Protokoll der Sitzung vom 04.09.2013

Meine Damen und Herren, somit sehen wir hier ein starkes Missverhältnis zwischen Eingriffen in naturschutzrelevante Areale einerseits und den damit zu erwartenden Absenkeffekten auf den Hochwasserspiegel der Elbe andererseits und lehnen einen solchen dauerhaften Eingriff in die Elbauen ab.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Ich werbe für unseren Änderungsantrag und ich weiß durchaus, wovon ich rede. Ich habe vier Jahre in dem Unteren Odertal verbracht, eines der schönsten Auengebiete Deutschlands. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der Aktuellen Stunde am 19. Juni 2013 war also das Juni-Hochwasser Thema hier im Landtag. Und nun wollen SPD und CDU – und hierbei vor allem die SPD – dem Bürger Handlungswellen vormachen. Aber wesentliche Forderungen bleiben nach wie vor außen vor. Vielmehr wird der Antrag zu einer Schau, damit sich Dr. Backhaus hier als Macher präsentieren kann. Solls von mir aus so sein.

Betrachten wir daher einige Aussagen des Antrages näher. In Punkt 1 wird gefordert, dass die EU-Hochwas- serrisikomanagement-Richtlinie konsequent umgesetzt

werden soll. Was beinhaltet aber diese Richtlinie? Diese Richtlinie soll innerhalb der Europäischen Union einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Hochwasserrisiko vorgeben. Dieses Vorhaben hört sich erst einmal gut an. Im Kern geht es aber erst einmal nur um eine Erarbeitung von Plänen für ein Hochwasserrisikomanagement, die wiederum Ziele zur Verringerung des Hochwasserrisikos inklusive Maßnahmen zur Erreichung der Ziele ergeben sollen. Diese Pläne sollen aber erst bis Ende 2015 erarbeitet werden und die gesamte Richtlinie hat somit erst einmal keine unmittelbaren Auswirkungen für die von Hochwasser betroffenen beziehungsweise bedrohten

Einwohner.

In den vergangenen elf Jahren war Mecklenburg-Vor- pommern an der Elbe von drei besonders schweren Hochwassersituationen betroffen. Elf Jahre nach dem Hochwasser 2002 ist die Politik in Mecklenburg-Vorpom- mern, aber vor allem im Bund, nur bedingt weitergekommen. Es gibt immer noch keine zentralen Hochwasserschutzplanungen und keine entsprechenden zentralen Maßnahmen. Jedes Bundesland handelt immer noch weitgehend für sich alleine, zum Teil mit gravierenden Folgen für andere Bundesländer.

Alle Bundesregierungen haben sich in den zurückliegenden elf Jahren weitgehend aus der Verantwortung gezogen. Insbesondere im Bereich des Schutzes der Bürger vor Vermögensschäden im Zusammenhang mit einem

Hochwasser hat sich die Situation gravierend verschlechtert. Viele Bürger versuchen vergeblich, sich entsprechend und ausreichend bei einer Versicherungsgesellschaft für die Gefahren eines Hochwasserschadens zu versichern. Weil sie in einem sogenannten Risikogebiet wohnen, werden sie abgelehnt. Den Versicherungsgesellschaften ist das Risiko zu hoch. Dadurch, dass die meisten Gesellschaften privatrechtlich organisiert sind, ist die Haltung der Versicherung aus deren Sicht verständlich.

Die politische Klasse in unserem Land hat es aber bislang unterlassen, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen, zum Beispiel durch Angebote bei der SparkassenVersicherung. Politiker von SPD, CDU und anderen bürgerfernen Parteien hielten den Bürgern jetzt im Sommer sogar noch vor, dass diese sich zum Teil nicht ausreichend versichert hätten, obwohl sie genau wissen, dass sich viele Bürger vergeblich um einen ausreichenden und bezahlbaren Versicherungsschutz bemüht haben.

Mir ist bekannt, dass sich die Justizminister der Länder mittlerweile hier in einer Diskussion befinden. Aber haben SPD und CDU hier im Landtag keine eigene Meinung dazu? Ihre Politik ist wahrhaftig in weiten Teilen bürgerfern.

