Protokoll der Sitzung vom 04.09.2013

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Tja, so gehts einem.)

Wir haben uns aber auf der ersten Sitzung, nämlich am 29. April, im Datenschutzbeirat über das Selbstverständnis des Rates schon mal aufgewärmt, es also andiskutiert und dabei die Feststellung getroffen, wenn Dinge erst einmal den parlamentarischen Raum erreicht haben, ist das für den Datenschutzbeirat erledigt.

(Heinz Müller, SPD: Vielleicht wollte er das?)

Dann ist das erledigt,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dann wird das hier diskutiert und dann brauchen wir uns nicht …

(Heinz Müller, SPD: Vielleicht wollte er das?)

Ja, ich habe mich auch schon gefragt, ist das jetzt … Na ja.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich lasse jetzt die Spekulation beim Kollegen Müller und halte mich da mal zurück.

Also wir stellen offenbar fest, dass dieser vorgelegte Gesetzentwurf ganz stark am Hamburgischen Transparenzgesetz angelehnt ist. Zu den Inhalten führe ich nichts mehr aus, aber was für Verwaltungsstrukturen in einem Stadtstaat wie Hamburg möglich ist, das stellt sich in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern mit einer ganzen Vielzahl eigenständiger Verwaltungen und Gemeinden vor allen Dingen schon mal ganz anders dar. Da sind sehr wohl erst mal die Kostenfrage, die Konnexitätsfrage und viele andere Fragen zu klären. Es ist auch zu klären, inwieweit man hier den Gemeinden für ihre kommunalen Unternehmen Vorschriften machen kann. Aber auch an die Stelle komme ich gleich noch mal zurück, nämlich wenn wir die pragmatische Seite des Gesetzes angehen, dann stellen sich zahlreiche Fragen, die eigentlich nur zu dem Schluss führen können, dass die Einführung eines solchen Gesetzes zu dem jetzigen Zeitpunkt gar nicht praktikabel ist.

Die zahlreichen Informationspflichten haben Sie ja aufgeführt, die will ich hier nicht noch mal wiederholen. Aber neben den zahlreichen informationspflichtigen Stellen auf Landesebene, und das ist ja nicht nur die Landesregierung, das sind die ganzen Ämter und, und, und, was dazugehört, gibt es allein 128 kommunale Verwaltungen, die immerhin 804 Gemeinden, die 2 kreisfreien Städte, die 6 Kreise beinhalten oder verwalten und die die ganzen Daten dafür sammeln und bereitstellen müssen. Dazu gibt es eine große Anzahl von Zweckverbänden, zahlreiche kommunale Unternehmen und – schaut man in Paragraf 2 Absatz 5 des Gesetzentwurfs – auch noch eine erkleckliche Anzahl von Beratungsgremien. Da fallen zum Beispiel aber auch die Aufsichtsräte höchstwahrscheinlich drunter.

Ein großer Teil dieser Stellen hat eigene Portale – auf die Verwaltungen trifft das mittlerweile wohl flächendeckend zu, ich wüsste jetzt gar nicht, welche Amtsverwaltung kein eigenes Portal hat – und alle haben ihre eigene Strategie der Datenerfassung. Auch diese ganzen Stellen, wie gesagt, müssten erst mal eine Dateninventur machen und sie müssten nachher gucken, wie müssen meine Daten denn aussehen, damit ich die in dieses

Portal einpflegen kann. Aber das schiebe ich noch mal ein kleines Stückchen nach hinten.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht doch im Gesetz drin. Das steht doch im Gesetz drin.)

Ja, eben, eben. Deswegen will ich das wirklich auch gleich noch mal aufgreifen.

Absatz 6 des Paragrafen 2 schreibt vor, dass das Informationsportal zentral zu führen und allgemein zugänglich ist. In weiteren Ausführungen unter Paragraf 6 haben Sie geschrieben, dass die öffentlichen Stellen Möglichkeiten vorhalten müssen, dass die Bürger auch den Zugriff darauf haben,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wie viele zusätzliche Mitarbeiter brauchen wir, Frau Tegtmeier?)

also sich bestenfalls über einen PC einloggen können, um sich die begehrten Informationen herunterzuholen.

Sie haben, das finde ich nun wieder ganz gut, als Organisationspflichten unter Paragraf 4 aufgeführt – und ich nehme mal an, das betrifft auch den zweiten Teil des Gesetzes, nämlich die Akteneinsicht oder den Zugriff auf Informationen, die nicht in dem Portal eingestellt werden sollen –: „Die informationspflichtigen Stellen treffen geeignete organisatorische Vorkehrungen, damit“ die in Rede stehenden „Informationen … ohne unverhältnismäßigen Aufwand zugänglich gemacht werden“. Dieses „Unverhältnismäßig“ kann man möglicherweise wieder interpretieren. Also das ist auch nicht klar, aber der Wille, der dahintersteckt, der ist gut,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es kann ja noch eine Durchführungs- verordnung geben.)

der ist gut.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Der Wille ist gut.)

Ja, ja, ja.

