Protokoll der Sitzung vom 04.09.2013

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Und zweitens ermöglicht eine Überweisung eine vertiefte parlamentarische Befassung mit dieser Materie und sachdienliche Anhörungen, die aus meiner Sicht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf dringend notwendig sind. Das betrifft unter anderem die Kostenfrage, das betrifft das Konnexitätsproblem, das betrifft ebenso das beabsichtigte Außerkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes und weitere Regelungsinhalte, über die ich gern bereit bin, im Ausschuss zu debattieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben inhaltlichen Aspekten habe ich allerdings auch einige Probleme mit dem von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewählten Verfahren. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat von März 2011 bis Mai 2011 ein Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes beraten und beschlossen. Wir werden uns daran erinnern, wir waren dabei. Insbesondere das Informationsfreiheitsgesetz wurde umfassend evaluiert

und im Ergebnis entfristet. Es hat sich nämlich bewährt – bei allen Verbesserungsmöglichkeiten.

Ein interessantes Ergebnis hierbei war, dass es bei den Behörden nicht zu den anfänglich befürchteten Überlastungen gekommen ist. Ich erinnere mich hier vor allen Dingen an die Debatten der damaligen CDU-Opposition, die die Gefährdung des Abendlandes heraufbeschworen hat, als wir über das Informationsfreiheitsgesetz gesprochen haben. Da sei dann aber zumindest die vorsichtige Frage gestattet, wie es denn um den tatsächlichen Regelungsbedarf in unserem Land bestellt ist. Der Verweis auf Hamburg entbindet uns nicht von einem prüfenden Blick in unser Land und auf unsere eigenen Gesetzgebungsprozesse und Beratungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 30. Januar dieses Jahres behandelte dieser Landtag den Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergriff die Kollegin Gerkan das Wort, die ich kurz zitieren darf: „Das Bedürfnis nach Beratung und Information zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit wächst kontinuierlich.“ Zitatende. Die Arbeit des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, so Frau Gerkan weiter, „ist sehr wichtig, um Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, Zitatende, und so weiter und so fort. Nur ein Wort fand sich damals nicht, auch nicht in dem damaligen Änderungsantrag, das Wort „Transparenzgesetz“. Das bringt dann wenige Tage später – und vielleicht auch für die Kollegin Gerkan überraschend – der geschätzte Kollege Saalfeld in die öffentliche Diskussion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine weitere kritische Anmerkung zum Verfahren: Ein wichtiges Ergebnis dieser von mir beschriebenen Novelle von 2011 war die Einrichtung des Datenschutzbeirates. Die Vorsitzende des Gremiums hat vor mir gesprochen. Der Datenschutzbeirat hat inzwischen seine Arbeit aufgenommen. In der Beiratssitzung am 29. April dieses Jahres verständigte sich der Beirat auf Themenfelder für seine künftige Arbeit. Und hier findet sich neben Open Data und Open Government interessanterweise das Stichwort „Novellierungsbedarf für das Informationsfreiheitsgesetz M-V“ und ein Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vor- pommern. So weit die Verabredungen vom April dieses Jahres.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Auch vor diesem Hintergrund scheint mir der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewählte Weg suboptimal, um es vorsichtig auszudrücken, bei diesem Thema.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Sie begründen Ihren Gesetzentwurf ganz wesentlich mit dem Beispiel Hamburg, einen kleinen, aber wesentlichen Unterschied erwähnen Sie allerdings nicht: Das Hamburger Transparenzgesetz ist das Ergebnis eines koordinierten Vorgehens der dortigen Parteien, Vereine und Verbände.

(Jochen Schulte, SPD: Man darf nicht alles verlangen von Herrn Saalfeld.)

Im Internet, so Kollege Saalfeld, im Internet wird bereits darüber spekuliert, ob der vorliegende Fraktionsgesetz

entwurf wahlkampfpolitisch motiviert sei, was der Sache schade, weil der Landtag den Entwurf dann ablehnen würde.

(Heinz Müller, SPD: Wie kann man zu so einer Annahme kommen?!)

Und die Annahme scheint ja bestätigt, zumindest was die Ablehnung des Gesetzentwurfes angeht.

(Heinz Müller, SPD: Nee, nee, nee! – Jochen Schulte, SPD: Pfui! Das sind jetzt ganz böse Gedanken.)

Die bisherige Diskussion lässt in der Tat dieses Ergebnis vermuten, lieber Herr Kollege Müller.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, Peter.)

Hierzu meine ich, dass im vorliegenden Fall die gewählte Form den berechtigten Inhalt konterkariert, und das ist leider bedauerlich.

Abschließend drei kurze inhaltliche Bemerkungen:

Erstens. Der vorliegende Gesetzentwurf beziehungsweise der darin vorgesehene Paradigmenwechsel ist selbst für Mecklenburg-Vorpommern kein völliges Neuland, lieber Kollege Saalfeld.

(Heinz Müller, SPD: Hört, hört!)

Es bedurfte also nicht erst des Anstoßes der Bündnisgrünen-Fraktion.

Artikel 12 eines Entwurfes einer Verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von Oktober 1990 sah zunächst ein Bürgerrecht zur Einsicht in Akten der öffentlichen Verwaltung vor, welches jedoch in der endgültigen Fassung nicht enthalten war. Wir könnten also hier – ich sage, wir sind bereit, diesen Gesetzentwurf zu überweisen –, wir könnten also hier progressive Erbeaneignung betreiben.

Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir das Transparenzgebot ernst nehmen, aber nicht überhöhen nach dem Motto, man müsse nur alles transparent machen, dann werde sich schon alles zum Besseren wenden. Transparenz allein ist keine Wunderwaffe für eine bessere Politik und Transparenz ersetzt auch nicht die Politik selbst. Selbst wenn alle Fakten transparent auf dem Tisch liegen, müssen Mehrheiten gesucht und Kompromisse geschlossen werden, denn unterschied- liche Werthaltungen, Einstellungen und Interessen verschwinden eben nicht allein durch transparente Ver- fahren.

Und drittens, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann dieser Landtag selbst den berühmten Max Weber bemühen. Weber stellte in seinem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“ fest, dass das Amtsgeheimnis die spezifische Erfindung der Bürokratie ist und dass nichts von der Bürokratie mit solchem Fanatismus verteidigt wird wie dieses Amtsgeheimnis.

(Heiterkeit bei Dr. Margret Seemann, SPD: Ja.)

Heute und hier wird das Amtsgeheimnis nun ganz offensichtlich von der Koalition verteidigt, indem sie nicht

bereit ist, über eine Überweisung des Gesetzentwurfes nachzudenken. Aber ich will zu bedenken geben, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dass Sie sich damit auch gegen die Empfehlung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 27. Juni 2013 stellen. Ich zitiere aus der entsprechenden Entschließung: „Eine Weiterentwicklung der bestehenden Informationsfreiheitsrechte um möglichst umfassende Veröffentlichungspflichten halten die Informationsfreiheitsbeauftragten für unerlässlich. Mit dem Positions- papier unterstützen sie die begonnenen Open-DataProjekte und empfehlen den Gesetzgebern eine enge Verzahnung von Informationsfreiheit und Open Data.“ Zitatende.

Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau aus diesem Grund stimmt meine Fraktion bei allen Problemen und Fragezeichen, bei der Herangehensweise, der Erarbeitung und bei bestimmten Inhalten des Gesetzentwurfes für eine Überweisung. Ich bitte auch die Koalitionäre, noch einmal zu überlegen, ob eine Überweisung in die Ausschüsse nicht doch möglich wäre, damit wir uns gemeinsam dieser Problematik, dann allerdings auch parallel zum Landesdatenschutzbeirat, zuwenden können. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Lieber Kollege Saalfeld, in Ihrer Aufzählung haben Sie vergessen, dass man dann auch die Flugstunden der Hubschrauber mit veröffentlichen muss, damit die immer abrufbar sind, und andere Daten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Guter Hinweis. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mich würde eher interessieren, warum Sie die genutzt haben. Sie haben mir bis heute die Frage nicht beantwortet, warum Sie die genutzt haben.)

Das ist ja eine Vielzahl derartiger Fragen, die sich dann ergeben.

Sie können mal die Menschen fragen, die wir damit retten konnten. Das habe ich Ihnen schon mehrmals erklärt.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sowohl in rechtlicher, in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht gibt es vielfältige Probleme. Kollege Ritter ist schon darauf eingegangen. Sicherlich, das werde ich nie negieren, hielt sich meine Freude im Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz zunächst in Grenzen, aber ich finde, dass man natürlich auch auf die Anforderungen eingehen muss. Dementsprechend wurde damals dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Wir können anhand der abgefragten Dokumente nachweisen, dass es durchaus ein Interesse an den Informationen gibt, aber da erfolgt dies auf gesetzlich geregelter und normierter Basis, auch was die Frage des Datenschutzes betrifft, die Sie insbesondere im Internet bei allgemeiner Veröffentlichungspflicht nicht in Gänze gewährleisten können. Das wissen Sie genauso gut wie ich.

Und was Sie auch vergessen haben bei Ihren Ausführungen, ist, dass man sich derzeit in Hamburg mit dem Gedanken trägt, das gesamte Projekt wieder einzustampfen – von deren neuem Gesetz haben Sie sich ja inspirieren lassen –, weil viele dieser Fragen, die hier von den Vorrednern angesprochen worden sind, nicht gelöst sind. In der Umsetzung hapert es gewaltig in Hamburg, und das bereits vor dem geplanten Start des Portals in zwei Jahren – und das ist ein Stadtstaat, das wurde schon erwähnt, der vereinfachte Voraussetzungen hat.

Eine zweite Bemerkung: Was mich irritiert und wogegen ich mich ganz klar verwahre als Kommunalminister und als Innenminister, ist Ihr grenzenloses Misstrauen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, das ist das Problem.)

im öffentlichen Dienst,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt kommt die Leier wieder.)

in der kommunalen Ebene, in der Gemeindeebene, aber auch gegenüber den Landesbediensteten, denn nichts anderes bringen Sie in Ihrem Gesetz hier unterschwellig vor.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann das schon aus Ihrer Formulierung, „jetzt kommt die Leier wieder“, ganz klar wahrnehmen, was Sie für eine Haltung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch eine Scheindebatte.)

Herr Saalfeld, es ist keine Scheindebatte. Sie können die Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen gerne auf allen Ebenen führen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit dem Gesetzentwurf zu tun?)