Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

schneller sein, womit ich nicht meine, dass jeweils nur auf einer Seite die Deiche erhöht werden. Lediglich 4 von 18 Schutzmaßnahmen sind dort seit 2002 realisiert worden. Deshalb gilt mein, gilt unser Mitgefühl all jenen, die anderenorts wiederholt und immer noch mit der Flut und ihren Auswirkungen zu kämpfen haben.

Unser Dank gilt der Bundeswehr, dem Kreisverbindungskommando, also der Schnittstelle zwischen Bundeswehr und dem Katastrophenabwehrstab beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Polizei, den Feuerwehren, dem THW, den Rettungsdiensten, kurz allen Katastrophenschützern. Mein Respekt gilt selbstverständlich all jenen, die sich aufgemacht haben, um Hilfe zu leisten, insbesondere denen, die bis zur Erschöpfung Sandsäcke geschippt haben.

Von den Verantwortlichen wurden Entscheidungen mit Bedacht gefällt. Sehr gut fand ich, dass das Gebiet zur Sperrzone erklärt wurde, denn jedes Hochwasser hat auch Gaffer angelockt, die gedankenverloren und egoistisch Zuwegungen blockierten und schlicht im Weg herumstanden.

Liebe Kollegen, in 26 Jahren habe ich viele Hochwasser in Dömitz erlebt. Einige Situationen und Bilder haben sich mir für immer ins Gedächtnis gebrannt. Die Ansage „Evakuierung“ zum Beispiel – was mir so klar erscheint, war für andere eine riesengroße Anstrengung und mit großer Angst verbunden; eine alte Dame sagte zu mir, ihr käme es vor wie im Krieg –, diesmal nicht für alle ausgesprochen, aber vorsorglich getroffen für Heime und Einrichtungen und die am gefährdetsten Bereiche. Richtig so!

Wenn das Hochwasser Dresden passiert, kommt es hier so fünf bis sieben Tage später an. So viel Zeit ist maximal, um Schutzmaßnahmen zu treffen. Und wenn es dann heißt, „Evakuierung angeordnet“, wusste jeder, jetzt muss ich gehen. Es war genügend Zeit, beispielsweise die Heimbewohner von Dömitz nach Grabow umzuquartieren. Und, nein, ich will mir nicht einmal den kampferprobtesten Lebensretter vorstellen, der bettlägerige Personen hätte in ein Boot verfrachten müssen.

Meine Damen und Herren, vielleicht ein Wort zum Hochwasser an sich. Grundsätzlich sind Hochwasser Bestandteile des natürlichen Geschehens, zur Katastrophe werden sie, wenn menschliche Werte betroffen sind. Aus der Jahrhundertflut 2002 haben wir viel gelernt. Wir haben unsere Arbeit professionell gemacht, aber es gibt in Auswertung des 2013er-Hochwassers wiederum etwas besser zu machen. Der vorsorgende Hochwasserschutz wird in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen, das ist schon angeklungen.

Meine Fraktion wird sich bei der Neugestaltung des Landeswassergesetzes die rechtlichen Regelungen zum Hochwasserschutz genau ansehen. Gleiches gilt für die Haushaltsberatungen, wo die Augen darauf gerichtet sein werden, ob die finanzielle Ausstattung den Anforderungen bei Hochwasser gerecht wird. Der Informationsfluss klappte bedeutend besser als 2002, solange wir alle Telefon und Strom für unsere PCs haben.

Verwirrend waren die Prognosen am Anfang. Wie man das verbessern kann, weiß ich jetzt nicht, aber damit können sich gewiss die Experten befassen. Auch über das Thema Verbuschung wird erneut zu reden sein. Ich

glaube nicht, dass jemand Auwälder abholzen will, aber Gehölze im ufernahen Bereich, im Bereich der Buhnen und Buhnenköpfe müssen einfach weichen, damit eine vernünftige Flutrinne die Durchgängigkeit für die Wassermassen gewährt. Auch die Pflege der Vorfluter gehört dazu oder die Frage, wie man mit dem Biber umgeht, wenn er Schaden am Deich anrichtet.

Was den gesundheitlichen und hygienischen Aspekt an- belangt, ist berichtet worden, dass wenigstens 30 Soldaten mit dem hier schon diskutierten Eichenprozessionsspinner in Berührung gekommen sind, was zeigt, dass die Bekämpfung auch künftig notwendig ist. Belastungen im Grund- und Trinkwasser wie 2002 sind mir noch nicht bekannt. Dennoch ist die Qualitätskontrolle weiter wichtig, wie es sich nach dem Starkregen hier in Schwerin kürzlich gezeigt hat. Diskutiert worden ist auch darüber, wie man die 1,2 Millionen Sandsäcke wieder loswird, die ihren Zweck erfüllt haben. So klar scheint dies jedenfalls nicht zu sein.

Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass das Hochwasser viel Geld verschlingt, doch allein mit der Forderung nach mehr Geld wird es nicht getan sein. Seriöse Schadensschätzungen kann es noch nicht geben, schließlich ist das Wasser ja noch gar nicht überall weg. Bund- und Landesregierung haben beschlossen, einen nationalen Fonds einzurichten. Er soll ein Volumen von bis zu 8 Milliarden Euro haben, eine auch im Vergleich zur Flut 2002 realistische Größe. Bund und Länder tragen den Fonds je zur Hälfte, Mecklenburg-Vorpom- mern trägt 80 bis 100 Millionen Euro.

