Nun muss ich Ihnen mal sagen, Herr Müller, bei einem korrekten parlamentarischen Verfahren, da frage ich Sie,
wie Sie als Mitglieder des Innenausschusses die Anzuhörendenstellungnahmen so schnell ausgewertet haben können. Die Stellungnahmen sind ja erst im Laufe des Tages teilweise gekommen beziehungsweise wurden erst Wortprotokolle gemacht. Das haben Sie dann innerhalb von zwölf Stunden ganz schnell ausgewertet mit der Entscheidung, ohne Veränderung den Gesetzentwurf zu übergeben.
Und im Finanzausschuss sieht es ja noch ganz anders aus. Da wurden zwar Fragen gestellt, aber auch sie haben überhaupt nicht beantragt, den Landesrechnungshof
Und dann kann ich mir an der Stelle nicht verkneifen, von wegen geordnetes parlamentarisches Verfahren,
das haben wir beim Justizvollzugsgesetz ganz genau gemerkt. Geordnetes parlamentarisches Verfahren: 53 An- träge der Opposition ohne Debatte, ohne alles einfach abgewunken, weg, weg, weg! So viel zum geordneten parlamentarischen Verfahren.
Ich will mich an dieser Stelle auch noch mal mit ein paar Argumenten auseinandersetzen. Frau Justizministerin hat ja Herrn Professor Mellinghoff zum Thema Verfassung, ich sage mal, als Sachverständigen hier herangezogen. Richtig ist, dass Herr Professor Mellinghoff zur Verfassungsmäßigkeit gesagt hat, und ich zitiere: „Zunächst nimmt man nämlich die Begründung dieses Gesetzes, und geht davon aus, dass darin keine evident falschen und unzutreffenden Angaben enthalten sind.“ Zitatende. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass er auf der Basis der Begründung des Gesetzentwurfes die Verfassungsmäßigkeit geprüft hat. Wir haben aber auch nicht nur einmal zum Ausdruck gebracht, dass wir genau in der Begründung, in der Darstellung der Begründung schon eklatante Fehler feststellen, wie vom Prinzip her mit der demografischen Entwicklung. Da widersprechen Sie sich eben auch, da sind Sie auch nicht einheitlich in Ihrer Auffassung: Bad Doberan, kein Rückgang an Bevölkerung, trotzdem wird ein Amtsgericht geschlossen. Und das könnte ich weiter fortführen. In der Beziehung glaube ich einfach, Sie tun dem Land MecklenburgVorpommern und, ich sage, auch der Demokratie in diesem Land
Und eine ganz besondere Bitte an die Kollegen der CDU: Beweisen Sie Kreuz! Sie haben gestern beim Besoldungsgesetz gesagt, auch Sie hätten es gern anders. In Gesprächen mit Ihnen merke ich, …
… dass Sie diesem Gesetzentwurf sehr, sehr kritisch gegenüberstehen. Machen Sie sich frei und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vincent Kokert, CDU: Ach, bei so viel Zuspruch, da kann man gar nicht widerstehen.)
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2020 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 55 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 23 Abgeordnete, mit Nein stimmten 32 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2020 abgelehnt.
Frau Rösler hatte vor Beginn der Abstimmung angezeigt, dass sie an der Abstimmung nicht teilnehmen wird, weil sie gemäß Paragraf 88 eine persönliche Erklärung abgeben wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es entspricht nicht der Wahrheit, wenn der Kollege Heinz Müller hier behauptet, dass die Linksfraktion beantragt hätte, dass der Innenausschuss die Beratungen zum Gesetzentwurf Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz bereits am 29. August abschließen soll. Vielmehr habe ich im Innenausschuss am 29. August mein Bedauern ausgedrückt, dass die Koalition diese Beratungen im Innenausschuss angesichts der Argumente der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Anhörung vom 28. August abschließen möchte. Und Sie haben sie dann ja auch abgeschlossen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung, Drucksache 6/2118.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung – Drucksache 6/2118 –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Tiere im Allgemeinen sind nicht in erster Linie auf der Welt, um uns Menschen als Nahrung zu dienen. Sie haben einen Wert völlig unabhängig davon, ob sie den Menschen nützen oder nicht. Und sie haben Rechte.
