Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Die SPD und die CDU wollen einen Runden Tisch. Was soll dieser Runde Tisch denn bewirken?

(Ministerin Manuela Schwesig: Den gibt es schon.)

Machen Sie doch einfach das Gesetz so klar und verständlich, dass die Pharmaunternehmen verpflichtet sind, das zu tun,

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

und machen Sie im Gesetz klar und deutlich, wie Sie dieses auch durchsetzen wollen!

Und die Bundesratsinitiative, damit hätten Sie sich auch mal ausführlicher hier im Antrag beschäftigen können, was Sie denn konkret fordern. Sie schreiben hier einfach rein, „dass die Gestaltung der Beipackzettel und die entsprechende Aufklärung im Internet zugänglich für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen erfolgt“. Ihnen ist bekannt, dass der Großteil der älteren Bürger gerade hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gar keinen Internetzugang hat, weil sie es einfach nicht wünschen.

Insofern sollten Sie Ihren Antrag vielleicht in Zukunft besser vorbereiten. Sie sollten sich auf Bundesebene darum kümmern, dass das Gesetz so gestaltet wird, dass das, was in das Gesetz reingeschrieben wird, letztendlich auch durchgesetzt werden kann! – Danke schön.

Wir stimmen dem Antrag dennoch zu.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Barlen für die Fraktion der SPD.

Ja. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich ganz ausdrücklich für die sehr breite Unterstützung aller demokratischen Fraktionen bei dieser Angelegenheit bedanken. Dass also Herr Köster nicht mal weiß, was der wirklich schon lange einberufene Runde Tisch hier in Mecklenburg-Vorpommern ist,

(Stefan Köster, NPD: Was soll denn der bewirken, Herr Barlen?)

also das spricht sozusagen Bände.

(Stefan Köster, NPD: Was bewirkt denn diese Quasselrunde? Nichts!)

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

und neben dem Dank an die demokratischen Fraktionen möchte ich natürlich auch noch einmal den Dank an die beiden Dolmetscherinnen richten. Und in einem dritten Schritt

(Stefan Köster, NPD: Sie wissen doch selbst, dass Ihr Antrag so was von flach ist.)

möchte ich Herrn Koplin also auf jeden Fall vollste Sehkraft attestieren. Es ist ihm gelungen, auch das kleinste Haar in dieser Suppe zu entdecken. Ich muss sagen, ich habe das jetzt ein ganz bisschen als kleinlich empfunden, weil, wenn Sie sich sozusagen schon so lange darüber geärgert haben und irgendwie gleichzeitig selber keine Initiative ergreifen konnten, dann frage ich mich, woran das liegt.

Ich kann Ihnen aber auf jeden Fall sagen, dass Sie ja froh sein können, dass die Koalitionsfraktionen, dass SPD und CDU heute diesen Antrag hier vorgelegt haben zu dem Thema, und vor allen Dingen, dass wir im Ältestenrat beantragt haben, dass wir einen Gebärdendolmetscher hier auch im Livestream – was erstmals in der Form stattfindet –, sozusagen anbieten wollen. Das hätte Ihnen alles freigestanden. Gleiches gilt natürlich für Frau Gajek mit dem „alten Hut“.

Ich möchte noch mal auf die eigentliche Antragsinitiative zurückkommen. Wir haben eine Bundesratsinitiative angeregt und Ministerin Schwesig hat sehr klargemacht, dass sie dieses Thema, wenn alle Fraktionen zustimmen, mit in die Gesundheitsministerkonferenz nimmt. Und da befürchten wir eigentlich nicht, dass dort irgendetwas anbrennt. Also die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz ist Ministerin Tack von den LINKEN und da, davon gehen wir aus, wird es überhaupt keine Probleme geben, sozusagen aus dieser Initiative ein scharfes Schwert zu machen. Da kann natürlich am Ende auch eine Präzisierung des AMG stehen, da kann auch eine gut und wirklich verbindlich moderierte Selbstverpflichtung stehen, da kann also allerhand an dem Ende ste

hen, aber die Zielrichtung ist klar geworden. Und ich freue mich sehr, dass Sie diese Zielrichtung alle unterstützen, und danke Ministerin Schwesig, dass sie das dann auch in der Gesundheitsministerkonferenz nach vorne bringt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag des Abgeordneten Koplin abstimmen, wonach dem Antragstext folgender Satz anzufügen ist: „Hierzu ist auch auf eine Präzisierung des Arzneimittelgesetzes hinzuweisen.“

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Hinzuwirken.)

„Hinzuwirken“. Ja, das stimmt nämlich hier nicht, sehe ich gerade: „hinzuwirken“.

Wer dem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der vom Abgeordneten Koplin vorgetragene Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1952 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1952 einstimmig angenommen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs bis Anfang 2016, auf Drucksache 6/1948.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs bis Anfang 2016 – Drucksache 6/1948 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Rösler für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir drei Vorbemerkungen:

Aus Sicht meiner Fraktion wäre es zu begrüßen, wenn wir im Ergebnis der Aussprache gemeinsam feststellen könnten, mit dem vorliegenden Antrag würden wir offene Türen einrennen. Noch habe ich aber Zweifel. Gleichzeitig wäre es durchaus möglich gewesen, dass andere Fraktionen diesen Antrag oder ähnlich gelagerte Anträge hier heute eingebracht hätten, denn das entsprechende Schreiben des Landkreistages ist bekanntermaßen an die kommunalpolitischen Sprecher und Sprecherinnen,

darf ich ergänzen, aller im Landtag vertretenen demokratischen Fraktionen gerichtet. Aber vielleicht haben auch alle nur auf einen Antrag der LINKEN gehofft

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU – Marc Reinhardt, CDU: Das wird es sein.)

und wollen diesen heute tatkräftig unterstützen.

