Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Auch die Gewerkschaft der Polizei hat die Änderung und Ergänzung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes begrüßt. Diese Änderungen sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig gewesen, indem festgestellt worden ist, dass nicht nur die Übermittlung von zuvor erhobenen und gespeicherten Telekommunikationsdaten geregelt sein muss, sondern auch die Befugnis zu deren Abfrage.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sich ähnlich geäußert und festgestellt, eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür liege nicht vor. Die Bestandsdatenauskunft sei aber ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden und unerlässlich im Alltag der Polizei, des Zolls, der Kriminalämter und der Nachrichtendienste, so die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Das Bayerische Landeskriminalamt hat erklärt, dass der Gesetzentwurf aus polizeipraktischer Sicht die geforderten klarstellenden Regelungen enthält. Anpassungsbedarf ist lediglich in Paragraf 23 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz gesehen worden.

Auch Professor Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg hat erklärt, dass der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Der Gesetzentwurf entspricht mit Blick auf die vergleichsweise geringe Eingriffsintensität den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für

die Eingriffsrechtfertigung. Weitergehende Forderungen nach Benachrichtigungspflichten oder Richtervorbehalten seien verfassungsrechtlich nicht geboten. Der Gesetzgeber habe sich frei für ein Konzept entschieden, wonach Daten jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne das Wissen des Betroffenen erhoben werden dürfen. Dies habe auch seinen guten Grund, denn Ermittlungen seien regelmäßig von einer beachtlichen Dynamik gekennzeichnet und beschleunigt zu führen, so Professor Dr. Schwarz.

Der Deutsche Anwaltverein hat kritisiert, dass der Entwurf den Verfassungsschutzbehörden bei der Entscheidung, ob eine Datenauskunft erforderlich ist, bemerkenswert freie Hand lässt. Offengeblieben sei auch, ob und gegebenenfalls inwieweit die Telekommunikationsunternehmen das Vorliegen der gesetzlichen Nutzungsvoraussetzungen zu überprüfen hätten oder ob sie dazu gerade nicht verpflichtet sind.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat aufgrund ähnlicher Argumente, die auch der Deutsche Anwaltverein vorgetragen hat, einige Änderungen vorgeschlagen. Diese haben dann auch Niederschlag gefunden in Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich für eine Einzelfallregelung im Gesetz eingesetzt. Dies ist mit dem schwerwiegenden Eingriff für den Betroffenen begründet worden. Bereits das Bundesverfassungsgericht habe im Hinblick auf die Nachrichtendienste ausdrücklich angeführt, dass die Erforderlichkeit im Einzelfall gegeben sein müsse, so die beiden Oppositionsfraktionen. Diesem Antrag haben im Ergebnis alle Mitglieder des Innenausschusses bei Abwesenheit der NPD zugestimmt.

Weitere Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Landesverfassungsschutzgesetz haben sich auf einen entsprechenden Behördenleitervorbehalt und die Unterrichtung der G-10Kommission des Landtages sowie der PKK bezogen. Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund der Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ein Richtervorbehalt gefordert worden. Diese Änderungsanträge haben allerdings keine Mehrheit im Ausschuss gefunden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 6. Ju- ni 2013 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit der vom Ausschuss vorgesehenen und soeben von mir geschilderten Änderung zugestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Heinz Müller, SPD)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender, für den Bericht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Ritter für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf schränkt bekanntlich das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses weiter ein und setzt die Tendenz der inneren Sicherheitspolitik der letzten Jahre fort. Die Bestandsdatenauskunft sei ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden und unerlässlich im Alltag der Polizei, des Zolls, der Kriminalämter und der Nachrichtendienste. Vor diesem Hintergrund verbietet sich dann nahezu jedes ernsthafte Hinterfragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor wenigen Tagen erfuhr die Welt und auch die deutsche Öffentlichkeit, dass der mächtigste Geheimdienst der Welt, die USamerikanische National Security Agency (NSA), mithilfe direkter Zugänge zu den Servern amerikanischer Internetfirmen weltweit fast jede Form von digitaler Kommunikation mitlesen, mithören und speichern kann.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Zu erfahren war auch, dass die Amerikaner bevorzugt in Deutschland schnüffelten. Zu erfahren oder zu hören war allerdings nichts von einem lautstarken Protest der Bundesregierung oder der deutschen Sicherheitsbehörden. Im Gegenteil: Zu erfahren war, dass der BND mit einem sogenannten Technikaufwuchsprogramm bis Ende 2018 zu einer Art „Mini-NSA“ werden will.

(Udo Pastörs, NPD: Yes, we scan.)

Und wie auch auf Grundlage einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen zu erfahren war, haben Geheimdienste und Behörden in Deutschland und der ganzen Welt sogar Stasiunterlagen angefordert und verwendet, darunter auch NSA, US-Botschaft in Berlin, Landeskriminalämter, Bundeskriminalamt, regionale Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es geht und es ging vorrangig immer um sensible Personendaten, aber so etwas ist ja dringend notwendig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Internet ist längst zum Herzstück der Überwachung geworden und hier stellen sich Fragen auch hinsichtlich unserer Regelung zur Bestandsdatenauskunft. Rechtfertigt die Angst vor möglichen Terroranschlägen eine Rundumkontrolle von E-Mails, von Telefonaten, von Suchanfragen bei Google? Wie viel Überwachung des Internets will und kann eine freie Gesellschaft letztendlich ertragen?

(Udo Pastörs, NPD: Wenn die Massen den Mund halten.)

