Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine wichtige und leicht umzusetzende Maßnahme, darauf hat der Minister auch schon hingewiesen, ist die Entfernung der Gehölze im Vorland der Gewässer, um so einen zügigen Abfluss des Hochwassers zu gewährleisten.
wollen ein effektives Gehölzmanagement im Vorland ausschließen, obwohl die Landesregierung in der Drucksache 6/2100 ausführt, dass bei einem ausreichen- den Gehölzmanagement unter der Annahme eines 100jährigen Hochwassers die Wasserstände um circa 35 bis 55 Zentimeter reduziert werden könnten.
Diese Aussagen berufen sich übrigens auf eine Untersuchung der Bundesanstalt für Gewässerkunde, welche mithilfe eines 2-D-Modells die Abflussverbesserungen durch Gehölzmanagement nachgewiesen hat. Vor dem Hintergrund dieser Aussage lehnen wir den von Ihnen vorgelegten Änderungsantrag ab.
Denn, meine lieben Kollegen oder liebe Kollegin von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hochwasser bringen nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Schäden mit sich, und die sind meistens irreparabel und wir wollen unsere Natur davor bewahren.
Aber neben dem Gehölzmanagement muss auch durch eine ausreichende Pflege der Vorfluter deren Durchlässigkeit gesichert werden. Hier muss der Naturschutz im Interesse des Schutzes von Menschenleben und deren Hab und Gut ganz einfach mal laut Grundgesetz zurücktreten. Leider ist zu verzeichnen, dass in den zurückliegenden Jahren aufgrund von Widerständen hier einfach zu wenig geschehen ist.
Für meine Fraktion steht fest, dass schnelle Soforthilfen für Betroffene als erster Schritt unabdingbar sind. Hier geht es insbesondere um die Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, die Beseitigung von hochwasserbedingten Ernteschäden und die Wiederbeschaffung von unmittelbar nötigen Betriebsvermögen.
Wir begrüßen ausdrücklich die Beteiligung des Bundes an den Soforthilfemaßnahmen der Länder. Klar ist, dass die öffentliche Hand in Zukunft viel Geld in die Hand nehmen muss, um die Verluste an wirtschaftlicher Substanz und Naturraumausstattung in Hochwassergebieten zu verhindern. Dies gilt sowohl für die Landwirtschaft wie auch für Handwerk und Gewerbe.
Und übrigens, den Forderungen des NABUs nach großflächiger Stilllegung von circa 500.000 Hektar Agrarfläche erteilen wir dahin gehend eine klare Absage. Es kann nicht sein, dass Forderungen gestellt werden, den Deichbau auf Siedlungen und wichtige Infrastruktur zu konzentrieren. Landwirte und Flächeneigentümer würden somit alleingelassen und wichtige Produktionsgrundlagen würden zerstört werden. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass, wenn ein Landwirt Flächen für die Überschwemmung im Hochwasserfall bereithält und somit zum Schutz der Flussanrainer beiträgt, er angemessen entschädigt werden müsste. Das ist ja auch eine Forderung der Agrarministerkonferenz gewesen.
Das heißt für uns, dass sowohl Ertragsausfälle als auch Folgekosten durch die Gesellschaft getragen werden müssen. Es kann nicht sein, dass die Gesellschaft zulasten einiger weniger sich aus der Verantwortung für den Hochwasserschutz stehlen möchte. Gleichzeitig fordern wir nochmals die Einführung einer sogenannten Risikorücklage, welche Landwirte und Gewerbetreibende im Fall einer Katastrophe auflösen könnten.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aus dem zweiten Extremhochwasser innerhalb von kurzer Zeit die
entsprechenden Lehren gezogen werden müssen und zugleich gemeinsam mit dem Bund sowohl gesetzliche Regelungen für einen wirksamen Hochwasserschutz als auch die Bereitstellung der finanziellen Mittel für solche Maßnahmen realisiert werden müssen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Bevor ich jetzt Frau Gerkan das Wort erteile, mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass die Oppositionsfraktionen zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen können gemäß Paragraf 85 unserer Geschäftsordnung. Das bedeutet für die Fraktion DIE LINKE drei Minuten, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Minute, Fraktion der NPD eine Minute.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Eindrücke vom vergangenen Sommerhochwasser sind bei uns allen noch frisch und präsent. Die Elbe zeigte erneut auf gewaltige Art und Weise, wie viel Platz sie wirklich braucht.
