Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir auch dieses Mal, in der Zweiten Lesung, nicht zustimmen.
Die Änderungen durch die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ändern auch an unserer Haltung nichts. Wir wenden uns weiter gegen den Ausbau beziehungsweise die weitere Zementierung Ihres Überwachungsstaates. Wir werden weder der Gesinnungsschnüffelei zu einem rechtsstaatlichen Anstrich verhelfen noch heute zustimmen.
Das, was dieser Staat als Gefahrenabwehr verpackt, ist oft die Verfolgung Andersdenkender mit unverhältnismäßigen Mitteln. Das kann man dieser Tage schön in den Akten des Bundeskriminalamtes nachlesen, die nun täglich auf „Altermedia Deutschland“ geleakt werden. Dort kann man sich ein Bild von der umfassenden Überwachung machen, die einsetzt, wenn man es wagt, im Internet durch Wort oder Bild gegen die Meinungsparagrafen zu verstoßen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat einige Änderungen zum Gesetzentwurf vorgeschlagen, die sich aber auch jetzt nicht wiederfinden. Unter anderem sollten die Betroffenen von Maßnahmen unterrichtet werden. Das verhindert zwar nicht die Eingriffe, aber auch das blieb
ungehört und war offenbar zu viel verlangt. Oder der Richtervorbehalt, der sich auch im Landesgesetz wiederfinden sollte – abgewiegelt. Schließlich geht es ja um Gefahrenabwehr, dafür ist dann keine Zeit.
Der Zugriff auf Bestandsdaten, die oft Grundlage für den Zugriff auf Verkehrsdaten sind, sei eben nur mit einem geringfügigen Grundrechtseingriff verbunden. Um da mal den Datenschutzbeauftragten Dankert anzuführen, der brachte es nämlich treffend auf den Punkt: „Wenn man erst mal die Passwörter, die PIN und die PUK hat, dann besteht die Möglichkeit, über weitere Inhalte auf Art und Weise der Kommunikation, Dauer der Kommunikation, auf frühere Kommunikation zuzugreifen, denn es ist im wahren Leben nicht davon auszugehen, dass sich der Betroffene jeden Tag die entsprechenden PIN, PUK und Passwörter ändert.“
„Im wahren Leben“, also jenseits einer Scheinwelt, in der jeder, der nichts zu verbergen hat, seine Passwörter und sonstigen Bestandsdaten am besten unaufgefordert der Polizei übermittelt, weil es ja schließlich um Gefahrenabwehr geht. Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und bei Internetzugangsanbietern ständig gespeicherte Kundendaten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung, PIN, Passwort und elektronisches Adressbuch, sollten den Behörden wahrlich jederzeit zur Verfügung stehen. Wer sich dem in den Weg stellt, der begibt sich doch in die Nähe zu Kriminellen.
Wenn Sie genau so einen Unsinn glauben und vertreten, dann stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Wir tun das nicht! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An sich hätte ich mich jetzt hier hinstellen können und sagen können, den Worten des Ausschussvorsitzenden und meines geschätzten Kollegen Heinz Müller von der SPD-Fraktion habe ich nichts hinzuzufügen,
aber dank Herrn Saalfeld wird man doch immer wieder eines Besseren belehrt. Ich weiß nicht, wie ich Ihren Redebeitrag werten soll. Ich könnte mir eine Überschrift vorstellen, die da lautet: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
Ja, wir haben unterschiedliche Wahrnehmungen. Wir waren beide auf der gleichen Veranstaltung, Herr Saalfeld, und ich finde es immer bemerkenswert, wenn gerade aus Sitzungen des Innenausschusses zitiert wird, wie dann die Wahrnehmungen auseinandergehen. In Ihrem Fall ist es immer besonders auffällig. Ich erinnere mich an die letzte Sitzung, wo Sie mir ein Zitat des Generalstaatsanwaltes zugeschrieben haben. Das ehrt mich zwar,
aber wie gesagt, ich will hier auch nicht geistigen Diebstahl begehen, weil das machen ja ganz andere.
Herr Saalfeld, Sie haben den geschätzten Kolleginnen und Kollegen hier eins unterschlagen, Sie haben nämlich vergessen, darauf hinzuweisen, dass auf Nachfrage sowohl der Datenschutzbeauftragte als auch die Vertreterin des Anwaltvereins ihre Ausführungen relativiert haben.
Die Kollegin des Anwaltvereins hat nämlich auf meine Frage, ob ihr denn ein Missbrauchsfall bekannt wäre, ausdrücklich darauf hingewiesen: Nein, dieser ist ihr nicht bekannt. Also wir reden über Fiktionen.
Und der Landesdatenschutzbeauftragte hat so ganz nebenbei darauf hingewiesen, es sei zwar ein hehrer Wunsch, den er dort habe, aber es müsse nicht unbedingt in Mecklenburg-Vorpommern exemplarisch eingeführt werden.
Für mich zeugt Ihre Rede wieder davon, dass Sie ein, nach meinem Dafürhalten, etwas überzogenes Misstrauen gegenüber dem Staat haben.
Ich sage, es erschüttert mich immer wieder, wie Sie Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, bei den Gerichten, der Justiz allgemein verunglimpfen,
Besonders kapriziös finde ich, wie Sie immer wieder zwischen Strafrecht, Strafprozessrecht und SOG hin- und herswitchen, dass Sie mal eben so ein kleines bisschen die Strafverfolgung mittenmang die Gefahrenabwehr bringen und, und, und.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Welche Kontrollmechanismen sind übrig geblieben? Sagen Sie es!)
Wir brauchen viele Sachen gar nicht mehr zu regeln, weil wir dafür überhaupt nicht zuständig sind. Wenn wir uns über das SOG unterhalten, dann blenden Sie mal eben Paragraf 100a StPO aus, da ist nämlich das ganze Thema der Strafverfolgung schon geregelt, und deswegen werden Sie das hier auch nicht finden. Deswegen finden Sie eben bei der Gefahrenabwehr,
Das waren nicht Polizisten, es waren nicht Rechtsanwälte oder Richter, die Ihnen das dort erzählt haben, sondern wir haben dort Wissenschaftler gehabt. Wissenschaftler!
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht um Tage und nicht um Sekunden. Das ist absoluter Quatsch, was Sie da erzählen!)
Denen glauben Sie aber immer nur dann, wenn die Wissenschaftler Ihnen das erzählen, was Sie gerade hören wollen.
Also Sie haben ein sehr gut fundiertes Breitbandwissen, aber leider Gottes ist das bei einer solchen fachlichen Diskussion völlig fehl am Platz.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Können Sie mir jetzt mal sagen, welche Kontrollmechanismen übrig geblieben sind?)
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hat nichts Inhaltliches gesagt.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft auf Drucksache 6/1630.