Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Unterstützt wird dieses Anliegen von den vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Demonstration vor dem Schloss am 05.06.2013. Niemand hat sich sicherlich vorgestellt, dass der Protest gegen das vorliegende Gesetz so lange anhält und von so vielen Menschen unseres Landes unterstützt wird.

Getragen wird dieser Antrag aber auch durch die Ergebnisse der Anhörung. Am 05. und 06.06.2013, also nach Antragsschluss für diese Landtagssitzung, fand die erste Anhörung im zuständigen Fachausschuss statt. In der Anhörung ist mehr als deutlich geworden, wie untauglich dieser Gesetzentwurf ist. Neben schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit wurde deutlich, dass hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit Zweifel von fast allen Anzuhörenden geäußert wurden, zum größten Teil wurden sie sogar eindrucksvoll widerlegt.

(Heinz Müller, SPD: Wo ist denn jetzt die Dringlichkeit? Das ist eine Argumentation zur Sache, nicht zur Dringlichkeit.)

Gerade hinsichtlich der Investitionskosten bei den Liegenschaften wurde deutlich, dass die von der Landesregierung ausgewiesenen Spareffekte nicht erreicht werden können.

Meine Damen und Herren, aus Sicht meiner Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten wir noch vor der Sommerpause politisch entscheiden, den vorliegenden Gesetzentwurf einstampfen zu lassen und von vorne anzufangen. Damit, und das will ich an dieser

Stelle auch sagen – in der Anhörung wurde es deutlich –, weigert sich niemand von den Beteiligten, eine Reform durchzuführen. Diese Reform muss aber genau definiert werden auf der Basis von Analysen, einschließlich der Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Wir meinen, eine weitere Arbeit auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes kostet Steuergelder, was in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Die Landesregierung sollte die Zeit und die finanziellen Mittel nutzen, um den Prozess von vorn zu beginnen.

Ich möchte auch auf ein Argument eingehen, das Sie hinsichtlich des Grundes für die Ablehnung heranziehen werden. Ja, wir haben uns im Ausschuss dazu einstimmig verständigt, die Anhörung fortzusetzen.

(Heinz Müller, SPD: Ja, schau an! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, eben.)

Der Prozess ist also noch nicht beendet. Eingeladen sind die Bürgermeister der betroffenen Städte und der Sachverständige,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die laden wir wieder aus.)

der im Auftrag des Richterbundes

(Heinz Müller, SPD: Der Anhörungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.)

mit finanzieller Unterstützung – ich weiß jetzt nicht, warum Sie so aufgeregt sind –,

(Heinz Müller, SPD: Ich bin doch gar nicht aufgeregt. Sie sollten mich mal aufgeregt erleben.)

mit finanzieller Unterstützung der Abgeordneten meiner Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf die Umbauarbeiten in Stralsund ein Gutachten angefertigt hat.

Wir sind überzeugt, dass hinsichtlich der Kritik am vorliegenden Gesetz keine neuen Erkenntnisse herausgearbeitet werden.

(Heinz Müller, SPD: Dann können wir darauf verzichten.)

Beweis dafür sind die zahlreichen Beschlüsse der Stadtvertretung und das vorliegende Gutachten von Professor Hack. Auch diese Anhörung kostet Geld der Steuerzahler und kostet Zeit für die Sachverständigen.

(Dietmar Eifler, CDU: Wo ist die Dringlichkeit?)

Es muss unser gemeinsames Interesse sein, Schaden von unserem Land abzuwenden. Stimmen Sie der Dringlichkeit zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Selbstverständlich!)

Ich sehe das.

Herr Ringguth, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Kollegin Borchert,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Borchardt! A-r-d-t!)

Borchardt, natürlich, Rudi ist ja gerade nicht da.

Frau Borchardt, auch und gerade, und ich sage auch, allerspätestens nach den beiden Anhörungen vor dem Rechts- und Sozialausschuss wird niemand hier –

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Im Sozialausschuss war keine.)

Rechts- und Europaausschuss –, wird niemand hier im Hohen Hause irgendwo infrage stellen, dass das Thema Gerichtsstrukturreform ein wirklich hochbrisantes, auch ein hoch wichtiges und dringliches und auch ein hoch emotionales Thema ist.

(Regine Lück, DIE LINKE: Dann bestätigen Sie doch die Dringlichkeit!)

Aber, meine Damen und Herren, genau um die Beurteilung dieser Frage geht es eben nicht, sondern wir haben ganz formal zu beurteilen, ob der Antrag, der hier vorliegt, tatsächlich dringlich ist oder ob die Dringlichkeit abzulehnen ist. Und so darf man durchaus unterstellen, dass schon die Antragsteller sehr genau wissen, dass eine Dringlichkeit für diesen Antrag in keiner Weise gegeben ist. Wir jedenfalls werden die Dringlichkeit ablehnen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist eine reine Showveranstaltung.)

Zu den Fakten:

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Noch am Ende der zweiten Anhörung am 6. Juli haben alle demokratischen Parteien, und ich betone, alle demokratischen, weil die NPD war wieder mal gar nicht dabei, aber jedenfalls die Fraktion der CDU, der SPD, die GRÜNEN und auch die LINKEN gemeinsam im Europa- und Rechtsausschuss beschlossen, eine dritte Anhörung Ende August durchzuführen, weil die Meinung der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden eingeholt werden soll.

Und im Übrigen, das eben von Ihnen, Frau Borchardt, erwähnte Gutachten von Professor Hack von der FH Wismar war auch spätestens seit der Anhörung am 5. Juli bekannt, der Opposition wahrscheinlich noch viel früher, denn sie soll es ja bezahlt haben.

Meine Damen und Herren, warum – die Frage ist dann zu stellen – hat denn die Opposition nicht unmittelbar im Anschluss an die Anhörung die Expertenkommission

einberufen wollen, sondern gemeinsam beschlossen, eine zusätzliche Anhörung mit den Bürgermeistern zu machen? Das erschließt sich niemandem.

Der Meinungsbildungsprozess ist in der Tat, Frau Borchardt, Sie haben es selbst erwähnt, nicht abgeschlossen und es haben sich seit dem Tag auch keine neuen Fakten ergeben, meine Damen und Herren.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oh doch.)

Wir befinden uns mitten in einem parlamentarischen Verfahren. Und dem Rechtsausschuss, dem alle Mittel zur Verfügung stehen, also auch von vollständiger Zustimmung bis zur Ablehnung oder Änderung des Entwurfes, sind hier alle Möglichkeiten gegeben. Die Dringlichkeit, meine Damen und Herren, wird daher von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Weil das ein Possenspiel ist.)

Danke, Herr Ringguth.

Wir kommen dann zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Die Erweiterung der Tagesordnung ist somit abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keinen Stimmenthaltungen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – „Ja“ zu Zivilklauseln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1947.

Antrag der Fraktion DIE LINKE „Ja“ zu Zivilklauseln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/1947 –