Als Abgeordneter wende ich mich mit meinen Anträgen und Gesetzentwürfen natürlich an den Landtag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt beim Abstimmungsverhalten meiner Fraktion, was die Überweisung angeht, weil es eine prinzipielle Herangehensweise für uns ist. Das habe ich ja dargestellt.
Aber, lieber Kollege Saalfeld, niemand macht Ihnen hier Vorwürfe, dass Sie sich ans Parlament wenden. Ich will nur noch mal, auch als Mitglied des Landesdatenschutzbeirates, einer ehrenamtlichen Funktion, und wir haben alle weiß Gott genug zu tun, darauf hinweisen, dass wir uns schon zweimal, vor allen Dingen auf der gemeinsamen Klausur des Landesdatenschutzbeirates, mit dem Selbstverständnis befasst haben, dass wir uns Arbeitsschwerpunkte gesetzt haben, dass wir gesagt haben, die Beratungen des Landesdatenschutzbeauftragten sind
eine wichtige Angelegenheit. Nicht umsonst haben wir ja diesen Beirat geschaffen. Es ist aber für alle wichtig, vor allen Dingen für die Kolleginnen und Kollegen im Landesdatenschutzbeirat, die nicht aus dem parlamentarischen Raum kommen – das dürfen wir nicht vergessen, dass dort auch Menschen dabei sind, die nicht aus dem parlamentarischen Raum kommen –, im Vorfeld, bevor hier parlamentarische Debatten zu bestimmten Themen beginnen, die Möglichkeit zu haben, sich zu einer Problematik auszutauschen. Das war das Anliegen unserer Schwerpunktsetzung und das Transparenzgesetz gehörte dazu.
Ich sage noch mal: Wir sind für die Überweisung. Wir können uns auch ein paralleles Verfahren vorstellen. Meine Bitte ist nur, nicht den Eindruck zu erwecken, dass allein durch die Existenz der GRÜNEN-Fraktion hier im Landtag dieses Thema an Bedeutung gewinnen würde
und dass wir sie in ihrer Arbeit behindern. Das ist also meine Bitte, das nicht so im Raum stehen zu lassen.
Am Ende noch mal mein Appell an die Koalitionäre, oder meine Bitte: Stimmen Sie der Überweisung zu! Auch wenn Sie zahlreiche Bedenken zu diesem Gesetzentwurf haben und eine Menge von Fragen gestellt haben, dann ist es doch genau unsere Aufgabe, diese Fragen und Bedenken in der Ausschussberatung auszuräumen und den Gesetzentwurf zu verbessern oder eben im Ergebnis dieser Beratung zu der Erkenntnis zu kommen: Nein, wir können dem nicht zustimmen. Sonst wird es so sein, dass im Laufe der nächsten drei Monate entsprechend der Geschäftsordnung des Landtages der Gesetzentwurf automatisch wieder auf die Tagesordnung kommt. Ich kann darauf wetten, wie die Redebeiträge der Koalitionsfraktionen beginnen: Es gibt in der Zwischenzeit keine neuen Erkenntnisse.
Na, wie wollen wir denn zu diesen neuen Erkenntnissen kommen, wenn wir uns einer Beschäftigung in den Ausschüssen verweigern, lieber Wolf-Dieter Ringguth?!
(Beate Schlupp, CDU: Wenn wir noch ein bisschen warten, wissen wir, wie es in Hamburg gelaufen ist, ne?)
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2116 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss, den Wirtschaftsausschuss und den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Drucksache 6/2135.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V –) – 4. ÄndG FTG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 6/2135 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immerhin jeder Zweite im Nordosten der Bundesrepublik entstammt einer Familie, die vom Schicksal der Flucht beziehungsweise der Vertreibung betroffen ist. In der DDR durften Betroffene bekanntlich nicht über ihr Schicksal sprechen. Sie wurden völlig unzutreffend und verharmlosend als Umsiedler bezeichnet.
