Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2122 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das ist die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2123.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Erste Lesung) – Drucksache 6/2123 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit 2008 erinnern wir Eltern in Mecklenburg-Vorpom- mern an die Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder. Das System ist erfolgreich und hat sich bewährt und deshalb möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir es dauerhaft etablieren.
Was wollen wir mit den Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder erreichen? Erstens die bessere Gesundheitsvorsorge für Kinder durch mehr Inanspruchnahme, denn sie ist eigentlich freiwillig, und zweitens mehr Kinderschutz durch mehr Aufmerksamkeit.
Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gibt es eine Servicestelle, die die Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen, den sogenannten U 3 bis U 9 be- gleitet. Auf diese U-Untersuchungen haben versicherte Kinder einen Anspruch. Krankheiten können so früh wie möglich erkannt werden, Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden könnten.
Wie läuft das Erinnerungssystem praktisch ab? Alle Ärzte und Krankenhäuser im Land, die eine Kindervorsorgeuntersuchung durchführen, müssen dies der Servicestelle für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales melden. Die dafür notwendigen einfachen Meldeformulare sind auf der Internetseite des LAGuS zu finden, gleiches gilt für den Flyer, der die Eltern über die Kinderuntersuchungen informiert.
Der nächste Schritt ist, dass die Servicestelle beim LAGuS die eingegangenen Teilnahmeanmeldungen mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleicht. Wird anhand der vorliegenden Daten ermittelt, dass ein Kind seine Untersuchungen nicht wahrgenommen hat, versendet die Servicestelle ein freundliches Erinnerungsschreiben an die Sorgeberechtigten, in den meisten Fällen an die Eltern.
Was geschieht, wenn trotz Erinnerung der Eltern keine Untersuchung wahrgenommen wird? Gehen trotz Erinnerung keine Teilnahmebestätigungen ein, ist die Servicestelle verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu informieren. Dieses setzt sich dann mit den Eltern in Verbindung, fragt nach den Gründen der Nichtteilnahme und bietet Hilfe an, zum Beispiel durch die Vermittlung des Kontaktes zu Ärzten oder durch Beratung zu anderen Hilfen. Wird auch diese Aufsuchehilfe abgelehnt, der Termin mit dem Gesundheitsamt alternativlos abgesagt oder es wird zum
Was passiert dann? Das Jugendamt schreibt die Eltern an. Die meisten Fälle lassen sich schon da klären. Wenn keine Reaktion erfolgt, bleibt das Jugendamt so lange an den Eltern dran, zum Beispiel durch Hausbesuche, bis es Kenntnis über die Situation des Kindes erhält und dann geeignete Schritte gehen kann.
Was bringt uns dieses Verfahren? Was bringt das Verfahren für die Kinder in unserem Land? Vor allem geht es darum, Kinder mit Auffälligkeiten, gleich welcher Art, so früh wie möglich zu fördern und zu therapieren. Dass jetzt durch das Erinnerungsverfahren mehr Kinder und ihre Eltern diese Chance in Anspruch nehmen, bestärkt mich darin, dass dieses Verfahren weiterlaufen sollte. Eltern erfahren, ob ihr Kind altersgemäß entwickelt ist, die anstehenden Impfungen können bei dem zum Untersuchungszeitpunkt gesunden Kind erfolgen, und wenn etwas nicht stimmt, können frühzeitig weitere Untersuchungen, auch bei anderen Fachärzten, vorgesehen werden. Die Eltern werden in jedem Fall beraten.
Von den Mitarbeiter/-innen aus den Gesundheitsämtern, zum Beispiel aus dem Gesundheitsamt Schwerin, weiß ich, dass sie positive Effekte dieses sogenannten Erinnerungsverfahrens feststellen. Es entstanden Kontakte zu Rat suchenden Eltern. Beratungsangebote durch das Gesundheitsamt oder auch Informationen über Hilfsangebote anderer Institutionen, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung, aber auch Familienberatungsstellen, können besser bekannt gemacht werden. Die Vernetzung mit dem Jugendamt wurde verbessert. Der Kontakt zu den niedergelassenen Kinderärzten hat sich positiv verstärkt.
