aber wo ich schon damit zu tun hatte – lieber Vincent Kokert, das ist mir wichtig, und da würde ich mal bitten zuzuhören –, der, wie ich finde, ein Bärendienst an einer demokratischen Grundstruktur oder einem demokratischen Selbstverständnis war: Wenn Sie das Kreuz gehabt hätten, seinerzeit bei der Volksinitiative zu sagen, die Ausrichtung passt uns nicht, dann hätte ich das verstanden. Dass Sie aber versuchen, hintenherum über einen Entschließungsantrag, der den Inhalt und die Ausrichtung der Volksinitiative völlig konterkariert, den Versuch machen, diese Volksinitiative zu vereinnahmen, um sich da aus der Deckung zu stehlen,
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig.)
das halte ich für demokratisch unzulässig, unredlich und das kann ich auch bis heute nicht nachvollziehen. Sie hatten doch eine klare Position. Dann zeigen Sie doch Kante
und sagen, die Volksinitiative passt uns nicht. Seinerzeit haben Sie eine Menge Porzellan zerbrochen bei immerhin mehr als 35.000 Menschen,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute und in den letzten Monaten eine Vielzahl von Argumenten für und wider die Gerichtsstrukturreform gehört. Und ich sage es ganz deutlich: Das ist gut so, denn Pro und Kontra gehören schließlich zu einem demokratischen Meinungsbildungsprozess. Und Demokratie ist für mich auch, dass man zeitweilig in den Fraktionen unterschiedliche Auffassungen vertritt.
Daraus haben wir nie ein Hehl gemacht. Meine Fraktionskolleginnen und -kollegen haben das zum Teil auch öffentlich getan. Aber Demokratie ist auch, wenn Mehrheiten dann über Minderheiten obsiegen.
die eine weitere Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfes rechtfertigen würden. Insofern werden Sie mir sicherlich nachsehen, dass ich jetzt nicht die Beiträge meiner Vorredner reflektiere, sondern mich einigen anderen Aspekten der Reform zuwende – mit einer Ausnahme.
Da der Kollege Holter mich persönlich angesprochen hat, will ich natürlich auf zwei Bemerkungen von ihm eingehen. Das Thema „politische Einladung“ greife ich nicht noch mal auf. Sie sind ihr gefolgt. Und selbst, wenn ich dazu noch was sagen würde, würden Sie jede Veränderung in diesem Prozess ohnehin als Makulatur brandmarken. Das verkneife ich mir.
Aber ich war doch schon ein bisschen überrascht, als Sie im Kontext mit Reformen das Thema „Motivation der Mitarbeiter“ streiften und insbesondere den Selbstverstand der Mitarbeiter ansprachen. Ich kann mich an andere Zeiten erinnern, wo Ihnen das Verständnis dafür völlig abging, wo Sie es ohne große Probleme zuließen, dass mit der Polizei dieses Landes auch rumlaboriert wurde, und wo Sie auch sehr maßgeblich Ihrer Koalitionsrolle, Ihrer Mehrheitsrolle in der Koalition gerecht wurden. Also ich denke, das sollte bei dieser Gelegenheit dann auch im Zusammenhang mit Ehrlichkeit, Transparenz angesprochen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kritik am Reformentwurf beinhaltete immer wieder auch die Forderung nach Erhalt der Strukturen, also den Status quo. Nach meiner Meinung rücken dadurch aber die eigentlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in den Hintergrund, nicht die gestrigen oder heutigen, sondern die zukünftigen Belange. Strukturen werden nicht für gestern oder heute gemacht, sondern Strukturen werden immer für morgen gemacht.
Und schauen wir uns die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in unserem Land ruhig einmal an: Der erwartete Rückgang bis zum Jahr 2030 liegt im Mittelwert bei 22,5 Prozent. Das entspricht in etwa 359.500 Bürgern. Diese Zahl wird greifbarer, wenn man sie sich anhand eines Beispiels vor Augen führt. 359.500 Bürger beträgt fast exakt die Einwohnerzahl der Städte Rostock, Schwerin und Stralsund. Und unstrittig dürfte auch sein, dass der demografische Wandel nicht in den großen Städten stattfinden wird, sondern in den ländlichen Bereichen, genau dort, wo es unsere Gemeinden umso stärker treffen wird. Deshalb ist es schon heute notwendig, die dort vorhandenen Ressourcen zu zukunftsfähigen Einheiten zu formen, und genau deshalb muss dort auch die Justiz entsprechend vorbereitet werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte jedenfalls nicht verhehlen, dass jegliche Veränderung schmerzt. Das ist menschlich und das ist nachvollziehbar.
