Protokoll der Sitzung vom 04.09.2013

Und wir möchten so eine Art „Lobbyregister“ über das Transparenzgesetz einführen. Wir möchten nämlich, dass in Zukunft veröffentlicht wird der Name, der Sitz und gegebenenfalls die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, von juristischen Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der Erstellung eines Gesetzentwurfes beteiligt waren. Also welche Anwaltskanzleien wurden bei der Erarbeitung von Gesetzen mit einbezogen, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden um Gutachten gebeten, welche Lobbyvereinigungen wurden vorher mit einbezogen und, und, und? Das wollen wir in Zukunft alles wissen.

All diese Informationen sollen, wie gesagt, in Zukunft im Internet veröffentlicht werden und ich will gleich eine Reihe von Sorgen nehmen:

Erstens. Die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger sollen weiter geschützt sein und auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen weiter geschützt bleiben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Spätestens seit NSA glaubt das doch kein Mensch mehr.)

Das steht in diesem Transparenzgesetz ganz genau so, wie es im Informations- und Freiheitsgesetz, das bisher

in Kraft ist, geregelt ist. Genau so haben wir es eigentlich erhalten. Dieser hohe Schutz ist uns auch wichtig, das heißt, es müssen Akten möglicherweise geschwärzt werden oder können nicht herausgegeben werden, wenn diese Geheimnisse betroffen sind.

Zweitens wird die Veröffentlichung dieser vielen Informationen – also es hört sich ja wahnsinnig viel an – aber nicht sehr viel teurer als die bisherige Praxis, denn zum größten Teil liegen diese Informationen schon digitalisiert in den Amtsstuben vor. Es wird ja heute alles schon digital archiviert. Es muss also bildlich gesprochen nur noch der Klick erfolgen, dass es in einem entsprechenden Informationsportal oder Informationsregister, je nachdem, welche Lösung man verfolgt, eingestellt wird. Wir verfolgen hier erst mal die des Portals, also die günstigere Variante. Wir möchten, dass es dort einfach eingestellt wird und verlinkt wird. Es ist aber zum größten Teil in unseren Amtsstuben schon alles digitalisiert. Deswegen sehen wir die Kostenproblematik nicht ganz so problematisch, weil die meisten Informationen bereits digital vorliegen.

Nichtsdestotrotz können wir gerne in einer etwaigen Ausschussberatung genauer über die Kosten beraten. Ich glaube aber, dass eine Unmenge an Zeit und Ressourcen durch den Wegfall der Antragsbearbeitung eingespart werden kann, denn wegfallen wird ja dann die Antragsberatung des IFG. Das heißt, es werden keine Sachbearbeiter mehr so viel Zeit damit verbringen, um Anträge von Bürgern zu beantworten, schon allein deshalb, weil sich nicht mehr so viele Gedanken darüber gemacht werden müssen, wie man eine Anfrage möglichst schmal beantworten kann, also möglichst wenig Informationen preisgegeben werden.

Ich habe schon mehrfach selbst als Abgeordneter erlebt, wie mich ein Ministerium bei einer Kleinen Anfrage um eine Verlängerung der Beantwortungszeit gebeten hat, um mir dann mit Zeitverzug in einem Einzeiler keine belastbaren Informationen mitzuteilen. Das heißt, die Zeitverzögerung ist nur bei der Beantwortung entstanden, weil sich das Ministerium intensive Gedanken machen musste, wie man diesen einen Satz formulieren kann, warum man mir keine Informationen geben kann. Hier möchten wir eigentlich einen Paradigmenwechsel einleiten und sagen: Spart euch die Zeit, verbringt sie mit etwas Besserem.

(Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Es ist einfach so, dass öffentliche Daten der Öffentlichkeit gehören, weil sie öffentlich finanziert sind.

Aber warum brauchen wir nun ein Transparenzgesetz? Zunächst einmal muss meines Erachtens ein Doppelbefund festgestellt werden. Einerseits steigt das Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen des Staates – das haben die Protestbewegungen der vergangenen Jahre ja eindeutig gezeigt –, andererseits steigt aber auch gleichzeitig das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den Akteuren staatlichen Handelns. Diese Misstrauensgesellschaft kann man nun beklagen, man kann ihr aber auch aktiv begegnen und ihr immanentes Interesse an Politik und Gesellschaft für die Demokratie nutzbar machen.

