Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Ich bin jetzt ein bisschen irritiert, ich dachte eigentlich, dass die Opposition noch vorne spricht, aber egal.

(Jochen Schulte, SPD: Aber nicht, wenn sie zustimmt.)

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es wird immer schön abwechselnd gesprochen, Herr Waldmüller.)

Herr Holter, vielen Dank für die Zustimmung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hören Sie zu!)

Es ist natürlich jetzt ein Punkt erreicht, sage ich mal, wo also das Handeln oder das Aufmerksammachen oder das Warnen oder diese Tarifbestimmung mit Augenmaß zu machen, wo das scheinbar scheiterte. Auch ich gehe mal davon aus, dass das Mediationsverfahren auch nicht zu Transparenz führt oder zu irgendeinem gerechten Interessenausgleich. Deswegen ist jetzt der nächste Schritt notwendig, direkt an dieses Gesetz eben heranzugehen.

Die Debatte um den jüngsten Versuch der GEMA, die Gebühren auszuheben, hat deutlich werden lassen, dass es einer grundlegenden Reform der im September 1933 gegründeten Verwertungsgesellschaft bedarf. Unser Appell aus dem Mai 2012, die Tarifreform zu überdenken, blieb bei der GEMA selbst weitestgehend ungehört und auch die Entscheidung der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hinsichtlich der Grundstruktur der von der GEMA vorgestellten Tarifreform blieb unzureichend. Alles in allem blieb es damit bei der Tarifreform ohne Augenmaß, ich sagte es vorhin.

Wenn also Appelle beim unmittelbar betroffenen Akteur nicht auf offene Ohren stoßen, ist nach Gründen zu fragen. Herr Holter, Sie haben das getan. Die GEMA hat weder die Forderung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.05.2005 noch die Handlungsempfehlung der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ aus dem Jahr 2007 nach mehr Transparenz beachtet. Die Enquetekommission etwa hatte empfohlen, dass die GEMA bei ihren Abrechnungsmodellen die besondere Situation der gemeinnützigen Struktur berücksichtigt. In ihrer Satzung sollte sie festlegen, wann unter welchen Umständen Gesamtverträge abgeschlossen werden können.

Ich habe in der Einbringung auf die vielen Gespräche verwiesen, die wir in dieser Angelegenheit mit Kulturpolitikern, mit DEHOGA-Klubbetreibern vor Ort geführt haben. Einige konkrete Vorschläge und Hinweise, die wir im Nachgang zu diesen Gesprächen erarbeitet haben, möchte ich Ihnen nennen.

DEHOGA-Landesgeschäftsführer Matthias Dettmann hat mit Blick auf die GEMA-Struktur mehr Transparenz und Rechtssicherheit eingefordert. Hier könnten Überlegungen in unterschiedlichste Richtungen gehen. Eine stärkere Transparenz etwa könnte durch eine unabhängige Instanz, die Gebühren hinterfragt, geleistet werden. Aktuell wird von einigen Betroffenen die Frage aufgeworfen, ob die Schiedsstelle diese Unabhängigkeit überhaupt leisten kann. Auch wäre zu hinterfragen, ob die Schiedsstelle ausreichende Kompetenzen besitzt, denn wie in der Einbringung bereits dargelegt, werden von ihr ja nur Vorschläge unterbreitet.

Und zweitens wäre auch die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs beziehungsweise eines Rechtsmittels gegen entsprechende Entscheidungen überlegenswert. Über eine rechtsaufschiebende Wirkung gegen GEMA-Entscheidungen wäre demzufolge nachzudenken.

Fest aber steht eines: Auch im Hinblick auf die Herausforderungen der digitalisierten Welt brauchen wir mehr denn je eine ganz grundlegende gesetzliche Reform des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaften wie der GEMA. Bisher war das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Grundlage der Arbeit der GEMA. Besser und vor allem transparenter wäre eine eigenständige gesetzliche Regelung. Und diese gesetzliche Regelung muss klare Vorgaben zur Repräsentanz aller Wahrnehmungsberechtigten sowie zur Transparenz der Gebührensysteme treffen. Und sie muss außerdem den Entfall der Vergütungspflicht für Veranstaltungen für Jugendhilfe, Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie der Schulveranstaltungen eindeutig regeln.