Diese mit dem Tierschutzgesetz fixierten Rechte in der Praxis allerdings einzulösen, ist insbesondere in der Nutztierhaltung ein schwieriges Unterfangen. In Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes steht: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Diesen Grundsatz auf Omas Lieblingskatze zu übertragen, fällt vielleicht noch leicht, doch die Verhältnisse in den Schweineställen außerhalb unseres täglichen Erfahrungsbereiches werden dahin gehend schon weit weniger in den Fokus genommen.
Aber was bedeutet es anderes als Leid, wenn wir mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einem ausgewachsenen Hausschwein nur einen Raum von 0,75 – nicht mal einem Quadratmeter – zugestehen? Stellen Sie sich bitte einmal vor, wenn es uns Menschen so erginge: immer auf der Stelle treten und noch dazu auf engstem Raum eingezwängt mit Dutzenden und Hunderten Mitgeschöpfen, keine frische Luft, ohne echten Bodenkontakt, Kunstlicht, Staub und drückende Luft über unseren Exkrementen.
Dem Hausschwein, einem ausgesprochen bewegungs- und erkundungsfreudigen, ja einem sehr intelligenten Tier, wird noch immer schon allein mit diesen in deutschen Ställen vorherrschenden Haltungsbedingungen und Produktionsverfahren tausendfaches Leid zugefügt. Besonders brutal sind die sogenannten Kastenstände, in denen die Tiere nahezu bewegungsunfähig verharren müssen. Und besonders brutal sind betäubungslose Eingriffe wie das Kastrieren von männlichen Ferkeln.
Unter anderem wegen dieser Zustände, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wollen wir mit unserem Antrag in der Frage der tiergerechten Schweinehaltung endlich einen Schritt weiter vorankommen. Es darf nicht sein, dass Erkenntnisse der Wissenschaft und daraus resultierende rechtliche Vorgaben seitens der EU vorwiegend verpuffen.
Bereits im Jahr 2001, also vor zwölf Jahren, wurden die EU-Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen erlassen. Mit diesen Richtlinien hatte man in Brüssel auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses der EU aus dem Jahr 1997 Bezug genommen. Die Experten waren sich damals einig, dass Schweine in
Heute schreiben wir das Jahr 2013 und die Erkenntnisse der Wissenschaftler aus dem Jahr 1997 sind in der deutschen Gesetzgebung immer noch nicht angekommen. Wie ist die Situation zum Beispiel in den meisten Vermehrungsbetrieben? Dort werden die Sauen fast zeitlebens in Kastenständen eingesperrt. Selbst zum Abferkeln zwängt man sie in sogenannte Ferkelschutzkörbe.
Der Bauernverband, die Fachverbände der Schweinehalter, freiberufliche Berater und viele Wissenschaftler empfehlen diese tierfeindlichen Haltungsformen gar als tiergerecht. So täuschen sie nicht nur die Verbraucher, sondern auch sich selbst,
denn im Grunde genommen wissen sie ganz genau, dass den Tieren auf diese Weise kein artgerechtes Tierleben möglich ist. Die wehrlosen Tiere erhalten nur das, was sie zur Erfüllung ihres Haltungszwecks brauchen: Futter und Wasser. Lebensqualität ist das wahrlich nicht.
Die jüngste, zunächst theoretische Verbesserung für die Sauen trat in dieser Hinsicht mit der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2006 ein. Die darin enthaltene Regelung, die Sauen ab vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in der Gruppe zu halten, musste auf Grundlage der EU-Richtlinien aus dem Jahr 2001 bis 2012 zwingend von allen Betrieben umgesetzt werden. Die Tiere dürfen nun also, bevor sie in den engen Abferkelkorb müssen, etwas mehr Platz in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu den sonstigen 0,75 Quadratmetern pro Tier müssen nun in Abhängigkeit zur Gruppengröße den Sauen um die 2 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Das ist aus Tierschutzsicht noch lange nicht ausreichend, jedoch ein erster Schritt in die richtige Richtung.