Protokoll der Sitzung vom 04.09.2013

So kam und kommt es zum Wettlauf zwischen der Entwicklung neuartiger Antibiotika und der Herausbildung von Resistenzen. Nicht selten wird mit intensiverem Einsatz von Antibiotika reagiert. So hat beispielsweise der Einsatz von – ich weiß nicht, ob ich das richtig ausspreche, ich bin nicht der Fachmann, ich habe mir das angelesen – Carbapeneme, Antibiotika gegen schwer beherrschbare Infektionskrankheiten der Darmflora, in den letzten zehn Jahren sich, so weisen es Statistiken aus, vervierfacht.

Vor etwa 25 Jahren konstatierte man erstmals, dass man sich ausgerechnet dort Krankheitserreger einfangen kann, wo sie eigentlich bekämpft werden sollen, im Krankenhaus selber. Welche Absurdität, krank zu werden durchs Krankenhaus! In Krankenhäusern erworbene Infektionen sind mittlerweile die mit Abstand häufigste Form ernsthafter Infektionskrankheiten überhaupt. Das ist zumindest eines der Ergebnisse einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vor zwei Jahren.

Die Zahl der Infektionen aufgrund multiresistenter Erreger nahm hierzulande, also in Mecklenburg-Vorpom- mern, ausweislich der uns vorliegenden Zahlen, zwischen 2010 und 2012 um über 40 Prozent zu. Besonders gefährdet – das ist auch unter anderem das Brisante – sind Intensivpatientinnen und Intensivpatienten. Die

hochinfektiösen, ja lebensbedrohlichen Gefährdungen nehmen zu, obwohl in den letzten Jahren einiges unternommen wurde, um der Situation Herr zu werden.

So wurde das Bundes-Infektionsschutzgesetz neu gefasst und im Februar 2012 die Landeshygieneverordnung novelliert. In Letztgenannter wurden hygienische bauliche Mindestanforderungen definiert, die Zusammensetzung der Hygienekommission und die fachliche Qualifikation ihrer Mitglieder fixiert und Maßnahmen und Maßgaben benannt, Risikopatientinnen und Risikopatienten zu erkennen, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Sehr geehrte Damen und Herren, gemessen an den Ergebnissen sind die bisherigen Maßnahmen unzureichend. Wir sind seitens der LINKEN zu der Erkenntnis gekommen, dass es sich nicht um persönliches Versagen handelt, dass es in dieser Angelegenheit nicht um die Klärung von Schuldfragen geht. Vielmehr haben wir es mit einem systemischen Problem zu tun. Alle handelnden Akteure verweisen darauf, dass sie etwas tun, und können das benennen und belegen. Aber alle Akteure verweisen auch darauf, was sie und warum sie nicht mehr tun können.

Die Bundespolitik zum Beispiel verweist auf die Verantwortung der Selbstverwaltung. Die Ärzteschaft verweist auf gesonderte Kampagnen und Initiativen wie „Saubere Hände“, sie räumt aber auch ein, dass aufgrund der enorm gestiegenen Arbeitsverdichtung – ich sage mal, Selbstausbeutung und Ausbeutung – vieles im alltäglichen Handeln untergeht.

Krankenhäuser verweisen darauf, dass Prävention auf diesem Gebiet nicht erstattet wird, erstattet wird erst die Behandlung des Befalls von multiresistenten Erregern. Die Krankenkassen wiederum verweisen darauf, dass die Bekämpfung von MRE nicht Bestandteil des Leistungskataloges ist, und sehen die Verantwortlichkeit beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

Insofern ist der Handlungsansatz, den DIE LINKE vorschlägt, ein systemischer. Wir haben Ihnen mit unserem Antrag sechs Maßnahmen vorgeschlagen, die wir für sinnvoll und zielführend im Sinne der Bekämpfung dieser multiresistenten Erreger ansehen. Ganz gewiss ist es nicht erschöpfend und nicht abschließend, aber es ist notwendig, das machen wir ja mit diesem Antrag auch noch mal deutlich, dass wir an dieser Stelle intensiv und systematisch weitere Schritte gehen.

Eine erste Maßnahme, die wir vorschlagen, ist, die Verordnung zur Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen um die Verpflichtung eines regelmäßigen Eingangsscreenings und einer aktiven Bekämpfung zu ergänzen. Damit würde das System grundlegend umgestellt. Nicht das Notfallmanagement nach einer MRE-Infektion soll im Mittelpunkt stehen, sondern die Prävention zur Vermeidung von Infektionen soll im Fokus sein.

