Einer ist nämlich noch von der FDP und einer von der CSU. Also es ist mehr oder weniger, ich will es so sagen, eine Parteiveranstaltung.
dann stelle ich mal die Frage: Würden Sie denn als Arbeitsminister, wenn der Bund Ihnen Geld zukommen lässt und Sie können es behalten und verwenden vor Ort, würden Sie dann sagen, nö, das gebe ich wieder gerne zurück? Also das wäre, denke ich, auch unlogisch. Ich weiß jetzt nicht, ob das das Motiv der Zustimmung war, jedenfalls wäre es für mich in dieser Art und Weise nachvollziehbar.
Wenn der Antragsteller jetzt hier sagt, die Landesregierung wird aufgefordert in Punkt 2, im Sinne der Beschlussfassung der ASMK in geeigneter Form darauf hinzuwirken und so weiter, dass das Ziel umgesetzt wird, dann möchte ich Sie doch nachher mal bitten, in der Diskussion uns zu sagen, was die Landesregierung aus Ihrer Sicht jetzt tun soll. Soll Sie jetzt eine Bundesratsinitiative starten?
Was ist eine geeignete Form? Soll sich der eine oder andere irgendwo anketten und in den Hungerstreik treten? Was sind geeignete Formen, die wir hier auf den Weg bringen können, um dem nachzukommen? Und ich kann Ihnen sagen, aus Sicht der Landesregierung ist es dann eben so, dass man dem schon nachgekommen ist über den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Also was sollen wir noch tun?
Ihre Anträge haben eine neue Qualität, Herr Foerster. Vorher haben Sie immer drauf gewartet, dass wir Ihnen erklären, dass wir schon alles getan haben.
Ich freue mich schon auf eine spannende Diskussion. Ich bin gerne bereit, mich dann weiter inhaltlich mit Ihnen auseinanderzusetzen in einem zweiten Redebeitrag. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Tilo Gundlack, SPD: Ihr versüßt uns ja den Freitag heute. – Jochen Schulte, SPD: Das mit dem zweiten Redebeitrag, das war ’ne Drohung, ne?!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Jobcenter ist groß, und zwar sowohl im Sinne derjenigen Menschen, die dort arbeiten, als auch im Sinne derjenigen, die dort Unterstützung bekommen sollen. Das beginnt bei der Personalplanung und Qualifizierung und reicht über die Mittelzuweisung und Verwendung bis hin in Bereiche wie Kommunikation, Stichwort: verständliche Sprache statt Behördendeutsch. Und in dieser Themenvielfalt sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die vielen oft unnötig komplizierten Regelungen des SGB II noch gar nicht erwähnt.
Die Fraktion DIE LINKE hat sich mit dem vorliegenden Antrag entschlossen, aus dieser Fülle kein Qualitäts-, sondern ein Finanzthema herauszugreifen. Das überrascht nicht wirklich. Es ist allerdings keine Forderung, auf die DIE LINKE ein Urheberrecht oder einen Alleinanspruch erheben könnte. Die ASMK hat, darauf nimmt der Antrag ja ausdrücklich Bezug, in ihrer 89. Sitzung Ende November vergangenen Jahres in Hannover mit einstimmigem Votum die Bundesregierung dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass nicht verausgabte Eingliederungsmittel des Rechtskreises SGB II in das jeweils folgende Jahr übertragen werden können, und hierfür die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen herbeizuführen.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Ja, und? Wir haben einen Antwortbrief bekommen und da bleibt es jetzt dabei, oder was?)
Wir Bündnisgrüne beziehen ganz klar Position, indem wir sagen, die fortwährenden Kürzungen im SGB II, die im Vergleich zum Rückgang der Arbeitslosigkeit überproportional sind, treffen diejenigen, die am Arbeitsmarkt ohnehin schon benachteiligt sind. Das finden wir falsch, denn viele langzeitarbeitslose Menschen erhalten infolge dieser Kürzung nicht die Unterstützung, die sie bräuchten, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können.
Das, meine Damen und Herren, ist nur scheinbar ein Widerspruch. Lassen Sie uns kurz die Hintergründe betrachten: Weshalb ist es so, dass immer wieder Eingliederungsmittel nicht verausgabt werden? Das hat mit langfristiger Planung und Vorbindungsquoten zu tun
und es hat mit Gestaltungsspielräumen für die Umsetzung von Maßnahmen in den Jobcentern zu tun oder vielmehr mit eingeschränkten Spielräumen.