Durch Flucht und Vertreibung wuchs die Bevölkerung in Mecklenburg und Vorpommern von etwa 1,5 Millionen auf über 2 Millionen Einwohner. Es kamen vor allem aus ihren Heimatregionen vertriebene Volksangehörige aus Ostpreußen, Danzig, Schlesien, Hinterpommern, aber auch aus Westpreußen oder aus dem Warthegau.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Meine Oma stammt aus Danzig, mein Vater ist dort geboren und sie haben es nicht verschwiegen.)
Der Bevölkerungszuwachs stellte eine enorme logistische Herausforderung dar. Die These, dass Bodenreform und Werftenaufbau dazu gedient hätten, Flüchtlingen und Vertriebenen eine neue Existenz zu ermöglichen, ist längst widerlegt. Vielmehr wurden sie für politische Ziele instrumentalisiert, ging es doch den SED-Oberen darum, auf dem Lande die Macht der Junker zu brechen. Und der Schiffbau geschah auf Anweisung der sowjetischen Besatzungsmacht, um die Reparationsforderungen der UdSSR zu befriedigen.
Dennoch, die Flüchtlinge und Vertriebenen haben tatkräftig am Wiederaufbau mitgewirkt. Stettiner Werftarbeiter waren maßgeblich am Aufbau eines Schiffbaubetriebes in Wismar beteiligt. Einige Vertriebene brachten ihr Gewerbe mit nach Mecklenburg. Dass es heute in Ribnitz ein Bernsteinmuseum gibt, geht auf zehn vertriebene Bernsteindrechsler zurück, die aus Königsberg und Danzig stammten. In Satow ließen sich viele Karpatendeutsche nieder. Die Ersten von ihnen waren im Herbst 1944 nach Beginn des slowakischen Aufstands von den deutschen Behörden evakuiert worden.
Infolge des Beneš-Dekrets Nummer 3 und des Potsdamer Abkommens wurden sie nach und nach aus ihrer Heimat vertrieben. Die Wolhyniendeutschen, die erst seit dem 19. Jahrhundert als Bauern und Handwerker in der Westukraine lebten, gerieten Anfang der 20er-Jahre
zwischen die Fronten des Polnisch-Sowjetischen Krieges. Viele wurden nach Sibirien deportiert. 1939 und 1940 kamen die Ersten aufgrund des Deutsch
Sowjetischen Vertrages ins Reich. 1944 schlossen sich die meisten dem Rückzug der deutschen Truppen an.
Siedlungsschwerpunkt in Mecklenburg war Linstow, südlichste Gemeinde des heutigen Landkreises Rostock, wo es ihnen gelang, sich ziemlich rasch eine neue Existenz aufzubauen. Sie waren harte Arbeit gewohnt und zeichneten sich überdies durch ein strenges soziales Normengefüge aus. Zwar erhielten sie infolge der Bodenreform zunächst Neubauernstellen, doch empfanden viele die dann folgende Zwangskollektivierung der Landwirtschaft als dritte Enteignung und verließen die DDR in Scharen. Seit 1993 gibt es in Linstow ein Wolhyniermuseum, das heute in der SVZ wie damals in der DDR als „Umsiedlermuseum“ bezeichnet wird.
In Bayern wird man des Schicksals und des Beitrags der Vertriebenen zum wirtschaftlichen Aufbau künftig auf würdige Weise gedenken. Im Mai dieses Jahres hat die Bayerische Staatsregierung die Einführung eines landesweiten Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation beschlossen, der ab 2014 jährlich am zweiten Sonntag im September stattfinden wird. Der bayerische Vorstoß gab übrigens unter anderem Anlass für die Ihnen vorliegende Initiative.
Im Juli 2012 hatte der Sozialausschuss des Bayerischen Landtages bereits geschlossen für die Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung gestimmt und die Staatsregierung gebeten, sich nach ihren Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass der Beschluss des Bundesrates vom 8. Februar 2011 möglichst bald umgesetzt wird. Der Bundestag hatte seinerzeit den Antrag der Koalitionsfraktionen zu „60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ beschlossen. Darin werden die Charta als wesentlicher Meilenstein auf dem Wege zu Integration und Aussöhnung und die Verdienste der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg gewürdigt. Außerdem wurde ein bundesweiter Gedenktag angeregt.
