(Dr. Margret Seemann, SPD: Herr Saalfeld, da müssen Sie aber nicht arrogant werden, so, wie Sie das immer werden. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ich möchte noch mal ganz kurz auf den Vorwurf von Herrn Ringguth eingehen, dass ich hier den Satz gesagt hätte: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Ich möchte Ihnen noch mal genau sagen, wie ich das gesagt habe:
Das heißt aber auch, dass alle Kontrolle vom Volke ausgehen muss, und daher gilt das Prinzip, dass Kontrolle gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auf ein notwendiges Maß, Mindestmaß zu reduzieren ist, denn Vertrauen ist besser – das habe ich gesagt.
Gegenüber dem staatlichen Handeln gilt jedoch das Prinzip: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da können wir noch mal ins Protokoll gucken. Es gilt ja das gesprochene Wort. Also. – Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD)
Sie müssen unterscheiden zwischen staatlichen Behörden und privaten Personen. Sie können das im Protokoll gerne nachlesen.
Diese Differenzierung zwischen Bürgern und Staat muss unternommen werden. Deswegen ist die im konservativen Lager gern bemühte Floskel, wonach niemand etwas zu befürchten habe, der nichts zu verbergen hat, nur auf den Staat anzuwenden. So viel Differenziertheit und
Wissen über die Verfassung muss man haben, um zu begreifen, dass sie wirklich nur gegenüber öffentlichen Institutionen gilt, denn wenn der Staat nichts zu verbergen hat, dann hat er auch nichts zu befürchten. Aber es gibt ansonsten einen Schutz der Privatsphäre und das muss man unterscheiden.
Wir brauchen, um es auf eine noch kürzere Formel zu bringen, nicht den gläsernen Bürger, sondern den gläsernen Staat. Es gilt die Formel: Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Über den Weg werden auch private Daten öffentlich gemacht. Das wissen Sie doch.)
Alle Kontrolle geht vom Volke aus und das muss durch entsprechende Kompetenzen und Möglichkeiten den Bürgern und Bürgerinnen natürlich auch ermöglicht werden. Deswegen brauchen wir ein Transparenzgesetz.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem vorliegenden Gesetz ja nicht etwas völlig Neues erfunden. Wie gesagt, der Gesetzentwurf ist zu großen Teilen dem Hamburgischen Transparenzgesetz entnommen. Er ist etwas anders strukturiert, aber im Großen und Ganzen entspricht er der Gesetzeslage dort. In Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen haben sich jetzt auch rotgrüne Landesregierungen verpflichtet, Transparenzgesetze in ihren Bundesländern auf den Weg zu bringen.
Mir ist klar, dass die CDU hier im Land immer mit neuen Entwicklungen auf dem Kriegsfuß steht, das haben Sie gerade selbst zugegeben in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz, aber glauben Sie mir, diese Transparenzgesetzbewegung ist nicht aufzuhalten. Wir müssen uns damit aktiv auseinandersetzen.
Deswegen bitte ich auch, dass Sie, egal, wie Sie zu unserem Gesetzentwurf stehen, das vorliegende Transparenzgesetz zur weiteren Beratung federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Europa- und Rechtsausschuss, in den Finanzausschuss sowie in den Wirtschaftsausschuss überweisen.
Im Innenausschuss können wir uns unter anderem auch mit der Problematik beschäftigen, mit welchen Auswirkungen, auch finanziellen Auswirkungen, auf die Kommunen zu rechnen ist. Im Finanzausschuss können wir uns die Kostenfragen explizit vornehmen und im Wirtschaftsausschuss können wir Fragen rund um das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis beraten und zudem die wirtschaftlichen Potenziale des Gesetzes ausloten, denn im vorliegenden Transparenzgesetz sehen wir und viele andere auch ein wirtschaftliches Potenzial. Softwareentwickler können eine große Anzahl von Servicedienstleistungen anbieten,
die den Bürgerinnen und Bürgern im Alltag helfen. Zum Beispiel könnte auf einer Karte das Wohnumfeld anhand von Mietspiegeln, Wohnraumstruktur, Umweltbelastung, Versorgung mit Schulen und Kultureinrichtungen dargestellt und bewertet werden. Dies würde Familien bei der
Suche nach neuen Wohnungen enorm weiterhelfen. Ebenso könnten sich junge Familien in Zukunft über Verpflegung, Elternbeiträge, Qualität, Bausubstanz und, und, und von Kindertagesstätten vorab im Internet informieren.
Meine Damen und Herren, geben Sie der Diskussion eine Chance und überweisen Sie das vorliegende Gesetz in die von uns vorgeschlagenen Ausschüsse. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also Ihre Interpretation in Bezug auf den Datenschutzbeirat, was ich hier gesagt habe, die ist äußerst seltsam, nicht das, was Herr Ritter oder ich oder auch Herr Ringguth gesagt haben.
Wir sprachen lediglich davon, dass wir bereits das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatten, weil wir uns doch ganz gern darüber unterhalten hätten im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Angeboten, wie zum Beispiel GovData und andere.
Und, Herr Saalfeld, Sie hatten mich ja auch darum ge- beten, das auf die Tagesordnung zu nehmen, was wir eigentlich schon für den April gedacht hatten. Das wäre also vor diesem parlamentarischen Verfahren gewesen. Das ist überhaupt gar kein Beleg dafür, dass wir verhindern wollten, dass dieses Gesetz das normale parlamentarische Verfahren erreicht. Über das Selbstverständnis des Rates werden wir auf der nächsten Sitzung noch mal sprechen. Sie hatten eben gesagt, wenn bereits Dinge im parlamentarischen Raum sind, ist der Rat nicht mehr der Ort …
wenn Sie das nicht rückkoppeln und nicht mit ihr sprechen, können wir ja nichts dafür, Herr Saalfeld. Dafür können wir ja nichts.
Das ist jetzt dumm gelaufen, aber diese Interpretation, dass wir hier irgendwelche Verfahren behindern wollen, die muss ich doch zurückweisen.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist noch nicht ganz klar, was eigentlich im Gesetz zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten interjection: (Landesdatenschutzgesetz) wirklich drinsteht.
Dort finden wir unter Paragraf 33b den Datenschutzbeirat und ich finde es schon ein bisschen erstaunlich, dass ich hier leider zum Thema Datenschutzbeirat der Vorsitzenden des Datenschutzbeirates widersprechen muss. Dort finden Sie in der Aufgabenbeschreibung, das ist in Paragraf 33b, und zwar Absatz 3, die einzige Beschreibung der Tätigkeit dieses Beirates. Und da steht: „Der Beirat berät den Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.“
„Die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 29 Absatz 6 Satz 1 und die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag werden dadurch nicht berührt.“
Das ist die Aufgabenbeschreibung des Landesdatenschutzbeirates. Ich freue mich ja, dort Mitglied zu sein, und ich habe mich auch intensiv eingesetzt, dass dieser Beirat öffentlich tagt. Das war ja keine Selbstverständlichkeit und ist erst durch die Initiative der GRÜNEN umgesetzt worden. Ich danke auch, dass Sie dieser Bitte gefolgt sind. Ich freue mich auch weiterhin, diese Arbeit dort zu machen, aber bitte werfen Sie mir nicht vor, dass ich mich nicht über dieses Gremium zuvor rückversichert habe.