In einer Demokratie, in einem demokratischen Rechtsstaat bedürfen Überwachungsmaßnahmen nicht des blinden Vertrauens, sondern einer breiten Akzeptanz informierter Bürgerinnen und Bürger und Politikerinnen und Politiker.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es noch eines praktischen Beweises bedurfte, dass die Bestandsdaten

auskunft und weitere technische Mittel der inneren Sicherheit erhebliche Gefahren bergen, so wird dieser Beweis gegenwärtig von der Türkei geliefert. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird mit den Worten zitiert: „Das, was im Augenblick in der Türkei passiert, entspricht nicht unseren Vorstellungen von Freiheit, Demonstration und Meinungsäußerung.“ Zitatende. Ist das wirklich so? Der türkische Innenminister kündigte Verfolgungen von Nutzern von Twitter und Facebook an, die zu Demonstrationen aufgerufen haben – also Nutzung von Bestandsdaten im Rahmen der politischen Auseinandersetzung.

(Udo Pastörs, NPD: Das läuft doch in Deutschland genauso.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestützt auf Ergebnisse der Anhörung hat meine Fraktion im Innenausschuss Änderungsanträge gestellt. Der Vorsitzende hat das hier vorgetragen. Insbesondere der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat betont, dass die vorgesehenen Eingriffe für den Betroffenen unter Umständen recht schwer wiegen können. Die Befugnis dürfe daher keine Routinemaßnahme der Verfassungsschutzbehörde darstellen.

Der Deutsche Anwaltverein hat hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung der Verfassungsschutzbehörde bei der Entscheidung, ob eine Datenauskunft erforderlich sei, bemerkenswert freie Hand lasse. Aus der Formulierung im Gesetzentwurf ergebe sich eine rechtlich gebotene Beschränkung auf den Einzelfall jedenfalls nicht. Dem hat unser Innenministerium widersprochen und eine Einzelfallregelung für überflüssig gehalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einer kurzen Auszeit haben sich die Koalitionsfraktionen gegen die Auffassung des Ministeriums entschieden und dem Antrag der LINKEN einstimmig zugestimmt. Dafür noch mal recht herzlichen Dank, das kommt ja nicht alle Tage vor.

Darüber hinaus wollte meine Fraktion sicherstellen, dass in den Fällen, in denen sich das Auskunftsersuchen auf Zugangssicherungscodes bezieht oder unter Nutzung von dynamischen IP-Adressen erfolgt, ein entsprechender Behördenvorbehalt gilt. Darüber hinaus sollte die G-10-Kommission des Landtages über entsprechende Anordnungen unterrichtet werden. Beides wurde von der Koalition abgelehnt, denn die Handlungsfähigkeit würde anderenfalls in nicht vertretbarer Weise eingeschränkt, so die Begründung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist insgesamt eine gute Entwicklung, dass die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf das, worüber wir heute diskutieren und beschließen, skeptisch werden. Der Gesetzentwurf, der heute vorliegt, ist dank der Initiative meiner Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein klein wenig besser geworden als der Gesetzentwurf der Landesregierung.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass eine allgemeine Auskunftspflicht verfassungskonform sei, deshalb haben wir insbesondere um die konkrete Ausgestaltung dessen gestritten. Hier gibt es nach wie vor Dissens zwischen Koalition und Opposition. DIE LINKE will nicht, dass Verfassungsschutz und Polizeibehörden weiter zu einer allumfassenden Internetpolizei ausgebaut werden. Deshalb wird meine Fraktion den vorliegenden

Gesetzentwurf trotz der Nachbesserung ablehnen. – Schönen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Ritter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Heinz Müller für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Lieber Kollege Ritter, Sie haben so schön gefragt: Rechtfertigt die Angst vor Terrorismus das? Ja, so eine rhetorische Frage kann man natürlich stellen, aber ich werde diese Frage gerne mit einer zweiten Frage ergänzen: Rechtfertigt die Angst vor ausländischen Schnüffelagenturen,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wieso die Angst? Das ist doch eine Tatsache.)

dass wir unseren Sicherheitsbehörden in ihrer berechtigten und sinnvollen Arbeit das Leben unnötig schwer machen?

(Udo Pastörs, NPD: Ha!)

Ich meine, nein.

Niemand wird bestreiten – wir haben das alle über die Medien mitbekommen –, dass hier aus den USA, aber ich bin ganz sicher, auch aus anderen Staaten, Aktivitäten losgetreten werden, die mit unserem Rechtsstaatsverständnis nicht übereinstimmen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber das kann und das darf uns nicht daran hindern, dass wir für unsere Behörden rechtsstaatliche Regelungen treffen, und wir gehen davon aus, dass unsere Behörden derartige Regelungen dann auch einhalten.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, widmen wir uns nicht dem „großen Bruder“, der in diesem Sinne vielleicht ein bisschen doppeldeutig ist, der „große Bruder“, sondern widmen wir uns dem Gesetz, so, wie es uns hier vorliegt.

Nach den Darstellungen des Ausschussvorsitzenden habe ich hier eigentlich nur sehr wenig zu ergänzen, weil das eine, wie ich fand, umfassende und erschöpfende Darstellung war.

Lassen Sie mich noch mal in Erinnerung rufen: Ausgangspunkt dieses Gesetzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar des Jahres 2012. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Telekommunikationsgesetz des Bundes auf dem Tisch und an diesem Gesetz eine Reihe von Punkten zu bemängeln gehabt. Dieses waren teils inhaltliche Punkte, teils aber auch rechtstechnische Punkte. Und was bei mir als Nichtjuristen besonderen Eindruck hinterlassen hat, ist dieses Doppeltürenprinzip, das das Bundesverfassungsgericht hier gefordert hat, indem es sagt: Es ist ja gut und schön, wenn das Bundesrecht sagt, dass die Telekommunikationsanbieter Auskünfte geben müssen, aber das reicht