Zunächst passierte in dieser Hinsicht überhaupt nichts. Mittlerweile wurde, wie nicht anders zu erwarten, das Vorhaben verwässert. Die Fraktionen der schwarz-gelben Regierungskoalition machten Zugeständnisse. Im Juli sprach sich der Bundestag mit der Mehrheit der Union und FDP dafür aus, den Weltflüchtlingstag am 20. Juni um das Gedenken an die Opfer der Vertreibung zu erweitern. Noch 2011 hatte Schwarz-Gelb einen nationalen Gedenktag am 5. August gefordert, dem Jahrestag der Verabschiedung der Charta der Heimatvertriebenen. Opposition und Zentralrat der Juden hatten dies kritisiert, da in der Charta kein Bezug auf die Verbrechen Deutschlands genommen werde, die natürlich ursächlich zur Vertreibung geführt hätten.
da die Charta seines Erachtens wirklich eine Charta der Nichtanerkennung des geschichtlichen Kontextes sei.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dass Sie mich emotional erreichen, wage ich zu bezweifeln, Herr Petereit.)
In der 1918 gegründeten Tschechoslowakei wurde den Minderheiten das Recht auf Selbstbestimmung konsequent verweigert. Ungarn, Polen, Deutsche und Slowaken sahen sich Benachteiligungen und Drangsalierungen ausgesetzt. Die Auflösung des Vielvölkerstaates Tschechoslowakei in den Jahren 1938 und 1939 empfanden die Minderheiten als Befreiung.
Polens Gebietsforderungen auf urdeutsche Gebiete sind alt, sehr alt sogar. Der erste Panslawistische Kongress forderte 1848 in Prag die Linie Stettin-Trier, also die spätere Oder-Neiße-Linie, als slawische Westgrenze. Bei den sogenannten Friedensverhandlungen von Versailles im Jahre 1919 verlangte das am Krieg nicht beteiligte und erst 1916 auf Veranlassung Deutschlands und Österreichs neu entstandene Polen weitere Gebiete Ostdeutschlands, von denen es einen Teil schon damals aus der Alliierten-Kriegsbeute erhielt.
Im Gefolge des Ersten Weltkriegs ließen die Westalliierten im Hinblick auf die deutschen Ostprovinzen lediglich zwei Abstimmungen zu, die allerdings deutliche Mehrheiten für Deutschland ergaben. Am 11. Juli 1920 stimmten im südlichen Ostpreußen 97,8 Prozent und in den vier westpreußischen Abstimmungskreisen 92,4 Prozent
sowie am 20. März 1921 in Oberschlesien 60 Prozent für den Verbleib beim Reich und somit gegen eine Einverleibung seitens des polnischen Staates.
Vornehmlich in Posen und Westpreußen kam es zwischen den beiden Weltkriegen zu einer förmlichen „Entdeutschung“ bei gleichzeitiger Bevorzugung der Polen durch die polnischen Behörden. Dies steigerte sich dann gerade in den Jahren vor dem Deutsch-Polnischen Krieg von 1939 zu Exzessen polnischer Banden, die ganze Familien ausrotteten – vor dem Zweiten Weltkrieg.
Auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam im Jahre 1945 gaben auch die Westalliierten den unberechtigten polnischen Wünschen nach Einverleibung – unter anderem von Ost- und Westpreußen, Danzig, Hinterpommern und Schlesien – nach. Unter dem Stichwort „ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile“ legalisierte das Potsdamer Abkommen die millionenfache Vertreibung Deutscher aus Ost- und Südosteuropa. Mehr als zwölf Millionen Menschen verloren ihre Heimat. Festgelegt wurde die Oder-Neiße-Linie als polnische Westgrenze bis zur friedensvertraglichen Regelung.
Rudolf Augstein schrieb über die Potsdamer Konferenz: Das Besondere „an der Potsdamer Konferenz lag darin, daß hier ein Kriegsverbrechergericht von Siegern beschlossen wurde, die nach den Maßstäben des späteren Nürnberger Prozesses allesamt hätten hängen müssen. Stalin zumindest für Katyn … Truman für die völlig überflüssige Bombardierung von Nagasaki, wenn nicht schon für Hiroshima, und Churchill zumindest als Oberbomber