Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das machen Sie mal!)

wo wir da in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dieses KiföG durchgezogen haben. Da waren über 60 Änderungsanträge.

(Zuruf aus dem Plenum: Tausend.)

Und insofern, glaube ich, waren diese Änderungsanträge, die wir da eingebracht haben, nicht so umfänglich. Sie haben eine Lesepause gehabt.

(Torsten Renz, CDU: Jede Frage wurde beantwortet. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme aber zurück: Der Koalitionsvertrag hat, wenn Sie ihn gelesen haben, einen wesentlichen Punkt schon vorgegeben,

(Torsten Renz, CDU: Jede Frage wurde sachgerecht beantwortet.)

nämlich die Verkleinerung der Fachkraft-Kind-Relation. Wir haben dieses Verhältnis zugunsten der Kinder und auch der Erzieherinnen und Erzieher vor Ort in zwei Schritten abgemacht: im Jahr 2013/2014 1 : 16 und im Jahr 2015/2016 1 : 15. Die Arbeitsbedingungen werden dadurch stückweise besser, die Bedingungen für die Kinder sind besser, wir sind zufrieden und – das hatten Sie auch anfangs Ihrer Rede betont – auch unsere Opposition ist zufrieden.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das meinen Sie, Herr Schubert!)

Diese Relation soll jetzt als Gruppengröße umgesetzt werden, nicht sofort, aber auch nicht vertrödelt. Die kommunale Ebene hatte dank der CDU

(Torsten Renz, CDU: Einfach zutreffend. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

bis zum 01.01.2010 noch die Möglichkeit, dieses umzusetzen.

Und wenn wir schon einmal beim Koalitionsvertrag sind, die Elternentlastung, die bisher niederschwellig geregelt war, wird nun zum Bestand des Gesetzes.

(Torsten Renz, CDU: So ist es. Auch das machen wir.)

Auch das hatten Sie sehr positiv gesehen. Das bedeutet eine Absicherung, einen Rechtsanspruch für betroffene Eltern, ohne dass das Thema überstrapaziert wird. Ich glaube, gerade bei den teuren Krippenplätzen ist das doch wohl eine Entlastung der sicheren Art und kommt bei den Eltern sehr gut an.

Während von der kommunalen Ebene weitreichende Steuerungstätigkeiten erforderlich sind, hat das Land auf unser Bestreben, sprich CDU, hin, vor allem für die Baubranche, aber auch für die touristischen Hochburgen den Zeitraum zur Überprüfung der Einhaltung der tatsächlichen Gruppengröße deutlich ausgedehnt. Die im Entwurf des 4. Gesetzes KiföG geregelte Dreimonatsfrist haben wir jetzt, so steht es in dem Änderungsantrag drin, auf sechs Monate festgesetzt. Somit hat man einen größeren Zeitraum der Betrachtung. Innerhalb dieser Zeit ist die durchschnittliche Gruppengröße zu halten, kurzfristige Verschiebungen fallen nicht unausgleichbar ins Gewicht. Zugleich ist eine Dauer für die Überschreitung ausgeschlossen. Wir kommen auch mit dieser Regelung unserem Ziel, der faktischen Gruppenverkleinerung, ein Stück näher.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

Durch die deutliche Mehreinbindung von Eltern, Personensorgeberechtigten stehen die Einrichtungen insgesamt mehr im Fokus der Betrachtung. Eltern sollen und dürfen viel mehr als bisher auf die Arbeit mit ihren Kindern schauen, und das ist auch gut so. Schließlich trägt jeder von uns am Ende die Verantwortung für sein eigenes Kind.

In diesem Sinne sehen wir auch die Möglichkeit der Kommunen, Neuverhandlungen zu den Leistungen und Entgeltvereinbarungen einfordern zu können. Die Stärkung dient längst nicht nur den Kommunen, nein, es stärkt auch die Eltern in ihrer Funktion als Mitzahler. Die

Eltern haben nämlich ebenso wie die Gemeinden und Städte ein naheliegendes Interesse, die Kosten im Auge zu behalten. Das ist besonders schwer, wenn man selbst nicht am Verhandlungstisch sitzt. Die gefundene Lösung bietet da deutliche Abhilfe.

Sie werden es mir nachsehen, wenn ich Ihnen sage, besonders freut es uns von der CDU, dass die Tagespflege nicht nur zum Lückenbüßer der Versorgung im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs gesehen wird.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, das werden wir aber mal sehen!)

Ich glaube, da haben wir viel erreicht. Wir haben neben der Fort- und Weiterbildung, die auch bisher schon im Gesetz vorgesehen war und geldlich untersetzt ist, auch eine neue Ausgestaltung der Tagespflege ermöglicht. Nicht heute und nicht morgen, aber stückweise wollen wir die Qualität der Tagespflege flächendeckend sichern und ausbauen. Damit die Kommunen heute schon dafür sorgen, dass Tagespflege besser entlohnt wird, werden Bundesmittel mit der Maßgabe, sie vorrangig gerade für Tagespflege einzusetzen,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Werden diese ausreichen?)

ausgereicht – 750.000, hatten wir gesagt, 2014 und 2015 1,5 Millionen.