Immer wieder gab es Eltern, die es gern angenommen haben, sich im Gesundheitsamt auch ärztlich, entwicklungsdiagnostisch beraten zu lassen oder eben die U-Unter- suchung dort nachzuholen. In Einzelfällen wurden Hilfen zur Erziehung oder andere Unterstützung vom Jugendamt angeboten.
Bei den Kinderuntersuchungen wird auch der Impfstatus festgestellt. Die Impfraten gegen Kinderlähmung, Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Hepatitis B und gegen die Erreger der Hirnhautentzündung haben sich in den letzten Jahren teilweise deutlich gesteigert. Inzwischen ist Mecklenburg-Vorpommern bei allen dokumentierten Impfungen der Altersgruppe der Kinderuntersuchung deutschlandweit Spitzenreiter – mit Ausnahme der Pneumokokken, da belegen wir Platz 3, aber immer noch bundesweit mit an der Spitze. Diese hohen Impfquoten müssen erhalten werden und das geht natürlich am besten über die Teilnahme an den U-Untersuchungen, denn gerade in Situationen, in denen viele Kinder aufeinandertreffen, miteinander spielen, wie bei uns in MecklenburgVorpommern in Kita und Schule, ist es wichtig, dass Kinder geimpft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, das Erinnerungssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte. Der Anstieg der Zahl der Untersuchungen und die hohe Impfquote zeigen das deutlich. Der Einsatz des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte führt dazu, dass heute im Schnitt mehr als 95 Pro- zent der Kinder die Untersuchungen wahrnehmen. Das sind im Schnitt zehn Prozent mehr als noch vor sechs
Jahren. Oder anders gesagt: Es wurden in den vergangenen sechs Jahren 73.000 Untersuchungen mehr durchgeführt dank des Erinnerungssystems. Deshalb sollten wir in einem ersten Schritt das Gesetz zum Wohl und Schutz unserer Kinder im Land entfristen.
Ich darf daran erinnern, dass der Grund für dieses Gesetz ein trauriger Anlass war. In 2011, als Lea-Sophie, ein kleines Mädchen, von ihren Eltern hier in Schwerin im Stich gelassen wurde und in ihrer eigenen Wohnung, in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte, fragten sich viele und fragten viele die Politik: Was können wir mehr tun? In dieser Zeit hat sich viel bewegt. Der Kinderschutz hat sich verbessert. Der Kinderschutz ist gestärkt worden. Die Verantwortung für Kinder übernehmen jetzt schon lange nicht nur Jugendämter, sondern viele andere Professionen mehr. Damals stand die Frage: Wie können wir gerade den Blick auf Kinder bekommen, die vielleicht noch nicht in Kita oder Schule sind? Und da spielte eine Rolle, auch frühzeitig über die Vorsorgeuntersuchung von Kindern auf Kinder und ihre Familien aufmerksam zu werden, die Unterstützung brauchen, früh da zu sein, wenn Familien Probleme haben, und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.
Das führte dazu, dass unser heutiger Ministerpräsident Erwin Sellering und damaliger Sozialminister dieses Erinnerungssystem für Vorsorgeuntersuchungen vorschlug: ein Meldesystem, eine Meldepflicht der Ärzte und dann ein Erinnerungssystem durch die Behörden. Und ich finde, wir können heute feststellen, dass es Sinn macht, wenn Politik sich für Gesetze entscheidet. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Gesundheitsvorsorge und zum Kinderschutz in unserem Land.
Ich möchte mich bei denjenigen bedanken, die damals diesen Vorschlag von unserem Ministerpräsidenten Erwin Sellering unterstützt haben, denn dieser Vorschlag, dieses Gesetz, dieses Erinnerungssystem hat dazu geführt, dass 73.000 Kinder mehr an Untersuchungen teilnahmen, die wiederum dazu führten, dass Gesundheitsvorsorge, Impfstatus und auch Kinderschutz verbessert wurden.