Zweitens. Die Übergangsphase, ab der eine fachliche Qualifikation von Krankenhaushygienikern, Hygienefachkräften und mit Hygiene beauftragten Ärzten vorliegen muss, ist zu verkürzen. Nach den jetzigen Regelungen tritt diese Verpflichtung zum Jahr 2017 in Kraft. Angesichts der Schwere des Problems ist dieser Übergangszeitraum zu verkürzen. 2017 ist aus unserer Sicht eindeutig zu spät.

Drittens. Die Aus- und Weiterbildungsangebote sind in Abstimmung mit den relevanten Akteuren auszubauen. Uns liegen Angaben von Medizinerinnen und Medizinern vor, die belegen, dass derzeit nicht mit dem nötigen Hochdruck an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gearbeitet wird. Das ist nicht nur in unserem Land so, das sagen auch Medizinerinnen und Mediziner zum Beispiel in Brandenburg oder in Niedersachsen. In Abstimmung mit der Ärztekammer ist dies auszubauen, die Attraktivität für Weiterbildungen als Krankenhaushygienikerinnen oder Krankenhaushygieniker zu erhöhen.

Viertens. In den stationären Behandlungszentren der Maximalversorgung sind monovalent arbeitende Krankenhaushygieniker zu beschäftigen. Studien aus den Niederlanden haben ergeben, dass die Zahl der MRE-Infektionen überproportional zurückgehen kann, wenn hier ausreichend Kapazitäten zur MRE-Bekämpfung vorgehalten werden. Das ist uns – ich komme noch mal auf die Veranstaltung der Techniker Krankenkasse beziehungsweise auf einen der Hauptvorträge während der Nationalen Branchenkonferenz zurück – sehr anschaulich deutlich gemacht worden und auch mit Zahlen belegt worden.

Fünftens. Die ambulanten Versorgungseinrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, sind in die Verordnung einzubinden – unsere Meinung so weit, und ich hoffe, Sie schließen sich dieser an.

Sechstens. Sämtliche MRE-Fälle über die seit 2009 geltende Meldepflicht von MRE-Nachweisen in Liquor und Blutkulturen hinaus sind statistisch zu erfassen.

Der Linksfraktion ist klar, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Anregungen zum Teil über das hinausgehen, was der Bundesgesetzgeber im Bundes-Infek- tionsschutzgesetz an Regelungen für die Landesverordnung vorgibt. Gleichwohl – ich komme zum Schluss –, wir sollten den Gestaltungsspielraum, den uns die Bundesgesetzgebung bietet, nutzen und weitestmöglich im Interesse der Patientinnen und Patienten ausreizen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Krankenhausinfektionen lassen sich nicht komplett vermeiden. Dennoch schätzen Experten, dass 20 bis 30 Prozent verhindert werden können. Der konsequente Schutz der Patienten vor Infektionen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und die Eindämmung von multiresistenten Erregern ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Gesundheitspolitik der Landesregierung.

Und deshalb, sehr geehrter Herr Abgeordneter Koplin, Ihr Antrag suggeriert schon in der Überschrift eine gewisse Ungeduld. Er tut so, als würden wir nichts gegen die Bekämpfung von Krankenhauskeimen tun, aber Kran

kenhauskeime werden wirksam bekämpft. Viele, viele Frauen und Männer im medizinischen Personal haben sich diesem Anliegen seit Jahren gewidmet. Und ich finde, dann zu sagen, Krankenhauskeime „endlich“ bekämpfen, wird nicht der Realität von dem, was im Land die verschiedenen Bereiche tun, gerecht.

Deshalb schildere ich Ihnen nun ausführlich, was wir tun und was in unseren Krankenhäusern passiert, um Infektionen einzudämmen, denn ich glaube nicht, dass Veranstaltungen der TK oder die Branchenkonferenz ersetzen, was man erfahren kann, wenn man direkt in die Praxis schaut.