Und gerade ich kann mit Blick auf diverse Reformen bei der Polizei ein Lied davon singen. Ich denke, wenn ich das sage, ist das durchaus authentisch.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber am Ende waren sie nicht verkehrt, oder? – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
Doch es würde noch viel schmerzhafter werden, wenn wir erst in 20 Jahren reagieren würden. Dann wäre es vermutlich zu spät. Agieren, nicht reagieren – das ist eine häufige Forderung an die Politik. Jetzt agieren wir und es ist auch falsch.
Bereits jetzt sind wir an der Grenze zwischen diesen beiden Alternativen angelangt. Bereits heute zeigt sich der demografische Wandel in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Und schon heute ist es eine enorme Herausforderung, qualifiziertes Personal für die Justiz zu finden. Das gilt im Übrigen für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung ebenso. Die Landesverwaltung steht im Ringen um Richter und Justizbedienstete in einem knallharten Wettbewerb mit anderen Bundesländern und der privaten Wirtschaft, denn überall werden qualifizierte Arbeitskräfte gesucht – händeringend im Übrigen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss rechtzeitig auf die Zukunft ausgerichtet werden und darum geht es bei der vorliegenden Reform. Es geht um die langfristige Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit gerichtlichen Dienstleistungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Rückzug der Justiz, wie von den Kritikern dieser Reform befürchtet, wird es nicht geben. Auch wenn Standorte geschlossen werden, fallen weder Richterstellen weg, noch werden Kapazitäten reduziert. Die entsprechenden Gerichtsverfahren werden lediglich an andere Standorte verlagert. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass zum Beispiel im Landkreis Rostock ein Elternteil auf einen Streit um das Sorgerecht seines Kindes verzichtet, nur weil jetzt das Amtsgericht Rostock zuständig ist und nicht mehr das Amtsgericht Bad Doberan. Häufig spielen Entfernungen fast keine Rolle. In diesem Zusammenhang möchte ich auf all die Menschen verweisen, die ihr Recht vor Sozialgerichten suchen und in der Regel auch noch zu den Einkommensschwächsten in diesem Land ge- hören. Wir haben lediglich vier Standorte für das gesamte Land und dennoch verzichtet kein Kläger auf sein Recht.
Und ich möchte bei dieser Gelegenheit ganz einfach auch erwähnen, dass ich mit fast 20 Jahren dienstältester ehrenamtlicher Richter am OVG Greifswald war, und ich muss ganz deutlich sagen, dass es mich auch in Zeiten, als es die A 20 noch nicht gab, nie davon abgehalten hat, diese Entfernung nach Greifswald von Wismar zu überbrücken, also zu Deutsch, mit dem Pkw dort hinzufahren. Das heißt, ich habe an allen Verhandlungen, zu denen ich geladen war, auch teilgenommen.
Auch eine Beeinträchtigung der Strafverfolgung infolge der Reform kann ich nicht erkennen. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes können sich sicher sein, dass wie bisher Straftäter dem zuständigen Richter vorgeführt und Strafverhandlungen durchgeführt werden.
So wie Straftäter, mein lieber Innenminister, einen Anspruch auf ein faires Verfahren haben, so hat insbesondere die Bevölkerung einen Anspruch darauf, dass Straftätern zeitnah der Prozess gemacht wird.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, sicher ist, von der Reform werden viele Beschäftigte berührt. Ich sage es deutlich und ich sage es auch mit Blick in Richtung Justizministerin: Ich erwarte, dass wie bei allen Strukturveränderungen alle Personalmaßnahmen im Höchstmaße sozial verträglich gestaltet werden.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das hat die Ministerin aber gesagt. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wollen Sie die Kilometer verändern?)