Und ich möchte Ihnen, damit ich noch mal kurz Ihre Aufmerksamkeit bekomme, ganz aktuell vom heutigen Tag ein Beispiel nennen, in dem es in einer Schlagzeile in einer Zeitung heißt: „GEMA kassiert bei Hilfsgeldern für Flutopfer“. Solche Ausmaße nimmt es dann eben auch an. Es wurde also im nordrhein-westfälischen Gladbeck veranstaltet, also ein Sportmanager in einer Kleingartenanlage machte ein Benefizkonzert mit den Sputniks, zu dem ungefähr 500 Zuschauer erschienen und dessen Einnahmen eigentlich zu 100 Prozent einem Kleingar- tenverein in Sachsen-Anhalt und einem überschwemmten Tierheim in Sachsen zugutekommen sollten. Sie können sich vorstellen, was hier passiert ist. Hier wurde die GEMA tätig, hier ist ein Abzug gemacht worden. Ich glaube, da braucht man nichts mehr zu sagen. Also da muss eine Reform dieses Gesetzes her.

Gesetzlich bestimmt werden sollten auch besondere Gebührenmodelle für gemeinnützige Strukturen und Kriterien für den Abschluss von Gesamtverträgen. Die am 15. April vorgestellte Bewertung der Grundstruktur der aktuellen Tarifreform der GEMA durch das Deutsche Patent- und Markenamt konnte die offensichtlichen Probleme nicht lösen.

Ich habe bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das stimmt. Ich erinnere mich. Vor einem Jahr, das stimmt.)

dass sich die GEMA mit ihrer Praxis in zweierlei Hinsicht schadet. Wenn in der Folge der massiven Tariferhöhungen Veranstaltungen abgesagt werden müssen, sind auch die Einnahmen der GEMA gleich null, dann hat sie

nämlich die Kuh geschlachtet, die sie eigentlich melken wollte.

Und ich habe darauf hingewiesen, dass die GEMA durchaus zum Diktat von Tarifen befugt ist, das ist ja das Problem, sie hat quasi eine Monopolstellung inne. Im gleichen Atemzug betonte ich aber auch, dass dies die mittelfristige Infragestellung der GEMA als solche nur zur Folge haben kann. Die Tariferhöhungen ohne Augenmaß, ohne Transparenz und mit Waffenungleichheit zwischen den Akteuren führen natürlich mittelfristig zu Akzeptanzproblemen, das ist der Fall. Und diese Akzeptanzprobleme sind nach dem Schiedsspruch greifbarer denn je, wahrscheinlich auch nach dem Mediationsverfahren.

Wir wollen daher mit unserem Antrag erreichen, dass die Diskussion um diese gesetzliche Form an Fahrt weiter gewinnt und sich der Bund – Herr Holter, da gebe ich Ihnen Recht –, der Bund sich der Sache annimmt. In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Helmut Holter, DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Anfang einen Satz zur GEMA, denn die GEMA hat als Aufgabe, Gelder einzutreiben für 65.000 Künstlerinnen und Künstler in diesem Land und – das ist oft ein Streitpunkt – für fast 2 Millionen Rechteinhaber, die sozusagen auch davon profitieren sollen, dass ihre Vorfahren gute Ideen hatten, Lieder geschrieben haben sozusagen, die dann aufgeführt werden, und davon sollen sie auch noch was haben.

Wir GRÜNE haben intensiv auf einem Parteitag über dieses Thema Urheberrechte und die Frage diskutiert, wie wir die Kulturschaffenden in unserem Land fördern wollen und wie wir sie finanzieren wollen. Und ich kann hier erst mal sagen, es war eine heiße Diskussion und wir sind nicht am Ende der Diskussion. Das ist nämlich das zentrale Thema: Wie können wir künstlerische Leistungen in unserem Land finanzieren und wie können wir Kunst und Kultur wertschätzen, auch dadurch, dass die Leute ihr Geld erhalten für die Leistung, die sie erbracht haben?

Die GEMA hat eine Reform vorgenommen. Diese Reform stößt auf allgemeinen Widerstand, deswegen werden wir auch diesem Antrag zustimmen – aber unter der Erkenntnis, dass auch der Antrag letztendlich keine konkreten Sachen vorschlägt, wo er sagt, das sind unsere Ideen, wie wir in Zukunft für eine auskömmliche Finanzierung der Künstlerinnen und Künstler sorgen müssen. Das ist eine Schwäche des Antrages, aber die Schwäche teilen wir als GRÜNE, weil wir auch noch nicht den Durchbruch haben in dieser Diskussion. Das ist für mich eine wichtige Vorwegbemerkung.

Und wenn wir über eine Reform der GEMA reden, dann ist mir das, was Herr Holter gesagt hat, auch ganz besonders wichtig, dann ist es die Frage der Transparenz, wie die GEMA aufgebaut ist. Momentan sind von diesen

65.000 Mitgliedern, die die GEMA hat, nur 5 Prozent überhaupt stimmberechtigt. Also die Zahlen sind minimal und auch deren Einfluss ist völlig intransparent, wie das ganze Gebührenmodell zustande gekommen ist und so weiter.