Die Krankenhäuser des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern sind für die flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deswegen setzen wir auf Modernisierung, damit die medizinische Versorgung immer den neuesten Stand hat, und dazu gehören natürlich vor allem Verbesserungen der Hygienestandards. Seit 1991 hat das Land mehr als 2,5 Milliarden Euro in die Krankenhauslandschaft investiert. Dieses Geld ist gut angelegt und diente auch der Modernisierung im Hinblick auf Hygienestandards, und wir werden weiter investieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie können sich sicherlich vorstellen, dass in unserem Haus viele Anträge auf Fördermittel vorliegen, und deshalb müssen wir priorisieren. Ein wesentliches Kriterium für die Priorisierung ist die Verbesserung der Hygiene und die Umsetzung hygienischer Bestimmungen. Dazu gehört neben dem Umbau von OP-, Aufwach- oder ITSBereichen auch der Umbau vorhandener Mehrbettzimmer in Einzelzimmer, um Patienten mit Antibiotikaresistenz besser isolieren zu können. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen:

Die Warnow-Klinik Bützow erhält für den Zeitraum 2010 bis 2015 rund 6 Millionen Euro. Damit wurden im ersten Obergeschoss des Krankenhauses zusätzliche Flächen für die Intensivmedizin geschaffen. Bis dahin war die Intensivmedizin zusammen mit dem Aufwachbereich und der Einschleusung zum OP-Bereich untergebracht. Aus räumlichen und hygienischen Gründen sind getrennte Bereiche die bessere Lösung.

Dem DRK-Krankenhaus Grimmen habe ich in diesem Sommer einen Fördermittelbescheid in Höhe von 2,5 Mil- lionen Euro übergeben. Damit wird eine neue Bettenstation gebaut, um die überwiegend großen Vierbettzimmer in kleinere Einheiten umwandeln zu können.

In das Klinikum Südstadt Rostock haben wir im letzten Jahr für eine neue ITS- und IMC-Einheit 5,4 Millionen Euro investiert. Im Aufwachbereich des OPs wurden einige IMCBetten betrieben. Das war eine aus hygienischer Sicht untragbare Situation, und deshalb haben wir zwölf neue IMC-Betten gefördert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, jedes Krankenhaus wird im Durchschnitt mindestens einmal pro Jahr und die großen Häuser werden viermal im Jahr vom LAGuS geprüft. Die Prüfer schauen genau hin, ob die krankenhaushygienischen Anforderungen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erfüllt werden. Augenmerk wird dabei auf die Häufigkeit des Auftretens von MRSA gelegt und das Ausmaß des MRSA-Screenings abgefragt. Und auf dieser Basis wird das Krankenhaus beurteilt.

Alle Kliniken im Land haben für den Umgang mit MRSA- und MRE-Patienten umfangreiche Pläne, die alle wichtigen Hygienemaßnahmen enthalten. Diese basieren auf den bundesweiten Empfehlungen des Robert-KochInstitutes und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und enthalten eben auch für MRSA verschiedene Punkte, zum Beispiel ein Eingangsscreening bei definierten Risikogruppen, Isolierungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen, die Pflicht, weiterbehandelnde Einrichtungen und Praxen zu informieren, und ein umfangreiches Hygienemanagement.

Die Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren sind seit 2011 ohnehin verpflichtet, das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen sowie das Auftreten von nosokomialen Infektionen aufzuzeichnen, zu bewerten und Schlussfolgerungen für Präventionsmaßnahmen zu ziehen. Diese Ergebnisse finden wir auch in den jährlichen Qualitätsberichten.

Ich kann nur sagen, bei all meinen Besuchen in den Krankenhäusern ist ständig das Thema Hygiene ein Thema. Und es muss gar nicht von mir angesprochen werden, sondern es ist ein Thema, mit dem sich die Krankenhausleitung, die zuständigen Mediziner und auch das Pflegepersonal vor Ort beschäftigen. Ich habe nicht den Eindruck, dass da zu wenig Zeit investiert wird. Im Gegenteil, es hat aufgrund der vielen MRSA-Fälle, die ja auch hier durch Herrn Koplin in der Auswirkung skizziert worden sind, eine hohe Bedeutung bekommen.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat als Überwachungsbehörde Einsicht in diese Aufzeichnungen. Deshalb haben die Kollegen auch einen Überblick über die von den Krankenhäusern erfassten MRSA-Fälle, die unter anderem beim Patientenaufnahmescreening aus einem Nasenabstrich, in einem Wundabstrich oder im Urin gefunden wurden. Ergänzt werden diese Angaben durch die derzeit schon verpflichtenden Labormeldungen von Blut- und Liquorbefunden. Ein generelles Screening auf MRE insgesamt wird derzeit vom RKI, also Robert-Koch-Institut, nicht empfohlen.