Und dieses Wort „vorrangig“, das hatten wir auch ausführlich im Ausschuss besprochen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist die einzige Möglichkeit, die das Land hat, denn die Entscheidung liegt vor Ort. Und deswegen haben wir dieses Wort „vorrangig“ mit aufgenommen. Es ist eine kommunale Selbstverwaltung dann nachher vor Ort und die entscheiden. Und wenn Sie Kreistagsmitglied sind,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schön rausgeredet, Herr Schubert, schön rausgeredet!)

dann können Sie das ja auch so Ihren Kreistagsmitgliedern rüberbringen, und Herr Ritter genauso.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Er ist Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kein Problem. Sie haben Unterstützung von Ihren Parteifreunden, das freut mich sehr.)

Diese Steuerung, wiederhole ich noch mal, obliegt nicht dem Land, also diese Mittel direkt dort hinzugeben. Das liegt dort im Jugendhilfeausschuss.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Warum machen Sie es bei anderen?)

Die kommunale Steuerung hat ein Plus an die Hand bekommen mit diesen Mitteln und wir hoffen, dass sie das dementsprechend auch umsetzt.

In der Perspektive muss man insgesamt über neue Wege in der Tagespflege nachdenken. Auch das ist im Gesetz so vorgesehen. Wir haben einiges bereits getan. Die Möglichkeit einer entsprechenden Verordnung können die fachlich zuständigen Ministerien – und das muss ich noch mal sagen – nur mit Zustimmung des Sozialausschusses des Landtages erarbeiten. Das war auch eine Forderung, die wir mit eingebracht haben. Und ich sehe da überhaupt kein Problem, wenn das zuständige Bildungsministerium für die pädagogische Arbeit mit einbezogen wird. Auch das haben wir besprochen und haben gesagt, sie können dort ihre Vorstellungen mit einbringen. Es können die Betroffenen, der Verband der Tagesmütter, mit einbezogen werden. All das war auch Bestandteil der Diskussion und ich hatte den Eindruck, dass Sie damit eigentlich zufrieden waren.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Insofern waren diese Dinge, die wir heute wieder auf den Tisch bekommen, alle schon ausdiskutiert. Das Gleiche gilt hier mit dem Finanzausschuss.

Ich glaube, wir haben heute ein Gesetz vorliegen, das eine lange Diskussion gehabt hat und wo viele Hinweise der Anzuhörenden aufgenommen worden sind. Ich glaube auch, dieses Gesetz setzt das um, was viele auch wollen. Dass es natürlich noch immer mehr Dinge gibt, ist klar. Aber Schritt für Schritt werden wir auch zu anderen Dingen kommen. Ich glaube, der Anfang ist gemacht, deswegen auch schrittweise die Umsetzung der Fachkraft-Kind-Relation mit 1 : 16, 1 : 15.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Na dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag doch zu!)

Und die anderen Schritte, die Sie genannt haben, werden in Zukunft kommen, aber nicht heute in diesem Gesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gajek.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Unsere grundsätzlichen Kritikpunkte an der KiföG-Novelle habe ich hier im Plenum wie auch im Sozialausschuss bereits mehrfach vorgetragen. Wenn ich dies hier heute ein weiteres Mal tue, dann gewiss nicht gern. Es ist nun aber einmal so, dass der vorliegende Gesetzentwurf fachlich nicht überzeugt. Das ist im Rahmen der öffentlichen Anhörung auch deutlich geworden. Die KiföG-Novelle hat mit dem großen Wurf, den die Sozialministerin gern beschwört, so wenig zu tun wie eine Eintagsfliege mit der Ewigkeit.

Meine Fraktion hat mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge vorgelegt. Deren Anliegen möchte ich im Folgenden noch einmal pointiert zusammenfassen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ach, Frau Gajek!)

Es geht uns erstens um eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierung des KiföG. Das ist keine leichte

Aufgabe und es ist eine Aufgabe, die nicht per Feinjustierung am bestehenden Gesetz zu lösen ist. Die öffentliche Anhörung hat ganz deutlich gezeigt, dass hier erheblicher Reformbedarf besteht. Eine Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur erfordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Im Rahmen dieses anspruchsvollen Vorhabens sollte unter anderem die bedarfs- und leistungsgerechte Bemessung und Verteilung der Landesmittel neu betrachtet werden.

(Torsten Renz, CDU: Oh nee!)

Es sollten Konzepte zur durchgängigen und konsequenten Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen und Kinderzahl erarbeitet werden. Es sollte nicht zuletzt auch die Sinnhaftigkeit der Sonderförderung für die Anwendung des DESK kritisch überprüft werden.