Protokoll der Sitzung vom 09.10.2013

Ach, eine Gegenstimme,

(Vincent Kokert, CDU: Aber nicht bei uns. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Entschuldigung, bei einer Gegenstimme der Fraktion der SPD.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung beantragt.

(Vincent Kokert, CDU: Ach herrje!)

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der namentlichen Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr den Gesprächs-, den Geschäfts-, Entschuldigung, den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung, bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 15.01 Uhr

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Wiederbeginn: 15.03 Uhr

An der Abstimmung haben 64 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 38 Abgeordnete, mit Nein stimmten 26 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1620 angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/2263 mit den Stimmen von SPD, CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1813, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 6/2262.

(allgemeine Unruhe)

Also, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie herzlich bitten, wer rausgehen möchte, um bestimmte Beschlüsse hier auszuwerten, möchte bitte den Plenarsaal verlassen, ansonsten folgen wir hier unserer Tagesordnung.

Also es liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/2273, 6/2274, 6/2275 und 6/2276 vor sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/2277, 6/2278, 6/2279, 6/2280 und 6/2281.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstands- förderung in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz – MFG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1813 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) – Drucksache 6/2262 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2273 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2274 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2275 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2276 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2277 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2278 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2279 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2280 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2281 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, der Abgeordnete Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Wirtschaftsaus

schusses auf der Drucksache 6/2202 zum Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vor- pommern vor. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern in seiner 42. Sitzung am 29. Mai 2013 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei den Kollegen sowohl des Innen- als auch des Europa- und Rechtsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang bedanken.

Das im Entwurf vorliegende Ablösungsgesetz soll das derzeit geltende Gesetz zur wirtschaftlichen Flankierung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Dezember 1993 ablösen. Das Gesetz zielt darauf ab, die mittelständischen Strukturen zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern, die Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und auszubauen sowie die Gründung und Festigung von selbstständigen Existenzen und die Übernahme von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erleichtern.

Der Wirtschaftsausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf mehrere Beratungen, darunter am 22. August 2013 eine öffentliche Anhörung, durchgeführt und als Sachverständige die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V., den Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord, die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpom- mern, den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MecklenburgVorpommern mbH und die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. angehört.

In der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses hat sich gezeigt, dass alle Sachverständigen das Ablösungsgesetz als notwendig ansehen, da das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1993 einer Aktualisierung und teilweisen Neuausrichtung bedarf. Gleichwohl hat es naturgemäß unterschiedliche Auffassungen der Sachverständigen zu bestimmten Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes gegeben, so zum Beispiel in Bezug auf die Einrichtung und Besetzung eines Mittelstandsbeirates. Ich möchte nun kurz auf die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung eingehen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern und die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern haben eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt und machten darin deutlich, dass sie den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßten und zusätzlich anregten, den grundsätzlichen Vorrang der privaten Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand als weiteres Rahmenprinzip aufzunehmen. Des Weiteren wiesen beide Vertreter darauf hin, dass die Bürokratiekosten für die mittelständische Wirtschaft zu begrenzen seien.

Die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. hob hervor, dass die in der Bewerbungs- und Bieterbank der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vor- pommern bereits gespeicherten aktuellen Erklärungen und Nachweise in allen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand anerkannt werden sollten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord plädierte dafür, die Sozialpartner an der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des Mittelstandsförderungsgesetzes zu beteiligen. Gleichfalls hielt es der DGB für notwendig, den Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde auf alle Beschäftigten eines Empfängers von Wirtschaftsfördermitteln anzuwenden und die Spitzenorganisationen der Sozialpartner am Mittelstandsbeirat zu beteiligen. Inhaltlich wurde sowohl der im Gesetz vorgesehene Passus zur Fachkräftesicherung als auch der zur Förderung der dualen Berufsausbildung und der beruflichen Schulen begrüßt.

Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat zum Ausdruck gebracht, dass er sowohl an einem Unternehmerzuwachs als auch an der Stärkung des Mittelstandes sehr interessiert sei und daher die Zielstellung des Landes unterstütze, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern. Für entbehrlich hat der Landkreistag jedoch unter anderem eine spezialgesetzliche Regelung zu mittelstandsfreundlichen Verwaltungsverfahren gehalten, da die Landkreise schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren zügig und effizient arbeiteten und Arbeitsabläufe durch den Einsatz elektronischer Verfahren erleichtert sowie transparenter und flexibler gestaltet werden könnten.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH hob hervor, dass für sie insbesondere die Aufnahme der Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen als Förderungsgegenstand sehr wichtig sei. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von innovativen Ausgründungen aus Hochschulen und Universitäten wurde angeregt, dass das Land gleichfalls gesetzlich verpflichtet werden sollte, auch für innovative Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen geeignete Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. positionierte sich dahin gehend, dass das Mittelstandsförderungsgesetz eine Reihe von richtigen und angepassten Förderoptionen enthalte. Allerdings hätten aus seiner Sicht einige Aspekte im Gesetzentwurf zu geringe Berücksichtigung gefunden. So etwa würden die Landesbehörden nicht verpflichtet, ihre Verwaltungsverfahren auf Mittelstandsverträglichkeit auszurichten. Die Einrichtung eines Mittelstandsbeirates werde nicht für erforderlich gehalten, da die Beteiligung der Wirtschaft durch bestehende Gremien und Verbandsstrukturen bereits ausreichend gewährleistet sei.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme nun zu den Ergebnissen der Beratungen im Wirtschaftsausschuss.

Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben im Rahmen der Beratungen zunächst den Vorschlag der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft M-V mbH aufgegriffen und beantragt, das Land solle auch Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch Beratungen vor und während der Gründungsphase sowie durch die Bereitstellung von Informationen über elektronische Medien unterstützen. Dieser Änderungsantrag ist vom Wirtschaftsausschuss angenommen worden.

Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen zur Konkretisierung der vom Wirtschaftsministerium in den Mittelstandsbeirat zu berufenden Vertreter den Änderungs

antrag gestellt, dass jeweils ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, der Landesarbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern und ein Vertreter der für die freien Berufe zuständigen Kammern in den Mittelstandsbeirat zu berufen seien. Diesem Änderungsantrag stimmte der Wirtschaftsausschuss ebenfalls zu.

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben weiteren Änderungsbedarf gesehen. Vonseiten der Fraktion DIE LINKE waren Änderungen in fünf Paragrafen und vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in vier Paragrafen beantragt worden, die alle abgelehnt wurden.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 26. September 2013 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit der vom Ausschuss vorgesehenen und soeben von mir geschilderten Änderung einvernehmlich zugestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit der heutige Tag ein guter Tag für die mittelständischen Unternehmen in unserem Land wird,

(Heiterkeit bei Helmut Holter, DIE LINKE)

bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.