Dass die GEMA im Einzelfall politisch äußerst ungeschickt agiert, gerade jetzt in der Diskussion, das hat ja Herr Waldmüller gezeigt mit dieser Sache, bei Flutopfersolidaritätskonzerten noch GEMA-Gebühren einzusammeln oder im Jahre 2010, wo die GEMA die Kindergärten in der Bundesrepublik angeschrieben hat und Geld haben wollte für die öffentliche Aufführung von Kinderliedern. Da gibt es inzwischen auch Einigung im Hintergrund, aber das sind einfach unglückliche Vorgehensweisen.

Sie machen aber auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam, wir müssen uns gemeinsam darum kümmern, wie wir entweder die GEMA in eine Tarifstruktur bekommen, die erstens Künstlerinnen und Künstlern Geld gibt, damit sie ihre Leistung für diese Gesellschaft erbringen können, und zweitens, wie das Ganze so passiert, dass uns nicht die ehrenamtlichen, gemeinnützigen Sachen um die Ohren fliegen beziehungsweise auch dass diejenigen, die davon leben, Musikstücke aufzuführen, auch in Zukunft ein Einkommen haben. Wir treten also klar Ihrem Antrag bei, sehen aber das Problem, wir haben im Moment dafür auch noch keine grundsätzliche Lösung. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „GEMA-Schlichtungsergebnis für Mecklenburg-Vorpommern weiter nicht akzeptabel“, vom Grundsatz her teilt das auch das Wirtschaftsministerium mit Blick auf den Tourismus, mit Blick auf die Auswirkungen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern. Aber andererseits muss man auch noch mal sagen, die Kultur- und Kreativwirtschaft bringt deutschlandweit kulturelle und kreative Produkte und Dienstleistungen hervor und sie beschäftigt immerhin etwa eine Million Menschen. Von daher hat sie auch ihre Bedeutung. Und die von ihnen erbrachten schöpferischen Leistungen, insbesondere im Bereich Buch, Musik, Film, Rundfunk, Computerspiele, Software sind grundlegender Bestandteil der Gesellschaft hier auch in Deutschland.

Die GEMA vertritt, wie Herr Kollege Jaeger es richtig beschrieben hat, 65.000 Mitglieder. Dies sind in besonderer Weise Komponisten, Textautoren und Musikverleger. Weltweit sind es immerhin 2 Millionen Rechteinhaber aus aller Welt. Von daher will ich noch darauf verweisen, dass die Probleme auch etwas tiefer liegen. Immerhin sind 825 Millionen Euro im Jahr 2011 allein über Musikwerke und Autorengesellschaften erwirtschaftet worden und 702 Millionen Euro sind ausgezahlt worden.

Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht die ganze Rede hier halten, zum Inhalt, glaube ich, sind wir uns einig. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat am 3. und 4. Dezember 2012 einstimmig einen Beschluss zur GEMA-Tarifreform gefasst. So ist unter anderem fachlich noch mal festzustellen, zuständig ist

(Heinz Müller, SPD: Frau Kuder.)

die Justizministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland und von daher werden wir die Rechtslage noch mal einfordern und prüfen, denn wichtig ist, dass wir am Ende eine klare Struktur bekommen, mit der dann auch beide Seiten leben können.

Es geht darum, das Schiedsverfahren scheint gescheitert zu sein, es geht in ein Mediationsverfahren über, aber ich denke, der Arbeitsauftrag des Landtages ist für das Wirtschaftsministerium klar. Wir werden die Dinge auf den Ebenen ansprechen und zu gegebener Zeit hier im Ausschuss berichten, wie Herr Holter gefordert hat, wie weit wir gekommen sind. Ich will auch ankündigen, dass das nicht von einem Tag zum anderen zu erledigen ist. Von daher kann ich nur sagen, das Wirtschaftsministerium wird dem Antrag der Koalitionsfraktionen Rechnung tragen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1953. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksa- che 6/1953 mit den Stimmen von SPD, CDU, LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung.

(Heinz Müller, SPD: Ach, schade!)

Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 20. Juni 2013, 9.00 Uhr ein.

(allgemeine Unruhe)

Die Sitzung ist geschlossen.

Also, das ist ja wirklich …! Und wenn Sie es dann lernen, doch so lange zu warten und sich erst zu erheben, wenn ich die Sitzung geschlossen habe, das wäre wirklich für das nächste Mal sehr nett, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schönen Feierabend!

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)