Aber auch die anderen Punkte Ihres Antrages sind weitgehend inhaltsleer. Beim Punkt 2 fordern Sie rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für den vorbeugenden Küsten- und Hochwasserschutz. Warum wollen Sie an dieser Stelle nichts Konkretes beschließen oder fehlen Ihnen vielleicht entsprechende Ideen? Ich habe aus den bisherigen Redebeiträgen hier ganz wenig heraushören können.

Mit dem Punkt 3 fordern Sie „die Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“. Dies ist etwas Selbstverständliches. Ich hoffe, Sie sind auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und haben vernommen, dass sich unser Klima seit Urzeiten immer im Wandel befindet. Dass wir Menschen uns diesem natürlichen Klimawandel stellen müssen, dürfte keine besondere Tat darstellen.

Auch der Punkt 4 beinhaltet nur leere Worthülsen. Sie fordern „die Sicherstellung von Maßnahmen des vorbeugenden Küsten- und Hochwasserschutzes“. Dies ist doch auch eine Selbstverständlichkeit – oder meinen Sie nicht?

Erst beim Punkt 5 werden Sie etwas konkreter. Sie fordern die „Freihaltung und … Wiedergewinnung von Überschwemmungsflächen, beispielsweise durch Deichrückverlegung“ sowie durch „ein effektives Gehölz- und Vorlandmanagement“. Hoffentlich nehmen Sie hierbei endlich einmal die betroffenen Bürger mit und binden diese auch in die Entscheidungsprozesse mit ein, denn das haben Sie bislang meistens unterlassen.

Insgesamt ist der Antrag für Regierungsfraktionen sehr mager. Die NPD-Fraktion wird dem Antrag dennoch zustimmen, weil sich vielleicht etwas in der Sache bewegen wird. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Wir waren auf Ihren Vortrag gar nicht angewiesen und auf Ihre Zustimmung.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Feike.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte es nunmehr kurz und knapp machen.

(Torsten Renz, CDU: Sehr gut.)

Die Koalitionsfraktionen fordern mit diesem Antrag die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass finanzielle, rechtliche, technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um zukünftige Hochwasser- ereignisse in Mecklenburg-Vorpommern noch besser beherrschen zu können. Dazu gehören zum einen die in dem Antrag unter I genannten Maßnahmen zur Hochwasservorsorge und zum anderen die konkrete Aufforderung an unsere Landesregierung. Wir wissen dabei, dass es einen hundertprozentigen Schutz nicht geben kann, aber es gilt in Zukunft, Hochwasserschäden zu verhindern oder zumindest zu minimieren.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Punkt II Nummer 1 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch der Hochwasserschutz im Binnenland als Förderbereich der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ verankert wird. Wir sind der Auffassung, dass der technische Hochwasserschutz nur in nationaler Verantwortung getragen werden kann. Dabei ist völlig klar, dass diese Aufgabe nur mit der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel durch den Bund erfüllt werden kann. Die Weiterentwicklung der GAK als Finanzinstrument für das Nationale Hochwasserschutzprogramm darf nicht zulasten der jetzigen Förderinhalte gehen.

Wie vom Minister gerade eben gehört, hat die Agrar- ministerkonferenz in Würzburg dazu schon einen entsprechenden Beschluss gefasst, der genau unserer Forderung entspricht. Wir sind also schon auf einem richtigen Weg, nur müssen diese Inhalte nun auch vom Bund umgesetzt werden. Der Druck muss nach der Bundestagswahl aufrechterhalten werden. Daher wollen wir unsere Landesregierung dabei aktiv weiter unterstützen.

Und abschließend zu Punkt II Nummer 2: Was die zu erfüllenden Rückbauaufgaben nach der Flut anbelangt, mussten wir leider mehrfach erleben, dass dafür nur ungern Verantwortung übernommen wird im Nachgang. Die Zuständigkeit ist nicht klar geregelt und natürlich stellt sich auch die Frage der Finanzierung für solche Maßnahmen. An dieser Stelle brauchen wir endlich einen gesetzlichen Rahmen.