Dass es für Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr noch relativ glimpflich ausging, war unzähligen Helfern, einem guten Katastrophenmanagement und der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Betroffenen und Behörden zu verdanken. Diese Leute haben Schlimmeres verhindert. Dafür auch an dieser Stelle noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön vonseiten der Bündnisgrünen an die, die hier Tag und Nacht für den Schutz von öffentlichen und privaten Gütern, für den Schutz von Leben gearbeitet haben.
Es ist unbedingt notwendig, so wie bei den Hochwasserereignissen zuvor aus dieser Flut zu lernen. Und deshalb ist auch der Antrag von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, am Ausgang dieses Flutsommers wichtig und richtig. Wir teilen ihn weitgehend, haben aber doch in einigen wichtigen Details, wie Sie wissen, eine andere Auffassung beziehungsweise auch Nachfragen.
linie. Sie fordern, dass die auch in Mecklenburg-Vor- pommern konsequent umgesetzt werden möge. Eine solche Forderung ist erstaunlich. Es sollte doch wohl selbstverständlich sein, dass im Land MecklenburgVorpommern europäische Richtlinien, die unmittelbar gelten und zudem bereits in nationales Recht umgesetzt wurden, auch konsequent vollzogen werden. Wäre dies anders, so würde ich mir ernsthaft Sorgen machen.
Die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, ein wirk- lich sperriger Begriff, ist das zentrale Instrument, um zu einem Hochwasserschutz zu kommen, der auf lange Sicht die enormen Schäden an der Infrastruktur, an Hab
und Gut der Menschen wirksam verhindern hilft. Mecklenburg-Vorpommern arbeitet dabei – wie andere Bundesländer auch – im Rahmen der vorgeschriebenen Zeitschiene das Programm ab. Sie haben uns dies ja bereits hier heute vorgestellt, Herr Minister Backhaus.
In diesem Prozess werden bis 2013 die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten anzufertigen sein. Auf dieser Basis sollen bis Ende 2015 dann die Hochwasserrisikomanagementpläne entstehen. Hier ist uns besonders wichtig, dass das Konzept zur Information, Beteiligung und Anhörung der Öffentlichkeit, so, wie es 2011 vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern erstellt
wurde, auch wie geplant umgesetzt wird, denn beim Thema Hochwasser ist es erfahrungsgemäß nur mit erfahrenem Personal und geübten Kommunikatoren möglich, die Sorgen und Nöte der betroffenen Bevölkerung mit der Planung von vorbeugenden Hochwasserschutzmaßnahmen zu verbinden.
Vorbeugender Hochwasserschutz, das heißt für uns in erster Linie, den Flüssen mehr Raum zu geben. Die seit Jahren von uns GRÜNEN immer wieder genannte Forderung wird inzwischen auch von Landes- und Kommunalpolitikern anderer Parteien vertreten, das ist gut und schön so, so beispielsweise vom Landrat des Land- kreises Ludwigslust-Parchim Rolf Christiansen, der bei einem seiner ersten NDR-Interviews angesichts der diesjährigen Flut diese Schlussfolgerung zog. Und auch Herr Backhaus wies in seiner ganz aktuellen Pressemitteilung vom 2. September darauf hin.
Da sehen wir also doch eine Bewegung, die nun aber mit Taten konkretisiert werden muss, und nicht wie nach der Flut 2002 in Sachsen etwa, wo vom einzigen Plan, 7.500 Hektar Überflutungsfläche zu schaffen, bis heute lediglich 111 Hektar umgesetzt sind. Wo hier noch Spielräume für Ausdeichungen sind, sollte Ergebnis jener Kartierung sein, die eben im Zusammenhang mit der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie angefertigt wird und die wir mit Interesse erwarten. Stehen diese potenziellen Ausdeichungsflächen fest, dann sollten wir hier mit ganzer Kraft für den Wiederanschluss dieser Flächen an die Fließgewässer arbeiten.