Ich will Ihnen die Entfristung dieser Maßnahme – die Frist läuft nämlich zum Ende des Monats aus – vorschlagen. Dafür müssen wir das Gesetz in einem Satz ändern. Und ich möchte Ihnen ankündigen, dass wir eine grundsätzliche Novellierung des entsprechenden Gesetzes anstreben, dass wir das bestehende Gesetz weiterentwickeln möchten. Ich möchte gern für die Jugenduntersuchung 1, also die Untersuchung für 13- bis 14-Jährige, ein ähnliches Erinnerungssystem einführen. Die Teilnahmerate ist dort verhältnismäßig gering. Ein Pilotprojekt in einigen Kreisen hat uns aber gezeigt, dass, wenn wir die Jugendlichen und ihre Eltern auf die Untersuchung aufmerksam machen, mehr als jeder Zweite sie auch nutzt.
Diesen Erfolg unseres Modellprojektes sollten wir auf das ganze Land ausweiten. Wir sollten über diesen Punkt und viele andere in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren reden, denn es macht Sinn, von guten Regelungen zu lernen und zu überlegen, wie man sie weiter verbessern kann. In einem ersten Schritt in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf geht es lediglich um die Entfristung für das schon vorhandene Erinnerungssystem.
Ich habe in jedem Jahr über die Erfolge dieses Erinnerungssystems berichtet und gehe davon aus, dass alle
Abgeordneten der demokratischen Fraktionen das sehr gut kennen. Wir haben uns im Sozialausschuss schon intensiv damit beschäftigt. Deshalb möchte ich mich bedanken bei den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, dass sie zugestimmt haben, dass wir das Verfahren für die Entfristung in dieser Landtagssitzung durchziehen können. Jetzt ist die Einbringung, heute Abend sind die Mitglieder des Sozialausschusses dankenswerterweise bereit, nach dieser Sitzung noch eine Ausschusssitzung ranzuhängen, damit wir morgen über die Entfristung entscheiden können. Das zeigt, dass allen demokratischen Fraktionen das Kindeswohl in diesem Land am Herzen liegt.
Ich freue mich auf weitere Beratungen und werbe dafür, dass wir dieses gute Erinnerungssystem weiter fortführen, damit wir die Gesundheitsvorsorge und den Kinderschutz in unserem Land stärken können. Das hilft Kindern und Familien und das ist die Aufgabe von Politik. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2123 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der Sozialausschuss im Anschluss an die heutige Landtagssitzung eine Sitzung zur Beratung dieses Gesetzentwurfes durchführen wird. Sofern der Sozialausschuss hierzu eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorlegt, findet die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes am Freitag statt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Das ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Entwurf eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vor- pommern, auf der Ihnen vorliegenden Drucksache 6/2116.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/2116 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben Ihnen heute einen Entwurf für ein sogenanntes Transparenzgesetz in Mecklenburg-Vorpom- mern vorgelegt. Wir wollen damit im Land wie auch im Landtag eine Debatte beginnen, ob es mehr Transparenz
Einige von Ihnen werden sich fragen, warum nun auch noch ein Transparenzgesetz notwendig ist, schließlich habe das Land ja schon ein Informationsfreiheitsgesetz. Und in der Tat scheint der Unterschied zwischen einem Informationsfreiheitsgesetz, das wir bereits heute haben, und einem Transparenzgesetz, das wir Ihnen heute vorgelegt haben, gar nicht einmal so groß zu sein. Aber es gibt ganz gewaltige Unterschiede, denn es wird nicht weniger als ein Paradigmenwechsel im Umgang mit öffentlichen Daten eingeleitet. Das Prinzip, wie an öffentliche Informationen und Daten heranzukommen ist, wird faktisch um 180 Grad gedreht. Der Bürger muss bisher als Bittsteller einen Antrag stellen, wenn er Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten will. Nach dem vorliegenden Transparenzgesetz soll in Zukunft aber eine Reihe von Informationen proaktiv von der Verwaltung im Internet veröffentlicht werden.
Einer sogenannten Veröffentlichungspflicht sollen folgende Dokumente, die ich beispielhaft vortragen werde, unterliegen. Zum Beispiel sollen die Beschlüsse der Landesregierung kontinuierlich veröffentlicht werden, Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag oder den Bundesrat, Protokolle von öffentlichen Sitzungen, Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen, Verträge der Daseinsvorsorge, Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, soweit dadurch nicht wirtschaftliche Interessen des Landes Mecklenburg-Vor- pommern erheblich beeinträchtigt werden, Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne.