Uns sind im Falle der umfassenden FAG-Novelle Inhalt und Zeitpunkt gleichermaßen wichtig. Und wir alle wissen, dass Fragen der Kommunalfinanzen gerade im anstehenden Kommunalwahlkampf 2014 auch Antworten erfordern. Daher ist die klare Positionierung zum Zeitpunkt für alle Beteiligten hilfreich, zumindest aber aufschlussreich. Die hiermit beantragte namentliche Abstimmung kann dazu für Diskussionen oder Nachfragen vor Ort sinnvoll sein.

Meine Damen und Herren, so weit meine Vorbemerkungen.

Eine grundlegende Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs ist in Mecklenburg-Vorpommern eine weitgehend unbestrittene Notwendigkeit. Der Koalitionsvertrag will das FAG dem Ziel einer angemessenen Finanzausstattung der kommunalen Körperschaften anpassen und zugleich am Gleichmäßigkeitsgrundsatz festhalten. Das, meine Damen und Herren, wird spannend.

Der FAG-Beirat bildete eine Unterarbeitsgruppe für strategische Überlegungen, ist aber über finanztechnische Anpassungen des FAG 2014 noch nicht hinausgekommen. Das Innenministerium vergibt Gutachteraufträge zur Stadt-Umland-Problematik – oder bereitet solche vor –, zum vertikalen und horizontalen Finanzausgleich. Darauf wird in der Aussprache noch zurückzukommen sein. Und der Ministerpräsident schließlich wird zu einem Kommunalgipfel in der Staatskanzlei gezwungen und sagt im Anschluss ebenfalls eine Unterstützung für eine umfassende Novelle des FAG zu.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund will die Landesregierung dem Landtag im September eine FAG-Novelle sowie als Artikel 2 des Haushaltsgeset- zes 2014/2015 einen Gesetzentwurf zur Festlegung der Verbundquote des kommunalen Finanzausgleichs vorlegen. Ich könnte es allerdings nachvollziehen, wenn die Landesregierung die interessierte Öffentlichkeit nicht vor der Bundestagswahl mit diesen Gesetzen aufschrecken möchte und die Überweisung auf den Oktober verschiebt, denn das starre Festhalten an der bisherigen kommunalen Beteiligungsquote dürfte alles andere als Beifall auslösen. Aber darüber sprechen wir dann im September oder Oktober unter dem Motto „Land an der Seite der Kommunen“.

Meine Damen und Herren, da sich die Novelle des FAG zum 01.01.2014 im Wesentlichen auf die Umsetzung gesetzlich vorgegebener Prüfaufträge beschränkt, hat sich der Landkreistag an den Innenminister sowie an die vier Fachsprecherinnen und Fachsprecher im Landtag gewandt, und zwar im Hinblick auf eine grundlegende FAGNovelle und deren zeitlicher Umsetzung. In dem Schreiben heißt es, Zitat: „Mit Sorge hat der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern deshalb Äußerungen zur Kenntnis genommen, dass Ihr Haus eine Novelle des Finanzausgleichssystems nicht vor 2018 für möglich erachtet“, Zitatende.

FAG-Novelle nicht vor 2018 – vor diesem Hintergrund, Herr Innenminister, hält die Landrätekonferenz mit einem einstimmigen Beschluss eine spätestens bis zum 01.01.2016 in Kraft tretende Neugestaltung des FAG für unabdingbar. Ich betone, „einstimmig“. Das heißt, von Frau Landrätin Hesse über die Landräte Christiansen, Drescher und Kärger bis zu Frau Landrätin Dr. Syrbe wird die Absicht der Landesregierung zurückgewiesen, eine umfassende FAG-Novelle in die nächste Legislaturperiode zu verschieben, ganz nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“.

Auch der Städte- und Gemeindetag fordert mit Nachdruck, dass bis 2016 eine Regelung gefunden sein muss, die eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Gemeinden sichert und immer neue Hilfspakete überflüssig macht. Es komme darauf an, so heißt es seitens des Verbandes, dass die Finanzausstattung der Kommunen durch eigene Steuereinnahmen und die FAG-Zuwei- sungen ausreichen muss, dass die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern neben den zahlreichen pflichtigen Aufgaben auch freiwillige Aufgaben, wie zum Beispiel im Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturbereich, wahrnehmen können.

Die Finanzausstattung muss sich am kommunalen Aufgabenkatalog bemessen. Und das sehen wir, wie die kommunalen Spitzenverbände, derzeit nicht gegeben. Den Innenminister kann man nur auffordern, sein Haus zurückzupfeifen. Er sollte sich öffentlich von der Aussage „keine umfassende FAG-Novelle vor 2018“ distanzieren. Er sollte vielmehr sein Haus und die gesamte Landesregierung motivieren, dem Landtag einen Entwurf vorzulegen, sodass eine grundlegende Änderung im Sinne einer angemessenen Finanzausstattung zum 01.01.2016 in Kraft treten kann. Notwendige Gutachten und Vorarbeiten gilt es nicht zum Zeit-, sondern zum Erkenntnisgewinn zu nutzen.

Meine Damen und Herren, das Ringen zwischen Land und Kommunen um eine bedarfsgerechte Finanzausstattung muss in absehbarer Zeit zu einem echten und tragfähigen Ergebnis führen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)