Noch etwas schwieriger ist es dann schon im Paragrafen 5, wenn Sie die Aufzählung der zu veröffentlichenden Informationen damit abschließen, dass Sie schreiben, „sowie alle weiteren, den in diesem Absatz genannten Gegenständen vergleichbaren Informationen von öffentlichem Interesse.“ Das ist nicht ganz so einfach, aber Sie haben es sich einfach gemacht. Da komme ich auch noch mal hin.

Den Passus zu den Verträgen finde ich sehr interessant. Verträge so abzuschließen, dass sie erst mal veröffentlicht und dann erst später gültig werden, damit man eventuell noch davon zurücktreten kann, das ist spannend.

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Aber das ist …

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Rechtsschutz der öffentlichen Hand. Das schützt die öffentliche Hand.)

Gut, das ist toll. Dazu können Sie ja noch ein bisschen ausführen, da bin ich ganz gespannt.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie schließen heute schon Verträge mit Schutzklauseln ab.)

(Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Dann lassen Sie mich noch mal kurz auf Absatz 5 zurückkommen, Herr Saalfeld. Also hier steht drin: „Alle veröffentlichten Informationen müssen in einem wiederverwendbaren Format vorliegen. Eine maschinelle Weiterverarbeitung muss gewährleistet sein und darf nicht durch eine plattformspezifische oder systembedingte Architektur begrenzt sein.“ Und so weiter und so fort.

Wenn man jetzt einfach mal realisiert, dass es in Mecklenburg-Vorpommern ganz weit verbreitet ist, dass die Dateien als PDF abgespeichert sind, und man dann bei GovData nachlesen kann, dass tabellarische Daten im PDF-Format zwar für Menschen gut lesbar, jedoch für Maschinen schwierig zu interpretieren sind und so die im Gesetzentwurf geforderte Weiterverarbeitung erheblich eingeschränkt oder gar unmöglich ist, muss man fragen: Meinen Sie das etwa mit den Daten, die da alle rumliegen und die man so verwenden kann?

Ich sehe das nicht so. Ich würde erst mal davon ausgehen, dass man eventuell gerade diese ganzen Daten, die schon verwendbar rumliegen und digitalisiert sind, vielleicht doch erst noch in ein anderes Format bringen muss. Dann ist da natürlich die Frage: Welches? Welches passt denn da? Und da machen Sie sich nun wirklich einen schlanken Fuß, weil all diese ungeklärten Dinge, die nacken Sie dann wieder der Landesregierung über, indem Sie schreiben: „Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen zu treffen,“

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein üblicher Passus und wenn Sie die jetzt alle streichen wollen in dem Gesetz, dann haben Sie aber viel zu tun.)

„insbesondere zu Einzelheiten der Veröffentlichung wie konkrete Datenformate oder Verfahrensabläufe zur Erfüllung der Veröffentlichungspflicht.“

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist Standard.)

Sehr geehrter Herr Saalfeld, ich bin sehr für mehr Transparenz, aber wir haben hier doch die Situation, dass wir unsere Gemeinden und unsere Gemeindeverwaltungen bereits vor viele Herausforderungen gestellt haben. Das Thema Doppik sage ich jetzt gar nicht mal.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nee!)

Aber die sind gerade in Bezug auf Datenveröffentlichung, auf Datenverarbeitung, auf Datenübertragung zurzeit noch sehr in der Pflicht, für Datensicherheit zu sorgen. Ich glaube, da haben die noch viele Hausaufgaben zu machen. Die sind in der Pflicht, finde ich, Barrierefreiheit herzustellen. Davon habe ich übrigens in Ihrem Gesetz

keinen Pieps gelesen. Da ist noch sehr viel zu tun, und jetzt mit einem Gesetz zu kommen, ich meine, diese wahnsinnige Zeit von zwei Jahren, das ist ja unglaublich viel Zeit, das kriegt man hin. Findig, wie unsere Landesregierung ist, wird sie das schon alles so in die Wege leiten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die ist schon pfiffig. – Dr. Margret Seemann, SPD: Sie sollen nicht immer so zynisch sein!)

Ich zweifle daran. Ich glaube, ganz im Gegenteil, es ist unmöglich in dieser Pflicht, und es ist ein unglaublicher Kostenaufwand, der da auf uns zukommen würde. Deswegen, glaube ich, kann man reinen Herzens und aus gutem Grund diesen Gesetzentwurf ablehnen, und das tut die SPD-Fraktion. – Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Jetzt bitte nicht so zynisch!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als einer der Geburtshelfer des Informationsfreiheitsgesetzes werde ich natürlich hellhörig, wenn man diesem, auch meinem Kind an den Kragen will. Sehr wohl gibt es auch beim IFG Dinge, die man anders und besser ausgestalten kann und muss. Ich habe auch mal den Versuch unternommen, Informationen über das Informationsfreiheitsgesetz zu erhalten, und spätestens an der Stelle, wo mir der Innenminister dann den Gebührenbescheid präsentiert hat, habe ich gesagt: Lass es sein!

Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird meine Fraktion der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes zustimmen, denn erstens ist es aus unserer Sicht normaler parlamentarischer Brauch unter Demokraten, dass man Gesetzentwürfe nicht gleich in der Ersten Lesung in Bausch und Bogen ablehnt, sondern sich zumindest gemeinsam die Chance gibt, in den Ausschüssen darüber zu diskutieren.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)