Die Planung läuft in den Jobcentern regelmäßig so, dass gegen Ende des dritten Quartals mit der Planung für das folgende Jahr begonnen wird. Basis dieser Planung sind die jeweiligen Vorabmeldungen zum zu erwartenden Haushalt und eigene Bedarfsschätzungen. Auf der Basis der tatsächlichen Haushaltsmittelzuweisungen werden die Planungen dann im Januar des Folgejahres konkretisiert. Grundsätzlich unterliegt die Maßnahmenplanung einer Reihe von Unwägbarkeiten. So schwanken die Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen im Maßnahmenverlauf, Abbrüche etwa sind nicht planbar und nicht immer ist zu jedem Zeitpunkt eine Nachbesetzung frei gewordener Plätze möglich.
Neue Maßnahmen brauchen immer eine gewisse Vorlaufzeit. Diese liegt, insbesondere wenn die Maßnahmen nach dem Vergaberecht vergeben werden müssen, regelmäßig nicht unter drei Monaten. Für eine Ausschreibung müssen zu Beginn des Verfahrens die voraussichtlich benötigten Mittel gebunden werden. Sind die tatsächlichen Ergebnisse der Ausschreibungen günstiger als die der Planung, führt dies zu Einsparungen. Wegen der relativ langen Ausschreibungsfristen und über das Jahr verteilter Maßnahmenbeginne werden solche Gelder aber erst sukzessive und in vorab nicht bezifferbarer Höhe frei.
Bei der Nutzung verschiedener arbeitsmarktlicher Instrumente sind die Jobcenter auf Partner/-innen angewiesen, weil sie nicht die vollen Kosten übernehmen. Der Klassiker ist hier sicher das Modell „Lohnkostenzuschuss“. Hier müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gefunden werden. Auch ein solcher Prozess ist nur bedingt im Detail planbar.
Ganz klar, je später im Jahr Abweichungen zwischen Planung und Realität auftreten, desto schwieriger wird es für die Jobcenter, das frei gewordene Geld anderweitig zu verwenden. Da die Gelder im laufenden Jahr ausgegeben werden müssen, können die zusätzlichen Maßnahmen regelmäßig auch nur bis Mitte Dezember dauern. Spätestens ab Oktober stellt sich dann oft die Frage, ob solch kurze Maßnahmen überhaupt noch Sinn machen.
Aus Vor-Ort-Gesprächen weiß ich, dass die Übertragung nicht verbrauchter Haushaltsmittel in das nächste Jahr seitens der Jobcenter durchaus begrüßt wird. Eine solche Flexibilisierung des Haushaltes würde zu mehr Gestaltungsspielraum vor Ort und damit nicht zuletzt auch zu einer Steigerung der Qualität und der Vielfalt der Maßnahmen beitragen. Individuelle Betreuung und Vermittlung impliziert auch, dass arbeitsuchende Menschen das Recht haben, zwischen verschiedenen Maßnahmen zu wählen, um eine bessere Ausgangslage am Arbeitsmarkt erreichen zu können.
Und damit sind wir wieder am Ausgangspunkt meiner Rede und beim Thema „Zusammenhang zwischen Mittelkürzungen und Flexibilisierungsbedarf“. Je unflexibler der Haushalt und je enger das Budget, desto stärker konzentrieren sich die Jobcenter in ihrer Planung auf kurzfristige Maßnahmen ohne nachhaltigen Integrationseffekt. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, kann eine Übertragung der Gelder ins Folgejahr hilfreich sein. Meine Fraktion befürwortet den Antrag als Baustein einer Initiative zur grundlegenden Verbesserung der Jobcenter- und der Arbeitsmarktpolitik. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Gajek hat ja jetzt den Part, den sich Herr Foerster sicherlich schon aufgeschrieben hatte, hier übernommen und ein bisschen Nachhilfeunterricht für Herrn Renz abgeliefert,
um ihm mal zu sagen, dass es objektiv betrachtet nicht daran mangelt, dass wir zu wenig hilfebedürftige Menschen haben, aber Menschen, die der Eingliederungshilfe bedürfen, also dass wir keine Mittel übrig haben, weil wir zu wenig Menschen haben, die überhaupt die Hilfe brauchen,
und im Laufe des Jahres immer Veränderungen eintreten. Herr Foerster sprach vorhin von nicht in Anspruch nehmen können, weil Personen abfließen,