(Stefan Köster, NPD: Was soll denn gemacht werden?)

Den Bündnisgrünen-Antrag lehnen wir wie Herr Lenz und auch wie Till Backhaus schon in ihren Reden selbstverständlich ab. – Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2170 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2170 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD bei Zustimmung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2125 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2125 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Krankenhausinfektionen endlich wirksam bekämpfen!, Drucksache 6/2131. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2171 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Krankenhausinfektionen endlich wirksam bekämpfen! – Drucksache 6/2131 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2171 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja völlig klar: Wer ein Krankenhaus aufsucht, will gesunden,

(Burkhard Lenz, CDU: Och nee!)

zumindest Linderung der Erkrankung erfahren. Und es ist eine Horrorvorstellung, dass man eine solche medizinische Einrichtung kränker verlassen könnte, als man es zuvor betrat. Grund hierfür könnten möglicherweise die heimtückischen Krankheitserreger sein, gegen die oftmals kein Kraut gewachsen zu sein scheint.

Welche Bedrohungen von multiresistenten Erregern ausgehen, Krankenhausinfektionen also, das erfahren wir zum einen aus Statistiken, das erfahren wir zum anderen aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen, zum Beispiel des Robert-Koch-Instituts, manchmal aber auch durch ganz konkrete Konfrontationen.

Meine Kollegin Karen Stramm wird das bezeugen können, wir hatten jüngst unsere Landtour in der Mecklenburgischen Seenplatte, haben unter anderem ein Altenheim aufgesucht, sind durch das Heim geführt worden und sind auch an Türen von Zimmern vorbeigegangen, die unter Quarantäne standen. Und wir sind darüber informiert worden, dass häufiger noch als in der Vergangenheit aus einer akuten stationären Behandlung Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zurückkommen mit einer Infektion.

Das Problematische an der Situation für diejenigen, die im Heim arbeiten, ist, die Befunde, dass ein multiresistenter Krankheitserreger oder ein Krankheitserreger mitgebracht wurde aus dieser stationären Behandlung, kommen zuweilen später als die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner selber. Das ist ein großes Problem.

Und zum anderen wissen wir um den Diskurs in der Fachwelt. Wir als Abgeordnete, zumindest auch diejenigen, die mit gesundheits- und sozialpolitischen Fragen sich hier speziell beschäftigen, sind eingeladen worden von der Techniker Krankenkasse vor einigen Monaten, die bei einem Sommerfest, glaube ich, …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Jahresempfang.)

Jahresempfang, danke schön, Frau Gajek, Sie hatten ja das Grußwort gehalten, ich erinnere.

… sich dieses speziellen Themas angenommen haben. Auch die 9. Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft vor einigen Wochen in Rostock-Warnemünde hat sich mit diesem Thema befasst. Wir werden eingeladen von den Ausrichtern, aber auch von Fachleuten, zum einen, um Informationen zu bekommen, aber auch, weil es die Erwartungshaltung gibt, dass Politik handelt. Dies völlig zu Recht, und unser Antrag ist eine Reaktion hierauf.

Sehr geehrte Damen und Herren, es gilt als ein Meilenstein der Medizingeschichte, dass man Stoffwechselprodukte von Pilzen und Bakterien entdeckte, mit denen zu Infektionskrankheiten führende Mikroorganismen bekämpft werden können, die Antibiotika. Schlimm ist nur, dass diese Mikroorganismen Widerstandsfähigkeit entwickeln.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Tja, immer mehr.)

So kam und kommt es zum Wettlauf zwischen der Entwicklung neuartiger Antibiotika und der Herausbildung von Resistenzen. Nicht selten wird mit intensiverem Einsatz von Antibiotika reagiert. So hat beispielsweise der Einsatz von – ich weiß nicht, ob ich das richtig ausspreche, ich bin nicht der Fachmann, ich habe mir das angelesen – Carbapeneme, Antibiotika gegen schwer beherrschbare Infektionskrankheiten der Darmflora, in den letzten zehn Jahren sich, so weisen es Statistiken aus, vervierfacht.