Richtlinien, Fachanweisungen und Verwaltungsvorschriften sollen in Zukunft auch im Internet veröffentlicht werden. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil Richtlinien, Fachanweisungen und Verwaltungsvorschriften Rechtsquellen sind, die momentan kaum einer einsehen kann im Land, die nicht systematisch veröffentlicht werden. Gesetze werden systematisch veröffentlicht, Satzungen werden systematisch veröffentlicht, aber: Wo finden wir eigentlich Richtlinien? Wo finden wir eigentlich Verwaltungsvorschriften? Daraus resultiert ja direktes behördliches öffentliches Handeln und niemand weiß, warum und wieso.
Es sollen aber auch veröffentlicht werden amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte, Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden. Auch das finde ich interessant. Wir wissen, wie problematisch es selbst für Landtagsabgeordnete ist, an Gutachten heranzukommen, die die Landesregierung beauftragt hat durch öffentliche Mittel. Man muss sich mal vorstellen, das sind ja alles Informationen, um die es hier geht, die von der öffentlichen Hand bezahlt wurden, also auch der Öffentlichkeit gehören. Und um diese Informationen geht es uns in Zukunft, dass wir sie auch barrierefrei mit geringen Hürden im Internet einsehen können.
Es sollen auch Geodaten und Bodenrichtwertkarten veröffentlicht werden, Mietspiegel, Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstige Erhebungen über schäd- liche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt, Erhebungen über Gesundheitseinwirkungen, Gesundheitsgefährdungen sowie Daten des Gesundheitswesens. Verbraucherinformationen sollen veröffentlicht werden.
Wir wollen auch öffentliche Pläne, insbesondere Bauleitpläne und Landschaftspläne, also B-Pläne, veröffentlicht sehen. Viele Kommunen setzen das bereits um. Wir möchten aber, dass es hier in Zukunft einen einheitlichen Standard geben wird, dass wir die B-Pläne öffentlich einsehen können, und zwar nicht nur, wenn sie fertig sind, sondern wenn möglich auch, wenn sie in der Beratung sind. Wir möchten auch die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und Vorbescheide veröffentlichen, Subventions- und Zuwendungsvergaben, insbesondere die Vergabe von Fördermitteln. Ich sprach es heute in der Haushaltsdebatte an. Wir würden gerne eine Fördermitteldatenbank haben, damit wir alle wissen, in welche Projekte eigentlich öffentliches Geld fließt. Wir können es momentan nicht sagen. Wir wissen es nicht. Das ist doch eigenartig, oder?
Wir wollen, dass Umweltinformationen veröffentlich werden. Wir wollen Sponsoring- und Spendeneinnahmen sowie deren Herkunft veröffentlichen lassen, Entscheidungen der obersten Landesgerichte und der Landesverfassungsgerichte, das wird in Mecklenburg-Vorpommern schon sehr gut praktiziert, wir möchten aber den Standard auch gesetzlich regeln. Vertragspartner, Vertragslaufzeit und Finanzvolumen von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen des Landes und Dritten möchten wir veröffentlichen. Hierzu hatten wir als GRÜNE schon mal einen Antrag in den Landtag eingebracht. Sie können sich vielleicht noch erinnern.
Wir möchten Drucksachen und Ausschussdrucksachen des Landtages öffentlich machen. Die Drucksachen kriegen Sie schon öffentlich im Internet, aber was ist eigentlich mit den Ausschussdrucksachen, die ja von einem hohen Informationsgehalt auch für die Öffentlichkeit sind? Warum werden die nicht öffentlich ins Netz gestellt?
Und wir möchten so eine Art „Lobbyregister“ über das Transparenzgesetz einführen. Wir möchten nämlich, dass in Zukunft veröffentlicht wird der Name, der Sitz und gegebenenfalls die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, von juristischen Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der Erstellung eines Gesetzentwurfes beteiligt waren. Also welche Anwaltskanzleien wurden bei der Erarbeitung von Gesetzen mit einbezogen, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden um Gutachten gebeten, welche Lobbyvereinigungen wurden vorher mit einbezogen und, und, und? Das wollen wir in Zukunft alles wissen.