Ich gehe davon aus, liebe Kollegin Borchardt, dass sich das Justizministerium, die zuständigen Personalräte und die Gewerkschaften auf geeignete Sozialpläne verständigen werden und alle Maßnahmen ergreifen werden, um soziale Härten zu vermeiden. Davon gehe ich einfach aus.
Finanzielle Unterstützung in Form von Trennungsgeld und Umzugsbeihilfen sind Fürsorgeverpflichtung und somit selbstverständlich. Ich greife Ihr Wort gerne noch mal auf, Herr Dr. Nieszery.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahl der Richter und Justizmitarbeiter bleibt zunächst unverändert, konzentriert sich auf die entsprechenden Standorte und orientiert sich zukünftig an der Entwicklung der Verfahrenszahlen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir haben uns mal gut verstanden. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Immer schon.)
Diese Entwicklung wird sich je nach Fachgebiet und Region unterschiedlich gestalten. In einigen Gebieten unseres Landes werden zum Beispiel die Betreuungssachen deutlich steigen, dem steht in der Regel ein erwarteter Rückgang der übrigen Zivil- und Strafsachen gegenüber.
Ich bin fest davon überzeugt, dass der von mir skizzierte, sich schleichend wandelnde Personalbedarf eher in größeren Einheiten sozial verträglicher gestaltet werden kann als an vielen kleineren im Land verteilten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da wir nach den Anhörungen einige, ich betone es ausdrücklich,
gerichtsunabhängige Defizite erkannten, haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen das Gerichtsstrukturgesetz ergänzenden Antrag in den Europa- und Rechtsausschuss eingebracht. Im Wissen um die Einschnitte, die mit einer Strukturreform einhergehen, hielten wir es für notwendig, unabhängig von der Frage der Amtsgerichtsstandorte, zusätzliche Betreuungsangebote vorzuhalten. So erwarten wir beispielsweise vom Justizministerium, die Einrichtung von Sprechstunden für Betreuungssachen im Land standortunabhängig zu prüfen. Und selbstverständlich handelt es sich nach unserem Verständnis um einen Prüfauftrag, denn nur dort, wo unabhängig von Gerichtsstandorten Bedarf vorhanden ist, können entsprechende Sprechstunden effektiv angeboten werden.
Der zweite Punkt unseres Antrages betrifft die kostenfreien anwaltlichen Beratungsstellen in unserem Land. Es ist der Koalition wichtig, dass bereits bestehende Netz hierbei auszuweiten. Zur Erinnerung: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Anwaltschaft und dem Justizministerium können in diesen Beratungsstellen Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen eine anwaltliche Beratung kostenlos erhalten. Mit diesem Angebot wird es bedürftigen Personen erleichtert, die häufig bestehende Hemmschwelle, einen Anwalt aufzusuchen, zu überwinden. Damit dieses Angebot auch alle Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes erreicht, möchten wir das Beratungsnetz weiter ausdehnen.
Der letzte Punkt unseres Antrages beschäftigt sich mit den Bundesregelungen zur Beratungshilfe, die kürzlich überarbeitet wurden und bis zum Jahresbeginn 2014 in Kraft treten. Sie berücksichtigen die Belange der Betroffenen und verändern dadurch weitestgehend soziale Einschnitte. Es wurde auf die Absenkung der Freibeträge für Erwerbstätige und für Ehegatten oder Lebenspartner ebenso verzichtet wie auf die Verlängerung der Ratenzahlungsdauer für Geringverdiener. Auf diese Weise werden die Bemühungen von Geringverdienern um ein eigenes Erwerbseinkommen stärker honoriert, daher ein klarer Auftrag an die Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über diese Voraussetzungen für eine kostengünstige Rechtsberatung, nämlich die Beratungshilfe, kontinuierlich zu informieren.
Wir betrachten unseren Antrag als sinnvolle Ergänzung der Gerichtsstrukturreform. Beide, denke ich, werden helfen, die Weichen für eine langfristige Sicherstellung der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit rechtlichen Dienstleistungen zu stellen. Die CDU-Landtags- fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.