Und deshalb möchte ich auch noch mal gerne kurz den Unterschied erklären zwischen MRE und MRSA, weil das gerne durcheinandergebracht wird und wir schließlich nicht alle Gesundheitsexperten sind: Ein Stamm eines bestimmten Wundkeimes hat sich in den letzten 50 Jahren so verändert, dass er gegen das entsprechende Antibiotikum resistent ist. Das sind die MRSA-Erreger. Inzwischen gibt es auch Stämme dieses Erregers, die gegen andere Antibiotika resistent sind. Auch andere Infektionserreger haben leider eine Antibiotikaresistenz erworben. Und von MRE spricht man deshalb, wenn Krankheitserreger eine Resistenz gegen mehrere Antibiotikagruppen erworben haben, also multiresistente Erreger sind.

Seit 2009 existiert eine, wie eben erwähnt, Labormeldepflicht für MRSA, aber nicht MRE, die in Blut- und Liquorkulturen nachgewiesen werden. Ende 2012 wurde vom Bundesgesundheitsministerium eine Evaluierung dieser Meldepflicht veranlasst mit dem Ergebnis, zusätzlich eine Meldepflicht auf den Nachweis von MRSA aus Tiefen-, Haut- und Weichgewebeinfektionen auszudehnen. Des Weiteren soll die Meldepflicht auch auf weitere resistente Erreger ausgedehnt werden. Die entsprechende Verordnungsänderung ist derzeit in der Verbandsanhörung und

wird vom Bundesministerium für Gesundheit für Anfang des nächsten Jahres in Aussicht gestellt.

Seit März 2012 ist in Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen in Kraft. Die Verordnung regelt hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb von medizinischen Einrichtungen. Durch das LAGuS werden alle Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken bei Baumaßnahmen frühzeitig zu krankenhaushygienischen Fragen beraten. Vor Inbetriebnahme muss eine Bestätigung vorliegen, dass im Bau die krankenhaushygienischen Anforderungen eingehalten worden sind.

Zum Hygienemanagement in den medizinischen Einrichtungen werden in der Verordnung klare Aussagen gemacht, zum Beispiel die Festlegung zur Hygienekommission und zum Hygieneplan. Das LAGuS berät und begleitet auch hier. Es werden der Bedarf an Hygienefachpersonal, also Hygienefachkräfte, Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragte, Ärztinnen und Ärzte, und deren fachliche Qualifizierungen definiert. Bis zum 31.12.2016 müssen die Einrichtungen die personellen Anforderungen an das Hygienepersonal umgesetzt haben.

Die Bundesärztekammer hat die Fortbildung zum Krankenhaushygieniker entwickelt und den Ärztekammern der Länder für eine Aufnahme in ihr Fortbildungsprogramm empfohlen. Seit April dieses Jahres werden in Rostock, Greifswald und Neubrandenburg Fortbildungen zu Hygienebeauftragten Ärzten angeboten. Anfang nächsten Jahres wird auch die Fortbildung für Krankenhaushygieniker beginnen. Hygienefachkräfte und Hygienebeauftragte in der Pflege werden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales fortlaufend ausgebildet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sagte es eingangs: Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind im Bereich der Hygiene schon gut aufgestellt. Schon 90 Prozent der Krankenhäuser werden durch einen Krankenhaushygieniker beraten. Bis auf zwei Krankenhäuser ist in allen Krankenhäusern ein angestellter oder extern beratender Krankenhaushygieniker tätig. Alle überwachten Krankenhäuser haben Hygienebeauftragte Ärzte benannt, von denen 43 eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, 35 Hygienefachkräfte beziehungsweise 5 Hygienebeauftragte Schwestern mit Ausbildung sind in den Krankenhäusern tätig.

Sowohl bei der Ausstattung als auch bei der Qualifikation und Fortbildung des Hygienepersonals sind wir heute besser als noch im letzten Jahr – auf einem ohnehin hohen Niveau. Alle Mitarbeiter müssen zu den gültigen Hygienedokumenten geschult werden. Die Hygieniker der Häuser müssen mindestens einmal jährlich Fort- und Weiterbildungen besuchen. Im Bereich der Erfassung nosokomialer Infektionen und der Überwachung von MRE haben manche Kliniken einen hervorragenden Stand erreicht, für andere Krankenhäuser besteht auf diesem Gebiet aber weiterer Nachbesserungsbedarf.

