anderen 20 zurückgeführt werden sollen.
Und wenn natürlich dann die Arbeitsministerkonferenz hier ständig herhalten muss, dass alles so einstimmig ist und parteiübergreifend – ich habe jetzt nur ganz kurz gegoogelt, ich hoffe, mir ist da kein Fehler unterlaufen, bei 16 Arbeitsministern müssen Sie erst mal 13 der SPD zuordnen –, dann kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Das ist der Erfolg bei Landtagswahlen, dass sie so in diese Positionen gekommen sind.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Wenn Sie so weitermachen, werden Sie die letzten drei auch noch verlieren.)
Das tendiert natürlich aber bei so einer Konferenz dann auch dazu, dass es langsam zur Parteiveranstaltung wird.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht kriegen sie ja die 16 voll. – Tilo Gundlack, SPD: So gut sind wir dann doch noch nicht.)
Und wenn ich das richtig kurz überflogen habe, dann gibt es leider, leider nur einen CDU-Arbeitsminister noch.
Und den jetzt heranzuführen als Kronzeugen, dass die ganze Republik hier der Meinung der SPD ist, also, meine Herren!
Einer ist nämlich noch von der FDP und einer von der CSU. Also es ist mehr oder weniger, ich will es so sagen, eine Parteiveranstaltung.