Auch muss ein Vorkaufsrecht für Bund und Länder her, wenn es um die Arrondierung von Auenflächen geht. Wenn hier weiterhin das Prinzip „Eigennutz vor Gemeinwohl“ steht, wird jeder Flächeneigentümer in den Auen seinen Acker verteidigen. Wenn Bürgerinitiativen entstehen, weil sie Mückenplagen befürchten, dann kommen wir mit den dringend benötigten Überflutungsflächen einfach nicht weiter.
Nun zur Finanzierung: Sie fordern einen Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Hochwasserschutzes“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ und übernehmen damit eine Forderung, die die GRÜNEN-Bundestagsfraktion im Juni dieses Jahres in ihrem Antrag „Flutopfern solidarisch helfen – Hochwasserschutz solidarisch modernisieren“ formuliert hat. Ein solcher Ansatz ist nicht nur deshalb vernünftig, sollte aber eben nicht zu mehr technischem, sondern zu mehr ökologischem Hochwasserschutz führen.
Eine weitere Finanzierungsquelle für mehr ökologischen Hochwasserschutz ist natürlich ganz klar die Agrarförderung der neuen Förderperiode im Rahmen der Gemein
samen europäischen Agrarpolitik. Wir werden das Thema an anderer Stelle der Tagesordnung noch vertiefen. Aber ich will es auch hier schon formulieren. Wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Parteien, einen Kurs der Landesregierung stützen, mit dem die zweite Säule der GAP geschwächt wird, dann verhindern Sie wirksamen Hochwasserschutz. Es liegt doch klar auf der Hand, dass wir möglichst viele flexible und attraktiv ausgestaltete Agrarumweltmaßnahmen be- nötigen, um durch angepasste Landnutzung unsere Auengebiete zu extensivieren. Es ist einfach ein Unding, wenn wir mit hohen Deichen Ackermaiskulturen schützen,
statt die Deiche dort, wo es geht, zu öffnen und humusreiches Grünland zu schaffen, das über ein hohes Wasserrückhaltevermögen verfügt. Nur wenn wir unsere Auen extensiv als Grünland bewirtschaften oder Auenwälder initiieren, können wir mit diesen Überflutungsflächen das beste Ergebnis im Sinne des Hochwasserschutzes erzielen. Unter anderem dafür brauchen wir die 15 Prozent der GAP-Mittel, die Deutschland aus der ersten in die zweite Säule verschieben kann. Und dafür müssen Sie kämpfen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie, Herr Minister Backhaus, haben in der letzten Woche verkündet, dass das Land 50.000 Hektar aus Beständen der BVVG übernehmen will. Sicher sind dort auch die einen oder anderen Auengebiete mit dabei, die als Überflutungsräume dienen können. Wenn es so ist und der Ankauf erfolgreich verläuft, was wir begrüßen würden, dann mögen Sie sich an Ihre Vorstellungen zur Flächenpolitik an unseren Flüssen erinnern.
Abschließend zu unserem Änderungsantrag: Immer wieder ertönt nach einer Flut der Ruf, die Auengehölze an der Elbe abzusägen und dies dauerhaft zu wiederholen. Ein Baum, Herr Backhaus, wird wahrscheinlich nach Ihren Ausführungen da nicht reichen. Wir haben allerdings eine andere Auffassung. Angeblich stauen die Gehölze das Hochwasser massiv auf und gefährden den Abfluss.
(Minister Dr. Till Backhaus: Ich kann Sie ja mal mitnehmen. Ich kann Ihnen das ja mal zeigen. – Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)
Berechnungen im Auftrag der Landesregierung haben ergeben, dass ein kompletter Bewuchs der Elbauen mit Gehölzen – ein Zustand, von dem wir weit entfernt sind – zu einem Aufstaueffekt von maximal 23 Zentimetern führen würde.
Bei einer Auslichtung des Bestandes, der mit massiven Eingriffen in nach europäischem Naturschutzrecht geschützten Gebieten und mit hohen dauerhaften finanziellen Aufwendungen verbunden wäre, betrüge der Absenk- effekt nicht mehr als 8 bis 10 Zentimeter.
Meine Damen und Herren, somit sehen wir hier ein starkes Missverhältnis zwischen Eingriffen in naturschutzrelevante Areale einerseits und den damit zu erwartenden Absenkeffekten auf den Hochwasserspiegel der Elbe andererseits und lehnen einen solchen dauerhaften Eingriff in die Elbauen ab.