Deshalb, meine sehr geehrten Abgeordneten, im Moment stellen wir unsere Hygieneverordnung auf den Prüfstand. Wir schauen, was wir noch besser machen können, um Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Neu ist: Auch für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe soll die Verordnung gelten. Der Personalbedarf an Kran

kenhaushygienikern wird konkretisiert und damit den Besonderheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern besser Rechnung getragen. Und auch das neue Berufsbild „Hygienebeauftragte in der Pflege“ wurde neu in die Verordnung aufgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, nicht nur das, was ich Ihnen jetzt schon sehr ausführlich vorgetragen habe, sondern noch viel mehr unternehmen wir. Ich möchte Ihnen deshalb das „Aktionsbündnis gegen multiresistente Erreger in der Gesundheitsregion Ostseeküste“, kurz HICARE, vorstellen. HICARE ist ein breit angelegtes Aktionsbündnis aus Forschung, Wirtschaft und Gesundheitswesen im Nordosten unseres Landes, das neue Wege bei der Intervention und beim Management multiresistenter Erreger sucht. Ziel des Aktionsbündnisses ist es, multiresistente Erreger nachhaltig zurückzudrängen und darauf basierend bundesweit übertragbare Produkt- und Prozessionsinnovationen zu schaffen.

Dazu haben sich im HICARE-Verbund mehr als 40 überregionale und regionale Partner aus den Kliniken, Unternehmen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen Institutionen zusammengetan. HICARE wird als einer der Gewinner des Wettbewerbs „Gesundheitsregionen der Zukunft“ vom Bundesforschungsministerium und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt und läuft vorerst bis Ende 2014.

Ziel ist es, die Infektionsrate von multiresistenten Erregern zu senken, einheitliche Empfehlungen für den Umgang mit MRE-Patienten zu erarbeiten, die Informationswege zu verbessern, die Kosten zu senken und die Effizienz der eingeführten Hygienemaßnahmen zu evaluieren, die Ergebnisse auch überregional zu verwerten, und natürlich eine wissenschaftliche Begleitforschung. Dazu wird in verschiedenen Projektfeldern gearbeitet.

Wem das noch nicht genau genug ist, den würde ich gerne auch noch über die Projektfelder informieren: Eines der Module im Projektfeld „Intervention“ ist die Qualifizierung des medizinischen, nicht medizinischen und Verwaltungspersonals. Dieses Thema wird unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bearbeitet. Das Gesamtziel des Projektfeldes „Gesundheitsökonomie“ ist eine Kostenanalyse, um zu prüfen, inwieweit HICARE-Maßnahmen ins Regelleistungssystem übernommen werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete der Linksfraktion, in Ihrem Antrag verweisen Sie auf die Erfahrungen der Niederlande. In seinem Vortrag hat Professor Friedrich, der Leiter der Medizinischen Mikrobiologie und Krankenhaushygiene der Universität Groningen, auf der diesjährigen Branchenkonferenz dargestellt, dass mit Prävention sowohl behandlungsassoziierte Infektionen als auch die Verbreitung von antibiotikaresistenten Erregern zu einem hohen Prozentsatz verhindert werden können. Aufgezeigt wurden die deutlichen Unterschiede in der Ausstattung mit Hygienefachpersonal in den Kliniken beider Länder.

Gerade dieses Manko an Hygienefachpersonal hat Deutschland bewogen, sowohl 2011 das Infektionsschutzgesetz zu novellieren als auch 2012 Landesregelungen zu erlassen. Damit Krankenhäuser schnell das notwendige ärztliche und pflegerische Hygienepersonal einstellen können, wurde ein Hygieneförderprogramm aufgelegt, damit Neueinstellungen und Aufstockungen

vorhandener Teilzeitstellen, externe Beratungsdienstleistungen durch Hygienefachärzte sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert werden. Circa 160 Millionen Euro sind dafür in den Jahren 2013 bis 2016 vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass sich Ihnen in einer doch ausführlichen Breite dargestellt hat, wie viele Bemühungen und Maßnahmen es gibt, insbesondere hier dem Thema MRSA und MRE Rechnung zu tragen. Es ist ein Thema, was nicht nur das Fachpersonal in den Kliniken, in den Altenheimen bewegt, sondern natürlich die Menschen selbst. Deswegen rate ich, damit sachlich umzugehen, und ich rate, keine Panik zu schüren. Es ist richtig, man kann das noch weiter zurückdrängen, aber es liegt auch an anderen Themen, die ich jetzt hier nicht auch noch ausführen kann, weil ich sonst den Rahmen sprengen würde.