Meine Damen und Herren, Vertrauen und Glaubwürdigkeit müssen sich Politik und Staat immer wieder neu verdienen. Vertrauen und Glaubwürdigkeit müssen auch

zurückgewonnen werden. Das ist kein einfaches Unterfangen, sondern ein beschwerlicher Weg. Vertrauen und Glaubwürdigkeit werden die staatlichen Institutionen auch nicht zum Nulltarif und nicht mit den alten Methoden zurückgewinnen können, denn wie sagte einst Albert Einstein: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“

Deswegen lassen Sie uns mehr Transparenz wagen. Staatliches Handeln und Agieren muss für die Bevölkerung nachvollziehbarer werden. Wir stehen in breiten Teilen der Bevölkerung, insbesondere in bürgerlichen Schichten, einer Misstrauensgesellschaft gegenüber. Wir können diese Probleme nicht einfach wegdiskutieren oder einfach ignorieren, sondern wir Politiker müssen uns entscheiden, ob sich diese interessierte Misstrauensgesellschaft in einer sedierten und apathisch wirkenden Verdrussgesellschaft verfestigen soll oder ob wir Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückgewinnen können, indem wir Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen und somit das Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die Demokratie nutzen.

Meine Damen und Herren, aus unserer Verfassung, ich meine das Grundgesetz, geht hervor, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das heißt aber auch, dass alle Kontrolle vom Volke ausgehen muss.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aha!)

Und daher gilt das Prinzip, dass Kontrolle gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auf ein notwendiges Maß zu reduzieren ist, denn Vertrauen ist besser. Gegenüber staatlichem Handeln gilt jedoch das Prinzip: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“

Herr Saalfeld, kommen Sie bitte zum Ende.

Ich setze in der Aussprache mit meiner Rede fort und freue mich auf die Aussprache. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte ehrlich gesagt eher damit gerechnet, dass erst mal der Innenminister hier das Wort ergreift zu diesem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Aber wenn er mir den Vortritt lässt, auch gut.

(Minister Lorenz Caffier: Ladys first.)

Herr Saalfeld, ich bin auch für mehr Transparenz,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist schön.)

und die Erfahrungen, dass Verwaltungen sich oftmals sehr bedeckt halten, wenn man eine Auskunft oder eine Akteneinsicht vornehmen möchte, die kenne ich auch. Aber trotz alledem komme ich nach gründlichem Studium Ihres Gesetzentwurfs zu der Überzeugung: Zu weit gesprungen und abgestürzt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Einige der Punkte, die Sie mit Überzeugung hier vortragen, vor allen Dingen die Kostenseite, die teile ich überhaupt nicht. Darauf komme ich auch noch mal näher zurück. Also was den Zugang zu Daten angeht, da habe ich durchaus ähnliche Erfahrungen gemacht, und mein Eindruck ist auch, je kleiner eine Verwaltung ist, umso zugeknöpfter verhält sie sich.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Landesregierung ist auch nicht gerade offen wie ein Scheunentor.)

Ich glaube, das ist auch ein Teil Unsicherheit und Unwissenheit in Bezug auf die Anwendung unseres Informationsfreiheitsgesetzes. Und diese Unsicherheit spielt auch eine große Rolle, wenn man ein Transparenzgesetz in dem Umfang, wie Sie es hier eingeführt haben, erfolgreich in einem Land einführen möchte.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Unsere Kommunalverwaltungen sind in ganz unterschiedlicher Art und Weise bereits selbst auf dem Weg, ein Ratsinformationssystem, aber auch ein Bürgerinformationssystem nach ihrem Zuschnitt für die Bevölkerung bereitzustellen. Unsere Landesregierung macht das ja auch in vielfältiger Art und Weise. Ob das nun umfangreich genug ist oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Sie haben hier ganz zu Recht einige Akten angesprochen, die man schadlos einsehen kann und die man auch einstellen könnte, wenn man denn wollte, ohne dass man sich dabei etwas vergibt.