Ich halte nichts davon, jetzt in einen kleinkarierten Streit zu verfallen, wie der nationale Fonds aufgebracht wird. Wir brauchen bei erwarteten Steuereinnahmen von 639 Milliarden Euro für 2014, das ist gegenüber 2013 ein Plus von 24 Milliarden Euro, keine neuen Steuern, um diese Aufgabe zu stemmen. Und hier in Mecklenburg-Vorpom- mern geht es hauptsächlich um die Kosten des Hilfeeinsatzes: Baukosten, Ernteschäden sowie Wiederbeschaffung von Betriebsvermögen.

Den Forderungen des NABU nach großflächigen Stilllegungen von 500.000 Hektar Agrarflächen erteilen wir eine klare Abfuhr. Wir sind der Auffassung, wenn ein Landwirt Flächen für die Überschwemmung im Hochwasserfall bereithält, muss er auch angemessen entschädigt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Meine Damen und Herren, eine Frage bleibt mir offen. 2002 und 2013 hatten wir den herrlichsten Sonnenschein und die Helfer kamen in Scharen. 2011 hatten wir ein starkes Winterhochwasser mit Eisgang. Möge Gott es geben, dass es nicht zur Katastrophe kommt, aber ich habe manchmal die Dömitzer Hochwassermarke von 1888 im Kopf. Sind wir auch dafür gewappnet und werden dann auch so viele Helfer kommen? – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert.

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/1621, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/1969(neu), und hierzu die Beratung der Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung zu der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, auf den Drucksachen 6/1979, 6/1981 und 6/1982. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/2004 bis 6/2007, ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2008 sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/2009 bis 6/2017 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (4. ÄndG KiföG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1621 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1969(neu) –

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1979 –

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1981 –

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1982 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2004 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2005 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2006 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2007 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 6/2008 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2009 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2010 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2011 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2012 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2013 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2014 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2015 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2016 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2017 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Martina Tegtmeier. Bitte schön.

(Vincent Kokert, CDU: Ich gratuliere, Frau Tegtmeier, zu Ihrer Anzugsordnung: rot/grün. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aber ganz viel Rot und wenig Grün. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Gut erkannt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschreibt Ziele und Aufgaben der Förderung von Kindern, setzt Standards für die Ausgestaltung und regelt die Finanzierung der Angebote frühkindlicher Bildung in der Kindereinrichtung und in der Kindertagespflege. Zur Umsetzung der aktuellen Bundesgesetzgebung sowie sozial- und bildungspolitischer Entwicklungen bedarf es deshalb einer Änderung verschiedener gesetzlicher Vorschriften durch ein Änderungsgesetz. Gleiches gilt für die Finanzierung der Angebote infolge der erhöhten Inanspruchnahme und eines entbürokratisierten Finanzierungsmodells.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass der landesgesetzliche Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung nach dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern der Neufassung der bundesge- setzlichen Regelungen des Paragrafen 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ab dem 1. August 2013 angepasst wird. Hinsichtlich der weiteren von der Landesregierung im Rahmen des vorliegenden Änderungsgesetzes vorgeschlagenen Änderungen verweise ich auf die Ihnen schriftlich vorliegende Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Ich möchte an dieser Stelle nur auf die vom Sozialausschuss gefassten Beschlüsse eingehen.

Der Sozialausschuss hat zum Gesetzentwurf der Landesregierung eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in der

schriftlichen Beschlussempfehlung zusammengefasst. Im Nachgang zur Anhörung sind einige Änderungsanträge im Sozialausschuss beschlossen worden. Die Beschlüsse sehen in Ergänzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung vor, dass das Prozedere der Datenweitergabe, der Entwicklungsdokumentation vom Kindergarten in die Schule konkretisiert wird. Zudem wird das Recht der Eltern auf ein verbindliches Informationsgespräch im Jahr des voraussichtlichen Eintritts in die Schule gestärkt. Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern, insbesondere auch die Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes der Kindertageseinrichtung, der regelmäßigen Öffnungszeiten und der Essensversorgung der Kinder werden durch die Beschlüsse des Sozialausschusses gestärkt.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen außerdem vor, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Träger der Kindertageseinrichtungen, die pädagogischen Fachkräfte, die Tagespflegepersonen und die Personensorgeberechtigten in Angelegenheiten des

Kinderschutzes partnerschaftlich zusammen unter Einbeziehung bestehender Netzwerkstrukturen arbeiten.

In Abweichung zum Gesetzentwurf der Landesregierung sehen die Beschlüsse des Sozialausschusses auch vor, dass der Zeitraum, den die kommunalen Landesverbände und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Umsetzung des durchschnittlichen Fachkräfte-KindVerhältnisses haben, von drei Monaten auf nunmehr sechs Monate erweitert wird. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sollen ebenfalls sicherstellen, dass die Gemeinden, die zu einem erheblichen Anteil an der Finanzierung der Kindertagesförderung beteiligt sind, zu neuen Verhandlungen der Leistung und Entgeltverhandlungen anregen können.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses stellen sicher, dass die zusätzlichen Finanzmittel nach dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege die bereits bestehende Finanzierungsbeteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Grunde und der Höhe nach unberührt lassen. Darüber hinaus soll ein vorrangiger Einsatz dieser Bundesmittel zugunsten der Tagespflegepersonen erreicht werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Die Beschlüsse des Sozialausschusses ermöglichen es ferner, dass die Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Tagespflegepersonen landesrechtlich mit Zu- stimmung des Sozialausschusses geregelt werden können und dass die bisherige Fassung des Paragrafen 10 Absatz 1a Kindertagesförderungsgesetz MecklenburgVorpommern bis zum 31. Dezember 2014 fortgilt. Auch wird sichergestellt, dass die finanziellen Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Elternbeitragsentlastung nach Paragraf 21 Absatz 5 und Absatz 5a ausgeglichen werden können.