Wenn ich mir einzelne Portale von Gemeinden angucke, und ich weise mal auf die Stadt Schwerin hin, dann meine ich, der Zugang ist nicht einfach. Es ist manchmal kompliziert, die Dinge zu finden, aber es stehen dort unglaubliche Datenberge für den Nutzer, für den Bürger zur Einsicht zur Verfügung. Hinter jeder einzelnen Adresse tauchen plötzlich schon wieder zahlreiche Dokumente auf, die man sich da anschauen kann.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt neben den ganzen Portalen, die wir jetzt schon haben, neu eingeführt im Februar dieses Jahres den Prototyp des ebenenübergreifenden Portals GovData, das Datenportal für Deutschland. Verwaltungsdaten von Bund, Ländern und Kommunen unter einheitlichen technischen und rechtlichen Bedingungen können dort genutzt werden.

Diese technischen und rechtlichen Bedingungen sind ja auch für ein Datenportal für Mecklenburg-Vorpommern von ganz besonderer Bedeutung. Ziel ist es natürlich, die Daten an einer Stelle auffindbar und so einfach nutzbar zu machen. Auf dem GovData-Portal soll sich in den kommenden Monaten die Anzahl der Anbieter wie bei einem Schneeballsystem immer weiter vergrößern. Das soll sich immer weiter fortsetzen, eigentlich bis in die

unterste Gliederung hinein. Über 80 Prozent der Daten sind uneingeschränkt für Dritte nutzbar.

Lassen Sie mich kurz aus dem Portal selbst zitieren, weil ich finde, dort ist gleich zu Beginn eine ganz wichtige Voraussetzung niedergeschrieben worden, aus der sich ergibt, wann ein eigenes Portal sinnvoll ist und welche Voraussetzungen dafür bestehen müssen. „Der offene und strukturierte Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung einer Wissensgesellschaft. Er stärkt das Vertrauen zwischen Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Medien.“ Das hat Herr Saalfeld hier ja auch schon so angedeutet.

Ob die offene Bereitstellung von Daten für die jeweilige Verwaltungseinrichtung mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, hängt vom Einzelfall ab. In einigen Fällen liegen Datensätze bereits in Formaten und unter Nutzungsbestimmungen vor, welche eine offene Bereitstellung sehr einfach ermöglichen. In anderen Fällen sind zum Beispiel Fragen zur Urheberschaft an den Datensätzen oder der Nutzung durch Dritte noch nicht hinreichend geklärt. In wieder anderen Fällen sind technische Fragen zu beantworten, zum Beispiel die Frage nach geeigneten Dateiformaten. Darauf komme ich an anderer Stelle noch mal etwas ausführlicher zurück. Natürlich sind auch nicht alle Datensätze für Nutzer selbsterklärend. Durch die Veröffentlichung als offene Daten und Weiterverwendung der Datensätze können sich daher Fragen zum Inhalt oder zu den technischen und rechtlichen Aspekten bei Datennutzern ergeben. Ein gutes Verständnis ist unerlässlich, beispielsweise für die Entwicklung von intelligenten Anwendungen auf Basis der Daten.

Diese wenigen aufgeworfenen Fragen sind bei Weitem ja nicht die einzigen, die im Vorfeld beantwortet werden müssen,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das eignet sich hervorragend, um es im Ausschuss zu beraten.)

und sie zeigen eigentlich schon mal sehr deutlich, dass, wenn man so etwas erfolgreich umsetzen will, hier erst mal flächendeckend Verwaltung und Verwaltungsmitarbeiter geschult werden müssen, um überhaupt nachher die entsprechenden Daten für das Portal liefern zu können.

Und, Herr Saalfeld, jetzt noch mal, ich hätte fast gesagt, außerhalb des Protokolls, aber das geht natürlich von dieser Stelle aus nicht. Also ich war eigentlich ein bisschen, ich will nicht sagen, ärgerlich, aber doch befremdet.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ich hatte gehofft, dass wir das Thema Transparenzgesetz eventuell für Mecklenburg-Vorpommern im Datenschutzbeirat diskutieren könnten. Wir hatten mal darüber gesprochen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ist es.)

Ich hatte das Thema angemeldet und hatte es sogar schon auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, also nächsten Montag, gesetzt.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Tja, so gehts einem.)